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Revierkurier - Landesjagdverband Bayern

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B 47654 Ausgabe Nr. 3 • September 2005<br />

Liebe Jägerinnen und Jäger,<br />

verehrte Freunde der Jagd,<br />

die Medien berichten in letzter Zeit<br />

in der Regel deutlich fundierter und<br />

auch fairer über jagdliche Themen als<br />

das bisher der Fall war. Selbst im Fernsehen<br />

– sonst eher reißerisch und an<br />

der vermeintlichen Massenmeinung<br />

orientiert – wird die Jagd mittlerweile<br />

um einiges ausgewogener dargestellt.<br />

Wir erwarten natürlich keine Hofberichterstattung,<br />

denn auch bei den<br />

Jägern sind nicht alle Engel. Aber<br />

zumindest das Beachten von Fakten<br />

sowie das Anhören aller an einem<br />

Thema Beteiligten, also sauberes<br />

journalistisches Handwerk, wollen wir<br />

auch bei der medialen Behandlung<br />

von Jagd und Jägern einfordern.<br />

Das verbesserte Medienecho ist<br />

sicher auch ein Ergebnis der intensiveren<br />

Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft.<br />

Die alte Erkenntnis: „Wer<br />

nichts weiß, muss alles glauben“ lässt<br />

sich somit weiterentwickeln: Wer<br />

mehr weiß, wird nicht alles glauben,<br />

was interessierte Kreise an Abträglichem<br />

über Jagd und Jäger verbreiten.<br />

Mit Waidmannsheil<br />

Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident<br />

des <strong>Landesjagdverband</strong>es <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Revierkurier</strong><br />

Herausgeber: <strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Muttertierschutz bei Schwarz- und Rehwild<br />

Auch Geiß vor Kitz?<br />

Drückjagd und Muttertierschutz – diese Kombination sorgt immer wieder<br />

für Diskussionsstoff. Wie sollte sich der Jäger verhalten, um sowohl<br />

waidgerecht zu jagen als auch dem Gesetz nach richtig zu handeln? Das<br />

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, die Wildforschungsstelle<br />

und der <strong>Landesjagdverband</strong> des Landes Baden-Württemberg haben<br />

