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GR_12022007_25 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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1<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die <strong>25</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

im Sparkassensaal<br />

12. Februar 2007<br />

(Funktionsperiode 2003/2009)<br />

Anwesende: Vorsitzender :<br />

Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />

Alfred Strauß SPÖ<br />

Rudolf List SPÖ<br />

Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />

Franz Hagmair ÖVP<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Georg Bachmair<br />

Kurt Wurzer<br />

Baumgartner Petra<br />

Karl Krennmüller<br />

Ing. Ernst Aigner<br />

Harald Palmetshofer<br />

Gottfried Bachl<br />

Helmut Tripolt<br />

Karl-Heinz Pramhaas<br />

Johann Karmedar<br />

Packy Andreas<br />

Ingrid Lauss<br />

Claudia Durchschlag<br />

Mag. Wolfgang Streitner jun<br />

Manfred Kobler<br />

Elisabeth Bernecker<br />

Günther Gruber Ersatz<br />

Herta Felbringer Ersatz<br />

Alberndorfer Elfriede Ersatz<br />

Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />

Helmut Mayr<br />

Ottilie Irndorfer<br />

Mag. Erika Hoffelner<br />

entschuldigt: Franz Lina SPÖ<br />

Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />

Dipl.-Ing. Karl Weinberger ÖVP<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

Natascha Blaimschein<br />

als Schriftführerin:<br />

Helga Schmidt<br />

Vorsitzender:


2<br />

Ich eröffne die heutige <strong>25</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />

Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />

a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind<br />

d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />

Es liegen zwei Dringlichkeitsanträge des Amtes vor:<br />

o Dringlichkeitsantrag: „Bebauungsplanänderung Nr. 75.02 „Eiber-Welserstraße“,<br />

Ermöglichung von Flachdächern – Grundsatzbeschluss“<br />

o Dringlichkeitsantrag: „Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion“<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einhellig mit der Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung<br />

einverstanden. Diese werden am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.<br />

e) Zur Schriftführerin wird Helga Schmidt bestellt.<br />

f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />

sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />

Wortmeldungen im Rahmen der Bürgerfragestunde:<br />

Martha Deibl erkundigt sich, wann die Kanalbenützungsgebühr das letzte Mal erhöht wurde und<br />

was nun die Konsequenzen einer Nichterhöhung in Bezug auf die Verwirklichung von Projekten<br />

sind.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass seit 1995 keine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren<br />

mehr vorgenommen wurde. Die Inflation betrug 24 % in diesen 12 Jahren. Es wurde eine Erhöhung<br />

von 5,02 % vorgeschlagen und diese ist abgelehnt worden. Das Land teilt mit, dass wir<br />

keine Zuschüsse mehr erhalten, wenn die Gebühren nicht erhöht werden. Die Rücklagen werden<br />

für Reparaturen aufgebraucht, jedoch nicht zur Rückzahlung der gestundeten Darlehen.<br />

Frau Dr. Christa Karner:<br />

Die Wortmeldung liegt als Bestandteil dem Protokoll bei.<br />

Herr Hermann Lettenmayr möchte mitwirken, was die Ausschreibung für die Saunasanierung<br />

betrifft. Bei der Umsetzung der Baumaßnahmen soll die Reihenfolge:<br />

1. Räume<br />

2. Dach<br />

3. Fassade<br />

eingehalten werden.<br />

Die Demontage der Holzschalung könnte von den Bauhofmitarbeiten durchgeführt werden.<br />

Herr Lettenmayr würde sich für die Überwachung zur Verfügung stellen.<br />

Herr Werner Reisetbauer teilt mit, dass der Alpenverein zugesagt hat, sich an den Kosten für<br />

den Einbau der Kletterwand zu beteiligen. Die Kostenhöhe wäre interessant.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass für die Saunarenovierung Mittel in Höhe von € 100.000,-- zur<br />

Verfügung stehen. Die Finanzierung der Renovierung erfolgt in Rahmen des Sporthallenprojektes.<br />

Die Ausschreibung wird im Zuge der Ausschreibung dieses Gesamtprojektes durchgeführt.<br />

Bevor weitere Schritte gesetzt werden dürfen, ist die §-86-Genehmigung abzuwarten. Die Kletterwand<br />

ist im Plan enthalten. Wahrscheinlich ist Ende März die Angebotseröffnung. Die Aufträge<br />

müssen vom <strong>Gemeinde</strong>rat vergeben werden.<br />

Der Bürgermeister geht nun zur Tagesordnung über:


3<br />

Tagesordnung<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

Punkt 2) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 4.12 2006<br />

Punkt 3) Voranschlag 2007<br />

a) Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren<br />

b) Veränderung der Vereinbarung der bestehenden Globalbudgets<br />

c) Kreditübertragung des Veräußerungserlöses für den Verkauf eines Grundstückteils (FZZ) an<br />

die Ferngas<br />

d) Darlehensoptimierung Kanal BA 07, Verlängerung der Gesamtlaufzeit<br />

e) Ordentlicher und Außerordentlicher Haushalt<br />

f) Prioritätenreihung außerordentliche Vorhaben<br />

Punkt 4) KEG; Budget für 2007 u. mittelfristige Finanzplanung – Genehmigung durch die<br />

Kommanditistin (<strong>Gemeinde</strong>)<br />

Punkt 5) DI Gerold Brunnmayr – Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung des<br />

Verkehrsflächenbeitrages<br />

Punkt 6) Kreuzung B 139/Marchtrenker Landesstraße – weitere Vorgangsweise<br />

Punkt 7) Nachwahlen in Ausschüsse seitens der SPÖ-Fraktion<br />

Punkt 8) Nachwahlen in Ausschüsse seitens der ÖVP-Fraktion<br />

Punkt 9) Wahl eines Vertreters und Stellvertreters in den ÖV-<strong>Gemeinde</strong>verband<br />

„Regionalverkehr Pyhrn-Eisenwurzen“<br />

Punkt 10) Errichtung einer biogenen Heizanlage - Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 11) Raumordnungsverfahren, Flächenwidmungsplan, ÖEK, Bebauungspläne<br />

a) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr.4.56/1.7, Angerschmid-Eichbergweg,<br />

Wohngebiet in Mischbaugebiet, Versagungsgründe der Baurechtsabteilung<br />

b) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.66/1.9, Unimarkt-Linzerstraße,<br />

Mischbaugebiet in Geschäftsbaugebiet, Genehmigung<br />

c) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.58/1.10, Planck-Gschwendtberg,<br />

Grünland in Wohngebiet, Baulanderweiterung Wohnnutzung, Grundsatzbeschluss<br />

d) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.69, Brunnmayr-Industriestr.,<br />

Grünland in Betriebsbaugebiet, Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 12) Umbau <strong>Gemeinde</strong>amt - Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 13) Antrag der ÖVP, Grünen und FPÖ: Vergabe der Freiveranstaltungen im Forum<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Punkt 14) Antrag der ÖVP, Grünen und FPÖ: Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Firma AXIS<br />

Punkt 15)<br />

Dringlichkeitsantrag: „Bebauungsplanänderung Nr. 75.02 „Eiber-Welserstraße“,<br />

Ermöglichung von Flachdächern – Grundsatzbeschluss“<br />

Punkt 16) Dringlichkeitsantrag: „Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion“<br />

Punkt 17) Allfälliges<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

a) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen


4<br />

Obfrau Gertraud Eckerstorfer berichtet über folgende Ausschussangelegenheiten:<br />

- Räume im Objekt Ecker mit Seniorenvertreter wurden besichtigt für Seniorentreff: Die Begeisterung<br />

hielt sich in Grenzen.<br />

- Jugendzentrum – Wechsel des Leiters steht bevor: 3 Bewerbungen liegen vor.<br />

- Weiterführung der Windelgutschein-Aktion<br />

- Anrufsammeltaxi – Wird in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung verstärkt beworben.<br />

- Seniorennachmittag: 28.4.07 im Forum<br />

- Durchführung einer Bedarfserhebung für Sommerkindergarten 07<br />

b) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />

Obmann Johann Kaplinger berichtet über die Durchführung der 50. Ortsschimeisterschaft und<br />

lädt die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates ein zur Teilnahme am Samstag, 10. März 2007.<br />

c) Räumlichkeiten für Bücherei<br />

Räumlichkeiten für die Bücherei in den Objekten Ecker, Neubauer und Packy wurden besichtigt.<br />

