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KAPITEL I : STDTEBAULICHE BESTIMMUNGEN - Grevenmacher

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Plan d’Aménagement Général – <strong>Grevenmacher</strong><br />

Kommunales Bautenreglement<br />

Der Ablösungsbetrag wird durch das Taxenreglement der Gemeinde geregelt.<br />

Der Ablösungsbetrag wird mit der Rechtswirksamkeit der Baugenehmigung zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Kann der Bauherr oder sonstige Verpflichtete, der die Ablösung der Stellplatzpflicht<br />

nach Inkrafttreten dieser Satzung vorgenommen hat, innerhalb von 10 Jahren<br />

nachweisen, dass ich sein Stellplatzbedarf verringert hat oder dass er zusätzliche<br />

Stellplätze auf seinem Grundstück oder auf einem anerkannten Grundstück in der<br />

Nähe des Baugrundstückes hergestellt hat, so verringert sich die Ablösungssumme<br />

aufgrund der Anzahl der wegfallenden oder nachgewiesenen Stellplätze.<br />

Die Höhe der Rückforderung ist der von dem Verpflichteten pro Stellplatz entrichtete<br />

Ablösungsbetrag. Dieser vermindert sich pro abgelaufenem Jahr nach Abschluss des<br />

Ablösungsbetrages um jeweils 1/10. Nach abgelaufenem 10. Jahr seit Abschluss des<br />

Ablösungsvertrages entfällt ein Anspruch auf eine Rückforderung.<br />

Version « Vote définitif du Conseil Communal »<br />

TR-ENGINEERING UT/99813-2/DS03E003.DOC – REV. 4 – 18/01/05 - 31 -

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