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Kommunale Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Hirzel

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14<br />

Art. 17 Umgebung PGB § 238<br />

1 ... 2)<br />

2 Die Umgebungsgestaltung ist bewilligungspflichtig (Umgebungsplan).<br />

1)<br />

3 Das Freilegen von Geschossen ist nur bis zu 1.50 m unterhalb<br />

des gewachsenen Terrains zulässig. Von dieser Beschränkung<br />

ausgenommen sind Haus- <strong>und</strong> Kellerzugänge sowie Zufahrten<br />

in Einzel- <strong>und</strong> Sammelgaragen. Die Abgrabung darf dabei<br />

gesamthaft nicht mehr als 50% des Gebäudeumfangs betreffen.<br />

3)<br />

W:\Planung\Projekt_Aufträge\<strong>Hirzel</strong>\Archiv\132811.001 BZO Revision 2011\BZO Büchlein\bau-zonenordnungBüchlein.doc -<br />

11.05.2012 /b

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