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Revierkurier - Landesjagdverband Bayern

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Vogelgrippe – oder auch Klassische<br />

Gefl ügelpest – wird durch Grippeviren<br />

des Typs A (derzeit Serotyp H5N1) hervorgerufen.<br />

Grundsätzlich können alle<br />

Vogelarten infi ziert werden. Hauptsächlich<br />

erkranken aber Hühner und Puten.<br />

Im derzeitigen Seuchenzug in Asien<br />

sind auch Gänse, Enten und Schwäne<br />

betroffen. Vor allem an Standorten mit<br />

massivem Wasservogelbesatz ist eine<br />

intensive Erregerverbreitung über direkten<br />

Kontakt, über Kot oder mit Kot<br />

verschmutzten Stand- und Fließgewässern<br />

möglich.<br />

Für Beizvögel ist das Infektionsrisiko<br />

äußerst gering, wenn sie sicher gehalten<br />

werden, das heißt wenn der direkte<br />

Kontakt und der Eintrag von Kot verhindert<br />

wird. Dies ist bei der üblichen<br />

Haltung mit Tränkung von Trinkwasser<br />

gegeben.<br />

Infektion anderer Tiere<br />

äußerst selten<br />

Vogelgrippeviren können aber auch<br />

die Artenbarriere überschreiten. Dies ist<br />

jedoch äußerst selten und gelingt nur<br />

bei intensivem Kontakt. Bisher wurde<br />

kein Fall beschrieben, bei dem zum Beispiel<br />

ein Hund durch eine Infektion mit<br />

Vogelgrippeviren erkrankte. Auf Grund<br />

der Empfänglichkeit von Haus- und<br />

Wildschweinen für Infl uenzaviren von<br />

Vögeln und Menschen sollten diese<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Bayern</strong> e.V. · Hohenlindner Straße 12 · 85622 Feldkirchen · Telefon 089 / 99 02 34 0 · Fax 089 / 99 02 34 37,<br />

Internet: www.jagd-bayern.de, E-mail: dr.reddemann@jagd-bayern.de<br />

Präsident des <strong>Landesjagdverband</strong>es <strong>Bayern</strong>: Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL<br />

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Joachim Reddemann, BJV-Hauptgeschäftsführer • Redaktion: Stephanie Geißendörfer, Günter Heinz Mahr (Leitung)<br />

Layout: Doris Dröge • Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten (für Kreisgruppenvorsitzende und Hegegemeinschaftsleiter)<br />

8 <strong>Revierkurier</strong> 3/2005<br />

Vogelgrippe: Aufmerksam sein<br />

Vogelgrippe kann alles Federvieh befallen, also auch Fasane oder Wildenten. Deutschland ist frei von Vogelgrippe<br />

(Stand Ende September 2005); es gilt dennoch, aufmerksam zu sein. Informationen dazu hat der Tiergesundheitsdienst<br />

<strong>Bayern</strong> nun speziell für Jäger herausgegeben; nachstehend die wichtigsten Auszüge.<br />

