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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Berufskrankheiten<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Berufskrankheiten<br />

Berufskrankheiten sind den Unfällen gleichgestellt, wenn sie durch Stoffe o<strong>der</strong> Arbeiten und unter<br />

Bedingungen verursacht werden, die in das gemäss Art. 68 K<strong>UVG</strong> aufgestellte Verzeichnis aufgenommen<br />

sind. Ausserdem werden nach einem Verwaltungsratsbeschluss für an<strong>der</strong>e berufliche Schädigungen freiwillig<br />

Versicherungsleistungen gewährt.<br />

Wie schon einleitend erwähnt wurde, sind in <strong>der</strong> Berichtsperiode verschiedene Bestimmungen über die<br />

Berufskrankheiten geän<strong>der</strong>t worden. Auf den 1.Januar 1953 wurde eine neue Verordnung über Berufskrankheiten<br />

in Kraft gesetzt, welche die früher in Art.47 <strong>der</strong> Verordnung I über die <strong>Unfallversicherung</strong><br />

enthaltene Liste aufhob und durch ein Verzeichnis ersetzte, das zahlreiche Stoffgruppen und Einzelstoffe<br />

neu enthält. Es erwies sich als angezeigt, eine Reihe von chemisch verwandten Stoffen in Gruppen zusammenzufassen<br />

und einige bestehende Stoffgruppen neu zu umschreiben. Im ganzen wurden 21 Stoffgruppen<br />

und 23 Einzelstoffe neu in das Verzeichnis aufgenommen. Von diesen sind Zement, gelöschter<br />

Kalk, radioaktive Substanzen und durch korpuskulare Strahlungen erzeugte Sekundärstrahlungen beson<strong>der</strong>s<br />

erwähnenswert. Im weitern wurde auf den 1. Mai 1956 das Verzeichnis <strong>der</strong> gesundheitsschädigenden<br />

Stoffe durch eine Liste von 11 akuten beruflichen Erkrankungen ergänzt. Von den unter gewissen Voraussetzungen<br />

den Berufskrankheiten gleichgestellten akuten beruflichen Erkrankungen sind die Sehnenscheidenentzündungen<br />

(Paratenonitis crepitans), Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen und<br />

-schwielen sowie Hitzschläge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Durch diese beiden Neuordnungen von 1953<br />

und 1956 tritt an Stelle <strong>der</strong> gemäss Verwaltungsratsbeschluss vom Oktober 1918 für gewisse Berufskrankheiten<br />

vorgesehenen freiwilligen Ausrichtung von Entschädigungen ein Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen.<br />

Weil nach wie vor Lücken in <strong>der</strong> Entschädigungspraxis bestanden, entschloss sich <strong>der</strong><br />

Verwaltungsrat, mit Wirkung ab 1. Mai 1956 eine Generalklausel für die Ausrichtung von Versicherungsleistungen<br />

bei sämtlichen eindeutig beruflichen Schädigungen einzuführen.<br />

In <strong>der</strong> Berichtsperiode wurden beson<strong>der</strong>e Erhebungen über die Berufskrankheiten in den Jahren 1953,<br />

1954 und 1957 durchgeführt. Dabei bleiben aus rein administrativen Gründen die von den SBB und <strong>der</strong><br />

PTT gemeldeten Fälle unberücksichtigt.<br />

Berufskrankheiten<br />

Jahre<br />

Bagatel l­<br />

fälle<br />

Hei 1 kosten<br />

und<br />

Krankengeld<br />

ordentliche<br />

Fälle<br />

Zahl <strong>der</strong> Fälle<br />

Total<br />

davon<br />

I nvaliditätsfälle<br />

'<br />

Todesfälle<br />

Kosten in Franken<br />

Ka pi tal wert<br />

<strong>der</strong> Renten<br />

Total<br />

1953<br />

1954<br />

1957<br />

287<br />

326<br />

416<br />

3 490<br />

3 676<br />

4 287<br />

3 777<br />

4 002<br />

4 703<br />

100 (46)<br />

111 (52)<br />

134 (46)<br />

77<br />

72<br />

82<br />

4 879 312 4 697 413 9 576 725<br />

4 669 211 4 706 043 9 375 254<br />

5 677 737 5 483 680 11 161 417<br />

' Vermin<strong>der</strong>t um die in Klammern beigefügte Zahl <strong>der</strong> an einer Berufskrankheit gestorbenen Invalidenrentner.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Berufskrankheiten hat im gleichen Masse wie <strong>der</strong> Versichertenbestand zugenommen. Dies<br />

geht aus <strong>der</strong> folgenden Zusammenstellung hervor, welche die Bedeutung <strong>der</strong> Berufskrankheiten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung und die zeitliche Entwicklung <strong>der</strong> Risikoverhältnisse aufzeigt.<br />

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