Preise für die Abgabe von Brennholz für den Eigenbedarf - Heidenrod
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<strong>Preise</strong> für <strong>die</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong> für <strong>den</strong> <strong>Eigenbedarf</strong><br />
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2011 in Abstimmung<br />
mit dem Hessischen Forstamt <strong>die</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong> für <strong>den</strong> <strong>Eigenbedarf</strong><br />
beschlossen.<br />
<strong>Abgabe</strong>nmenge:<br />
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong>selbstwerbern wird <strong>die</strong><br />
haushaltsübliche <strong>Brennholz</strong>menge <strong>von</strong> Hartlaubholz auf 15 Raummeter beschränkt.<br />
Mehrmengen können gegen einen Aufpreis <strong>von</strong> 25% auf <strong>die</strong> unten angegebenen<br />
<strong>Preise</strong> nur abgegeben wer<strong>den</strong>, wenn der übrige private Bedarf abgedeckt ist.<br />
2. Produkte<br />
Kronenenergieholz<br />
Kronenholz<br />
Durchforstungsenergieholz<br />
Ganze Bäume aus Läuterungen und Jungdurchforstungen<br />
Schichtholz<br />
Vom Forstbetrieb auf 1,0 m abgelängt, gespalten (ab 20 cm Durchmesser)<br />
und ins Maß gesetzt.<br />
Industrieholz am Waldweg<br />
Entastetes und an <strong>den</strong> Waldweg gerücktes Holz<br />
3. <strong>Preise</strong> (brutto)<br />
Kategorie Einheit Hartlaubholz<br />
(HLH)*<br />
sonstiges Laubund<br />
Nadelholz<br />
Kronenenergieholz mit IL rm 18,00 € 5,00 €<br />
Durchforstungsenergieholz rm 22,00 € 5,00 €<br />
Schichtholz rm 70,00 € --<br />
Industrieholz fm marktüblicher<br />
Preis im III.<br />
Quartal des<br />
laufen<strong>den</strong> Jahres,<br />
verbindlich bis<br />
01.10. des<br />
Folgejahres für<br />
- Buche +<br />
sonstiges HLH:<br />
58,00 €- reine<br />
Eiche: 48,00 €<br />
*Hartlaubholz umfasst: Eiche, Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Kirsche und Birke<br />
Umrechnungszahlen: 1 rm entspricht 0,7 m³ (= fm); 1 m³ entspricht 1,43 rm<br />
Bei außeror<strong>den</strong>tlichen Erschwernissen (Hangneigung, Entfernung zum Weg, Lage<br />
der Abteilung) kann der Revierleiter beim Kronen- und Durchforstungsenergieholz<br />
einen Abschlag <strong>von</strong> maximal 2 € je rm gewähren.
Zahlungsbedingungen:<br />
14 Tage nach Zuteilung ist ein Abschlag in Höhe <strong>von</strong> 75 % des Rechnungsbetrages<br />
fällig. Die Abrechnung erfolgt nach Aufarbeitung des Holzes.<br />
4. Zeitrahmen<br />
Die Bestellungen für das <strong>Brennholz</strong> sollten <strong>von</strong> Oktober bis Ende November eines<br />
je<strong>den</strong> Jahres beim zuständigen Revierleiter eingehen.<br />
Der Aufarbeitungszeitraum reicht in der Regel vom 01. November bis spätestens<br />
Ende Mai. Die Einweisung der Selbstwerber beginnt je nach Holzmarktlage im<br />
Dezember, der Schwerpunkt für <strong>die</strong> Aufarbeitung <strong>von</strong> frisch eingeschlagenem Holz<br />
liegt jedoch in <strong>den</strong> Monaten Februar bis April. Ab Juni bis Ende Oktober erfolgt keine<br />
<strong>Brennholz</strong>aufarbeitung