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Division 2 - ADAC Procar

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2009<br />

TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUPPE DMSB-1600<br />

(<strong>Division</strong> 2)<br />

Ab dem 01.01.2009 gelten folgende Bestimmungen:<br />

Stand: 28.01.2009<br />

1 Zugelassene Fahrzeuge<br />

1.1 Ausschließlich Tourenwagen mit gültiger FIA-Homologation in Gruppe N und max. 1600 ccm Hubraum<br />

oder gültiger DMSB-Homologation in Gruppe DMSB-1600.<br />

1.2 Es sind nur Fahrzeuge mit Zweiradantrieb (Heck- oder Frontantrieb) zugelassen.<br />

1.3 Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren sind nicht zugelassen.<br />

1.4 Fahrzeuge, deren Motor serienmäßig mehr als zwei Drosselklappen zur Lastregelung hat, sind nicht<br />

zugelassen. Drosselklappen, welche die Länge bzw. die Durchmesser der Ansaugkanäle in einem<br />

variablen Ansaugrohr verändern, zählen nicht zu den lastregelnden Drosselklappen.<br />

1.5 Der DMSB behält sich vor, von vorgenannten Punkten abweichende Fahrzeuge, auch ohne Angabe<br />

von Gründen, zuzulassen oder abzulehnen.<br />

2 Homologation<br />

Für FIA-homologierte Gruppe-N-Fahrzeuge gilt folgendes:<br />

- Liefervarianten (VF) und Produktionsvarianten (VP), welche in der Gruppe A oder Gruppe N<br />

homologiert sind, gelten auch für die Gruppe DMSB-1600.<br />

- Ausstattungsvarianten (Homologationsnachträge des Typs VO) zum Homologationsblatt der<br />

Gruppe A und der Gruppe N gelten nicht für die Gruppe DMSB-1600 außer für:<br />

- Schiebe-/Sonnendach,<br />

- Überrollvorrichtung,<br />

- 2-/4-Tür-Versionen.<br />

Homologationsnachträge des Typs VK und WR aus dem Gruppe N- und A-Homologationsblatt sowie<br />

Nachträge für die FIA-Gruppe Super Production gelten nicht in der Gruppe DMSB-1600.<br />

Homologationsnachträge des Typs ET und ES welche im Gruppe A-Homologationsblatt seit dem<br />

01.01.1997 genehmigt sind, sind in der Gruppe DMSB-1600 erlaubt.<br />

Hinweis:<br />

Ältere ET- bzw. ES-Nachträge sind in der Gruppe DMSB-1600 nur zulässig, wenn<br />

diese auch im Gruppe N-Homologationsblatt erfasst sind.<br />

In ES-Nachträgen der DMSB-1600-Homologation aufgeführte Teile, dürfen auch einzeln angewendet<br />

werden.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 1 von 28


3 Erlaubte oder vorgeschriebene Änderungen und Einbauten<br />

Jede nicht ausdrücklich in diesem Reglement erlaubte Änderung ist verboten.<br />

Eine erlaubte Änderung darf keine unerlaubte Änderung nach sich ziehen.<br />

Es dürfen lediglich Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeuges gehören<br />

oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen.<br />

Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt<br />

werden. Über diese erlaubten Änderungen hinaus dürfen durch Verschleiß oder Unfall schadhaft<br />

gewordene Teile nur durch identische Originalteile ersetzt werden.<br />

Zur Ermittlung der Temperatur von Betriebsstoffen (z.B. Getriebeöl, Differentialöl) dürfen in die jeweiligen<br />

Gehäuse zur Aufnahme der Temperatursensoren Bohrungen/Gewindebohrungen mit einem<br />

maximalen Durchmesser von 14 mm angebracht werden.<br />

Muttern, Bolzen, Schrauben, Schraubensicherungen und Unterlegscheiben: Am gesamten<br />

Fahrzeug darf jede Mutter und jeder Bolzen durch eine andere Mutter oder einen anderen Bolzen<br />

ersetzt werden, vorausgesetzt, dass die Materialfamilie beibehalten wird. Die Schrauben dürfen<br />

durch andere mit gleichen oder größeren Durchmesser ersetzt werden, jedoch muss die serienmäßige<br />

