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Preise für die Abgabe von Brennholz für den Eigenbedarf - Heidenrod

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<strong>Preise</strong> für <strong>die</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong> für <strong>den</strong> <strong>Eigenbedarf</strong><br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2011 in Abstimmung<br />

mit dem Hessischen Forstamt <strong>die</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong> für <strong>den</strong> <strong>Eigenbedarf</strong><br />

beschlossen.<br />

<strong>Abgabe</strong>nmenge:<br />

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage <strong>von</strong> <strong>Brennholz</strong>selbstwerbern wird <strong>die</strong><br />

haushaltsübliche <strong>Brennholz</strong>menge <strong>von</strong> Hartlaubholz auf 15 Raummeter beschränkt.<br />

Mehrmengen können gegen einen Aufpreis <strong>von</strong> 25% auf <strong>die</strong> unten angegebenen<br />

<strong>Preise</strong> nur abgegeben wer<strong>den</strong>, wenn der übrige private Bedarf abgedeckt ist.<br />

2. Produkte<br />

Kronenenergieholz<br />

Kronenholz<br />

Durchforstungsenergieholz<br />

Ganze Bäume aus Läuterungen und Jungdurchforstungen<br />

Schichtholz<br />

Vom Forstbetrieb auf 1,0 m abgelängt, gespalten (ab 20 cm Durchmesser)<br />

und ins Maß gesetzt.<br />

Industrieholz am Waldweg<br />

Entastetes und an <strong>den</strong> Waldweg gerücktes Holz<br />

3. <strong>Preise</strong> (brutto)<br />

Kategorie Einheit Hartlaubholz<br />

(HLH)*<br />

sonstiges Laubund<br />

Nadelholz<br />

Kronenenergieholz mit IL rm 18,00 € 5,00 €<br />

Durchforstungsenergieholz rm 22,00 € 5,00 €<br />

Schichtholz rm 70,00 € --<br />

Industrieholz fm marktüblicher<br />

Preis im III.<br />

Quartal des<br />

laufen<strong>den</strong> Jahres,<br />

verbindlich bis<br />

01.10. des<br />

Folgejahres für<br />

- Buche +<br />

sonstiges HLH:<br />

58,00 €- reine<br />

Eiche: 48,00 €<br />

*Hartlaubholz umfasst: Eiche, Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Kirsche und Birke<br />

Umrechnungszahlen: 1 rm entspricht 0,7 m³ (= fm); 1 m³ entspricht 1,43 rm<br />

Bei außeror<strong>den</strong>tlichen Erschwernissen (Hangneigung, Entfernung zum Weg, Lage<br />

der Abteilung) kann der Revierleiter beim Kronen- und Durchforstungsenergieholz<br />

einen Abschlag <strong>von</strong> maximal 2 € je rm gewähren.


Zahlungsbedingungen:<br />

14 Tage nach Zuteilung ist ein Abschlag in Höhe <strong>von</strong> 75 % des Rechnungsbetrages<br />

fällig. Die Abrechnung erfolgt nach Aufarbeitung des Holzes.<br />

4. Zeitrahmen<br />

Die Bestellungen für das <strong>Brennholz</strong> sollten <strong>von</strong> Oktober bis Ende November eines<br />

je<strong>den</strong> Jahres beim zuständigen Revierleiter eingehen.<br />

Der Aufarbeitungszeitraum reicht in der Regel vom 01. November bis spätestens<br />

Ende Mai. Die Einweisung der Selbstwerber beginnt je nach Holzmarktlage im<br />

Dezember, der Schwerpunkt für <strong>die</strong> Aufarbeitung <strong>von</strong> frisch eingeschlagenem Holz<br />

liegt jedoch in <strong>den</strong> Monaten Februar bis April. Ab Juni bis Ende Oktober erfolgt keine<br />

<strong>Brennholz</strong>aufarbeitung

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