GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Folgende schriftliche Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
Land OÖ. örtl. Raumordnung, (Beilage 3) – Änderung wird zur Kenntnis genommen, der Zusatz<br />
„überwiegend Lebens- u. Genussmittel“ bei der Widmungskategorie in der Planlegende wäre zu<br />
streichen. Das hat der Planer team m bereits durchgeführt.<br />
Land OÖ. Straßen-Planung-, Ausbau, Erhaltung und Betrieb, (Beilage 4) – Planungen des Landes<br />
werden nicht betroffen, Aufschließung über die bestehende <strong>Gemeinde</strong>straße, ein zusätzlicher<br />
direkter Anschluss wird nicht gestattet (ist auch nicht geplant).<br />
Wenn es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordert, sind erforderliche Maßnahmen wie Zusatz-<br />
bzw. Abbiegespuren oder eine Verkehrslichtanlage vom Antragsteller vorzusehen.<br />
Auf die 15 m Bauverbotszone wird hingewiesen und dürfen im Rahmen dieser Änderung der<br />
Landestraßenverwaltung keine Kosten für Lärmschutz erwachsen.<br />
Bei Einhaltung der o.a.Bedingungen kein Einwand, dies wurden den Antragstellern übermittelt.<br />
Wirtschaftkammer/Landwirtschaftkammer OÖ. (Beilagen 5,6) – keine Einwände.<br />
OÖ. Ferngas AG (Beilage 7) – keine Einwand, Hinweis auf Vorschriften u. Normen.<br />
Der Bau- u. Raumordnungsausschuss kann daher eine positive Empfehlung abgeben.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.<br />
<strong>GR</strong> Baumgartner, <strong>GR</strong> Durchschlag und Vbgm. Kaplinger sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
26 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />
c) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.58/1.10, Planck-Gschwendtberg<br />
Grünland in Wohngebiet, Baulanderweiterung Wohnnutzung, Grundsatzbeschluss<br />
(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />
Bereits im Oktober 2000 wurde ein Antrag von Fam. Planck auf Umwidmung bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
eingebracht (Kopie erging an alle Fraktionsobleute) welcher negativ beantwortet wurde mit dem<br />
Hinweis auf die fehlende Baulanderweiterung dafür im ÖEK Siedlungskonzept.<br />
Den neuerlichen Antrag im Juli 2005 hat die <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls schriftlich beantwortet mit dem<br />
Hinweis, dass das Anliegen bei der nächsten Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
behandelt wird und haben wir um Verständnis ersucht weil zuerst die Hochwasseranalyse abzuwarten<br />
ist. Der Bau- u. Raumordnungsausschuss konnte daher keine positive Empfehlung an<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat weitergeben.<br />
Heuer wurde ein Hochwasser Schutzkonzept für das Kremstal vorgestellt und kann nur längerfristig<br />
mit einer Umsetzung gerechnet werden. Die Gefahrenzonenpläne sind am 22.1.2007 beim<br />
Land OÖ. eingelangt und sind künftig Baulanderweiterungen im Überflutungsbereich unwahrscheinlich.<br />
Folgender Antrag betrifft eine Hanglage weit außerhalb der Gefahrenzone und soll<br />
daher als Einzelverfahren behandelt werden:<br />
Mit Eingaben vom 30.3. bzw. 29.5. und 8.11.2006 hat Frau Arch.DI. Planck Marion die Umwidmung<br />
Ihrer Grundstücke Nr. 709/2, KG Lining, 6647 m² und 710/4, 2814 m², von Grünland<br />
in Bauland Wohngebiet erneut beantragt. Dazu wurde ein Konzept für mehrgeschossige Bauten