hierzu gemeinsame Empfehlungen herausgegeben.<br />

Der Gesetzgeber nimmt den Schutz<br />

der zur Aufzucht notwendigen<br />

Elterntiere sehr ernst. So heißt es in<br />

§ 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes<br />

(BJagdG):<br />

„In den Setz- und Brutzeiten dürfen<br />

bis zum Selbständigwerden der Jungtiere<br />

die für die Aufzucht notwendigen<br />

Elterntiere, auch die von Wild ohne<br />

Schonzeit, nicht bejagt werden.“<br />

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift<br />

ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft wird.<br />

Ob nur das mütterliche oder auch<br />

das väterliche Elterntier unter diesen<br />

Schutz fällt, hängt von der Sozialstruktur<br />

der betreffenden Wildart ab.<br />

Beim Fuchs zum Beispiel beteiligt sich<br />

auch der Rüde an der Aufzucht. Beim<br />

Schalenwild kümmern sich dagegen<br />

die männlichen Tiere überhaupt nicht<br />

um den Nachwuchs. Sie brauchen hier<br />

also nicht berücksichtigt zu werden. Zutreffenderweise<br />

spricht man daher beim<br />

Schalenwild vom „Muttertierschutz“.<br />

Die entscheidende Frage ist nun:<br />

Wie lange wird eine Bache beziehungsweise<br />

eine Rehgeiß für die Aufzucht<br />

benötigt, sprich in welchem Alter<br />

sind die Jungtiere im Sinne des Gesetzes<br />

selbständig? In der Biologie wird<br />

ein junges Säugetier als selbständig<br />

bezeichnet, wenn es nicht mehr von<br />

der Muttermilch abhängig ist, seine<br />

Nahrung eigenständig fi nden und aufnehmen<br />

kann und bei der Abdeckung<br />

sonstiger Lebensbedürfnisse nicht<br />

mehr zwingend auf die Unterstützung<br />

durch ein Elterntier angewiesen, also<br />

allein überlebensfähig ist.<br />

Begriff „führend“<br />

rechtlich ungeeignet<br />

Häufi g wird hierbei der Begriff<br />

„führend“ verwendet. Dieser Begriff<br />

ist jedoch im Zusammenhang mit<br />

jagdgesetzlichen Bestimmungen missverständlich<br />

und ungeeignet, denn ein<br />

führendes Elterntier ist nicht gleichzusetzen<br />

mit einem für die Aufzucht<br />

notwendigen Elterntier. Führend ist<br />

eine Bache oder eine Rehgeiß immer,<br />

das hießt während des ganzen Jahres,<br />

wenn sie nicht gerade ihren Nachwuchs<br />

komplett verloren hat oder unfruchtbar<br />

ist. Die Führungsrolle eines weiblichen<br />

Stückes geht sogar zum Teil über die<br />

Dauer einer Generation hinaus. Bei der<br />

sozialen Lebensweise fühlen sich die<br />

Jungtiere zwar über die Jugendphase<br />

hinaus sicher und „gut aufgehoben“,<br />

sie können aber auch allein zurechtkommen.<br />

Es ist jedenfalls nicht im<br />

Sinne des Gesetzgebers, die Jagd auf


weibliches Schalenwild ganzjährig weitgehend<br />

zu unterbinden und damit die<br />

Regulationsmöglichkeit von Schalenwildbeständen<br />

stark einzuschränken.<br />

Ausdrücklich wird ja auch der Schutz<br />

der Elterntiere im Zusammenhang mit<br />

den Setz- und Brutzeiten eingefordert<br />

und damit der saisonale Charakter des<br />

Schutzes unterstrichen.<br />

Der jagdgesetzliche Schutz der zur<br />

Aufzucht notwendigen Elterntiere ist<br />

als Mindestvorgabe zu verstehen. Eine<br />

darüber hinaus gehende Zurückhaltung<br />

bei der Jagd kann aus wildbiologischer<br />

Sicht angeraten sein. Trotzdem ist eine<br />

strikte Trennung zwischen gesetzlichen<br />

Vorgaben und ergänzenden Empfehlungen<br />

erforderlich, nicht zuletzt auch<br />

zum Schutz des Jägers selber, der sonst<br />

in nicht vertretbarem Ausmaß in Situationen<br />

mit unklarer Rechtslage geraten<br />

kann.<br />

Schwarzwildjagd: Beste Zeit<br />

Mitte November bis Mitte Januar<br />

Beim Wildschwein dauert die<br />

Säugezeit drei bis vier Monate. Am<br />

Ende der Säugezeit verschwinden<br />

die Frischlingsstreifen allmählich. Ein<br />

Verstoß gegen das Jagdgesetz (Elterntierschutz,<br />

§ 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG)<br />

ist nur gegeben, wenn eine Bache erlegt<br />

wird, die noch deutlich gestreifte<br />

Frischlinge hat.<br />

Wildbiologisch gesehen aber – und<br />

hier kommt die besonders ausgeprägte<br />

soziale Lebensweise des Schwarzwildes<br />

in Mutterfamilien ins Spiel – ist anzuraten:<br />

Wenn eine Bache offensichtlich<br />

Frischlinge führt und keine andere Bache<br />

innerhalb einer Rotte die Führung<br />

übernehmen kann, sollte sie verschont<br />

bleiben, auch wenn die Frischlinge<br />

nicht mehr gestreift sind.<br />

Leider lässt sich auf Grund der langen<br />

Fortpfl anzungsperiode und des<br />

nicht seltenen Frischens zur Unzeit<br />

kein Zeitpunkt im Laufe des Jahres<br />

festsetzen, ab dem auch weibliches<br />

Schwarzwild aller Altersklassen bedenkenlos<br />

bejagt werden kann. Vorsicht ist<br />

während des ganzen Jahres geboten,<br />

denn bereits Überläufer können Frischlinge<br />

haben. Die geringste Gefahr, aus<br />

Versehen eine Milch gebende Bache<br />

zu erlegen, besteht zwischen Mitte<br />

November und Mitte Januar. Dies ist<br />

daher auch der günstigste Zeitraum für<br />

Drückjagden, bei denen alle Altersklassen<br />

bejagt werden können.<br />

Für Drückjagden sind folgende vier<br />

Regeln hilfreich. Sie genügen dem<br />

Anspruch des waidgerechten Jagens,<br />

ermöglichen aber auch den erforderlichen<br />

Eingriff in die Zuwachsträger:<br />

2 <strong>Revierkurier</strong> 3/2005<br />

Erst ab November geht die Milchproduktion bei der Geiß zurück und die soziale<br />

Bindung zu ihrem Kitz wird lockerer. Deswegen: Vorher besser keine Drückjagden<br />