möglichst nicht Infektionsmöglichkeiten<br />

ausgesetzt werden. Tote Vögel und der<br />

Aufbruch von Flugwild sollten deshalb<br />

„schweinesicher“ entsorgt werden.<br />

Erkrankungen beim Menschen wurden<br />

bisher nur nach intensivem Tierkontakt<br />

beschrieben. Derartige enge<br />

Kontakte sind auf der Jagd in der Regel<br />

nicht gegeben. Berührungen mit erlegten,<br />

offensichtlich kranken Tieren sind<br />

auf ein Mindestmaß zu beschränken.<br />

Auf Treibjagden ist es ratsam, vor dem<br />

Essen die Hände mit Seife zu waschen.<br />

Messer, die zum Aufbrechen benutzt<br />

wurden, sollten nicht zum Essen verwendet<br />

werden.<br />

Krankheitserscheinungen<br />

nicht beweisend<br />

Typischerweise tritt die Krankheit<br />

schon ein bis zwei Tage nach der Infektion<br />

auf. Die Vögel können Kopfschwellungen<br />

durch Ödeme, blutrote<br />

Verfärbungen des Kammes und der<br />

Kehllappen, Atemnot, Mattigkeit,<br />

Durchfall, Appetitlosigkeit und Benommenheit<br />

zeigen. Allerdings muss das<br />

nicht sein, und auch sind diese Krankheitserscheinungen<br />

nicht beweisend<br />

für die Vogelgrippe. Viele Tiere sterben,<br />

bevor sie solche Krankheitszeichen entwickeln<br />

können. Bereits an Vogelgrippe<br />

verendete Tiere weisen unter Umständen<br />

Kopfschwellungen, dunkle Kopf-<br />

Eil-Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,<br />

Ernährung und Landwirtschaft<br />

In der Verordnung zur Untersuchung<br />

auf Klassische Gefl ügelpest<br />

(Vogelgrippe) vom 1. September<br />

2005 heißt es unter Paragraph 1:<br />

„Zur Erkennung der Gefl ügelpest<br />

bei wildlebenden Enten und<br />

Gänsen haben Jagdausübungsberechtigte<br />

nach näherer Anweisung<br />

der zuständigen Behörde Proben<br />

von erlegten Enten und Gänsen zur<br />

virologischen Untersuchung auf Infl<br />

uenza-A-Virus zu entnehmen und<br />

der von der zuständigen Behörde<br />

bestimmten Untersuchungseinrichtung<br />

zuzuleiten und das gehäufte<br />

Auftreten kranken oder verendeten<br />

wildlebenden Gefl ügels der zuständigen<br />

Behörde unter Angabe des<br />

Fundortes unverzüglich anzuzeigen.<br />

Die zuständige Behörde kann die<br />

anhänge, Sekretspuren am Gesicht<br />

und Verletzungen im Afterbereich auf.<br />

Ein Verdacht ist in jedem Fall gegeben,<br />

wenn im Revier viele Vögel gleichzeitig<br />

erkranken beziehungsweise verendet<br />

gefunden werden.<br />

Bei der Jagd erlegtes Flugwild kann<br />

auch weiterhin direkt im Revier versorgt<br />

werden. In Gefährdungszeiten ist<br />

aber ein Raum vorzuziehen, in dem die<br />

Tiere und der Aufbruch bei gutem Licht<br />

beurteilt werden können. In jedem Fall<br />

sollte der Aufbruch von Flugwild sachgemäß<br />

entsorgt werden, ohne dass<br />

Schweine oder Hausgefl ügel an ihn gelangen<br />

können. Krankheitsverdächtige<br />

Tiere sollten natürlich überhaupt nicht<br />

geöffnet und gleich direkt entsorgt<br />

werden. Der sicherste Entsorgungsweg<br />

führt über die Abfalltonne von Metzgereien<br />

zur Tierkörperbeseitigungsanstalt.<br />

Vogelgrippe meldepfl ichtig<br />

Vogelgrippe ist eine anzeigepfl ichtige<br />

Seuche. Bei Seuchenverdacht sind<br />

Jäger als Sachkundige zur Anzeige<br />

verpfl ichtet – entweder beim zuständigen<br />

Amtstierarzt oder der zuständigen<br />

Polizeibehörde. Bei Auffi nden einer<br />

größeren Zahl verendeter Vögel oder<br />

Tiere mit unklarer Todesursache sollte<br />

man die zuständigen Stellen immer<br />

unterrichten.<br />

Untersuchung anderen Wildgefl ügels<br />

anordnen, sofern dies aus Gründen<br />

der Tierseuchenbekämpfung<br />

erforderlich ist.“<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach<br />

der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit<br />

Ablauf des 28. Februar 2006 außer<br />

Kraft, sofern nicht mit Zustimmung<br />

des Bundesrates etwas anderes verordnet<br />

wird.

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