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ewegen | TARIFPOLITIK<br />
ver.di will das Tarifrecht bei der Post vereinheitlichen. Es soll nur noch einen Arbeitnehmerstatus geben.<br />
Nach einem Jahr Pause<br />
Neues Bezahlungssystem<br />
Foto: Manfred Vollmer<br />
ver.di verhandelt nach einjähriger Unterbrechung über ein neues Bewertungsund<br />
Bezahlungssystem für Angestellten-Tätigkeiten bei der Deutschen Post AG<br />
weiter.<br />
Die Tarifverhandlungen zu einem<br />
neuen Entgeltsystem für die<br />
bisherige Beschäftigtengruppe<br />
Angestellte bei der Post führt ver.di<br />
mit den 1998 beschlossenen Eckpunkten:<br />
> Es ist ein konzern- und branchenorientiertes<br />
Bewertungs- und Bezahlungssystem<br />
zu vereinbaren.<br />
> Grundlage für diese Verhandlungen<br />
ist der Entgelttarifvertrag für Arbeiter<br />
der Post einschließlich den damit<br />
vereinbarten Besitz- und Rechtsstandsregelungen<br />
(TV Nr. 75 d).<br />
> Das Tarifrecht zu vereinheitlichen<br />
(nur ein Arbeitnehmerstatus).<br />
> Die Funktionen sind umfassend tariflich<br />
zu erfassen (persönlicher Geltungsbereich<br />
des Tarifvertrages).<br />
> Bisherige tarifvertragliche Bezahlungssysteme<br />
sind zusammenzuführen.<br />
> Es können ergänzende, an den<br />
bisherigen Tarifvertragsbestimmungen<br />
orientierte leistungsabhängige, ergebnisbezogene<br />
Entgeltanteile vereinbart<br />
werden.<br />
Letztes Jahr fanden sieben Verhandlungsrunden<br />
statt. Mit Ausnahme der<br />
Vereinheitlichung des Tarifrechts (ein<br />
Arbeitnehmerstatus) sowie der Festlegung<br />
der AT-Grenze und somit den tarifvertraglich<br />
abgesicherten Mindeststandard<br />
für die Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />
konnte keine Teileinigung<br />
erzielt werden.<br />
Ende August hat ver.di die Verhandlungen<br />
zur Grundentgeltdifferenzierung,<br />
d. h. einer systematischen Stufung<br />
von Entgeltsätzen nach Merkmalen (Tätigkeitsmerkmalen)<br />
zur Eingruppierung<br />
von Arbeitnehmern, fortgesetzt. Hierzu<br />
besteht zwischen Post und ver.di das<br />
Grundverständnis, die bisherige Systematik<br />
der Aufgabenträger und der damit<br />
verbundenen tariflichen Bezahlungsregelungen<br />
auf Grundlage der Beamtenbewertung<br />
abzulösen (rund 1200 Aufgabenträgernummern).<br />
Dies soll durch<br />
ein Stellenordnungsziffernsystem (zirka<br />
220 Stellen) ersetzt werden. Künftig sollen<br />
diese Stellen ein Richtbeispiel in einer<br />
entsprechenden Entgeltgruppe abbilden.<br />
Über die entsprechenden Stellenbeschreibungen<br />
als Basiselement für<br />
die Grundentgeltdifferenzierung konnte<br />
ver.di auch infolge der laufenden Organisationsmaßnahmen<br />
der Post insgesamt<br />
noch keine Einigung erzielen.<br />
Materielle Regelungen des künftig<br />
einheitlichen Entgelttarifvertrages, wie<br />
z. B. die Anzahl und Gestaltung der<br />
weiteren Entgeltgruppen, die Geldbeträge<br />
der jeweiligen Entgeltgruppe,<br />
die Anspruchsvoraussetzungen und<br />
Leistungsbedingungen für einen variablen<br />
Entgeltanteil sind noch nicht verhandelt.<br />
Um diese Regelungen eines<br />
tarifvertraglichen Bewertungs- und Bezahlungssystems<br />
wird es in den Verhandlungsrunden<br />
gehen. Jörg Dietl<br />
Referent im Fachbereich.<br />
4 10/2002 | ver.di