Die Räumlichkeiten im Objekt Packy erweisen sich als ideal, weil ebenerdig, von der Größe<br />

passend und behindertengerecht.<br />

d) Unterschriftenliste gegen Umfahrungsvariante 1<br />

Eine Liste mit Unterschriften von Bürgern, die sich gegen die Umfahrungsvariante 1 aussprechen,<br />

wurde am <strong>Gemeinde</strong>amt abgegeben.<br />

e) Förderung für den Einbau des Horts<br />

Seitens des Landes Oberösterreich wurden für den Einbau eines dreigruppigen Schülerhorts im<br />

Objekt Kirchengasse 6 Fördermittel in Höhe von € 400.000,-- zugesagt. Änderungspläne für den<br />

Umbau des ehemaligen Bezirksgerichtes liegen vor. Der Lift soll nun in die Nische beim Haupteingang<br />

eingebaut werden. Die Polizei erhält einen eigenen Aufgang.<br />

f) Schreiben der ÖBB - Unterführung<br />

Die ÖBB teilen mit, dass im Zuge des vorgesehenen Ausbaus der Pyhrnbahn die Errichtung einer<br />

Unterführung als Ersatz für die Eisenbahnkreuzung Steyrerstraße vorgesehen ist. Ein Zeit-


5<br />

punkt der der Durchführung der Baumaßnahmen kann noch nicht genannt werden, die Planungen<br />

laufen jedoch.<br />

g) Anfrage der ÖVP-Fraktion – Entwicklung der Personalkosten<br />

Entwicklung der Personalkosten im Vergleich der Jahre 2002 bis Voranschlag 2007:<br />

Betrag in €<br />

2000 € 1.060.957,55 d.s. 17,97% der ord. Einnahmen<br />

2001 € 1.152.262,16 d. s. 19,84% der ord. Einnahmen<br />

2002 € 1.131.314,28 d. s. 17,93% der ord. Einnahmen<br />

2003 € 1.185.731,93 d. s. 18,31% der ord. Einnahmen<br />

2004 € 1.219.268,09 d. s. 17,44% der ord. Einnahmen<br />

2005 € 1.260.547,96 d. s. 17,35% der ord. Einnahmen<br />

2006 € 1.292.834,13 d. s. 18,74% der ord. Einnahmen<br />

2007 € 1.383.500,00 d. s. 20,17% der ord. Einnahmen<br />

h) Anfrage der ÖVP-Fraktion – Ausgaben für die Firma Axis<br />

Rechnung: Betrag: Beleg-Nr:<br />

2004 1. Teilrechnung 1.680,00 7167<br />

2005 2. Teilrechnung 6.420,00 3953<br />

2005 3. Teilrechnung 6.480,00 7117<br />

2006 Schlussrechnung 3.420,00 5142<br />

GESAMT 18.000,00<br />

Punkt 2) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 4.12 2006<br />

Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den örtlichen Prüfbericht vom 4.12.2006 dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.


6<br />

Der Bürgermeister teilt zur Kritik, dass Zahlungen für die Netzwerkverkabelung in der HS I vor<br />

Endabnahme überwiesen wurden, mit, dass eine Teilrechnung bereits im September bezahlt<br />

wurde, die Arbeiten jedoch vorher abgenommen wurden. Dieser Angelegenheit wird von Amts<br />

wegen näher nachgegangen.<br />

Für die Landesprojekte soll in Zukunft eine eigene Ausschreibung gemacht werden.<br />

<strong>GR</strong> Bachmair kritisiert, dass die Summe für die Verkabelung vorher im <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen<br />

hätte werden müssen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass diese Angelegenheit im Rahmen der Aufsichtsbeschwerde abgeklärt<br />

wurde und alles in Ordnung ist.<br />

GV Strauß hat Bedenken wegen eigener Ausschreibung bei Landesbaustellen. Es ist fraglich, ob<br />

Privatfirmen dort tätig werden dürfen. Kollisionen werden befürchtet.<br />

GV Hauhart stellt unter Hinweis auf die Angelegenheit „Brücke Hagmair“ fest, dass man über<br />

Kosten im Vorfeld entscheiden können muss.<br />

Der Bürgermeister führt dazu aus, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> in dieser Richtung zukünftig absichern<br />

wird.<br />

3) Voranschlag 2007<br />

a) Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren<br />

Die ab dem Jahr 2007 gültigen Mindestgebühren für die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen<br />

wurden mit Beschluss der OÖ Landesregierung vom 2. Juni 2005 festgesetzt<br />

und den <strong>Gemeinde</strong>n per Erlass vom <strong>25</strong>. Oktober 2006 mit der AZ: Gem-511001/220-2006-Jl/Pü<br />

bekannt gegeben. (Kopie im Anhang)<br />

In diesem Erlass ist folgendes festgehalten:<br />

Es haben alle oberösterreichischen <strong>Gemeinde</strong>n diese Mindestgebühren festzusetzen, auch jene<br />

<strong>Gemeinde</strong>n, die kostendeckende Gebühren einheben. Nach § 15 Abs. 3, Z.4, FAG 2005, darf<br />

der Jahresbetrag der Kanalbenützungsgebühr das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung<br />

und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten<br />

erreichen.<br />

Jene <strong>Gemeinde</strong>n, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen Ausgleich<br />

Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, haben Benützungsgebühren einzuheben, die unter<br />

Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3, Z.4, FAG 2005 um mindestens 20 Cents über<br />

den Mindestgebühren des Landes liegen müssen.<br />

Die Berechnungen für die Jahre 2007 bis 2009 lassen erkennen, dass die Mindestgebühren des<br />

Landes OÖ nicht erreicht werden können. Aufgrund der Verpflichtung für Abgangsgemeinden,<br />

die Mindestgebühren einzuhalten, müssen deshalb die Kanalbenützungsgebühren jährlich angehoben<br />

werden.<br />

Nachdem die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems lt. Kanalgebührenordnung die Kanalbenützungsgebühr<br />

nach der Quadratmeteranzahl der verbauten Fläche berechnet, welche zurzeit €


7<br />

1,875/m² inkl. 10% USt. beträgt, mussten diverse Berechnung zur Kalkulation erfolgen (liegen<br />

in der Buchhaltung auf).<br />

ERGEBNIS der Gebührenkalkulation für die nächsten Jahre:<br />

Kanalbenützungsgebühr 2006 € 1,875/m²<br />

bestehende Kanalbenützungsgebühr<br />

Kanalbenützungsgebühr 2007 € 1,978/m² Erhöhung: € 0,103 das sind 5,49%<br />

entspricht der Mindestgebühr des Landes von € 2,95 + € 0,20 + 10% MWSt. = € 3,47<br />

Da sich die Zahlen der mittelfristigen Plan-Ausgaben jährlich verändern und auch die Mindestgebühren<br />

des Landes OÖ sich ebenfalls jährlich verändern, sollte es jeweils im Herbst, bei der<br />

Erstellung des Voranschlages für das nächste Jahr, zu einer konkreten und detaillierten Neuberechnung<br />

der Kanalbenützungsgebühren kommen. Die Berechnungen ab dem Jahr 2008 wurden<br />

sehr vorsichtig angelegt.<br />

Konsequenzen eines Nicht-Einhaltens der Mindestgebühren sind z.B. die Auszahlungssperre<br />

von Bedarfszuweisungsmitteln, keine Gewährung von BZ-Mitteln zum Ausgleich des ordentlichen<br />

Haushaltes bzw. Stopp von anlaufenden Projekten.<br />

Natascha Blaimschein präsentiert nach Aufforderung des Bürgermeisters eine Berechnung der<br />

Kanalgebühren auf Basis Jän./Feb. 07 mittels Beamer. Die entsprechende Folie ist dem Protokoll<br />

beigefügt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />

an der Krems vom 30. Juni 2004 in der Fassung des Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

24. Oktober 2005 und 16. November 2006 ab 1. Jänner 2007 abzuändern und gemäß § 76 Abs.<br />

4 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung i.d.g.F. zu beschließen.<br />

Die Gebührenänderungen werden allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht und bilden als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.<br />

Die ÖVP-Fraktion erklärt sich mit der Bezahlung der Mindestgebühr einverstanden. Die Strafgebühr<br />

von € 0,20 kann nicht befürwortet werden. Die <strong>Gemeinde</strong> muss mit der Gebühr keinen<br />

Gewinn machen. Die Rücklagen sollten zweckgebunden verwendet werden. Rücklagen für den<br />

Kanal sind jedoch teilweise in die Errichtung des Kreisverkehrs geflossenen. Es wird angeregt,<br />

dass der zuständige Ausschuss Überlegungen hinsichtlich Rabatte für den Einbau von Sickergruben<br />

bzw. Nutzwassersystemen anstellt.<br />

Der Bürgermeister dementiert, dass Rücklagen in die Errichtung des Kreisverkehrs geflossen<br />

sind.<br />

GV Strauß berichtet, dass sich diese Problematik (Ablehnung der vorgeschriebenen Gebührenerhöhungen<br />

durch die Opposition) quer durch das ganze Land zieht. Es sollen seitens der zuständigen<br />

Politiker klare Richtlinien für verpflichtende Vorschreibungen gemacht werden. Leider<br />

haben sie nicht den Mut für eine klare Lösung.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.


