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GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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2007 Sparkasse Umschuldung 18.300,00 26.600,00 22.400,00 22.500,00<br />

2007 Kommunalkredit Umschuldung 23.800,00 32.200,00 29.800,00 26.200,00<br />

48.700,00<br />

Bei einer Laufzeitverlängerung beider o.g. Darlehen auf 33 Jahre würde der Nettoaufwand von<br />

veranschlagten € 71.400,-- für das Finanzjahr 2007 auf € 48.700,-- sinken. Das ist eine Differenz<br />

von € 22.700,--.<br />

Oben angeführter Vergleich wurde der Aufsichtsbehörde bekannt gegeben. Die Aufsichtsbehörde<br />

vertritt die Meinung, dem Auftrag der Darlehensoptimierung laut Erlass Gem-300030/179-<br />

2005-Sec/Pü vom 4. Oktober 2005 nachzukommen.<br />

Zitat aus dem Erlass Gem-300030/179-2005-Sec/Pü vom 4. Oktober 2005<br />

„… Die in den ursprünglichen Förderungsrichtlinien geltende Beschränkung, wonach der Annuitäten-zuschuss<br />

des Bundes mit maximal 90 % einer Darlehensannuität beschränkt ist, ist entfallen.<br />

Daraus ergibt sich für die Förderungsnehmer die Möglichkeit, durch eine Umgestaltung der<br />

aushaftenden Darlehen (z. B. Streckung der Laufzeit, Änderung der Tilgungshöhe) die Annuitäten-höhe<br />

zu verändern. Dadurch könnte - auch wegen des den alten Förderungsverträgen<br />

zugrunde gelegten Basiszinssatzes - die Annuitätenhöhe bis auf den Zuschussbetrag oder sogar<br />

darunter gesenkt werden.<br />

Daraus ergeben sich - ohne die Gefahr einer Rückzahlungspflicht an die Förderstelle des Bundes<br />

– Optimierungsmöglichkeiten zur Entlastung der ordentlichen Haushalte der <strong>Gemeinde</strong>n,<br />

weil in vielen <strong>Gemeinde</strong>n die finanzwirtschaftlichen Abgänge aus allgemeinen Steuermitteln zu<br />

bedecken sind. Es ist lediglich sicherzustellen, dass allenfalls und vorübergehend auftretende<br />

Übergenüsse bei den Annuitätenzuschüssen einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit einem Abgang im ordentlichen Haushalt, aber auch Wasserverbände haben<br />

diese Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und - im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der<br />

laufenden Kreditverträge - umzusetzen. Diesbezüglichen Vollzugsberichten sehen wir bis 31. 3.<br />

2006 entgegen.<br />

Im Hinblick auf die Lebensdauer der Kanal- und Wasserleitungsanlagen (hier kann bei einer<br />

differenzierten Betrachtung der Immobilienbestandteile eine Nutzungsdauer von bis zu 33 Jahren<br />

und mehr zugrunde gelegt werden) ergäben sich nicht unwesentliche Verringerungen der<br />

jährlichen Kosten und Ausgaben, die zudem finanzwirtschaftlich sofort wirksam wären. …“<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Darlehen 0062-020565 der Sparkasse <strong>Neuhofen</strong><br />

Bank AG für Bauabschnitt Kanal 07 einer Laufzeitverlängerung von <strong>25</strong> auf 33 Jahre zuzustimmen.<br />

Die Zinssatzvereinbarung bleibt unverändert.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Darlehen 100.294 der Kommunalkredit Austria AG<br />

für Bauabschnitt Kanal 07 einer Laufzeitverlängerung von <strong>25</strong> auf 33 Jahren zuzustimmen.<br />

Der Zinssatz wird von 6-Monats-EURIBOR + 0,10% Zuschlag auf 6-Monats-EURIBOR +<br />

0,13% Zuschlag erhöht.

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