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ewegen | TARIFPOLITIK<br />

ver.di will das Tarifrecht bei der Post vereinheitlichen. Es soll nur noch einen Arbeitnehmerstatus geben.<br />

Nach einem Jahr Pause<br />

Neues Bezahlungssystem<br />

Foto: Manfred Vollmer<br />

ver.di verhandelt nach einjähriger Unterbrechung über ein neues Bewertungsund<br />

Bezahlungssystem für Angestellten-Tätigkeiten bei der Deutschen Post AG<br />

weiter.<br />

Die Tarifverhandlungen zu einem<br />

neuen Entgeltsystem für die<br />

bisherige Beschäftigtengruppe<br />

Angestellte bei der Post führt ver.di<br />

mit den 1998 beschlossenen Eckpunkten:<br />

> Es ist ein konzern- und branchenorientiertes<br />

Bewertungs- und Bezahlungssystem<br />

zu vereinbaren.<br />

> Grundlage für diese Verhandlungen<br />

ist der Entgelttarifvertrag für Arbeiter<br />

der Post einschließlich den damit<br />

vereinbarten Besitz- und Rechtsstandsregelungen<br />

(TV Nr. 75 d).<br />

> Das Tarifrecht zu vereinheitlichen<br />

(nur ein Arbeitnehmerstatus).<br />

> Die Funktionen sind umfassend tariflich<br />

zu erfassen (persönlicher Geltungsbereich<br />

des Tarifvertrages).<br />

> Bisherige tarifvertragliche Bezahlungssysteme<br />

sind zusammenzuführen.<br />

> Es können ergänzende, an den<br />

bisherigen Tarifvertragsbestimmungen<br />

orientierte leistungsabhängige, ergebnisbezogene<br />

Entgeltanteile vereinbart<br />

werden.<br />

Letztes Jahr fanden sieben Verhandlungsrunden<br />

statt. Mit Ausnahme der<br />

Vereinheitlichung des Tarifrechts (ein<br />

Arbeitnehmerstatus) sowie der Festlegung<br />

der AT-Grenze und somit den tarifvertraglich<br />

abgesicherten Mindeststandard<br />

für die Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />

konnte keine Teileinigung<br />

erzielt werden.<br />

Ende August hat ver.di die Verhandlungen<br />

zur Grundentgeltdifferenzierung,<br />

d. h. einer systematischen Stufung<br />

von Entgeltsätzen nach Merkmalen (Tätigkeitsmerkmalen)<br />

zur Eingruppierung<br />

von Arbeitnehmern, fortgesetzt. Hierzu<br />

besteht zwischen Post und ver.di das<br />

Grundverständnis, die bisherige Systematik<br />

der Aufgabenträger und der damit<br />

verbundenen tariflichen Bezahlungsregelungen<br />

auf Grundlage der Beamtenbewertung<br />

abzulösen (rund 1200 Aufgabenträgernummern).<br />

Dies soll durch<br />

ein Stellenordnungsziffernsystem (zirka<br />

220 Stellen) ersetzt werden. Künftig sollen<br />

diese Stellen ein Richtbeispiel in einer<br />

entsprechenden Entgeltgruppe abbilden.<br />

Über die entsprechenden Stellenbeschreibungen<br />

als Basiselement für<br />

die Grundentgeltdifferenzierung konnte<br />

ver.di auch infolge der laufenden Organisationsmaßnahmen<br />

der Post insgesamt<br />

noch keine Einigung erzielen.<br />

Materielle Regelungen des künftig<br />

einheitlichen Entgelttarifvertrages, wie<br />

z. B. die Anzahl und Gestaltung der<br />

weiteren Entgeltgruppen, die Geldbeträge<br />

der jeweiligen Entgeltgruppe,<br />

die Anspruchsvoraussetzungen und<br />

Leistungsbedingungen für einen variablen<br />

Entgeltanteil sind noch nicht verhandelt.<br />

Um diese Regelungen eines<br />

tarifvertraglichen Bewertungs- und Bezahlungssystems<br />

wird es in den Verhandlungsrunden<br />

gehen. Jörg Dietl<br />

Referent im Fachbereich.<br />

4 10/2002 | ver.di

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