Gewindesteigung und die Materialfamilie beibehalten werden und die Zugfestigkeit muss mindestens<br />

der serienmäßigen entsprechen. Ausschließlich bei Blechschrauben ist die Gewindesteigung<br />

freigestellt. Schraubensicherungen und Unterlegscheiben sind freigestellt.<br />

Die Fahrzeuge müssen diesem Reglement entsprechen, ansonsten in allen Punkten serienmäßig<br />

sein sowie anhand der Angaben in der Grundhomologation identifizierbar sein.<br />

Es gelten die Artikel 251 und 252 des Anhang J zum ISG der FIA, jedoch haben die in diesen Bestimmungen<br />

geregelten Dinge Vorrang.<br />

4 Mindestgewicht<br />

Das Mindestgewicht des Wettbewerbsfahrzeugs einschließlich Fahrer, bekleidet mit vollständiger<br />

Rennausrüstung, beträgt:<br />

für Fahrzeuge mit Frontantrieb: 995 kg<br />

für Fahrzeuge mit Heckantrieb: 1025 kg<br />

Dieses Mindestgewicht, welches sich gegebenenfalls noch um das Platzierungsgewicht erhöht,<br />

muss das Wettbewerbsfahrzeug, so wie es die Ziellinie überquert oder aber zu jedem Zeitpunkt einer<br />

Veranstaltung, einhalten.<br />

Es ist erlaubt, dem Fahrzeug Ballast zuzufügen, um damit den Gewichtsvorschriften zu entsprechen.<br />

Dieser Ballast muss aus festen, einheitlichen Blöcken bestehen. Er muss mittels Werkzeug auf oder<br />

unter dem Boden des Fahrgast- oder des Kofferraums befestigt sein und einer Beschleunigung/Verzögerung<br />

von mindestens 25 g standhalten können. Eine einfache Verplombungsmöglichkeit<br />

der Zusatzgewichte muss gewährleistet sein.<br />

5 Motor<br />

Der maximal zulässige Hubraum beträgt 1600 cm³ ( inkl. Verschleißtoleranz ).<br />

Zum homologierten Serienmaß der Zylinderbohrung (Punkt 314 im Homologationsblatt) ist ein Reparaturmaß<br />

gemäß Werksatthandbuch mit werkseitigen Übermaßkolben zulässig, welche vom DMSB<br />

oder FIA homologiert sind. Der Gesamthubraum von 1600 cm³ darf hierdurch nicht überschritten<br />

werden.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 2 von 28


Ausschließlich zum Zwecke des Ventilfreiganges darf am serienmäßigen Kolbenboden örtlich Material<br />

zur Einarbeitung von Ventiltaschen entfernt werden. Das daraus resultierende Kolbenmindergewicht<br />

ist zulässig.<br />

Unbenutzte Halter, welche verschraubt sind und sich außerhalb des Motorblocks und des Zylinderkopfes<br />

befinden, dürfen entfernt werden.<br />

Die Verwendung von Titan, Keramik, Magnesium, Verbundwerkstoffe oder verstärktes Fiberglas ist<br />

verboten, es sei denn, die Teile entsprechen exakt dem originalen Material. Vorstehende Materialeinschränkung<br />

gilt jedoch nicht für das Ansaugsystem vor dem Drosselklappengehäuse und für die<br />

Luftführungsteile vor dem Wasserkühler.<br />

5.1 Zündung<br />

Fabrikat und Typ der Zündkerzen, Drehzahlbegrenzer, Hochspannungskabel und Zündungskomponenten<br />

sind freigestellt.<br />

5.2 Kühlsystem<br />

Der Thermostat ist freigestellt, ebenso das Kontrollsystem und die Temperatur, welche den Ventilator<br />

einschalten. Das Verschlusssystem des Kühlers ist freigestellt.<br />

Wasserkühler einschließlich deren Luftführungen sind freigestellt, solange die Wasserkühler am<br />

originalen Einbauort verbleiben und keinerlei Karosserieänderungen zum Einbau von Wasserkühler<br />

und Luftführungen gemacht werden.<br />

Serienmäßige Kühlwasserausgleichsbehälter dürfen durch andere ersetzt werden. Werden serienmäßige<br />

