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GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Folgende schriftliche Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ. örtl. Raumordnung, (Beilage 3) – Änderung wird zur Kenntnis genommen, der Zusatz<br />

„überwiegend Lebens- u. Genussmittel“ bei der Widmungskategorie in der Planlegende wäre zu<br />

streichen. Das hat der Planer team m bereits durchgeführt.<br />

Land OÖ. Straßen-Planung-, Ausbau, Erhaltung und Betrieb, (Beilage 4) – Planungen des Landes<br />

werden nicht betroffen, Aufschließung über die bestehende <strong>Gemeinde</strong>straße, ein zusätzlicher<br />

direkter Anschluss wird nicht gestattet (ist auch nicht geplant).<br />

Wenn es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordert, sind erforderliche Maßnahmen wie Zusatz-<br />

bzw. Abbiegespuren oder eine Verkehrslichtanlage vom Antragsteller vorzusehen.<br />

Auf die 15 m Bauverbotszone wird hingewiesen und dürfen im Rahmen dieser Änderung der<br />

Landestraßenverwaltung keine Kosten für Lärmschutz erwachsen.<br />

Bei Einhaltung der o.a.Bedingungen kein Einwand, dies wurden den Antragstellern übermittelt.<br />

Wirtschaftkammer/Landwirtschaftkammer OÖ. (Beilagen 5,6) – keine Einwände.<br />

OÖ. Ferngas AG (Beilage 7) – keine Einwand, Hinweis auf Vorschriften u. Normen.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss kann daher eine positive Empfehlung abgeben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.<br />

<strong>GR</strong> Baumgartner, <strong>GR</strong> Durchschlag und Vbgm. Kaplinger sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

26 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />

c) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.58/1.10, Planck-Gschwendtberg<br />

Grünland in Wohngebiet, Baulanderweiterung Wohnnutzung, Grundsatzbeschluss<br />

(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />

Bereits im Oktober 2000 wurde ein Antrag von Fam. Planck auf Umwidmung bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

eingebracht (Kopie erging an alle Fraktionsobleute) welcher negativ beantwortet wurde mit dem<br />

Hinweis auf die fehlende Baulanderweiterung dafür im ÖEK Siedlungskonzept.<br />

Den neuerlichen Antrag im Juli 2005 hat die <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls schriftlich beantwortet mit dem<br />

Hinweis, dass das Anliegen bei der nächsten Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

behandelt wird und haben wir um Verständnis ersucht weil zuerst die Hochwasseranalyse abzuwarten<br />

ist. Der Bau- u. Raumordnungsausschuss konnte daher keine positive Empfehlung an<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat weitergeben.<br />

Heuer wurde ein Hochwasser Schutzkonzept für das Kremstal vorgestellt und kann nur längerfristig<br />

mit einer Umsetzung gerechnet werden. Die Gefahrenzonenpläne sind am 22.1.2007 beim<br />

Land OÖ. eingelangt und sind künftig Baulanderweiterungen im Überflutungsbereich unwahrscheinlich.<br />

Folgender Antrag betrifft eine Hanglage weit außerhalb der Gefahrenzone und soll<br />

daher als Einzelverfahren behandelt werden:<br />

Mit Eingaben vom 30.3. bzw. 29.5. und 8.11.2006 hat Frau Arch.DI. Planck Marion die Umwidmung<br />

Ihrer Grundstücke Nr. 709/2, KG Lining, 6647 m² und 710/4, 2814 m², von Grünland<br />

in Bauland Wohngebiet erneut beantragt. Dazu wurde ein Konzept für mehrgeschossige Bauten

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