8<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />

16 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

b) Veränderung der Vereinbarung der bestehenden Globalbudgets<br />

Im Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 4. Dezember 2003 wurde die autonome Budget-<br />

Verwaltung des Haushaltes an die Pflichtschulen bzw. lt. Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

14. Dezember 2001 die autonome Verwaltung des Budgets an die Freiwilligen Feuerwehren<br />

beschlossen.<br />

Punkt 9) der Vereinbarung der Pflichtschulen bzw. Punkt 4) der Vereinbarung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren besagt Folgendes:<br />

„Die Höhe des Überweisungsbetrages wird einvernehmlich festgelegt und grundsätzlich nach<br />

der Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong> wertgesichert.“<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass aufgrund der sehr prekären finanziellen Lage der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, diese Punkte wie folgt geändert werden:<br />

„Die Höhe des Überweisungsbetrages wird jährlich vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt.“<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Kreditübertragung des Veräußerungserlöses für den Verkauf eines Grundstückteils (FZZ)<br />

an die Ferngas<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, GemHKRO,<br />

LGBl. Nr. 69/2002 obliegt die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im <strong>Gemeinde</strong>voranschlag<br />

vorgesehene Zweckbestimmung (Kreditübertragung) der vorherigen Beschlussfassung<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

Aufgrund des Verkaufes des <strong>Gemeinde</strong>grundstückes an die Ferngas AG, auf dem seit Jahren die<br />

Reduzierstation Sportallee der Ferngas stationiert ist, wird die Buchhaltung laut Beschluss des<br />

<strong>GR</strong> vom 28. September 2006 einen Erlös von € 20.000,-- verzeichnen können.<br />

Die Verwendung vom Erlös aus veräußertem Vermögen ist im § 78 der GemHKRO geregelt.<br />

Weiters unterliegt die Kreditübertragung der Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Dieser Verkaufserlös von € 20.000,-- soll dem außerordentlichen Projekt Ballspielhalle zufließen,<br />

von wo aus es dann der KEG zur Errichtung dieses Vermögensgegenstandes eingesetzt<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Erlös aus dem Verkauf des <strong>Gemeinde</strong>grundes Sportallee<br />

an die Ferngas AG in der Höhe von € 20.000,-- lt. § 15 Abs. 1 der OÖ GemHKRO i.d.g.F.<br />

an das Projekt Ballspielhalle zu übertragen, von wo aus er an die KEG als Finanzmittel der <strong>Gemeinde</strong><br />

an die KEG übertragen wird.


9<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />

d) Darlehensoptimierung Kanal BA 07, Verlängerung der Gesamtlaufzeit<br />

Ein Kriterium zur Förderungsbemessung für die Bedeckung des ordentlichen Haushaltsabganges<br />

ist die Optimierung von Darlehen von Siedlungswasserbauten auf marktkonforme Zinssätze<br />

und Laufzeitverlängerungen auf 33 Jahre.<br />

Nach einer Prüfung durch die Abteilung <strong>Gemeinde</strong>n bestehen in <strong>Neuhofen</strong> an der Krems 2 Darlehen,<br />

die bzgl. oben genanntem Kriterium geändert werden müssen.<br />

Darlehen 0062-020565<br />

Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> Bank AG<br />

Für Bauabschnitt Kanal 07<br />

Laufzeit: <strong>25</strong> Jahre<br />

Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR + 0,35% Zuschlag<br />

Lt. Schreiben vom 14. Dezember 2006 der Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> an der Krems kann eine Laufzeitverlängerung<br />

auf 33 Jahre durchgeführt werden, wobei die Zinssatzvereinbarung unverändert<br />

bleibt.<br />

Darlehen 100.294<br />

Kommunalkredit Austria AG<br />

Für Bauabschnitt Kanal 07<br />

Laufzeit: <strong>25</strong> Jahre<br />

Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR + 0,10% Zuschlag<br />

Lt. Schreiben vom 5. Dezember 2006 der Kommunalkredit kann eine Laufzeitverlängerung auf<br />

33 Jahre durchgeführt werden, wobei jedoch der Zuschlag auf den 6-Monats-EURIBOR auf<br />

0,13% erhöht wird.<br />

Die Schuldendienstersätze verbleiben laut Kommunalkredit in der gegebenen Laufzeit und in<br />

der gegebenen Höhe und werden nicht auf die Laufzeitverlängerung der o.g. Darlehen angepasst.<br />

Vergleich lt. gegebener und fiktiver Tilgungspläne:<br />

Jahr Darlehen Bemerkung Tilgung Zinsen Zuschuss Netto-Bel.<br />

2006 Sparkasse tatsächlich 33.2<strong>25</strong>,97 <strong>25</strong>.238,14 22.780,18 35.683,93<br />

2006 Kommunalkredit tatsächlich 47.091,65 <strong>25</strong>.567,02 29.866,42 42.792,<strong>25</strong><br />

78.476,18<br />

2007 Sparkasse Voranschlag 35.300,00 21.900,00 22.400,00 34.800,00<br />

2007 Kommunalkredit Voranschlag 48.100,00 18.300,00 29.800,00 36.600,00<br />

71.400,00


10<br />

2007 Sparkasse Umschuldung 18.300,00 26.600,00 22.400,00 22.500,00<br />

2007 Kommunalkredit Umschuldung 23.800,00 32.200,00 29.800,00 26.200,00<br />

48.700,00<br />

Bei einer Laufzeitverlängerung beider o.g. Darlehen auf 33 Jahre würde der Nettoaufwand von<br />

veranschlagten € 71.400,-- für das Finanzjahr 2007 auf € 48.700,-- sinken. Das ist eine Differenz<br />

von € 22.700,--.<br />

Oben angeführter Vergleich wurde der Aufsichtsbehörde bekannt gegeben. Die Aufsichtsbehörde<br />

vertritt die Meinung, dem Auftrag der Darlehensoptimierung laut Erlass Gem-300030/179-<br />

2005-Sec/Pü vom 4. Oktober 2005 nachzukommen.<br />

Zitat aus dem Erlass Gem-300030/179-2005-Sec/Pü vom 4. Oktober 2005<br />

„… Die in den ursprünglichen Förderungsrichtlinien geltende Beschränkung, wonach der Annuitäten-zuschuss<br />

des Bundes mit maximal 90 % einer Darlehensannuität beschränkt ist, ist entfallen.<br />

Daraus ergibt sich für die Förderungsnehmer die Möglichkeit, durch eine Umgestaltung der<br />

aushaftenden Darlehen (z. B. Streckung der Laufzeit, Änderung der Tilgungshöhe) die Annuitäten-höhe<br />

zu verändern. Dadurch könnte - auch wegen des den alten Förderungsverträgen<br />

zugrunde gelegten Basiszinssatzes - die Annuitätenhöhe bis auf den Zuschussbetrag oder sogar<br />

darunter gesenkt werden.<br />

Daraus ergeben sich - ohne die Gefahr einer Rückzahlungspflicht an die Förderstelle des Bundes<br />

– Optimierungsmöglichkeiten zur Entlastung der ordentlichen Haushalte der <strong>Gemeinde</strong>n,<br />

weil in vielen <strong>Gemeinde</strong>n die finanzwirtschaftlichen Abgänge aus allgemeinen Steuermitteln zu<br />

bedecken sind. Es ist lediglich sicherzustellen, dass allenfalls und vorübergehend auftretende<br />

Übergenüsse bei den Annuitätenzuschüssen einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit einem Abgang im ordentlichen Haushalt, aber auch Wasserverbände haben<br />

diese Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und - im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der<br />

laufenden Kreditverträge - umzusetzen. Diesbezüglichen Vollzugsberichten sehen wir bis 31. 3.<br />

2006 entgegen.<br />

Im Hinblick auf die Lebensdauer der Kanal- und Wasserleitungsanlagen (hier kann bei einer<br />

differenzierten Betrachtung der Immobilienbestandteile eine Nutzungsdauer von bis zu 33 Jahren<br />

und mehr zugrunde gelegt werden) ergäben sich nicht unwesentliche Verringerungen der<br />

jährlichen Kosten und Ausgaben, die zudem finanzwirtschaftlich sofort wirksam wären. …“<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Darlehen 0062-020565 der Sparkasse <strong>Neuhofen</strong><br />

Bank AG für Bauabschnitt Kanal 07 einer Laufzeitverlängerung von <strong>25</strong> auf 33 Jahre zuzustimmen.<br />

Die Zinssatzvereinbarung bleibt unverändert.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Darlehen 100.294 der Kommunalkredit Austria AG<br />

für Bauabschnitt Kanal 07 einer Laufzeitverlängerung von <strong>25</strong> auf 33 Jahren zuzustimmen.<br />

Der Zinssatz wird von 6-Monats-EURIBOR + 0,10% Zuschlag auf 6-Monats-EURIBOR +<br />

0,13% Zuschlag erhöht.


