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GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Verkehr- und Ortsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> nun aufbauen und mit den zuständigen<br />

Gremien vom Land weiterarbeiten. Wir aber sind der Meinung, dass wir uns in der jetzigen<br />

finanziellen Situation der <strong>Gemeinde</strong> einen eigenen Verkehrsplaner nicht mehr leisten<br />

können.<br />

GV Strauß gibt zu bedenken, ob dies nicht von Nachteil für die <strong>Gemeinde</strong> ist, keine eigenen<br />

Verkehrsplaner zu beschäftigen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

14 Stimmen dagegen: SPÖ<br />

1 Stimmenthaltung: Mayr<br />

Punkt 15)<br />

Dringlichkeitsantrag: „Bebauungsplanänderung Nr. 75.02 „Eiber-Welserstraße“,<br />

Ermöglichung von Flachdächern – Grundsatzbeschluss“<br />

(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />

Im Antrag der Fa. Eiber–Bau GmbH, <strong>Neuhofen</strong>, vom 9.2. eingelangt am 12.2.2007 - wird für die<br />

Änderungsmöglichkeit der genehmigten 5 Doppelhäuser, Hanningerweg 20-38, mit Satteldächern<br />

7-12 Grad, um die Ergänzung der Legende des Bebauungsplanes für Flachdächer ersucht.<br />

Derzeit sind Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- und Pultdächer zulässig.<br />

Fachliche Beurteilung des Planverfassers (Beilage 1).<br />

Im Ortsbebauungskonzept sind grundsätzlich Flachdächer erlaubt und wurden in der Umgebung<br />

bereits Objekte mit Flachdächern errichtet. Die Gebäudehöhe wäre dann um ca. 70 cm niedriger<br />

und kann durch eine Begrünung die optische Gestaltung noch verbessert werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplanänderung<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 16) Dringlichkeitsantrag: „Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion“<br />

Für Mitgliedsgemeinden an der Leaderregion besteht die Möglichkeit, EU-Förderungen für Projekte<br />

zu lukrieren. Kosten fallen für die Mitgliedsgemeinden vorerst keine an.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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