Beitragsordnung für Schule und Kindergarten - Loheland Stiftung
Beitragsordnung für Schule und Kindergarten - Loheland Stiftung
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<strong>Beitragsordnung</strong> Teil 2/3<br />
des Waldorfkindergartens <strong>und</strong> der Rudolf-Steiner-<strong>Schule</strong> <strong>Loheland</strong><br />
PRÄAMBEL<br />
Die <strong>Loheland</strong> <strong>Stiftung</strong> unterhält den Waldorfkindergarten <strong>und</strong> die Rudolf-Steiner-<strong>Schule</strong> <strong>Loheland</strong>. <strong>Kindergarten</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Schule</strong> werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der Waldorfpädagogik als pädagogische Einheit angesehen.<br />
Darüber hinaus ist die <strong>Loheland</strong>-<strong>Stiftung</strong> Träger weiterer ergänzender pädagogischer Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote, wie<br />
Hort, Schülerbetreuung, Ganztagesschulbereich, Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, Ganztageskindergarten<br />
<strong>und</strong> Ferienbetreuung, eingebettet in ein umfangreiches Gelände, das durch alle Bereiche genutzt wird, <strong>und</strong> betreibt<br />
für die Mittagsversorgung eine Küche.<br />
Die Eltern stehen als Nutzer <strong>und</strong> Mitgestalter der pädagogischen Einrichtungen für die Belange des <strong>Kindergarten</strong>s <strong>und</strong><br />
der <strong>Schule</strong> in der Verantwortung. Waldorfschulen werden als <strong>Schule</strong>n in freier Trägerschaft im Gegensatz zu<br />
staatlichen <strong>Schule</strong>n nur anteilig vom Staat finanziert. Waldorfkindergärten werden als Einrichtungen in freier<br />
Trägerschaft in Hessen staatlich nur in geringem Maße unterstützt. Die staatlichen Zuschüsse decken nicht alle Kosten<br />
für Gelände, Räumlichkeiten, Personal, Betrieb, Energie, Lehrmittel, Lehrerausbildung, Administration, andere<br />
unterstützende Dienstleistungen <strong>und</strong> zukunftsorientierte Projekte. Deshalb ist es erforderlich, die Differenz zwischen<br />
den staatlichen Zuschüssen <strong>und</strong> den tatsächlichen Aufwendungen in gemeinsamer Anstrengung von Lehrern,<br />
Erziehern sowie allen Mitarbeitern der <strong>Loheland</strong>-<strong>Stiftung</strong> durch das wirtschaftliche Mittragen <strong>und</strong> von Eltern durch<br />
monatliche Regelbeiträge für <strong>Kindergarten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong> aufzubringen, um die umfassende Betreuung zu gewährleisten.<br />
Die Differenz zwischen Zuschüssen <strong>und</strong> tatsächlichen Kosten muss von den Eltern in Form von<br />
einer einmaligen Aufnahme- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühr<br />
monatlichen Beiträgen<br />
aktiver Mitarbeit bei <strong>Stiftung</strong>sprojekten, schulischen <strong>und</strong> pädagogischen Aktivitäten<br />
getragen werden.<br />
Die in der <strong>Beitragsordnung</strong> ausgewiesenen Beitragssätze bezeichnen jeweils einen Mindestbeitrag, der für die<br />
Durchführung der Aufgaben der <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> des <strong>Kindergarten</strong>s unbedingt erforderlich ist. Deshalb kann von diesen<br />
Mindestbeiträgen nur in wirtschaftlichen Notfällen abgewichen werden. Hierzu ist ein gesonderter schriftlicher Antrag<br />
unter Offenlegung der persönlichen Vermögens- <strong>und</strong> Einkommensverhältnisse zu stellen. Über die Höhe <strong>und</strong><br />
Befristung der Beitragsreduzierung entscheidet der Elternbeitragskreis in Abstimmung mit der Geschäftsleitung <strong>und</strong><br />
dem Vorstand. Ein gr<strong>und</strong>sätzlicher Anspruch auf Reduzierung des Beitrags besteht nicht.<br />
Die aktive Mitarbeit der Eltern ist eine wichtige pädagogische <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Säule der Loheländer<br />
Gemeinschaft <strong>und</strong> ein fester Bestandteil der <strong>Beitragsordnung</strong>. Inneres Anliegen der Waldorfpädagogik ist es, allen<br />
Kindern <strong>und</strong> jungen Menschen, ungeachtet der Herkunft <strong>und</strong> wirtschaftlichen Situation des Elternhauses, den Weg für<br />
eine ganzheitliche <strong>und</strong> freie Bildung zu öffnen. Waldorfschule versteht sich als Solidargemeinschaft, in der durch das<br />
deutliche Überschreiten der Mindestbeitragssätze dazu beigetragen wird, dass allen Kindern der Weg zur<br />
Waldorfpädagogik offen steht. Solange der Gedanke der Solidargemeinschaft unsere Beitrags-gestaltung trägt, wollen<br />
wir darauf verzichten, die Beitragsgestaltung über den Mindestbeitragssatz hinaus an festen Kriterien zu orientieren<br />
<strong>und</strong> umzusetzen. Bei der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung trägt dieses Engagement<br />
entscheidend zu der Beitragsentwicklung der Folgejahre bei.<br />
Über die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen <strong>und</strong> Spenden informiert unser Leitfaden.<br />
