herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Berufskrankheiten<br />
Die Bedeutung <strong>der</strong> Berufskrankheiten<br />
Berufskrankheiten sind den Unfällen gleichgestellt, wenn sie durch Stoffe o<strong>der</strong> Arbeiten und unter<br />
Bedingungen verursacht werden, die in das gemäss Art. 68 K<strong>UVG</strong> aufgestellte Verzeichnis aufgenommen<br />
sind. Ausserdem werden nach einem Verwaltungsratsbeschluss für an<strong>der</strong>e berufliche Schädigungen freiwillig<br />
Versicherungsleistungen gewährt.<br />
Wie schon einleitend erwähnt wurde, sind in <strong>der</strong> Berichtsperiode verschiedene Bestimmungen über die<br />
Berufskrankheiten geän<strong>der</strong>t worden. Auf den 1.Januar 1953 wurde eine neue Verordnung über Berufskrankheiten<br />
in Kraft gesetzt, welche die früher in Art.47 <strong>der</strong> Verordnung I über die <strong>Unfallversicherung</strong><br />
enthaltene Liste aufhob und durch ein Verzeichnis ersetzte, das zahlreiche Stoffgruppen und Einzelstoffe<br />
neu enthält. Es erwies sich als angezeigt, eine Reihe von chemisch verwandten Stoffen in Gruppen zusammenzufassen<br />
und einige bestehende Stoffgruppen neu zu umschreiben. Im ganzen wurden 21 Stoffgruppen<br />
und 23 Einzelstoffe neu in das Verzeichnis aufgenommen. Von diesen sind Zement, gelöschter<br />
Kalk, radioaktive Substanzen und durch korpuskulare Strahlungen erzeugte Sekundärstrahlungen beson<strong>der</strong>s<br />
erwähnenswert. Im weitern wurde auf den 1. Mai 1956 das Verzeichnis <strong>der</strong> gesundheitsschädigenden<br />
Stoffe durch eine Liste von 11 akuten beruflichen Erkrankungen ergänzt. Von den unter gewissen Voraussetzungen<br />
den Berufskrankheiten gleichgestellten akuten beruflichen Erkrankungen sind die Sehnenscheidenentzündungen<br />
(Paratenonitis crepitans), Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen und<br />
-schwielen sowie Hitzschläge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Durch diese beiden Neuordnungen von 1953<br />
und 1956 tritt an Stelle <strong>der</strong> gemäss Verwaltungsratsbeschluss vom Oktober 1918 für gewisse Berufskrankheiten<br />
vorgesehenen freiwilligen Ausrichtung von Entschädigungen ein Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen.<br />
Weil nach wie vor Lücken in <strong>der</strong> Entschädigungspraxis bestanden, entschloss sich <strong>der</strong><br />
Verwaltungsrat, mit Wirkung ab 1. Mai 1956 eine Generalklausel für die Ausrichtung von Versicherungsleistungen<br />
bei sämtlichen eindeutig beruflichen Schädigungen einzuführen.<br />
In <strong>der</strong> Berichtsperiode wurden beson<strong>der</strong>e Erhebungen über die Berufskrankheiten in den Jahren 1953,<br />
1954 und 1957 durchgeführt. Dabei bleiben aus rein administrativen Gründen die von den SBB und <strong>der</strong><br />
PTT gemeldeten Fälle unberücksichtigt.<br />
Berufskrankheiten<br />
Jahre<br />
Bagatel l<br />
fälle<br />
Hei 1 kosten<br />
und<br />
Krankengeld<br />
ordentliche<br />
Fälle<br />
Zahl <strong>der</strong> Fälle<br />
Total<br />
davon<br />
I nvaliditätsfälle<br />
'<br />
Todesfälle<br />
Kosten in Franken<br />
Ka pi tal wert<br />
<strong>der</strong> Renten<br />
Total<br />
1953<br />
1954<br />
1957<br />
287<br />
326<br />
416<br />
3 490<br />
3 676<br />
4 287<br />
3 777<br />
4 002<br />
4 703<br />
100 (46)<br />
111 (52)<br />
134 (46)<br />
77<br />
72<br />
82<br />
4 879 312 4 697 413 9 576 725<br />
4 669 211 4 706 043 9 375 254<br />
5 677 737 5 483 680 11 161 417<br />
' Vermin<strong>der</strong>t um die in Klammern beigefügte Zahl <strong>der</strong> an einer Berufskrankheit gestorbenen Invalidenrentner.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Berufskrankheiten hat im gleichen Masse wie <strong>der</strong> Versichertenbestand zugenommen. Dies<br />
geht aus <strong>der</strong> folgenden Zusammenstellung hervor, welche die Bedeutung <strong>der</strong> Berufskrankheiten im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung und die zeitliche Entwicklung <strong>der</strong> Risikoverhältnisse aufzeigt.<br />
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