auf Rehwild.<br />

Beim Anwechseln einer einzelnen<br />

Bache mit Frischlingen sollen nur<br />

Frischlinge erlegt werden. Das Gleiche<br />

gilt bei einer gemischten Rotte<br />

– mehrere Bachen und/oder Überläufer<br />

sowie Frischlinge – mit gestreiften<br />

Frischlingen. Bei einer gemischten<br />

Rotte ohne gestreifte Frischlinge<br />

sind auch – oder sogar vorrangig<br />

– mittelstarke Stücke zu erlegen.<br />

Bei Einzelstücken schließlich ist besondere<br />

Vorsicht und genaues Ansprechen<br />

erforderlich.<br />

Im Gegensatz zum Schwarzwild<br />

ist die Setzzeit beim Reh auf einen<br />

relativ engen Zeitraum begrenzt, und<br />

zwar von Anfang Mai bis Mitte Juni.<br />

Die Mehrzahl der Geburten fällt in die<br />

zweite Maihälfte. Bei der Säugezeit<br />

kann unterschieden werden zwischen<br />

Hauptsäugezeit und ausklingender<br />

Säugezeit. Die Hauptsäugezeit dauert<br />

zwei bis drei Monate, also bis etwa<br />

Ende August. Es schließt sich die<br />

ausklingende Säugezeit an, in der die<br />

Milchproduktion rasch abnimmt. Sie<br />

dauert bis Ende November. Hierbei<br />

gibt es individuelle Unterschiede. So<br />

können vereinzelt auch Geißen im<br />

Dezember noch Milch im Gesäuge<br />

haben. Die Milchmenge ist aber dann<br />

völlig unbedeutend.<br />

Enge Mutter-Kind-Beziehung<br />

zu Beginn der Jagdzeit<br />

Die Jagdzeit auf Geißen und Kitze<br />

beginnt am 1. September. Aus wildbiologischer<br />

Sicht ist jedoch der Abschuss<br />

einer führenden Geiß gleich zu Beginn<br />

der Jagdzeit abzulehnen. Zu dieser Zeit<br />

besteht noch eine enge Mutter-Kind-<br />

Beziehung. Die Führung durch die Geiß<br />

und die noch zur Verfügung stehenden<br />

kleinen Milchmengen fördern die weitere<br />

Entwicklung. Es gilt also zu dieser<br />

Zeit der Grundsatz: Erst die Kitze, dann<br />

die Geiß erlegen.<br />

In den letzten beiden Monaten des<br />

Jahres hört die Milchproduktion jedoch<br />

völlig auf und die soziale Bindung<br />

zwischen Geiß und Kitz wird lockerer.<br />

Nachteilige Auswirkungen des Mutterverlustes<br />

um diese Jahreszeit wurden<br />

bisher nicht festgestellt.<br />

Erst ab Mitte November<br />

auch Geiß vor Kitz<br />

Es wird daher empfohlen, eine Bewegungsjagd<br />

auf Rehwild, bei der Geißen<br />

und Kitze getrennt vor die Schützen<br />

kommen können, insbesondere bei<br />

Hundeeinsatz oder stärkerem Treiberdruck,<br />

nicht vor November, besser erst<br />

ab Mitte November durchzuführen.<br />

Der Abschuss von Geißen ist dann unbedenklich.<br />

Eine Drückjagd, bei der nur<br />

Kitze freigegeben werden, ist jedenfalls<br />

nicht effektiv; sie verursacht nur Störungen<br />

ohne hinreichenden Jagderfolg<br />

und obendrein Verstimmungen wegen<br />

beinahe unvermeidlicher Fehlansprachen.<br />

Ein weiterer Grund spricht für<br />

einen späten Jagdtermin: Nur wenn<br />

das Laub vollständig gefallen ist, kann<br />

anwechselndes Wild frühzeitig gesehen<br />

und angesprochen werden. Nur<br />

dann ist die Jagd auch wirklich effektiv.<br />

Allgemein sind sachgerecht durchgeführte<br />

Bewegungsjagden auf Rehwild<br />

zu befürworten. ●<br />

Foto: E. Marek


Rechtliche Aspekte<br />

zum Schutz der Elterntiere<br />

Wer gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 des<br />

Bundesjagdgesetzes (BJagdG) verstößt,<br />

begeht nicht nur einen schweren<br />

Verstoß gegen die bei der Jagdausübung<br />

zu beachtenden Grundsätze<br />

der Waidgerechtigkeit, sondern auch,<br />

gleichviel ob vorsätzlich oder fahrlässig<br />

begangen, eine Straftat nach § 38 Abs.<br />

1 Nr. 3 und Abs. 2 BJagdG.<br />

Ob an der Jungenaufzucht nur das<br />

Muttertier oder daneben auch das<br />

Vatertier beteiligt ist, ist von Wildart<br />

zu Wildart verschieden. Im letzten Fall<br />

sind bis zum Selbständigwerden der<br />

Jungen beide Elterntiere mit der Jagd<br />

zu verschonen.<br />

Die Vorschrift verbietet nicht die<br />

Bejagung der Jungtiere. Strittig ist<br />

allerdings, ob bei einer Wildart ohne<br />

Schonzeit zunächst die Jungtiere und<br />

dann die Elterntiere erlegt werden<br />

dürfen. Mit Rücksicht auf den klaren<br />

Wortlaut der Vorschrift wie auch der<br />

Strafbestimmung des § 38 Abs. 1 Nr.<br />

3 BJagdG („nulle poena sine lege“)<br />

ist die Frage zu bejahen. So stellt beispielsweise<br />

ein Altfuchs, egal ob Rüde<br />

oder Fähe, dessen sämtliche Jungtiere<br />

vor dem Bau bereits erlegt worden<br />

sind, kein notwendiges Elterntier<br />

(mehr) dar und darf deshalb in <strong>Bayern</strong><br />

als Wild mit ganzjähriger Jagdzeit im<br />

Mai erlegt werden.<br />

Der Elterntierschutz dauert bis zum<br />

Selbständigwerden der Jungtiere.<br />

Jagdgesetzlich ist dies die Zeit der<br />

unmittelbaren Aufzucht, in der also die<br />

Jungen gesäugt oder gefüttert werden.<br />

Ihre Dauer, die bei den einzelnen<br />

Wildarten unterschiedlich ist, ist weder<br />

bundesrechtlich noch auf Landesebene<br />

in <strong>Bayern</strong> gesetzlich geregelt. Es<br />

ist Sache des Jagdausübenden, nicht<br />

nur über die Bioiolgie der einzelnen<br />

Wildarten Bescheid zu wissen, sondern<br />

sich auch durch intensive Beobachtung<br />

Gewissheit zu verschaffen, ob der<br />

Übergang der Jungtiere zum Selbständigsein<br />

abgeschlossen ist. Das gilt<br />

vor allem beim Haarwild, bei dem der<br />

Schutz der zur Aufzucht notwendigen<br />

Elterntiere ausnahmsweise auch außerhalb<br />

der Schonzeit liegen kann.<br />

Beispiele: Wer Anfang August ein<br />

Alttier, nicht aber das dazugehörige<br />

Rotwildkalb, weil dieses abspringt,<br />

erlegt, begeht ein Schonzeitvergehen.<br />

Wer in den Sommermonaten aus<br />

einer Rotte ein voll verfärbtes Stück<br />

Schwarzwild erlegt, ohne es vorher<br />

genau angesprochen zu haben, muss<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer<br />