11<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

e) Ordentlicher und Außerordentlicher Haushalt<br />

Der Voranschlag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 22. Jänner 2007 besprochen<br />

und nach den dort berichteten Tatsachen wie folgt verändert:<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Pensionsbeiträge der <strong>Gemeinde</strong>beamten:<br />

Position 1/080000/751100 (Seite 29) von € 210.000,-- auf€ 215.000,--<br />

Darlehenstilgungen für den BA07 Kanal:<br />

Position 1/851000/346020 (Seite 75) von€ 48.100,-- auf € 23.800,--<br />

Position 1/851000/346030 (Seite 75) von€ 35.300,-- auf € 18.300,--<br />

Kreditzinsen für den BA07 Kanal:<br />

Position 1/851000/650200 (Seite 75) von€ 18.300,-- auf € 32.200,--<br />

Position 1/851000/650300 (Seite 75) von€ 21.900,-- auf € 26.600,--<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Sanierung Hauptschule 1, 2.BE:<br />

Position 6/212200/871000 (Seite 103) von€ 16.800,-- auf € 0,--<br />

Position 6/212200/871100 (Seite 103) von€ 16.800,-- auf € 0,--<br />

Errichtung Kreisverkehr:<br />

Position 6/612200/871100 (Seite 105) von € 33.000,-- auf € 0,--<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag den Voranschlag – wie folgt – zu beschließen:<br />

ORDENTLICHER Haushalt<br />

AUSSERORDENTLICHER Haushalt<br />

Einnahmen: € 6.858.700,00 Einnahmen: € 1.053.000,--<br />

Ausgaben: € 7.170.600,00 Ausgaben: € 1.510.000,--<br />

Fehlbedarf: € 311.900,00 Fehlbedarf: € 457.000,--<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: SPÖ<br />

16 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

1 Stimmenthaltung: Mayr<br />

f) Prioritätenreihung außerordentliche Vorhaben<br />

Lt. unserer Aufsichtsbehörde, dem Land OÖ, hat eine <strong>Gemeinde</strong> ihre Vorhaben nach Priorität zu<br />

reihen, um Bedarfszuweisungsmittel anfordern zu können.<br />

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2007 folgende Prioritätenreihung erstellt.<br />

1.) Salzsilo (die Anschaffung wurde bereits durchgeführt)<br />

2.) Sanierung Laufbahnen UNION<br />

3.) Sanierung Amtsgebäude<br />

4.) Löschfahrzeug FF Weißenberg (Grundsatzbeschluss <strong>GR</strong> vom 30.06.2005)


12<br />

5.) Aufbahrungshalle<br />

Zitat aus den Bestimmungen für die Beantragung, Gewährung und Flüssigmachung von Bedarfszuweisungsmitteln:<br />

„….Im Hinblick auf die von der <strong>Gemeinde</strong> zu erstellende mittelfristige Finanzplanung und unter<br />

Berücksichtigung auf die geltende Prioritätenreihung werden formlose Ansuchen nicht behandelt<br />

bzw. berücksichtigt…..“<br />

<strong>GR</strong> Chalupar merkt an, dass die Sanierung des Amtsgebäudes vordringlich ist.<br />

Der Bürgemeister stellt den Antrag, die vom Finanzausschuss durchgeführte Prioritätenreihung<br />

zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

1 Stimme dagegen: Mayr<br />

Punkt 4) KEG; Budget für 2007 u. mittelfristige Finanzplanung – Genehmigung durch die<br />

Kommanditistin (<strong>Gemeinde</strong>)<br />

Folgende Vorhaben werden mittels der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co<br />

KEG durchgeführt:<br />

‣ Kinderbetreuungseinrichtungen Kirchengasse 6<br />

‣ Ballspielhalle<br />

‣ Stockbahnenhalle<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Der ordentliche Voranschlag erscheint wie folgt ausgeglichen (Seite 15-19):<br />

Einnahmen: € 390.100,--<br />

Ausgaben: € 390.100,-- Saldo: € 0,00<br />

Im ordentlichen Haushalt werden für die zentrale Verwaltung der KEG, sowie für die Vorhaben<br />

folgende erfolgswirksame Einnahmen und Ausgaben veranschlagt:<br />

• lfd. Aufwand für Grund und Gebäude<br />

• Beratungskosten<br />

• Zinsaufwand für aufgenommene Darlehen<br />

• Darlehensgebühr<br />

• lfd. Instandhaltung der Gebäude<br />

• Erfassung der Abschreibung<br />

• Großreparaturen<br />

• Mieterlöse<br />

• Erlöse der Betriebskosten


13<br />

Die Buchungen des ordentlichen Voranschlages gehen unmittelbar in die Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung ein, wobei ein Gewinn oder Verlust ermittelt wird. Dieser Gewinn oder Verlust verbleibt<br />

jedoch nicht im ordentlichen Haushalt, sondern wird mit einer Verrechnungsbuchung in<br />

das außerordentliche Vorhaben „Beteiligungen und Kapitalkonten“ übertragen. Das heißt, der<br />

ordentliche Haushalt ist somit immer ausgeglichen.<br />

Im gegebenen Voranschlag für das Finanzjahr 2007 ist ein Verlust in der Höhe von € 56.000,--<br />

ausgewiesen (Seite 18).<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Der außerordentliche Haushalt erscheint wie folgt ausgeglichen (Seite 29-30):<br />

Einnahmen: € 1.185.300,--<br />

Ausgaben: € 1.185.300,-- Saldo: € 0,00<br />

Im außerordentlichen Voranschlag werden für die einzelnen Vorhaben (Kinderbetreuung, Ballspielhalle<br />

und Stockbahnenhalle) alle bestandswirksamen Buchungen durchgeführt, die auf den<br />

Jahresgewinn oder –verlust keine Auswirkungen haben. Das sind folgende Einnahmen und Ausgaben:<br />

• Darlehensaufnahme<br />

• Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse<br />

• Erwerb von Grund und Gebäude<br />

Für diese Vorhaben müssen beschlossene Finanzierungspläne bestehen, womit auch der Haushaltsausgleich<br />

gesichert ist.<br />

Weiters scheint ein Vorhaben mit dem Namen „Beteiligungen und Kapitalkonten“ auf. Hier<br />

werden als Ausgaben die Darlehenstilgungen (aus allen aufgenommenen Darlehen) und eine evt.<br />

Verrechnung des Verlustes aus dem ordentlichen Haushalt verzeichnet. Bei den Einnahmen wird<br />

die Pflichteinlage, eine evt. Verrechnung des Gewinnes aus dem ordentlichen Haushalt und der<br />

Liquiditätszuschuss, der dieses Vorhaben immer ausgleicht, verzeichnet.<br />

Wie auf der Seite 30 ersichtlich, zeichnet sich dieses Konto im Finanzjahr 2007 wie folgt ab:<br />

AUSGABEN:<br />

Darlehenstilgung Kirchengasse 6 € 22.000,00<br />

Darlehenstilgung Ballspielhalle € 18.600,00<br />

Darlehenstilgung Stockbahnenhalle € 4.700,00<br />

Ergebnisverrechnung Verlust aus o.HH. € 56.000,00<br />

Summe Ausgaben € 101.300,00<br />

EINNAHMEN:<br />

Liquiditätszuschuss von <strong>Gemeinde</strong> € 101.300,00<br />

MITTELFRISTIGER FINANZPLAN:<br />

Der Mittelfristige Finanzplan zeigt die in den folgenden Finanzjahren vermuteten Einnahmen<br />

und Ausgaben der einzelnen Vorhaben, bzw. den vermuteten Liquiditätszuschuss von der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems zur Abgangsdeckung, dar.


