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ewegen | POSTDIENSTE<br />

Kollektiv<br />

regeln<br />

Arbeitsbedingungen<br />

für AT-Beschäftigte<br />

Der Konzernbetriebsrat (KBR) will die<br />

Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />

der außertariflichen Beschäftigten bei<br />

der Deutschen Post AG umfassend kollektiv<br />

abgesichert regeln.<br />

Ein außertarifliches Arbeitsverhältnis (AT) haben jene,<br />

die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen<br />

Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages<br />

fallen. Auch nach Abschluss von weiteren Tarifverträgen<br />

bei der Post AG erhielten ver.di und Betriebsräte Informationen,<br />

wonach in Konzernunternehmen eine Vielzahl unterschiedlich<br />

gestalteter Arbeitsverträge für nicht leitende<br />

außertarifliche Beschäftigte bestünden.<br />

Der KBR fordert Verhandlungen über eine entsprechende<br />

Konzernbetriebsvereinbarung. Neben dem inhaltlichen<br />

Gestaltungsanspruch des KBR für die Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />

bei AT-Beschäftigten will er eine dauerhafte<br />

konzernweite Schaffung einheitlicher Standards.<br />

Spätestens zum In-Kraft-Treten der neuen Bewertungsund<br />

Bezahlungsregelungen für Angestelltentätigkeiten bei<br />

der Deutschen Post AG sollen diese Verhandlungen inhaltlich<br />

abgeschlossen sein.<br />

Jörg Dietl<br />

ver.di und Betriebsräte<br />

werden mit AT-Beschäftigten<br />

über kollektive Regelungen<br />

sprechen.<br />

Foto: Manfred Vollmer ANZEIGE<br />

ver.di | 10/2002 5

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