Milch gebenden Bache rechnen.<br />

Auch im Herbst und Winter muss sich<br />

der Jäger auf Milch gebende Bachen<br />

einstellen, denn nicht nur schwache<br />

und zurückgebliebene Stücke frischen<br />

verspätet, sondern häufi g auch normale<br />

Bachen, deren (Erst-) Wurf durch<br />

Unfall, Abschuss oder dergleichen<br />

verloren gegangen ist (sogenannte<br />

Nachrausche).<br />

Im Gegensatz dazu sind die Jagdzeiten<br />

beim Federwild so festgesetzt,<br />

dass davon die Brut- und Aufzuchtzeiten<br />

keinesfalls betroffen sind. Die<br />

am 1. April 2002 in Kraft getretene<br />

Zweite Verordnung zur Änderung der<br />

Verordnung über die Jagdzeiten vom<br />

25. April 2002 (BGBl I S. 1487) hat die<br />

Jagdzeiten für verschiedene Federwildarten<br />

zur Umsetzung der Vorgaben<br />

der EG-Vogelschutz-Richtlinie entsprechend<br />

verkürzt oder verändert. Das<br />

gilt insbesondere für die Ringel- und<br />

Türkentauben, die nunmehr erst vom<br />

1. November an bis zum 20. Februar<br />

bejagt werden dürfen.<br />

Nach § 22 a Abs. 1 BJagdG ist<br />

schwerkrankes Wild unverzüglich<br />

zu erlegen, um es vor vemeidbaren<br />

Schmerzen oder Leiden zu bewahren.<br />

Die Ausübung dieses Rechts verlangt<br />

eine Güter- und Pfl ichtenabwägung,<br />

wenn dadurch gleichzeitig gegen den<br />

gesetzlichen Elterntierschutz verstoßen<br />

wird. Diese führt beispielsweise dazu,<br />

dass die sofortige Erlegung einer an<br />

Tollwut erkrankten oder tollwutverdächtigen<br />

Fuchsfähe (vgl. § 11 Tollwut-Verordnung)<br />

auch dann rechtmäßig<br />

ist, wenn es sich dabei um ein zur<br />

Welpenaufzucht notwendiges Muttertier<br />

handelt. Anschließend sind die<br />

Jungtiere zu töten, soweit dies möglich<br />

ist, um sie vor dem Verhungern zu bewahren;<br />

außerdem sind diese ebenfalls<br />

tollwutverdächtig.<br />

Dr. Paul Leonhardt,<br />

Leitender Ministerialrat a.D.<br />

● Schrifttum:<br />

– Mitzschke-Schäfer, Bundesjagdgesetz,<br />

4. Aufl age, 1982<br />

– Leonhardt, Jagdrechtskommentar,<br />

Loseblattsammlung, 1986<br />

– Jagdlexikon, BLV-Verlag, 7. Aufl age,<br />

1996<br />

– v. Pückler, Wild und Hund 2/1985<br />

S. 38<br />

Ist auch Jäger<br />

Schauspieler Rolf Schimpf, 80,<br />

verkörpert seit 1986 die Rolle<br />

des Leo Kress in der Fernsehserie<br />

„Der Alte“ und ist damit Deutschlands<br />

ältester Fernsehkommissar.<br />

Schimpf wurde am 14. November<br />

1924 in Berlin geboren und stand<br />

bereits in den 50er Jahren beim<br />

Süddeutschen Rundfunk vor der<br />

Kamera.<br />

<strong>Revierkurier</strong>: Herr Schimpf, wie<br />

kamen Sie zur Jagd?<br />

Schimpf: Ich bin erblich vorbelastet.<br />

Bereits mein Großvater war<br />

Jäger und hat mir sowohl die Leidenschaft<br />

als auch zwei Gewehre<br />

vererbt. Den Jagdschein habe ich<br />

bereits mit 16 Jahren bekommen.<br />

1941 habe ich dann während meiner<br />

Ferien auf einem Forsthof in<br />

Mecklenburg meinen ersten Bock,<br />

einen Knopfer, erlegt.<br />

<strong>Revierkurier</strong>: Wo jagen Sie denn<br />

heute bevorzugt?<br />

Schimpf: Ich habe einen Begehungsschein<br />

in einem Revier in Tegernbach<br />

bei Pfaffenhofen. Ein bis<br />

zwei Mal im Jahr jage ich außerdem<br />

in dem Revier meines verstorbenen<br />

Freundes Manfred Behr in<br />

Illingen bei Pforzheim. Dort gehe<br />

ich mit dem zuständigen Jagdaufseher<br />

hin und wieder zum Blatten<br />

und habe so meine besten drei Böcke<br />

geschossen. Auch in Tirol habe<br />

ich hin und wieder Gelegenheit,<br />

Gemsen oder Hirsche zu jagen.<br />

<strong>Revierkurier</strong>: Was bedeutet Ihnen<br />

die Jagd?<br />

Schimpf: Die Jagd ist für mich ein<br />

wunderschöner Ausgleich zu den<br />

stressigen Dreharbeiten und sie<br />

bedeutet mir wahnsinnig viel. Da<br />

ich nicht allzu häufi g dazukomme,<br />

genieße ich die wenigen Stunden<br />

im Revier ganz besonders intensiv.<br />

<strong>Revierkurier</strong> 3/2005 3


Auerwild und Forstwirtschaft<br />

Auch künftig Chancen fürs Auerhuhn<br />

Die Gründung des Unternehmens Bayerische Staatsforsten am 1. Juli 2005 hat bei Naturfreunden Bedenken<br />

ausgelöst, vor allem, wenn es um bedrohte Tierarten wie das Auerhuhn geht. Holzproduktion und Auerhuhnvorkommen<br />

müssen sich aber keineswegs ausschließen, wie Prof. Dr. Ilse Storch, Leiterin des Arbeitsbereiches<br />

Wildtierökologie und Wildtiermanagement an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, berichtet.<br />