14<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Budget für 2007 und die mittelfristige Finanzplanung –<br />

wie vorgetragen – zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Mayr, Hauhart<br />

3 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner, Irndorfer<br />

Punkt 5) DI Gerold Brunnmayr – Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung des<br />

Verkehrsflächenbeitrages<br />

Der Bürgermeister hat den Bescheid in erster Instanz erlassen und ist daher gemäß § 64 Abs. 4<br />

der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung befangen. Frau Vizebürgermeisterin Gertraud Eckerstorfer übernimmt<br />

den Vorsitz.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, der Berufung keine Folge zu geben und folgenden Bescheid<br />

zu genehmigen:<br />

Bescheid<br />

über die von Herrn DI Gerold Brunnmayr, Am Mühlbach 1, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, gegen den<br />

Bescheid des Bürgermeisters vom 07.11.2006, AZ. II-612/850-2006-Dr, fristgerecht eingebrachte<br />

Berufung, ergeht vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, auf Grund<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom 12. Februar 2007, als Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich<br />

der Landesvollziehung (Bauordnung) folgender<br />

Spruch:<br />

Der Berufung des Herrn DI Gerold Brunnmayr gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems wie oben angeführt, wird keine Folge gegeben. Es wird festgestellt,<br />

dass der Berufungswerber durch den angefochtenen Bescheid in seinen Rechten nicht<br />

verletzt wird.<br />

Der Bauplatz – Gstke. 200/15 u. 200/19, KG <strong>Neuhofen</strong>, ist durch eine öffentliche Verkehrsfläche<br />

der <strong>Gemeinde</strong> aufgeschlossen.<br />

Der Verkehrsflächenbeitrag in der Höhe von € 3.132,78 gemäß Bescheid AZ. II-612/850-2006-<br />

Dr, vom 07.11.2006, ist umgehend auf das Konto der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems einzuzahlen.<br />

Rechtsgrundlagen :<br />

§§ 19 – 21 OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F.<br />

OÖ. Landesabgabenordnung LGBl.Nr. 107/1996 i.d.g.F.<br />

OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl. 91/1990 i.d.g.F.<br />

Begründung:<br />

Laut § 19 Abs. 1 - 3 OÖ. Bauordnung hat die <strong>Gemeinde</strong> anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung<br />

für Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche<br />

der <strong>Gemeinde</strong> oder des Landes aufgeschlossen sind bzw. anlässlich der Errichtung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche und dadurch der Bauplatz, auf dem ein Gebäude schon besteht, aufge-


15<br />

schlossen, hat die <strong>Gemeinde</strong> dem Eigentümer des betreffenden Bauplatzes oder Grundstückes,<br />

einen Beitrag zu den Kosten der Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche vorzuschreiben.<br />

Die öffentliche Verkehrsfläche, Unterbau und bituminöse Tragschicht, wurde im September<br />

2003 – kurz vor Eröffnung der Spar-Warenhausfiliale, Kremstalstraße 27, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />

fertiggestellt.<br />

Die vom Berufungswerber angeführte Begründung, dass er für die Zufahrt zu seiner Liegenschaft<br />

Privatgrundstücke nutze, ist unerheblich. Für das Kriterium der Aufschließung ist allein<br />

entscheidend, ob das Gebäude durch die betreffende Verkehrsfläche einen Anschluss an das öffentliche<br />

Wegenetz hat. Diese Voraussetzung liegt auch dann vor, wenn der Anschluss über einen<br />

Privatweg oder auf Grund eines grundbücherlich sichergestellten Geh- und Fahrtrechtes gegeben<br />

ist. Ein unmittelbares Angrenzen des gegenständlichen Bauplatzes bzw. Grundstückes an<br />

die Aufschließungsstraße ist daher nicht erforderlich. Ebensowenig ist es maßgeblich, ob die<br />

tatsächliche Aufschließung auch über die Straße erfolgt, wenn sie nur möglich ist.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Vorstellungsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann jedoch<br />

gemäß § 102 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, Vorstellung an die Aufsichtsbehörde eingebracht<br />

werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

einzubringen.<br />

Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Berufungsantrag<br />

zu enthalten. Einer Vorstellung kommt eine die Einhebung der Abgabe aufschiebende<br />

Wirkung nicht zu, insbesondere wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der<br />

Abgabe nicht aufgehalten.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 6) Kreuzung B 139/Marchtrenker Landesstraße – weitere Vorgangsweise<br />

Eine Besprechung mit dem Straßenmeister und einem Vertreter des Landes hat stattgefunden.<br />

Der Vertreter der Landesstraßenverwaltung hat erklärt, dass eine Ampelregelung derzeit nicht in<br />

Frage kommt. Es hat eine Zählung stattgefunden. Aufgrund dieser Verkehrzählung liegt die<br />

Frequenz sehr weit unter den Notwendigkeiten. Die Ampelregelung hätte zum derzeitigen Status<br />

nur Nachteile, weil der Verkehr auf der B 139 durch die Rotphasen ständig angehalten wird.<br />

Es stellt sich die Frage: Soll ein Rechtsabbiegestreifen auf der Marchtrenker Straße errichtet<br />

werden und zusätzlich ein Linksabbiegestreifen auf der B 139? Es ist die Frage des Radfahrverkehrs<br />

und der Gehwege und Schutzwege zu klären. Wenn diese beiden angesprochenen Abbiegestreifen<br />

errichtet werden sollen, ist die Inanspruchnahme von fremdem Grund und Boden<br />

höchstwahrscheinlich. Es wird noch geklärt, ob ein Linksabbiegen in den Hammerweg (Firma<br />

Pölzl) notwendig ist. Ohne Inanspruchnahme von fremdem Grund und Boden ist nur eine sehr<br />

einfache Variante dieser Verkehrslösung möglich. Es wurde auch angesprochen, dass der Kreisverkehr<br />

an der Imhoffstraße mit Anbindung der Marchtrenker Landesstraße sehr zweckmäßig


16<br />

wäre. Dies dürfte aber wahrscheinlich vom Land Oberösterreich nicht genehmigt werden. Dies<br />

würde nur im Zuge eines Umfahrungsprojektes Chance auf Verwirklichung haben.<br />

In einem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist die weitere Vorgangsweise festzulegen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neuhofen</strong> muss bekunden, was sie will. In weiterer Folge wird eine Planung durchgeführt und<br />

als dritter Schritt ist die Zustimmung des Landes als Bauherr mit Zuteilung der Mittel erforderlich.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Land Oberösterreich einen Planungsauftrag für ein<br />

Abbiegeprojekt bei der Kreuzung Marchtrenkerstraße/Linzerstraße zu erteilen.<br />

Die ÖVP-Fraktion stellt den Zusatzantrag, die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Imhoffstraße<br />

zu überprüfen, da das Platzangebot im Kreuzungsbereich B 139/Marchtrenker Landesstraße<br />

sehr gering ist. Man könnte die Marchtrenker Landesstraße dort einbinden (eine ca.<br />

300 m lange Straße wäre zu errichten.) Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass der Verkehr<br />

„natürlich“ gebremst würde und die „Staus“ in der Linzer- und Marchtrenkerstraße geringer<br />

würden. Der Verkehr würde flüssiger und die Stauungen geringer. Auch wäre es dann möglich,<br />

den von den Grünen schon lange geforderten Radweg entlang des Friedhofes mit Weiterführung<br />

in die Linzerstraße zu errichten.<br />

Die SPÖ-Fraktion fordert, dass das Abbiegeprojekt durch die zusätzliche Planung eines Kreisverkehrs<br />

zeitlich nicht verzögert werden darf. Weiters ist zu bedenken, dass für das Kreisverkehrsprojekt<br />

hohe Kosten (1,2 bis 1,5 Mio. Euro) anfallen würden.<br />

Die ÖVP-Fraktion führt aus, dass von Verkehrsexperten eine Abbiegespur aus verkehrstechnischen<br />

