herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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mittel verursacht, im graphischen Gewerbe vor allem durch Terpentin und Terpentinersatz und in den<br />
feinmechanischen Betrieben durch halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe.<br />
Eingehenden Aufschluss darüber, wie sich die Berufskrankheiten und <strong>der</strong>en Kosten aufdie verursachenden<br />
Stoffe aufteilen, vermitteln die Tabellen 7a und 7b im Anhang. Der leichten Vergleichbarkeit und<br />
Übersichtlichkeit wegen wurden dabei die gesundheitsschädigenden Stoffe in einigen Fällen in Gruppen<br />
zusammengefasst. Beim Vergleich <strong>der</strong> Jahresergebnisse miteinan<strong>der</strong> ist ausser den Verschiebungen von<br />
den freiwilligen zu den gesetzlichen Entschädigungen infolge <strong>der</strong> Revisionen <strong>der</strong> Bestimmungen über die<br />
Berufskrankheiten zu berücksichtigen, dass es sich um weitgehend zufallsbedingte Ergebnisse aus Einzeljahren<br />
handelt. Ferner ist bei einem Vergleich mit Aufstellungen aus früheren Jahren zu beachten, dass<br />
vor 1953 in den Berichten über die Ergebnisse <strong>der</strong> Unfallstatistik die Zahl <strong>der</strong> Bagatellfälle nicht veröffentlicht<br />
wurde.<br />
Die Silikose<br />
Die durch das Einatmen von quarzhaltigem Staub entstehende Erkrankung <strong>der</strong> Lunge bildet nicht nur<br />
medizinisch und verhütungstechnisch, son<strong>der</strong>n auch statistisch ein beson<strong>der</strong>es Problem. An dieser Stelle<br />
sollen die Schwierigkeiten auf statistischem Gebiet dargelegt werden, einmal um die Zahl <strong>der</strong> Silikosefälle<br />
richtig deuten zu können, dann aber auch um zu zeigen, dass <strong>der</strong> Versicherer hinsichtlich <strong>der</strong> Silikosekosten<br />
zu beson<strong>der</strong>en Massnahmen gezwungen wird.<br />
Der Silikosefall gelangt oft erst lange Zeit nach dem Beginn <strong>der</strong> schädigenden Einwirkung von Quarzstaub<br />
zur Anmeldung. Oft war <strong>der</strong> Erkrankte zudem in mehreren Betrieben mit unterschiedlicher Silikosegefahr<br />
tätig, die sogar verschiedenen Gefahrenklassen angehören können. Dadurch wird die Zuteilung <strong>der</strong><br />
Silikosefälle zu den Betrieben erschwert. Früher wurde ein Silikosefall demjenigen Betriebe statistisch zugeteilt,<br />
in dem <strong>der</strong> Erkrankte zuletzt silikosegefährdet war. Seit Beginn <strong>der</strong> Berichtsperiode erfolgt die<br />
Zuteilung nicht mehr zum einzelnen Betriebe, son<strong>der</strong>n zu <strong>der</strong>jenigen Gefahrenklasse, welcher <strong>der</strong> Betrieb<br />
mit <strong>der</strong> für den Versicherten überwiegenden Silikosegefährdung angehört. Die Einführung dieser Praxis<br />
war nicht nur im Hinblick auf die bestehenden Zuteilungsschwierigkeiten naheliegend, son<strong>der</strong>n auch, weil<br />
es auf Grund <strong>der</strong> Erfahrungen von vielen Beteiligten als zweckmässig erachtet wurde, die grossen Kosten<br />
<strong>der</strong> Silikosefälle durch Risikogemeinschaften solidarisch tragen zu lassen. Nicht alle Prämienzahler<br />
jedoch teilen diese Auffassung. Zur Zeit wird deshalb eingehend abgeklärt, ob bei jenen Industrien, bei<br />
denen die Möglichkeit einer eindeutigen Zuteilung des Grossteils <strong>der</strong> Silikosefälle zu den Betrieben gegeben<br />
ist, die bestehende Zuteilungspraxis verlassen werden soll.<br />
Der gesetzlichen Verpflichtung zum Kapitaldeckungsverfahren, wonach für die eingetretenen versicherten<br />
Ereignisse die erwartungsmässig anfallenden Ausgaben zu decken sind, kann bei den Silikosefällen<br />
nur durch die Schätzung von Schadenreserven nachgekommen werden, und zwar ist dies auch notwendig<br />
für Fälle, die dem Versicherer noch gar nicht bekannt sind. Die Bestimmung <strong>der</strong> mutmasslichen<br />
Versicherungsleistungen ist daher nicht einfach. Selbst die Schätzung <strong>der</strong> künftigen Kosten <strong>der</strong> angemeldeten<br />
Silikosefälle ist schwierig. Bei <strong>der</strong> Silikose handelt es sich in <strong>der</strong> Regel um einen fortschreitenden<br />
Krankheitsprozess; im Anfangsstadium sind vielfach keine Versicherungsleistungen erfor<strong>der</strong>lich, dann<br />
wechseln während mehrerer Jahre Arbeitsfähigkeit und -unfähigkeit ab, bis später die endgültige Invalidierung<br />
und schliesslich in vielen Fällen <strong>der</strong> Tod als Folge <strong>der</strong> Krankheit eintritt ~ Auch heute noch erlauben<br />
es die Erfahrungen nicht, zuverlässige Durchschnittskostenwerte zu bilden. Der Verlauf <strong>der</strong> Silikoseinvalidenrenten<br />
ist wesentlich an<strong>der</strong>s als <strong>der</strong>jenige <strong>der</strong> Unfallinvalidenrenten, weil einerseits die Reaktivierung<br />
wegfällt und an<strong>der</strong>seits die Sterblichkeit sehr gross ist. Da nach den bisherigen Erfahrungen den<br />
meisten Invalidenrenten eine Hinterlassenenrente nachfolgte, hätte <strong>der</strong> Rentenbarwert auch diesem Umstande<br />
Rechnung zu tragen. Erschwerend ist im weitern die Tatsache, dass von <strong>der</strong> Silikose betroffeneVersicherte<br />
sich vor <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> prophylaktischen Tauglichkeitsuntersuchungen meistens erst dann<br />
meldeten, als ihre Erwerbsfähigkeit bereits erheblich beeinträchtigt war; heute wird die Krankheit dagegen<br />
in zahlreichen Fällen entdeckt, bevor <strong>der</strong> Versicherte Beschwerden verspürt. Dies hat zur Folge,<br />
dass die Renten von Silikoseinvaliden im allgemeinen bei geringerer Erwerbsunfähigkeit festgesetzt und<br />
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