Viele, denen der Wald als Lebensraum<br />

am Herzen liegt, sehen die<br />

aktuellen Änderungen in Waldgesetz<br />

und Forstverwaltung mit Sorge und malen<br />

schon mal ein düsteres Szenario. Da<br />

der Staatswald gewinnorientiert bewirtschaftet<br />

wird, defi niere sich Nachhaltigkeit<br />

künftig ausschließlich ökonomisch.<br />

Die Förster sollen „Geld machen“ – das<br />

bedeute kürzere Umtriebszeiten und<br />

jüngere Bestände. Unter den Wildtieren<br />

würden dann all jene benachteiligt,<br />

die an alte Wälder gebunden sind. Das<br />

vom Aussterben bedrohte Auerhuhn<br />

ist ein prominentes Beispiel. In den<br />

Bayerischen Alpen liegen 90 Prozent<br />

seines Lebensraums im Staatswald.<br />

Wird die Forstreform die Situation des<br />

Auerhuhns nun weiter verschlechtern?<br />

Oder entstehen sogar langfristig wieder<br />

mehr Auerhuhn-Wälder, weil Bestände<br />

auf unproduktiven Standorten ganz aus<br />

der Nutzung genommen werden?<br />

Die Prognose ist aber nicht unbedingt<br />

düster. Für Wildtiere ist nämlich<br />

weniger relevant, wie die Wälder bewirtschaftet<br />

werden, sondern welche<br />

Strukturen dabei entstehen. Gelingt es,<br />

geeigneten Lebensraum in ausreichender<br />

Güte und Fläche zu schaffen und zu<br />

erhalten, müssen sich Holzproduktion<br />

und Auerhuhn auch in Zukunft nicht<br />

ausschließen.<br />

Waldstruktur ist entscheidend<br />

Auerhühner brauchen große Wälder,<br />

die licht und räumig sind. Wesentlich<br />

sind gute Bedingungen für die<br />

Kükenaufzucht: eine insektenreiche, fl ächige<br />

Bodenvegetation, möglichst mit<br />

reichlich Beerkraut – und das wächst<br />

nur bei entsprechend aufgelockertem<br />

Kronendach. Idealbedingungen<br />

für das Auerhuhn bieten die wei ten<br />

Waldlandschaften der Taiga: fast<br />

überall ist der Wald licht. Nadelbäume<br />

dominieren, die Bodenvegetation ist<br />

reich an Heidelbeeren und anderen<br />

Zwergsträuchern. Jungwald fi ndet sich<br />

nur stellenweise, entstanden durch natürliche<br />

Störungen wie Windwurf oder<br />

Waldbrand. In Mitteleuropa fi nden sich<br />

solche Wälder von Natur aus nur in<br />

4 <strong>Revierkurier</strong> 3/2005<br />

höheren Lagen. Daher<br />

beschränken sich die Auerhuhn-Vorkommen<br />

auf<br />

die Mittelge birge und die<br />

Alpen. Am besten geht<br />

es den Vögeln in alten,<br />

naturnahen Wäldern.<br />

Auerhuhnwälder<br />

müssen keineswegs<br />

immer alt sein<br />

Auerhuhn-Wä lder<br />

müssen aber keineswegs<br />

immer „alt“ oder „natürlich“<br />

sein. Es gibt viele<br />

Beispiele junger und intensiv<br />

genutzter Wälder,<br />

die Auerhühnern ein<br />

Auskom men bieten. In<br />

den Bayerischen Alpen<br />

leben die besten Populationen<br />

in fi chtendominiertenAltersklassenwäldern.<br />

Solange sie nicht<br />

zu dicht sind, Bäume<br />

mit ausreichend starken<br />

Ästen zum Aufbaumen<br />

vor handen sind und die<br />

Bodenvegetation stimmt,<br />

können auch jüngere Bestände<br />

für das Auerhuhn attraktiv sein.<br />

Frühe Durchforstungen werden dem<br />

Auer huhn daher entgegen kommen,<br />

auch wenn sie maschinell durchgeführt<br />

werden. Entscheidend für gute Auerhuhn-Eignung<br />

ist also weder das Alter<br />

noch die Betriebsklasse eines Bestandes,<br />

sondern seine Struktur. Die besten<br />

Bedingungen fi nden sich heute meist in<br />

Altbeständen oder Gebirgsplenterung<br />

im langfristigen Betrieb. Möglichkeiten<br />

der Habitatverbesserung durch Schaffung<br />

lichter Strukturen gibt es jedoch in<br />

allen Betriebsklassen.<br />

Habitateignung<br />

nachhaltig sichern<br />

Ein gutes Auerhuhn-Gebiet muss<br />

keineswegs auf ganzer Fläche für Auerhühner<br />

geeignet sein. Am wich tigsten<br />

sind Nadelholz begünstigende Standorte,<br />

vor allem solche mit Beer kraut,<br />

Rasche Verschlechterungen in der Habitatstruktur von<br />

Auerhuhnwäldern sollten unbedingt vermieden werden.<br />

in höheren Lagen mit mäßiger Hangneigung<br />

unter 35 Grad, wie Rücken,<br />

Kuppen und sonstige mä ßig geneigte<br />

Standorte. Hier sollte der Auerhuhn-<br />

Schutz in der Waldbehand lung einen<br />

hohen Stellenwert haben und bereits<br />

bei der Forsteinrichtung berücksichtigt<br />

werden. Hierbei dürfen auch lokal regelmäßig<br />

von Auerhühnern genutzte<br />

Bereiche wie zum Beispiel Balzplätze<br />

und Gebiete mit Trittsteinfunktion zur<br />

Verbindung lokaler Vorkommen nicht<br />

vergessen werden. Laubbaum-Bestände<br />

und steile und talnahe Lagen sind<br />

dagegen meist unbedeutend und können<br />

ohne besondere Rücksicht auf das<br />

Auerhuhn bewirtschaftet werden.<br />

Gute Habitateignung eines Auerhuhn-Gebiets<br />

muss nachhaltig<br />

gesichert werden. Auerhühner sind<br />

langlebige Vögel und haben ihre festen<br />

saisonalen Einstände. Daher sollten<br />

rasche Verschlechterungen in der Habi-<br />

Foto: R. Siegel


tatstruktur, wie sie sich etwa durch große<br />

Hiebe ergeben, vermieden werden.<br />

Vor der Verjüngung und End nutzung<br />

von guten Auerhuhn-Lebens räumen<br />

sollten angrenzende jüngere Bestände<br />

rechtzeitig verbessert und damit als<br />

Ausweichfl ächen vorberei tet werden.<br />

Hierfür bieten sich Über gangszeiträume<br />

von mindestens zehn bis 20 Jahren an,<br />

die es den Vögeln erlauben, sich langsam<br />

umzustellen.<br />

Auerhuhn-Schutz wurde in der<br />

Vergangenheit vor allem kleinräumig<br />

betrieben. Maßnahmen zur Lebensraumsicherung<br />

konzentrierten sich auf<br />

Merkmale der lokalen Waldstruktur.<br />

Landschaftsaspekte wurden nicht<br />

ausdrücklich berücksichtigt. Für die Erhaltung<br />

einer Auerhuhn-Population ist<br />

kleinräumig gute Habitateignung zwar<br />

wichtig, aber nicht genug. Erst wenn<br />

ein Waldgebiet aus reichend groß ist,<br />

das heißt viele tau send Hektar umfasst,<br />

und mindestens die Hälfte der Waldbestände<br />

geeignet ist, haben Auerhühner<br />

gute Überle benschancen. Erfolgversprechender<br />

Auerhuhn-Schutz muss<br />

daher kleinräumige wie großräumige<br />

Lebensraumansprü che berücksichtigen.<br />

Schon heute begrenzt die forstliche<br />

Praxis vor allen anderen Einfl üssen<br />

die Habitateignung für das Auerhuhn<br />

in den Bayerischen Alpen und Mittelgebirgen.<br />

Der Anteil lichter, älterer<br />

Bestände ist gering; jüngere Bestände<br />

sind meist über Jahrzehnte dicht und<br />

vorratsreich. Durch die Intensivierung<br />

der Forstwirtschaft könnten die taigaähnlichen<br />

Auerhuhn-Wälder, die auch<br />

einer Vielzahl anderer Arten entgegenkommen,<br />

noch weniger werden.<br />

Andererseits käme es dem Auerhuhn<br />

entgegen, wenn Wälder auf unproduktiven<br />

Standorten ganz aus der Nutzung<br />

genommen würden.<br />

Verschlechterungsverbot im<br />

EU-Recht verankert<br />

Mithelfen bei der Erhaltung der<br />

Auerhuhn-Wälder könnte das neue<br />

Na turschutz-Instrument Natura 2000.<br />

Das im EU-Recht verankerte Verschlechterungsverbot<br />

für die Situ ation<br />

bedrohter Arten wie dem Auer huhn<br />

wird sich auch auf die forstliche Bewirtschaftung<br />

auswirken. Jedenfalls hat<br />

die EU kürzlich bewiesen, dass sie es<br />

mit dem Auerhuhn ernst meint: deutliche<br />

Worte aus Brüssel bewegten die<br />

Behörden in Schottland zu einem großen<br />

Schutzprogramm zur Rettung des<br />

symbolträchtigen Vogels vor dem Aussterben.<br />

Eine Partnerschaft aller Interessensvertreter<br />

von Förstern und Jägern<br />

Solange die Bestände nicht zu dicht sind und die Bodenvegetation stimmt, können auch<br />