Kühlwasserausgleichsbehälter entfernt, dürfen dem Motorkühlsystem Ausgleichsbehälter<br />

mit einem maximalen Gesamtfassungsvermögen von 2 Liter hinzugefügt werden.<br />

Der Anbringungsort der Kühlwasserausgleichsbehälter muss sich innerhalb des Motorraumes befinden.<br />

Darüber hinaus sind diese Kühlwasserausgleichsbehälter freigestellt.<br />

Die Kühlwasserleitungen, welche sich außerhalb des Motors und dessen Hilfsaggregate befinden,<br />

sind freigestellt. Somit ist z.B. die Verwendung von Leitungen aus einem anderen Material und einem<br />

anderen Durchmesser zulässig. Jedoch beinhaltet diese Freistellung nicht, dass Systeme wie<br />

z.B. Heizungsanlagen oder Saugrohrvorwärmung stillgelegt werden (vgl. Art. 3). Der Innendurchmesser<br />

der Leitungen für Vorwärmsysteme der Gemischaufbereitung, z.B. Saugrohrvorwärmung<br />

darf den serienmäßigen Innendurchmesser über- aber nicht unterschreiten.<br />

Kühlerventilatoren sind freigestellt.<br />

Ölkühler sowie deren erforderlichen Anschlüsse für Hin- und Rücklaufleitungen an den Schmierölkreislauf<br />

sind freigestellt, jedoch darf die Karosserie nicht verändert werden. Die Montage von Ölkühlern<br />

außerhalb der Karosserie ist nur unterhalb einer horizontalen Ebene durch die Radnabenmitte<br />

erlaubt. Sie dürfen jedoch, von oben gesehen, nicht über den Gesamtumfang des Fahrzeuges<br />

hinausragen.<br />

5.3 Gemischbildung<br />

Einspritzanlage: Die Originaleinspritzanlage muss beibehalten werden, jedoch ist die elektronische<br />

Steuereinheit der Einspritzanlage freigestellt.<br />

Es dürfen serienmäßig maximal 2 Drosselklappen zur Lastregelung vorhanden sein. Der Gaszug<br />

darf verdoppelt oder durch einen anderen ersetzt werden. Nur mechanische Verbindungen zwischen<br />

dem Gaspedal und der Drosselklappe sind erlaubt. Der Gaszughalter an der Drosselklappe und das<br />

Gaspedal sind freigestellt.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 3 von 28


Falls für das Basisfahrzeug eine elektronisch arbeitende Gasbetätigung homologiert ist, muss sie<br />

unwirksam gemacht werden.<br />

Alternativ zur originalen Drosselklappe darf eine andere Drosselklappe mit einem max. Innendurchmesser<br />

von 60 mm (inkl. Toleranzen), gemessen am Drosselklappengehäuse auf der Ebene der<br />

Drosselklappenwelle, verwendet werden. Sollte das serienmäßige Drosselklappengehäuse einen<br />

Innendurchmesser von über 60 mm aufweisen, so muss dieses mit einem anderen Gehäuse mit<br />

max. 60 mm ersetzt werden.<br />

Auch ist ein Zusatzteil (Adapter) zwischen Drosselklappengehäuse und Ansaugkrümmer erlaubt.<br />

Der Sehnenabstand (Kanalmitte) der Drosselklappenwelle bis zur Dichtfläche am Einlass des Ansaugkrümmers<br />

darf max. 100 mm betragen.<br />

Variable Einlasssysteme sind verboten. Falls das Fahrzeug serienmäßig mit einem solchen System<br />

ausgerüstet ist, muss es mechanisch unwirksam gemacht oder entfernt werden, wobei evtl. entstandene<br />

Öffnungen am Gehäuse verschlossen werden müssen oder das System durch Verklemmen<br />

(Materialhinzufügung) unwirksam gemacht werden.<br />

Sensoren und Schalter der elektronischen Steuereinheit sind freigestellt. Für die Sensoren dürfen<br />

freigestaltete Geberräder geschaffen bzw. vorhandene Geberräder umgestaltet werden. Eine Lambda-Sonde<br />

einschließlich einer aktiven Lambda-Regelung ist vorgeschrieben.<br />

Die Einspritzdüsen sind freigestellt, sofern deren Arbeitsprinzip und deren Anbringungsort (einschließlich<br />