Gründen vor einigen Jahren abgelehnt wurde. Es wurde bereits am 21.10.2004 im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der Beschluss gefasst, eine Linksabbiegespur auf der B 139 in die Marchtrenker Landesstraße<br />

einschließlich Fahrbahnteiler mit Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer sowie<br />

eine Abbiegespur von der Welserstraße in die Bundesstraße zu errichten.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag samt Zusatzantrag abzustimmen.<br />

Punkt<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

11 Stimmen dagegen: Eckerstorfer, Linzmeier, Strauß, Wurzer, Palmetshofer,<br />

Tripolt, List, Karmedar, Lauss, Bernecker, Felbringer<br />

4 Stimmenthaltungen: Engertsberger, Krennmüller, Streitner, Mayr<br />

7) Nachwahlen in den Ausschüsse seitens der SPÖ-Fraktion<br />

Mit Wirkung vom 12. Jänner 2007 hat Miriam Krennmüller auf die Ersatzmitgliedschaft in<br />

den Ausschüssen Soziales und Generationen sowie Bildung und Kultur verzichtet. Aufgrund<br />

der gültigen Wahlvorschläge sind folgende Nachwahlen vorgesehen:<br />

Ausschuss für Soziales und Generationen: Franz Lina<br />

Ausschuss für Bildung und Kultur: Franz Lina<br />

Gemäß § 52 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Wahl geheim durchzuführen und gemäß § 33 ist es<br />

eine Fraktionswahl. Diese Wahl kann durch Erheben der Hand durchgeführt werden, wenn der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat dies einstimmig beschließt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


17<br />

Der Bürgermeister fordert die SPÖ-Fraktion auf, über die beiden Wahlvorschläge abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Wahlvorschlag wird einstimmig beschlossen.<br />

Seitens der SPÖ-Fraktion wird anstelle von Walter Lauss als Ersatzmitglied im Jagdausschuss<br />

Bürgermeister Günter Engerstberger vorgeschlagen. Bei dieser Wahl sind ebenfalls die Bestimmungen<br />

über die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes anzuwenden, sofern der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht einstimmig<br />

einen anderen Wahlvorgang beschließt.<br />

Seitens der SPÖ-Fraktion wird anstelle von Walter Lauss als Stellvertreter im Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Neuhofen</strong> West/Allhaming Mag. Wolfgang Streitner vorgeschlagen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über die beiden Wahlvorschläge abzustimmen.<br />

Beschluss: Die Wahlvorschläge werden einstimmig beschlossen.<br />

Punkt 8) Nachwahlen in Ausschüsse seitens der ÖVP-Fraktion<br />

Andreas Packy scheidet aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft aus. Folgender<br />

Wahlvorschlag liegt seitens der ÖVP-Fraktion vor: Piralli Johann wird Mitglied im Ausschuss.<br />

DI Fellnhofer Johanna wird Obmannstellvertreterin.<br />

Andreas Packy scheidet aus dem Ausschuss für Verkehrwege und Ortsgestaltung aus. Der<br />

Wahlvorschlag seitens der ÖVP-Fraktion lautet auf Piralli Johann.<br />

Johanna Fellnhofer scheidet als Ersatzmitglied aus dem Ausschuss für Bau- und Raumordnung<br />

aus. Der Wahlvorschlag seitens der ÖVP-Fraktion lautet auf Piralli Johann.<br />

Gemäß § 52 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Wahl geheim durchzuführen und gemäß § 33 ist es<br />

eine Fraktionswahl. Diese Wahl kann durch Erheben der Hand durchgeführt werden, wenn der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat dies einstimmig beschließt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Bürgermeister fordert die ÖVP-Fraktion auf, über die drei Wahlvorschläge abzustimmen.<br />

Beschluss: Die Wahlvorschläge werden einstimmig beschlossen.


18<br />

Punkt 9) Wahl eines Vertreters und Stellvertreters in den ÖV-<strong>Gemeinde</strong>verband<br />

„Regionalverkehr Pyhrn-Eisenwurzen“<br />

In der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde der Beitritt zum ÖV-<strong>Gemeinde</strong>verband „Regionalverkehr<br />

Pyhrn-Eisenwurzen“ beschlossen.<br />

Die Entsendung eines Vertreters und eines Stellvertreters sind zu beschließen.<br />

Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> in Organe außerhalb der <strong>Gemeinde</strong>, die vom <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschicken<br />

sind, sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat zu wählen. Diese Vertreter müssen entweder Mitglieder oder<br />

Ersatzmitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates sein oder sie müssen wenigstens in den <strong>Gemeinde</strong>rat wählbar<br />

sein, es sei denn, dass sich aus den Verwaltungsvorschriften, nach denen die Entsendung<br />

vorzunehmen ist, etwas anderes ergibt oder dass es sich bei dem zu Entsendenden um einen Bediensteten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> handelt.<br />

Als Vertreter in den ÖV-<strong>Gemeinde</strong>verband wird GV Alfred Strauß vorgeschlagen, als Stellvertreter<br />

<strong>GR</strong> Manfred Kobler.<br />

Die Abstimmung erfolgt geheim. Es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig eine andere Art<br />

der Stimmabgabe beschließt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Wahlvorschlag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Wahlvorschlag wird einstimmig beschlossen.<br />

Am 12. März 2006 findet eine Besprechung mit Nachbargemeinden betreffend Projekt „Busanbindung<br />

Bahnhof <strong>Neuhofen</strong>“ statt<br />

Punkt 10) Errichtung einer biogenen Heizanlage - Grundsatzbeschluss<br />

Ein Projekt über die „Chance Biomasse“ wurde von Schülerinnen der HAK Linz ausgearbeitet<br />

und der Öffentlichkeit am 12.1.2007 präsentiert. Vom Büro Ing. Plankenauer wurde ein Projekt<br />

für eine Biomasseanlage zum Beheizen von gemeindeeigenen Gebäuden erstellt. Die Leitungen<br />

sollen im Zuge der Sanierung der B 139 verlegt werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer biogenen<br />

Heizanlage für gemeindeeigene Gebäude zu fassen und dieses zur Genehmigung einzureichen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 11) Raumordnungsverfahren: Flächenwidmungsplan u. ÖEK - Änderungen<br />

a) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.56/1.7, Angerschmid-Eichbergweg


19<br />

Wohngebiet im Mischbaugebiet 1700 m², Versagungsgründe der Baurechtsabteilung<br />

(Planung wird präsentiert)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der 22. Sitzung am 28. September 2006 diese Änderung genehmigt und<br />

anschließend dem Land OÖ. zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.<br />

Die Baurechtsabteilung teilt uns durch das Schreiben vom 6.11. eingelangt am 6.12.2006 folgende<br />

Versagungsgründe mit (siehe Beilage 9):<br />

1. In diesem Brief steht dass eine bestehende „Bus“-Garage für einen Kfz-Servicebetrieb umfunktioniert<br />

werden soll, dazu wird angemerkt dass die bestehende Garage Angerschmid<br />

gemeint ist und nicht die benachbarte ehemalige Busgarage der Familie Nußbaumer, welche<br />

das Ansuchen nach dem Grundsatzbeschluss zurückgezogen haben. Ein Nebeneinander von<br />

W und M ist aus rechtlicher Sicht zwar grundsätzlich zulässig, allerdings sollte im Hinblick<br />

auf die Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen diese Widmungskonstruktion in einem<br />

reinen Wohnsiedlungsbereich nicht erfolgen. Es gibt keinerlei künftige Entwicklungsmöglichkeit<br />

für den Betrieb und können Beispielsfolgen nicht ausgeschlossen werden. Die<br />

Änderung steht daher im Widerspruch mit dem § 21(2) OÖ. Raumordnungsgesetz.<br />

2. Das ÖEK ist grundsätzlich für 10 Jahre ausgelegt, Änderungen sind nur dann genehmigungsfähig<br />

wenn dafür eindeutiges öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann (z.B.<br />

…Erweiterung bestehender größerer Betriebsstandorte…) und keine fachlichen Bedenken<br />

gegen diese Planung bestehen. Das konnte in diesem Fall nicht erfüllt werden.<br />

3. Angeblich kann aus den Unterlagen kein Bürgerbeteiligungsverfahren entnommen werden –<br />

dazu wird angemerkt dass im Grundsatzbeschluss die Befragung der Nachbarn im 50 m Bereich<br />

samt anschließendem gemeinsamen Gespräch des Raumordnungsausschusses mit Antragstellern<br />

und Nachbarn angeführt ist.<br />

4. Der Plan enthält handschriftliche Eintragungen und widerspricht daher den gesetzlichen Bestimmungen,<br />

das müsste durch eine Plankorrektur behoben werden.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat in der letzten Sitzung mit dem Ortsplaner team m<br />

darüber beraten und wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat empfohlen die Versagungsgründe, mit den angeführten<br />