jüngere Bestände für das Auerwild attraktiv sein.<br />

über Landbesitzer und Tourismusverbände<br />

zu Naturschützern wurde geformt,<br />

ein Projekt-Manager eingestellt,<br />

Lebensräume unter Schutz gestellt und<br />

die Landnutzungs-Praxis im gesamten<br />

Verbreitungsgebiet auf Auerhuhn-Eignung<br />

überprüft. Fi nanziert durch ein<br />

millionenschweres EU-Life Projekt und<br />

begleitet durch erstklassige Wissenschaftler<br />

konnte die schottische Auerhuhn-Population<br />

innerhalb weniger<br />

Jahre verdoppelt werden.<br />

Noch fehlen die Erfahrungen, wie<br />

das Verschlechterungsverbot in Natura-2000-Gebieten<br />

in <strong>Bayern</strong> in der<br />

Praxis gehandhabt werden wird. Das<br />

Auerwildschutz in <strong>Bayern</strong><br />

Das neue Bayerische Waldgesetz<br />

enthält aber für das Auerwild auch<br />

eine positive Änderung: Artikel 18,<br />

Absatz 1 Nr. 5 schreibt vor, die Belange<br />

der Jagd (wie die Reduktion<br />

von Schwarzwild) und die Bestandssicherung<br />

ganzjährig geschonter<br />

Wildarten (wie das Auerwild) zu<br />

berücksichtigen. Um den Auerwildschutz<br />

in <strong>Bayern</strong> voranzutreiben,<br />

traf sich der Präsident der bayerischen<br />

Jäger, Prof. Dr. Jürgen Vocke,<br />

mit Umweltminister Dr. Werner<br />

Schnappauf.<br />

Mit dabei war Dr. Karl Döhler,<br />

MdL, Stimmkreisabgeordneter aus<br />

Wunsiedel im Fichtelgebirge, wo<br />

das Auerwild in seinem Bestand<br />

bedroht ist. Schnappauf sagte zu,<br />

Auerhuhn wird dabei in den Alpen<br />

und Mittelgebirgen eine wichtige Rolle<br />

spielen. An den fachlichen Kenntnissen<br />

der Wildtierökologie wird der Auerhuhn-Schutz<br />

nicht scheitern. Entscheidend<br />

ist, wie viel – oder wenig – Raum<br />

unsere wirtschaftlichen Interessen solch<br />

anspruchsvollen Tierarten zuge stehen<br />

werden.<br />

● Anregungen zum Auerhuhn-Schutz<br />

in der Praxis sind zu fi nden in:<br />

Storch, I. 1999: Auerhuhn-Schutz:<br />

Aber wie? Ein Leitfaden. Neubearbeitete<br />

Aufl age. Broschüre, Wildbiologische<br />

Gesellschaft München, Ettal.<br />

43 Seiten<br />

seinen Einfl uss geltend zu machen,<br />

damit die neu gegründete Forstanstalt<br />

die Zielsetzung des Artikels 18<br />

besonders im Fichtelgebirge in ihre<br />

waldbaulichen Planungen einbezieht.<br />

Auch das Ressort von Forstminister<br />

Josef Miller befasst sich seit Jahren<br />

mit dem Schutz ganzjährig geschonter<br />

Arten wie des Auerwildes. Wichtige<br />

Grundlagen bieten zum Beispiel<br />

die Studie „Auerhuhnschutz und<br />

Forstwirtschaft“ und die Planung<br />

zum Aufbau eines Biotopverbundes<br />

zur Erhaltung, Stützung und Förderung<br />

der Auerhuhnpopulation im<br />

Fichtelgebirge durch die Bayerische<br />

Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.<br />

SG<br />

<strong>Revierkurier</strong> 3/2005 5


Wildtierkataster <strong>Bayern</strong><br />

Hasen im Scheinwerferlicht<br />

Mit dem 1996 begonnenen Wildtierkataster <strong>Bayern</strong> hat der BJV ein Monitoring-Programm zur großfl ächigen<br />

Erfassung von Populationen bejagbarer Wildtiere installiert. Damit hat er ein dauerhaftes ökologisches Umweltbeobachtungs-<br />

und Informationssystem geschaffen, das für viele Behörden und Fachberatungen Grundlage<br />

für weitreichende Entscheidungen ist, wie zum Beispiel für die Neufassung der „Roten Liste“. Die wichtigsten<br />

Ergebnisse aus dem Jahr 2004 werden hier dargestellt.<br />

Feldhasen werden nachts mit Hilfe der Scheinwerfertaxation gezählt.<br />

Das Ergebnis: Ihr Bestand in <strong>Bayern</strong> ist keineswegs bedroht.<br />

Das Wildtierkataster <strong>Bayern</strong> trägt<br />

der jahrzehntelangen Forderung Rechnung,<br />

nicht nur Streckendaten, sprich<br />

tote Tiere, als Grundlage für analytische<br />

Arbeiten heranzuziehen, sondern Daten<br />

lebender Populationen.<br />

Im Hinblick auf die permanente Diskussion<br />

um die Bejagung von bestimmten<br />

Tierarten – hat es Sinn den Fuchs<br />

zu bejagen, gehört der Feldhase auf<br />

die Rote Liste? – werden mit Hilfe des<br />

Wildtierkatasters nicht nur Dichten und<br />

Populationstrends ermittelt, sondern<br />

auch der Lebensraum der beobachteten<br />

Tiere wird erfasst. Zudem trägt<br />

dieses Erfassungssystem dazu bei, Ursachen<br />

und Wirkung von gravierenden<br />

Dichteunterschieden in den einzelnen<br />

Referenzgebieten, insbesondere beim<br />

Feldhasen, aufzudecken und Anregungen<br />

zur Bewirtschaftung zu gewinnen.<br />

Darüber hinaus stellt das Wildtierkataster<br />

<strong>Bayern</strong> dem vom Deutschen<br />

Jagdschutzverband durchgeführten<br />

fl ächendeckenden Monitoring-System<br />

„Wildtier-Informationssystem der<br />

Länder Deutschlands“ (WILD) die auf<br />

bayerischer Ebene ermittelten Daten<br />

zur Verfügung.<br />

Ausgewertet wurden Zählungen des<br />

Feldhasen, die Erfassung von Geheckdichten<br />

sowie Frühjahrs- und Sommerbesätze<br />

bei Dachs und Rotfuchs und die<br />

Dichte von Brut- und Revierpaaren der<br />

Rabenkrähe. Es wurden also Daten von<br />

6 <strong>Revierkurier</strong> 3/2005<br />

Tierarten gesammelt, die für eine ordnungsgemäße<br />

Bewirtschaftung eines<br />

Niederwildrevieres von entscheidender<br />

Bedeutung sind.<br />

Die Datenerfassung haben Revierpächter<br />

oder sonstige Betreuer der<br />

Reviere übernommen. Nach entsprechender<br />

Einweisung und Ausstattung<br />

können aber auch andere Jäger mitarbeiten.<br />

Das „Zählpersonal“ erhielt neben<br />

einer Anleitung, wie die Zählung durchzuführen<br />

ist, einheitliche Zählformulare.<br />

Die Ergebnisse sind in der BJV-Geschäftsstelle<br />

zusammengelaufen. Dort<br />

haben sie Mitarbeiter in eine Datenbank<br />

eingegeben und zur Erstellung<br />

des Jahresberichtes der Universität Trier<br />

übermittelt.<br />

Feldhasen im Lichtkegel gezählt<br />

Besonderes Augenmerk bei der Datenerfassung<br />

wird auf den Feldhasen<br />

gelegt. Das größtenteils nachtaktive<br />

Tier wird mit Hilfe der Scheinwerfertaxation<br />

erfasst. Das heißt, die Zähler<br />

rücken nachts aus und leuchten mit<br />

einem Handscheinwerfer eine defi nierte<br />

Fläche im Revier vom Auto aus ab.<br />

Gezählt werden die Hasen, die im Kegel<br />

des Scheinwerfers gesichtet werden.<br />

Die Zählung erfolgt zwei Mal im<br />

Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Durch<br />

dieses Verfahren, das immer auf den-<br />

selben Flächen durchgeführt werden<br />

muss, wird die Dynamik der Populationsdichte<br />

im Laufe des Jahres und der<br />

Jahre ersichtlich. Auch Auswirkungen<br />

von Veränderungen von Landschaftsbestandteilen,<br />

wie zum Beispiel nach<br />

großfl ächigen Nutzungsumwandlungen<br />

von Grün- in Ackerland, können<br />

über Jahre hinweg belegt werden.<br />

Die an der Feldhasenzählung 2004<br />

beteiligten Reviere verteilen sich auf 49<br />

Landkreise und kreisfreie Städte beziehungsweise<br />

auf 35 Naturräume. Damit<br />

ist <strong>Bayern</strong> systematisch abgedeckt und<br />

detaillierte Aussagen für die verschiedenen<br />

Lebensräume können erfolgen.<br />

Dank des standardisierten Aufnahmeverfahrens<br />

sind die Ergebnisse auf<br />

Bundesebene miteinander vergleichbar.<br />

Im Frühjahr 2004 sind in den bayerischen<br />

Referenzrevieren Feldhasendichten<br />

von 8,5 (Wern-Lauer-Platte, Landkreis<br />

Würzburg) bis 67,5 Hasen pro<br />

100 Hektar (Nördlinger Ries) ermittelt<br />

worden. Die Herbstzählung hat Dichten<br />

von 1,5 (Wern-Lauer-Platte ) bis 55,1<br />

Hasen pro 100 Hektar (Dungau) ergeben.<br />

Dabei können die Schwankungen<br />

in den jeweiligen Naturräumen erheblich<br />

sein.<br />

Das regionale Auftreten der Fuchsräude<br />

zeigt: Die Bestände sind vielerorts zu<br />

hoch.<br />

Foto: E. Marek


Die Frühjahrs- und Herbstbestände der Feldhasen pro 100 Hektar in <strong>Bayern</strong> zeigen<br />