Anschlussmaße) nicht verändert werden.<br />

Alle diese erlaubten Maßnahmen dürfen keinen Einfluss auf die zugeführte Luftmenge haben.<br />

Hinsichtlich Drehzahlsignale und deren Übermittlung dürfen dem Motormanagement ausschließlich<br />

Signale der Motordrehzahl zugeführt und angeschlossen werden.<br />

5.4 Luftfilter<br />

Alle dem Motor zugeführte Verbrennungsluft muss durch ein Luftfiltergehäuse geleitet werden. Die<br />

Luftführungen vor dem Luftfiltergehäuse sind freigestellt. Die Luftleitung stromabwärts vom Luftfiltergehäuse<br />

bis zum Drosselklappengehäuse ist freigestellt.<br />

Das Luftfiltergehäuse ist unter folgenden Bedingungen freigestellt:<br />

- Nur ein Luftfiltergehäuseeinlass mit einem Durchmesser von max. 80 mm bzw. mit einer<br />

Gesamtfläche von max. 50 cm² ist erlaubt.<br />

- Ein in seiner Gestalt freigestellter, Staubpartikel filtrierender Filtereinsatz muss im Luftfiltergehäuse<br />

vorhanden sein. Durch diesen muss die gesamte Ansaugluft geführt werden.<br />

- Nur ein Luftfiltergehäuseauslaß ist erlaubt.<br />

Der Einbauort des Luftfiltergehäuses innerhalb des Motorraumes ist freigestellt.<br />

5.5 Schmierung<br />

Ölleitbleche sowie die Ölwanne sind freigestellt. Das Volumen der Ölwanne darf im Vergleich zur<br />

Serie um max. 2 Liter vergrößert werden.<br />

Das serienmäßige Ölsaugrohr darf durch ein anderes ersetzt werden. Das Öl muss allein durch<br />

Schwerkraft vom Öl-Catchtank zum Motorblock bzw. der Ölwanne zurückfließen.<br />

Ein Ölhobel darf zwischen der Fläche der Ölwannendichtung und dem Motorblock hinzugefügt werden<br />

unter der Voraussetzung, dass der Abstand zwischen Ölwannen-Dichtfläche und Motorblock-<br />

Dichtfläche sich um maximal 6 mm erhöht. Ölversorgungsleitungen im Motorblock und Zylinderkopf<br />

dürfen durch Materialhinzufügung ganz oder teilweise verschlossen werden.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 4 von 28


Der Austausch des Ölfiltereinsatzes ist frei vorausgesetzt, dass der neue Filtereinsatz die gleiche<br />

Charakteristiken wie der serienmäßige hat. Schraubbare Ölfiltereinsätze dürfen anstelle von Filterpatronen<br />

verwendet werden, wenn folgendes beachtet wird:<br />

- Marke und Hersteller der Ölfilter ist frei.<br />

- Die Abmessung des Ölfilters ist frei, vorausgesetzt, dass die serienmäßigen Abmessungen des<br />

Befestigungsflansches für den Filter beibehalten werden.<br />

- Es dürfen weder die Ölfilterpatrone noch der Filtereinsatz entfernt werden.<br />

- Die Ölpatrone oder der Ölfiltereinsatz muss Schmutzpartikel filtrieren, der Öldurchsatz darf größer<br />

sein als der des Originalölfilters.<br />

- Der komplette Ölstrom muss durch die Filterpatrone oder den Filtereinsatz geleitet werden.<br />

Zum Zwecke der Anbringung der Ölkühleranschlüsse und Temperaturgeberanschlüsse darf das<br />

Ölfiltergehäuse bearbeitet werden. Des Weiteren ist ein Adapter zwischen Ölfilter und Ölfiltergehäuse<br />

oder zwischen Ölfiltergehäuse und Motorblock erlaubt, welcher auch Ölkühleranschlüsse und<br />