Anmerkungen, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Versagungsgründe der Baurechtsabteilung zur Kenntnis<br />

zu nehmen.<br />

<strong>GR</strong> Baumgartner und <strong>GR</strong> Durchschlag sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Flächenwidmungsplan u. ÖEK Änderung Nr. 4.66/1.9, Unimarkt-Linzerstraße<br />

Mischbaugebiet in Geschäftsbaugebiet, Genehmigung<br />

(Planung wird präsentiert)<br />

<strong>GR</strong> Grundsatzbeschluss erfolgte am 28.9.2006 in der 22. Sitzung.<br />

Verständigung und Bürgerbeteiligung erfolgte vom 1.12.06 bis 29.1.2007.<br />

Bürger-Info Abend mit Raumordnungsausschuss am 22.1.2007 vom 18.30 bis 19.00, dabei gab<br />

es gab es keine Anfragen zum ggs. Verfahren..<br />

Information an der Amtstafel und in der <strong>Gemeinde</strong>-Info Jänner/Februar 2007.


20<br />

Folgende schriftliche Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ. örtl. Raumordnung, (Beilage 3) – Änderung wird zur Kenntnis genommen, der Zusatz<br />

„überwiegend Lebens- u. Genussmittel“ bei der Widmungskategorie in der Planlegende wäre zu<br />

streichen. Das hat der Planer team m bereits durchgeführt.<br />

Land OÖ. Straßen-Planung-, Ausbau, Erhaltung und Betrieb, (Beilage 4) – Planungen des Landes<br />

werden nicht betroffen, Aufschließung über die bestehende <strong>Gemeinde</strong>straße, ein zusätzlicher<br />

direkter Anschluss wird nicht gestattet (ist auch nicht geplant).<br />

Wenn es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordert, sind erforderliche Maßnahmen wie Zusatz-<br />

bzw. Abbiegespuren oder eine Verkehrslichtanlage vom Antragsteller vorzusehen.<br />

Auf die 15 m Bauverbotszone wird hingewiesen und dürfen im Rahmen dieser Änderung der<br />

Landestraßenverwaltung keine Kosten für Lärmschutz erwachsen.<br />

Bei Einhaltung der o.a.Bedingungen kein Einwand, dies wurden den Antragstellern übermittelt.<br />

Wirtschaftkammer/Landwirtschaftkammer OÖ. (Beilagen 5,6) – keine Einwände.<br />

OÖ. Ferngas AG (Beilage 7) – keine Einwand, Hinweis auf Vorschriften u. Normen.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss kann daher eine positive Empfehlung abgeben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.<br />

<strong>GR</strong> Baumgartner, <strong>GR</strong> Durchschlag und Vbgm. Kaplinger sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

26 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />

c) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.58/1.10, Planck-Gschwendtberg<br />

Grünland in Wohngebiet, Baulanderweiterung Wohnnutzung, Grundsatzbeschluss<br />

(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />

Bereits im Oktober 2000 wurde ein Antrag von Fam. Planck auf Umwidmung bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

eingebracht (Kopie erging an alle Fraktionsobleute) welcher negativ beantwortet wurde mit dem<br />

Hinweis auf die fehlende Baulanderweiterung dafür im ÖEK Siedlungskonzept.<br />

Den neuerlichen Antrag im Juli 2005 hat die <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls schriftlich beantwortet mit dem<br />

Hinweis, dass das Anliegen bei der nächsten Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

behandelt wird und haben wir um Verständnis ersucht weil zuerst die Hochwasseranalyse abzuwarten<br />

ist. Der Bau- u. Raumordnungsausschuss konnte daher keine positive Empfehlung an<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat weitergeben.<br />

Heuer wurde ein Hochwasser Schutzkonzept für das Kremstal vorgestellt und kann nur längerfristig<br />

mit einer Umsetzung gerechnet werden. Die Gefahrenzonenpläne sind am 22.1.2007 beim<br />

Land OÖ. eingelangt und sind künftig Baulanderweiterungen im Überflutungsbereich unwahrscheinlich.<br />

Folgender Antrag betrifft eine Hanglage weit außerhalb der Gefahrenzone und soll<br />

daher als Einzelverfahren behandelt werden:<br />

Mit Eingaben vom 30.3. bzw. 29.5. und 8.11.2006 hat Frau Arch.DI. Planck Marion die Umwidmung<br />

Ihrer Grundstücke Nr. 709/2, KG Lining, 6647 m² und 710/4, 2814 m², von Grünland<br />

in Bauland Wohngebiet erneut beantragt. Dazu wurde ein Konzept für mehrgeschossige Bauten


21<br />

und Einzelhäuser beigelegt. Das Gelände ist nach Süden abgesenkt (ehemaliger Schotterabbau)<br />

und sind in der Senke verdichtete Wohnformen vorgesehen, nordwestlich oberhalb sind ca. 3<br />

Parzellen in offene Bauweise geplant.<br />

Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers (Beilage 2) werden zur<br />

Kenntnis gebracht (Empfehlung für W und WF Wohngebiet für mehrgeschossige förderbare<br />

Wohnbauten oder Gebäude in verdichteter Flachbauweise). Für geförderten, verdichteten<br />

Wohnbau besteht wegen des großen Bedarfes, auch öffentliches Interesse. Durch den bestehenden<br />

Gaststättenbetrieb (Diskothek Entfernung ca. 50-80 m), kann der gewünschte nördliche Teil<br />

vorerst nicht in die Baulanderweiterung aufgenommen werden.<br />

Interessen Dritter werden offensichtlich nicht verletzt und auch keine Entschädigungsansprüche<br />

gemäß § 38 OÖ.ROG gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> ausgelöst.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung sofern die beschlossenen<br />

privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktur eingehalten werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />

und Änderung des ÖEK zu fassen. Die Zufahrt wird als Privatstraße<br />

ausgeführt und nicht als <strong>Gemeinde</strong>straße.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

d) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.69, Brunnmayr-Industriestraße<br />

Grünland in Betriebsbaugebiet, Erweiterung ca. 200 m², Grundsatzbeschluss<br />

(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />

Im Antrag der Fam. Brunnmayr vom 11.1.2007 wird für die dringende Erweiterung des Anlieferungs-Lagers<br />

der Fa. Stahlbau Brunnmayr, um eine Baulanderweiterung Betriebsbaugebiet Richtung<br />

Nordosten mit ca. 180-200 m² ersucht.<br />

Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers (Beilage 2) werden zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Geringfügige Baulanderweiterungen bis max. 300 m² sind lt. ÖEK Siedlungskonzept möglich<br />

wenn dadurch Raumordnungsgrundsätze nicht verletzt werden.<br />

Die Kosten für die dadurch notwendige Straßenverlegung um ca. 3,5 m haben die Antragsteller<br />

zu tragen. Zusätzlich ist eine schriftliche Erklärung notwendig dass bei Überflutungen durch<br />

Hochwasser keine Forderungen an die öffentliche Hand gestellt werden können.<br />

Interessen Dritter werden offensichtlich nicht verletzt und auch keine Entschädigungsansprüche<br />

gemäß § 38 OÖ.ROG gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> ausgelöst.


