KAPITEL I : STDTEBAULICHE BESTIMMUNGEN - Grevenmacher
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Plan d’Aménagement Général – <strong>Grevenmacher</strong><br />
Kommunales Bautenreglement<br />
Der Ablösungsbetrag wird durch das Taxenreglement der Gemeinde geregelt.<br />
Der Ablösungsbetrag wird mit der Rechtswirksamkeit der Baugenehmigung zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Kann der Bauherr oder sonstige Verpflichtete, der die Ablösung der Stellplatzpflicht<br />
nach Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen hat, innerhalb von 10 Jahren<br />
nachweisen, dass ich sein Stellplatzbedarf verringert hat oder dass er zusätzliche<br />
Stellplätze auf seinem Grundstück oder auf einem anerkannten Grundstück in der<br />
Nähe des Baugrundstückes hergestellt hat, so verringert sich die Ablösungssumme<br />
aufgrund der Anzahl der wegfallenden oder nachgewiesenen Stellplätze.<br />
Die Höhe der Rückforderung ist der von dem Verpflichteten pro Stellplatz entrichtete<br />
Ablösungsbetrag. Dieser vermindert sich pro abgelaufenem Jahr nach Abschluss des<br />
Ablösungsbetrages um jeweils 1/10. Nach abgelaufenem 10. Jahr seit Abschluss des<br />
Ablösungsvertrages entfällt ein Anspruch auf eine Rückforderung.<br />
Version « Vote définitif du Conseil Communal »<br />
TR-ENGINEERING UT/99813-2/DS03E003.DOC – REV. 4 – 18/01/05 - 31 -