Temperaturgeberanschlüsse haben darf.<br />

Öl-Wasser-Wärmetauscher sind freigestellt.<br />

Ein Luft/Öl-Abscheider darf außerhalb des Motors (Mindestvolumen 1 Liter) gemäß Zeichnung 4<br />

eingebaut werden. Das Öl muss allein durch Schwerkraft vom Öl-Catchtank zum Motor zurückfließen.<br />

Die Gase müssen in den Ansaugtrakt zurückgeführt werden.<br />

Zum Zwecke der Anbringung von Öltemperatursensoren (Getriebegehäuse, Differentialgehäuse<br />

usw.) dürfen im betreffenden Gehäuse je eine Öffnung oder Gewindebohrung von max. 14 mm angebracht<br />

werden.<br />

5.6 Heizungssystem<br />

Das originale Heizungssystem darf durch ein anderes ersetzt werden. Die Wasserzuführung des inneren<br />

Heizsystem darf verschlossen werden um ein Versprühen von Wasser bei einem Unfall zu<br />

verhindern, falls ein elektrisches oder ähnliches Antibeschlagsystem vorhanden ist.<br />

Das Heizungssystem darf ganz oder teilweise entfernt werden, falls eine mit elektrischen Widerstand<br />

beheizbare Windschutzscheibe oder ein elektrisches Gebläse eingebaut ist. Die Luftführungsteile<br />

sind dabei freigestellt. Die Luftaustrittsöffnungen müssen der Serie entsprechen und dürfen nicht verändert<br />

werden.<br />

Die elektrisch beheizbare Windschutzscheibe muss aus Verbundglas mit Bauart-Prüfzeichen bestehen<br />

und der serienmäßigen Außenform entsprechen.<br />

5.7 Zylinderkopf<br />

Das Material der Zylinderkopfdichtung ist frei.<br />

Zum Zwecke der Überholung darf die Zylinderkopfdichtfläche geplant werden. Jedoch muss die<br />

Summe aus dem Maß der Mindesthöhe des Zylinderkopfes (Punkt 321c im Homologationsblatt) und<br />

dem Maß der Stärke der angezogenen Zylinderkopfdichtung (Punkt 322 im Homologationsblatt) beibehalten<br />

bleiben. Ausschließlich zu diesem Zweck darf eine entsprechend dickere Zylinderkopfdichtung<br />

als die Originale verwendet werden. Das Mindestgesamtvolumen eines Verbrennungsraumes<br />

(Punkt 308 im Homologationsblatt) darf durch diese Maßnahme nicht unterschritten werden.<br />

Ventilfedern sind freigestellt, jedoch müssen sie aus Stahl bestehen. Die Vorspannung darf durch<br />

Hinzufügung durch Unterlegscheiben geändert werden. Ventilfederteller sind freigestellt.<br />

Die Nockenwelle/n ist/sind freigestellt, jedoch muss die Anzahl der Nockenwellen beibehalten werden.<br />

Die Anzahl und der Durchmesser der Lager muss beibehalten werden.<br />

Der Ventilhub, wie in Artikel 326.e des Homologationsblattes beschrieben, darf geändert werden,<br />

jedoch darf er 9,4 mm nicht überschreiten (dies ist das Maximum ohne weitere Toleranz). Falls das<br />

Fahrzeug mit einem größeren Ventilhub homologiert ist, muss die Nockenwelle dermaßen geändert<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 5 von 28


werden, dass der Ventilhub 9,4 mm nicht überschreitet. Falls original ein Ventilspiel-<br />

Ausgleichssystem vorhanden ist, darf es mechanisch neutralisiert werden.<br />

Ventilspiel-Ausgleichsscheiben zwischen Stößel und Ventilschaft sind freigestellt.<br />

Der originale Hydrostößel, Kipphebel bzw. Schlepphebel muss verwendet werden. Das Hydroelement<br />

darf durch ein starres Element ersetzt werden. Die Anbringung von max. 4 Ölausgleichsbohrungen<br />

je Stößelgehäuse mit jeweils max. 5 mm Durchmesser am Stößelgehäuse sowie das Schließen<br />

oder Reduzieren der Ölbohrungen für die Ölversorgung ist erlaubt.<br />

Variable Nockenwellen- und Ventilsteuersysteme (Variation der Steuerzeiten der Nockenwelle) sind<br />

verboten. Falls das Fahrzeug mit einem solchen System homologiert ist, muss es durch Demontage<br />

oder Blockierung unwirksam gemacht sein.<br />

Die Nockenwellen-Räder sind freigestellt, sofern der/die serienmäßige/n Zahnriemen bzw. die serienmäßige/n<br />

