KAPITEL I : STDTEBAULICHE BESTIMMUNGEN - Grevenmacher
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Plan d’Aménagement Général – <strong>Grevenmacher</strong><br />
Kommunales Bautenreglement<br />
Art. 33<br />
Übernahme der neuen Strassen / Wege<br />
Neue Strassen, Wege oder Plätze können erst nach Fertigstellung der gesamten Infrastruktur<br />
und nach Abnahme der Arbeiten durch die Gemeinde von dieser übernommen werden.<br />
Art. 34<br />
Nicht fertiggestellte Strassen / Wege<br />
Eine Baugenehmigung kann erst ausgestellt werden sobald der provisorische Strassenbelag<br />
fertiggestellt ist.<br />
Version « Vote définitif du Conseil Communal »<br />
TR-ENGINEERING UT/99813-2/DS03E003.DOC – REV. 4 – 18/01/05 - 26 -