über die Jahre hinweg eine stabile Population.<br />

Der Hasenbestand in <strong>Bayern</strong> befi ndet<br />

sich also auf einem relativ hohen<br />

Niveau und ist mehr oder weniger<br />

stabil (siehe Abbildung oben). Auch in<br />

ungünstigeren Biotopbereichen kann<br />

sich der Hase dauerhaft etablieren,<br />

erreicht dort aber keine bejagbare<br />

Bestandsdichte (siehe Karte). Stabiler<br />

Hasenbesatz in <strong>Bayern</strong><br />

Stabiler Hasenbesatz in <strong>Bayern</strong><br />

Rückschlüsse auf Hasenpopulationen<br />

in <strong>Bayern</strong> und in den jeweiligen<br />

Naturräumen werden durch das Wildtierinformationssystem<br />

erstmalig und<br />

dauerhaft ersichtlich und nachvollziehbar.<br />

Sondersituationen wie das Auftreten<br />

des European Brown Hare Syndrome<br />

(EBHS) können mit der Datenerhebung<br />

und der Populationsentwicklung in<br />

Beziehung gestellt werden. Praktische<br />

Rückschlüsse auf die Bejagbarkeit einer<br />

Hasenpopulation und die mögliche<br />

Verpfl ichtung zur Hege können ein<br />

Ergebnis der Datenerfassung sein. Bei<br />

den Tierarten Fuchs und Dachs wurden<br />

Baue und Gehecke gezählt. Auch hier<br />

ist das Ergebnis ein wichtiger Indikator<br />

für Vitalität und Größe der einzelnen<br />

Populationen. Die Gehecke wurden<br />

Auch auf Landkreisebene zeigen sich regional gute Hasenbestände. Sogar in ungünstigeren<br />

Biotopbereichen kann sich die Tierart etablieren, wenn sie auch dort keine<br />

bejagbare Besatzdichte bildet.<br />

2004 in <strong>Bayern</strong> auf einer Jagdfl äche<br />

von insgesamt 36.727 Hektar in 66 Referenzgebieten<br />

kartiert. Beim Rotfuchs<br />

wurden für diese Bereiche eine mittlere<br />

Geheckdichte von 0,19 Stück pro 100<br />

Hektar errechnet. Die Schwankung in<br />

den Revieren liegt dabei zwischen 0,00<br />

und 1,31 Stück pro 100 Hektar. Die<br />

Individuenzahl des Fuchses wurde im<br />

arithmetischen Mittel mit 2,43 Stück<br />

pro 100 Hektar angegeben. Die seit<br />

mehreren Jahren regional auftretende<br />

Fuchsräude könnte zudem ein Indiz für<br />

die erhöhten Fuchsbestände sein.<br />

Baue und Gehecke<br />

bei Fuchs und Dachs<br />

Beim Dachs liegt die Individuenzahl<br />

deutlich drunter, nämlich bei 0,94<br />

Stück pro 100 Hektar. Die mittlere<br />

Geheckdichte liegt bei 0,14 Stück pro<br />

100 Hektar mit einer Schwankung von<br />

0,00 und 1,07 Stück pro 100 Hektar.<br />

Damit setzt sich der Aufwärtstrend der<br />

Dachspopulation weiter fort.<br />

Die Rabenkrähe wurde auf insgesamt<br />

58.571 Hektar in 99 Revieren<br />

kartiert. In 20 Prozent der Reviere<br />

konnte kein Bruterfolg nachgewiesen<br />

werden. In 28 Prozent der Reviere war<br />

die Brutpaardichte unter einem Brutpaar<br />

pro 100 Hektar, in 16 Revieren<br />

zwischen einem und zwei Brutpaaren<br />

pro 100 Hektar, entspricht 16 Prozent,<br />

und in sechs Revieren lag sie über zwei<br />

Brutpaaren pro 100 Hektar, entspricht<br />

sechs Prozent. Ausgesprochene Verbreitungsschwerpunkte<br />

sind aus der<br />

Erhebung 2004 nicht abzuleiten.<br />

Das Wildinformationssystem wird in<br />

naher Zukunft weiter ausgebaut werden.<br />

Unter anderem wird eine Datenerfassung<br />

über das Internet angedacht.<br />

Im Besonderen soll der Populationsstatus<br />

von Neozonen wie Marderhund,<br />

Waschbär oder Mink stärker berücksichtigt<br />

werden.<br />

In diesem Jahr wird außer den<br />

genannten Tierarten das Rebhuhn<br />

kartiert. Beim Fuchs kommt die Erfassung<br />

der Strecken zur Geheck- und<br />

Baukartierung hinzu. Außerdem wird<br />

die Jagdintensität genauer untersucht.<br />

● Ausführlicher WILD-Jahresbericht<br />

im Internet unter www.jagdnetz.de,<br />

Rubrik „Naturschutz“<br />

Interessierte Revierinhaber bzw.<br />

Hegegemeinschaftsleiter, die sich am<br />

Wildtierkataster beteiligen wollen,<br />

melden sich bitte schriftlich bei:<br />

BJV-Geschäftsstelle, Dr. van der Sant,<br />

Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen,<br />

Fax: 089/990234-35, E-mail:<br />

dirk.vandersant@jagd-bayern.de<br />

<strong>Revierkurier</strong> 3/2005 7


Vogelgrippe – oder auch Klassische<br />

Gefl ügelpest – wird durch Grippeviren<br />

des Typs A (derzeit Serotyp H5N1) hervorgerufen.<br />

Grundsätzlich können alle<br />

Vogelarten infi ziert werden. Hauptsächlich<br />

erkranken aber Hühner und Puten.<br />

Im derzeitigen Seuchenzug in Asien<br />

sind auch Gänse, Enten und Schwäne<br />

betroffen. Vor allem an Standorten mit<br />

massivem Wasservogelbesatz ist eine<br />

intensive Erregerverbreitung über direkten<br />

Kontakt, über Kot oder mit Kot<br />

verschmutzten Stand- und Fließgewässern<br />

möglich.<br />

Für Beizvögel ist das Infektionsrisiko<br />

äußerst gering, wenn sie sicher gehalten<br />

werden, das heißt wenn der direkte<br />

Kontakt und der Eintrag von Kot verhindert<br />

wird. Dies ist bei der üblichen<br />

Haltung mit Tränkung von Trinkwasser<br />

gegeben.<br />

Infektion anderer Tiere<br />

äußerst selten<br />

Vogelgrippeviren können aber auch<br />

die Artenbarriere überschreiten. Dies ist<br />

jedoch äußerst selten und gelingt nur<br />

bei intensivem Kontakt. Bisher wurde<br />

kein Fall beschrieben, bei dem zum Beispiel<br />

ein Hund durch eine Infektion mit<br />

Vogelgrippeviren erkrankte. Auf Grund<br />

der Empfänglichkeit von Haus- und<br />

Wildschweinen für Infl uenzaviren von<br />

Vögeln und Menschen sollten diese<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Bayern</strong> e.V. · Hohenlindner Straße 12 · 85622 Feldkirchen · Telefon 089 / 99 02 34 0 · Fax 089 / 99 02 34 37,<br />