Steuerkette/n zum Antrieb der Nockenwellen verwendet werden.<br />

Ansaug- und Abgaskanäle im Zylinderkopf und die Kanäle im Einlasskrümmer dürfen gemäß den<br />

Bestimmungen des Art. 255.5, Anhang J zum ISG nachgearbeitet werden, jedoch müssen die Maße<br />

im Homologationsblatt eingehalten werden. Des weiteren dürfen die Ventilsitzringe im Zylinderkopf<br />

durch Materialabnahme bearbeitet werden. Das Material der Ventilführungen ist freigestellt. Die Ventilführungen<br />

dürfen kanalseitig durch Materialabnahme bearbeitet werden.<br />

5.8 Schwungrad/Kurbelwelle<br />

Das Gewicht des Schwungrades muss mindestens 5000 g betragen (einschließlich der Befestigungsschrauben<br />

und Anlasserzahnkranz). Der Außendurchmesser der Reibfläche für die Kupplungsscheibe<br />

darf gegenüber dem Serienteil verkleinert aber nicht vergrößert werden. Der Anlasserzahnkranz<br />

muss beibehalten werden. Darüber hinaus ist das Schwungrad freigestellt.<br />

Das Schwungrad und die Kurbelwelle dürfen feingewuchtet werden.<br />

5.9 Abgasanlage<br />

Die Abgasanlage ist ab Zylinderkopf freigestellt. Bei Rundstreckenrennen müssen jedoch folgende<br />

Geräuschgrenzwerte gemäß DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil)<br />

eingehalten werden:<br />

- max. 132 dB(A) Schallleistung (L WA -Verfahren)<br />

- max. 100 dB(A) Schalldruck (L P -Verfahren)<br />

Bei anderen Wettbewerbsarten darf der Grenzwert von 95 + 2 dB(A) + 3 %, gemessen nach der<br />

DMSB-Nahfeldmessmethode, nicht überschritten werden.<br />

Die Lambda-Sonde/n darf/dürfen maximal 20 cm hinter der Zusammenführung der einzelnen Abgasrohre<br />

oder muss am Originalplatz angeordnet sein.<br />

Ein vom DMSB für diese Hubraumklasse homologierter Katalysator ist vorgeschrieben (für die<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR siehe Wettbewerbsbestimmungen).<br />

Der Austritt der Abgase muss sich am Fahrzeugheck befinden und nach hinten gerichtet sein. Die<br />

Abgase müssen am Fahrzeugheck mit einen Abstand von 0 bis minus 10 cm zur Heckkante austreten<br />

(Zeichnung 1).<br />

5.10 Motor- und Getriebeaufhängung<br />

Motor- und Getriebeaufhängungselemente dürfen gegen andere, unter Beibehaltung der serienmäßigen<br />

Anschlussmaße ausgetauscht werden, ohne dass sich die Einbaulage des Motors ändert<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 6 von 28


6 Kraftübertragung<br />

6.1 Getriebe<br />

Sequentiell schaltbare Getriebe sind nicht erlaubt.<br />

Zugelassen sind nur homologierte Getriebe mit max. 6 schaltbaren/funktionstüchtigen Vorwärtsgängen<br />

und einen funktionstüchtigen Rückwärtsgang.<br />

Die Gangwechsel müssen ausschließlich auf mechanischem Wege erfolgen, wobei eine H- Schaltung<br />

vorgeschrieben ist. Der Schalthebel muss sich mit einer Toleranz von 100 mm in der Fahrzeugmitte<br />

(Längsachse) seitlich des Fahrersitzes befinden. Adaptionsmaßnahmen an der Karosserie<br />

sind zur Montage der Schaltbetätigung erlaubt, sofern diese gegen keinen anderen Reglementspunkt<br />

verstoßen. Darüber hinaus sind die Betätigungsvorrichtungen zum Gangwechsel freigestellt.<br />