AUFNAHMEVERFAHREN<br />
Die Aufnahme eines Kindes in die <strong>Schule</strong> oder in den <strong>Kindergarten</strong> erfolgt aufgr<strong>und</strong> einer rein pädagogischen<br />
Entscheidung des jeweiligen Kollegiums.<br />
Fester Bestandteil unseres Aufnahmeverfahrens <strong>und</strong> des Schul- <strong>und</strong> <strong>Kindergarten</strong>vertrags ist die Teilnahme an<br />
unserer jährlich stattfindenden Einführungsveranstaltung. Im Rahmen dieser Einführungsveranstaltung werden die<br />
<strong>Beitragsordnung</strong> <strong>und</strong> die Beitragserklärung ausführlich erläutert <strong>und</strong> offene Fragen geklärt.<br />
Stand: 13.05.2013 Seite 1/2
GEBÜHREN<br />
Bearbeitungsgebühr<br />
Bei Erhalt der schriftlichen Zusage ist pro Kind eine Bearbeitungsgebühr, für <strong>Kindergarten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong> von jeweils 100 €<br />
fällig. Die Aufnahme des Kindes wird erst mit dem Eingang des Betrages auf dem Konto der <strong>Loheland</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />
rechtskräftig. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der schriftlichen Zusage erfolgen. Anderenfalls wird<br />
der Platz an ein nachrückendes Kind neu vergeben.<br />
Aufnahmegebühr<br />
Die einmalige Aufnahmegebühr von derzeit 1.000 € für das erste Kind je Familie wird mit Vertragsabschluss fällig. Die<br />
Aufnahmegebühr wird nicht erneut erhoben, wenn ein Kind nach Beendigung des <strong>Kindergarten</strong>s in die <strong>Schule</strong><br />
aufgenommen wird. Die Gebühr kann auch per Ratenzahlung abgegolten werden. Im Übrigen gilt die Regelung für<br />
außerordentliche Situationen aus der Präambel. Bei einer Kündigung des Schulvertrages während der Probezeit oder<br />
des <strong>Kindergarten</strong>vertrages innerhalb der ersten zwölf Wochen werden 80 % der Aufnahmegebühr erstattet.<br />
Mahngebühr<br />
Bei nicht fristgerechten Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB p.a. <strong>und</strong> Mahngebühren in Höhe von 10 € pro Mahnbrief erhoben.<br />
Rücklastgebühr<br />
Die jeweils auftretenden Rücklastgebühren der Banken werden dem Beitragskonto belastet.<br />
ZAHLUNGSWEISE/LEISTUNGSZEITRAUM<br />
Die Beitragssätze werden jeweils zu Beginn des Monats ausschließlich im Einzugsverfahren abgebucht. Ungeachtet der<br />
variablen Ferienzeiten <strong>und</strong> Schulabschlüsse beginnt jedes Schuljahr am 1. August <strong>und</strong> endet am 31. Juli des<br />
Folgejahres. Die Beiträge sind für das ganze Schuljahr durchgehend zu zahlen.<br />
BEITRAGSSÄTZE<br />
Damit Familien mit mehreren Kindern nicht zu stark belastet werden, sind die Beiträge nach der Anzahl der<br />
angemeldeten Kinder gestaffelt. Die monatlichen Mindestbeiträge für <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Kindergarten</strong> betragen:<br />
Ein Kind 210 €<br />
Zwei Kinder 340 €<br />
Drei Kinder 410 €<br />
Für jedes weitere Kind 65 €<br />
Für den schulbegleitenden Förderunterricht fallen bei Inanspruchnahme folgende Beiträge pro Kind <strong>und</strong> Monat an:<br />
Gruppen mit 3 bis 5 Kindern 20 €<br />
Gruppen mit 2 Kindern 35 €<br />
Einzelförderung 70 €<br />
Aufwendungen für Material (Klassenkasse), Essen, Hort- <strong>und</strong> Schülerbetreuung, Ganztageskindergarten,<br />
Klassenfahrten, Ferienbetreuung <strong>und</strong> Sonderprojekte werden von den Bereichen nach Aufwand berechnet.<br />
ÜBERPRÜFUNG DER BEITRAGSSÄTZE<br />
Die Beitragssätze werden jährlich überprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls angepasst. Die Höhe der Anpassung wird vom<br />
Vorstand ermittelt <strong>und</strong> beschlossen. Die jeweiligen Beiträge errechnen sich aus eventuellen Änderungen des<br />
Betriebshaushalts <strong>und</strong>/oder einer Änderung der Gesamterlössituation von <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Kindergarten</strong>.<br />
Bei außerordentlichen Gegebenheiten oder Ereignissen, die zu einem über den Planhaushalt hinausgehen -den<br />
Aufwand führen oder die dazu beitragen, dass geplante Erlöse nicht erzielt werden können, wird eine Anpassung im<br />
laufenden Haushaltsjahr erfolgen.<br />
Die geänderte <strong>Beitragsordnung</strong> oder die sich aus den außerordentlichen Situationen ergebenden Bedarfe werden<br />
dann in einer für die Eltern verbindlichen Informationsveranstaltung ausführlich erläutert.<br />
Befristung der Beitragsverpflichtung<br />
Wenn die Vertragsgr<strong>und</strong>lage entfällt <strong>und</strong> der Vertrag aufgehoben wird, besteht die Beitragsverpflichtung bis zum<br />
Ende des laufenden Quartals (31.10.; 31.01; 30.04; 31.07.).<br />
INKRAFTTRETEN<br />
Diese <strong>Beitragsordnung</strong> tritt auf Beschluss des Vorstandes vom 14.03.2013 am 1. August 2013 in Kraft <strong>und</strong> ersetzt alle<br />
vorherigen <strong>Beitragsordnung</strong>en.<br />
BEITRAGSORDNUNG UND BEITRAGSERKLÄRUNG SIND BESTANDTEIL DES KINDERGARTEN- UND SCHULVERTRAGES<br />
Stand: 15.05.2013 Seite 2/2