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GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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8<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />

16 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

b) Veränderung der Vereinbarung der bestehenden Globalbudgets<br />

Im Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 4. Dezember 2003 wurde die autonome Budget-<br />

Verwaltung des Haushaltes an die Pflichtschulen bzw. lt. Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

14. Dezember 2001 die autonome Verwaltung des Budgets an die Freiwilligen Feuerwehren<br />

beschlossen.<br />

Punkt 9) der Vereinbarung der Pflichtschulen bzw. Punkt 4) der Vereinbarung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren besagt Folgendes:<br />

„Die Höhe des Überweisungsbetrages wird einvernehmlich festgelegt und grundsätzlich nach<br />

der Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong> wertgesichert.“<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass aufgrund der sehr prekären finanziellen Lage der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, diese Punkte wie folgt geändert werden:<br />

„Die Höhe des Überweisungsbetrages wird jährlich vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt.“<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Kreditübertragung des Veräußerungserlöses für den Verkauf eines Grundstückteils (FZZ)<br />

an die Ferngas<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, GemHKRO,<br />

LGBl. Nr. 69/2002 obliegt die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im <strong>Gemeinde</strong>voranschlag<br />

vorgesehene Zweckbestimmung (Kreditübertragung) der vorherigen Beschlussfassung<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

Aufgrund des Verkaufes des <strong>Gemeinde</strong>grundstückes an die Ferngas AG, auf dem seit Jahren die<br />

Reduzierstation Sportallee der Ferngas stationiert ist, wird die Buchhaltung laut Beschluss des<br />

<strong>GR</strong> vom 28. September 2006 einen Erlös von € 20.000,-- verzeichnen können.<br />

Die Verwendung vom Erlös aus veräußertem Vermögen ist im § 78 der GemHKRO geregelt.<br />

Weiters unterliegt die Kreditübertragung der Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Dieser Verkaufserlös von € 20.000,-- soll dem außerordentlichen Projekt Ballspielhalle zufließen,<br />

von wo aus es dann der KEG zur Errichtung dieses Vermögensgegenstandes eingesetzt<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Erlös aus dem Verkauf des <strong>Gemeinde</strong>grundes Sportallee<br />

an die Ferngas AG in der Höhe von € 20.000,-- lt. § 15 Abs. 1 der OÖ GemHKRO i.d.g.F.<br />

an das Projekt Ballspielhalle zu übertragen, von wo aus er an die KEG als Finanzmittel der <strong>Gemeinde</strong><br />

an die KEG übertragen wird.

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