Internet: www.jagd-bayern.de, E-mail: dr.reddemann@jagd-bayern.de<br />

Präsident des <strong>Landesjagdverband</strong>es <strong>Bayern</strong>: Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL<br />

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Joachim Reddemann, BJV-Hauptgeschäftsführer • Redaktion: Stephanie Geißendörfer, Günter Heinz Mahr (Leitung)<br />

Layout: Doris Dröge • Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten (für Kreisgruppenvorsitzende und Hegegemeinschaftsleiter)<br />

8 <strong>Revierkurier</strong> 3/2005<br />

Vogelgrippe: Aufmerksam sein<br />

Vogelgrippe kann alles Federvieh befallen, also auch Fasane oder Wildenten. Deutschland ist frei von Vogelgrippe<br />

(Stand Ende September 2005); es gilt dennoch, aufmerksam zu sein. Informationen dazu hat der Tiergesundheitsdienst<br />

<strong>Bayern</strong> nun speziell für Jäger herausgegeben; nachstehend die wichtigsten Auszüge.<br />

möglichst nicht Infektionsmöglichkeiten<br />

ausgesetzt werden. Tote Vögel und der<br />

Aufbruch von Flugwild sollten deshalb<br />

„schweinesicher“ entsorgt werden.<br />

Erkrankungen beim Menschen wurden<br />

bisher nur nach intensivem Tierkontakt<br />

beschrieben. Derartige enge<br />

Kontakte sind auf der Jagd in der Regel<br />

nicht gegeben. Berührungen mit erlegten,<br />

offensichtlich kranken Tieren sind<br />

auf ein Mindestmaß zu beschränken.<br />

Auf Treibjagden ist es ratsam, vor dem<br />

Essen die Hände mit Seife zu waschen.<br />

Messer, die zum Aufbrechen benutzt<br />

wurden, sollten nicht zum Essen verwendet<br />

werden.<br />

Krankheitserscheinungen<br />

nicht beweisend<br />

Typischerweise tritt die Krankheit<br />

schon ein bis zwei Tage nach der Infektion<br />

auf. Die Vögel können Kopfschwellungen<br />

durch Ödeme, blutrote<br />

Verfärbungen des Kammes und der<br />

Kehllappen, Atemnot, Mattigkeit,<br />

Durchfall, Appetitlosigkeit und Benommenheit<br />

zeigen. Allerdings muss das<br />

nicht sein, und auch sind diese Krankheitserscheinungen<br />

nicht beweisend<br />

für die Vogelgrippe. Viele Tiere sterben,<br />

bevor sie solche Krankheitszeichen entwickeln<br />

können. Bereits an Vogelgrippe<br />

verendete Tiere weisen unter Umständen<br />

Kopfschwellungen, dunkle Kopf-<br />

Eil-Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,<br />

Ernährung und Landwirtschaft<br />

In der Verordnung zur Untersuchung<br />

auf Klassische Gefl ügelpest<br />

(Vogelgrippe) vom 1. September<br />

2005 heißt es unter Paragraph 1:<br />

„Zur Erkennung der Gefl ügelpest<br />

bei wildlebenden Enten und<br />

Gänsen haben Jagdausübungsberechtigte<br />

nach näherer Anweisung<br />

der zuständigen Behörde Proben<br />

von erlegten Enten und Gänsen zur<br />

virologischen Untersuchung auf Infl<br />

uenza-A-Virus zu entnehmen und<br />

der von der zuständigen Behörde<br />

bestimmten Untersuchungseinrichtung<br />

zuzuleiten und das gehäufte<br />

Auftreten kranken oder verendeten<br />

wildlebenden Gefl ügels der zuständigen<br />

Behörde unter Angabe des<br />

Fundortes unverzüglich anzuzeigen.<br />

Die zuständige Behörde kann die<br />

anhänge, Sekretspuren am Gesicht<br />

und Verletzungen im Afterbereich auf.<br />

Ein Verdacht ist in jedem Fall gegeben,<br />

wenn im Revier viele Vögel gleichzeitig<br />

erkranken beziehungsweise verendet<br />

gefunden werden.<br />

Bei der Jagd erlegtes Flugwild kann<br />

auch weiterhin direkt im Revier versorgt<br />

werden. In Gefährdungszeiten ist<br />

aber ein Raum vorzuziehen, in dem die<br />

Tiere und der Aufbruch bei gutem Licht<br />

beurteilt werden können. In jedem Fall<br />

sollte der Aufbruch von Flugwild sachgemäß<br />

entsorgt werden, ohne dass<br />

Schweine oder Hausgefl ügel an ihn gelangen<br />

können. Krankheitsverdächtige<br />

Tiere sollten natürlich überhaupt nicht<br />

geöffnet und gleich direkt entsorgt<br />

werden. Der sicherste Entsorgungsweg<br />

führt über die Abfalltonne von Metzgereien<br />

zur Tierkörperbeseitigungsanstalt.<br />

Vogelgrippe meldepfl ichtig<br />

Vogelgrippe ist eine anzeigepfl ichtige<br />

Seuche. Bei Seuchenverdacht sind<br />

Jäger als Sachkundige zur Anzeige<br />

verpfl ichtet – entweder beim zuständigen<br />

Amtstierarzt oder der zuständigen<br />

Polizeibehörde. Bei Auffi nden einer<br />

größeren Zahl verendeter Vögel oder<br />

Tiere mit unklarer Todesursache sollte<br />

man die zuständigen Stellen immer<br />

unterrichten.<br />

Untersuchung anderen Wildgefl ügels<br />

anordnen, sofern dies aus Gründen<br />

der Tierseuchenbekämpfung<br />

erforderlich ist.“<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach<br />

der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit<br />

Ablauf des 28. Februar 2006 außer<br />

Kraft, sofern nicht mit Zustimmung<br />

des Bundesrates etwas anderes verordnet<br />

wird.

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