22<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat in der letzten Sitzung darüber beraten und kann eine<br />

positive Empfehlung abgeben, wenn die beschlossenen Maßnahmen zum Infrastrukturentgelt erfüllt<br />

werden und eine Lösung für die Verbreiterung bzw. Verlegung der Lastenstraße vorliegt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />

– unter der Bedingung, dass die beschlossenen Maßnahmen zum Infrastrukturentgelt<br />

erfüllt werden und eine Lösung für die Verbreiterung bzw. Verlegung der Lastenstraße<br />

vorgelegt wird – zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr, Chalupar<br />

1 Stimmenthaltung: Hoffelner<br />

Punkt 12) Umbau <strong>Gemeinde</strong>amt - Grundsatzbeschluss<br />

Ausgehend von dem im Auftrag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Kr. 1992 erstellten Vorentwurf<br />

wurde ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Projekt erarbeitet. Das Gebäude<br />

wird durch einen Aufzug behindertengerecht erschlossen. Zusätzlich zur Außentreppe führen<br />

Rampen zum <strong>Gemeinde</strong>amt und zur geplanten Bücherei (eigener Eingang). Der neue Vorentwurf<br />

basiert auf dem Raumerfordernisprogramm des Landes OÖ (gemäß Gutachten vom<br />

14.5.2004, DI Pollhammer) und umfasst:<br />

Im DG: Bürgermeister, Sekretariat und Amtsleiter, Foyer samt Sanitäranlagen sowie anstatt<br />

dem viel zu kleinen derzeitigen Sitzungssaal einen <strong>Gemeinde</strong>ratssaal mit Trauungssaal, welcher<br />

durch das Wegschieben von mobilen Trennwänden mehrfach genutzt werden kann.<br />

Im OG: Bauamt, Sekretariat, Archiv, Straßen- und Kanalverwaltung, <strong>Gemeinde</strong>steuer, Buchhaltungsräume,<br />

ein Sozialraum, das Standesamt mit Büro, eine WC-Gruppe.<br />

Im EG direkt gegenüber dem Haupteingang das Meldeamt zugleich als Bürgerservice<br />

vorgesehen; eine Fläche von ca. 65 m2 für die Heimatstube; ein Büro für Soziales; 2 behindertengerechte<br />

Toiletten (Damen und Herren). Im Foyer können auch kleinere Ausstellungen<br />

gezeigt werden.<br />

Im UG können an Stelle der Heimatstube für die Blasmusik 2 Einzelproberäume untergebracht<br />

werden.<br />

Ein weiterer Aspekt des Umbaues und der Gesamtsanierung ist eine energetische Verbesserung,<br />

sodass der Standard Niedrigenergiehaus (im Sinne der Verhandlung in Kyoto) erreicht<br />

wird. Bei der gesamten Fassadengestaltung bleiben die Fensteröffnungen im EG und OG im<br />

Wesentlichen erhalten, der Dachausbau wird durch ein rundumlaufendes Fensterband belichtet,<br />

das sich mit der Eingangsverglasung verbindet. Dadurch erhält das <strong>Gemeinde</strong>amt ein frisches<br />

Aussehen. Die 38 cm starken Ziegelaußenmauern werden mit 16 cm starkem Außenwärme-dämmsystem<br />

mit Putzoberfläche versehen. Die Fenster werden mit hochdämmendem<br />

Isolierglas verglast.<br />

Für die erforderliche wärmetechnische Sanierung werden Kosten in Höhe von 1,540 Mio.<br />

Euro seitens des Architekturbüros Kaun genannt, einschließlich einer Aufstockung werden<br />

die Kosten mit 1,8 Mio. Euro beziffert. Der Platzbedarf für eine Aufstockung ist gegeben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtshauses<br />

zu fassen und beide Varianten (wärmetechnische Sanierung und wärmetechnische Sanierung<br />

+ Aufstockung) beim Land zur Genehmigung einzureichen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


23<br />

Punkt 13) Antrag der ÖVP, <strong>GR</strong>ÜNEN und FPÖ: Vergabe der Freiveranstaltungen im FORUM<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Die ÖVP, Grünen und FPÖ stellen den Antrag, dass die Vergabe der fünf Freiveranstaltungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> im Forum ab jetzt durch den <strong>Gemeinde</strong>rat gemacht wird.<br />

Begründung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> hat sich im Forum fünf Freiveranstaltungen gesichert. Diese sind<br />

für gemeindeeigene kulturelle, soziale und schulische Veranstaltungen reserviert. Leider treffen<br />

diese Kriterien nicht für alle Veranstaltungen zu, die 2006 vom Bürgermeister als Freiveranstaltungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> vergeben wurden:<br />

1) Pensionistenverband der SPÖ: Weihnachtsfeier 2006<br />

2) Märchennacht des Kulturausschusses<br />

3) Konzert mit Timna Brauer (Kulturausschuss)<br />

4) Präsentation der Umfahrungsvarianten<br />

5) Pensionistenverband der SPÖ: Jubiläumsfeier<br />

Die SPÖ-Fraktion sieht keine Veranlassung für diesen Antrag. Diese Angelegenheit fällt<br />

nicht in die Kompetenz des <strong>Gemeinde</strong>rates. Ein diesbezüglicher Beschluss ist in der Praxis<br />

wirkungslos.<br />

<strong>GR</strong> Bachmair berichtet, dass bisher nur gemeindeeigene Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen<br />

der Schule als Freiveranstaltungen durchgeführt wurden. Wenn nun ein Verein in dieser<br />

Hinsicht bevorzugt wird, kommt es zu einer Ungleichbehandlung der Vereine. Das ist nicht<br />

erwünscht.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

14 Stimmen dagegen: SPÖ<br />

1 Stimmenthaltung: Mayr<br />

Punkt 14) Antrag der ÖVP, <strong>GR</strong>ÜNEN und FPÖ: Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Firma<br />

AXIS<br />

Die ÖVP, Grünen und FPÖ stellen den Antrag, dass der Arbeitsvertrag mit der Firma Axis<br />

aufgelöst wird bzw. keine neuen Aufträge mehr an die Firma Axis erteilt werden.<br />

Begründung:<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> auch 2007 eine Abgangsgemeinde ist, gehört der Gürtel enger<br />

geschnallt. In den letzten drei Jahren wurden immer wieder Aufträge an die Firma Axis vergeben.<br />

Es wurde eine genaue Ist-Analyse der Verkehrssituation in <strong>Neuhofen</strong> gemacht, die<br />

auch mit zahlreichen Bildern ausgestaltet wurde. Auf dieser Analyse kann der Ausschuss für


24<br />

Verkehr- und Ortsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> nun aufbauen und mit den zuständigen<br />

Gremien vom Land weiterarbeiten. Wir aber sind der Meinung, dass wir uns in der jetzigen<br />

finanziellen Situation der <strong>Gemeinde</strong> einen eigenen Verkehrsplaner nicht mehr leisten<br />

können.<br />

GV Strauß gibt zu bedenken, ob dies nicht von Nachteil für die <strong>Gemeinde</strong> ist, keine eigenen<br />

Verkehrsplaner zu beschäftigen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Hoffelner<br />

14 Stimmen dagegen: SPÖ<br />

1 Stimmenthaltung: Mayr<br />

Punkt 15)<br />

Dringlichkeitsantrag: „Bebauungsplanänderung Nr. 75.02 „Eiber-Welserstraße“,<br />

Ermöglichung von Flachdächern – Grundsatzbeschluss“<br />

(Planung wird mit Beamer präsentiert)<br />

Im Antrag der Fa. Eiber–Bau GmbH, <strong>Neuhofen</strong>, vom 9.2. eingelangt am 12.2.2007 - wird für die<br />

Änderungsmöglichkeit der genehmigten 5 Doppelhäuser, Hanningerweg 20-38, mit Satteldächern<br />

7-12 Grad, um die Ergänzung der Legende des Bebauungsplanes für Flachdächer ersucht.<br />

Derzeit sind Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- und Pultdächer zulässig.<br />

Fachliche Beurteilung des Planverfassers (Beilage 1).<br />

Im Ortsbebauungskonzept sind grundsätzlich Flachdächer erlaubt und wurden in der Umgebung<br />

bereits Objekte mit Flachdächern errichtet. Die Gebäudehöhe wäre dann um ca. 70 cm niedriger<br />

und kann durch eine Begrünung die optische Gestaltung noch verbessert werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplanänderung<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 16) Dringlichkeitsantrag: „Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion“<br />

Für Mitgliedsgemeinden an der Leaderregion besteht die Möglichkeit, EU-Förderungen für Projekte<br />

zu lukrieren. Kosten fallen für die Mitgliedsgemeinden vorerst keine an.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Bewerbung als Leaderregion<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


<strong>25</strong><br />

Punkt 17) Allfälliges<br />

a) Umwidmungsverfahren Kirchmair-Imhoffstraße<br />

Derzeit liegen negative Stellungnahmen vor. Der Bürgermeister empfiehlt, sich darüber hinwegzusetzen.<br />

b) Frühschoppen MGV<br />

Der MGV lädt ein zum Radio-Frühschoppen im Forum am 11.3.2006.<br />

<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />

verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.30 Uhr.<br />

___________________________<br />

Schriftführerin<br />

________________________________<br />

Vorsitzender<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied


26<br />

Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

_____________________ genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am<br />

Bürgermeister<br />

Günter Engertsberger

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