Es muss das homologierte Seriengehäuse verwendet werden. Das serienmäßige Getriebegehäuse<br />

darf innen und außen durch verschraubte oder verschweißte Materialhinzufügung örtlich verstärkt<br />

werden. Optisch muss jederzeit klar erkennbar sein, dass es sich um das homologierte Seriengehäuse<br />

handelt.<br />

Die originalen Befestigungspunkte am Motor müssen beibehalten werden. Eine Adapterplatte für das<br />

sequentielle Getriebe ist erlaubt.<br />

Ein Getriebeölkühler mit zugehöriger Umwälzpumpe sowie den erforderlichen Leitungen ist zulässig.<br />

Hierzu dürfen in das serienmäßige Getriebegehäuse maximal zwei Bohrungen für die Anschlüsse<br />

eingebracht werden. Diese Bohrungen dürfen ausschließlich zum Anschluß der Hin- und Rücklaufleitung<br />

des Ölkühlkreislaufes dienen.<br />

6.2 Kupplung<br />

Die Kupplungsscheibe ist mit Ausnahme der Anzahl freigestellt.<br />

Der Kupplungsautomat bzw. die Druckplatte ist freigestellt, jedoch muss der serienmäßige Typ (z.B.<br />

Einscheibenkupplung gedrückt), das serienmäßige Arbeitsprinzip (z.B. trockenlaufende Reibungskupplung)<br />

und der serienmäßige Federtyp beibehalten werden. Die Anzahl und der Durchmesser<br />

der Befestigungsschrauben sowie deren Position an der Schwungscheibe ist freigestellt.<br />

Das Kupplungsausrücklager ist freigestellt.<br />

Die Teile der Kupplungsbetätigung zwischen Pedal und Ausrücklager sind freigestellt. Die Betätigung<br />

darf jedoch ausschließlich über mechanischen und/oder hydraulischen Wege erfolgen.<br />

Eine serienmäßig vorhandene automatische Kupplungseinstellvorrichtung darf durch eine mechanische<br />

Einstellvorrichtung ersetzt werden und umgekehrt.<br />

6.3 Differential<br />

Es muss die in der Grundhomologation (Position 605.c) oder per Nachtrag homologierte Achsübersetzung<br />

verwendet werden.<br />

Jede Art von Differentialsperren sind verboten. Serienmäßig vorhandene Sperren müssen ausgebaut<br />

werden.<br />

Die Ausführung der Zahnräder (z.B. Material oder Art der Verzahnung) ist freigestellt, nicht jedoch<br />

die Zähnezahl.<br />

Hinweis: Der Fahrzeughersteller oder Generalimporteur hat die Möglichkeit für Fahrzeuge mit einem<br />

6-Gang-Getriebe max. eine und für Fahrzeuge mit 5-Gang-Getriebe max. zwei Achsübersetzungen<br />

über den DMSB oder FIA homologieren zu lassen welche nicht der Serie entsprechen müs-<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 7 von 28


sen. Die Gesamtzahl der möglichen Übersetzungen beträgt zwei für 6-Gang-Fahrzeuge bzw. drei für<br />

5-Gang-Fahrzeuge. Dies ist auch dann auf zwei bzw. drei begrenzt, wenn später weitere Übersetzungen<br />

in die Serie einfließen sollten.<br />

Ein Differentialölkühler mit zugehöriger Umwälzpumpe und Leitungen ist zulässig. Hierzu dürfen in<br />

das serienmäßige Gehäuse maximal zwei Bohrungen für die Anschlüsse eingebracht werden. Diese<br />

Bohrungen dürfen ausschließlich zum Anschluss der Hin- und Rücklaufleitungen des Ölkühlkreislaufes<br />

dienen.<br />

7 Radaufhängung<br />

Die serienmäßigen Lagerelemente der Radaufhängung dürfen gegen andere Elemente (z.B. Silentbuchsen<br />

aus härterem Gummi, Aluminiumbuchsen, Uniballgelenke) ausgetauscht werden.<br />

Die neuen Befestigungs- und Drehpunkte der Radaufhängungsteile dürfen sich maximal 20 mm von<br />

den originalen Befestigungs- und Drehpunkten befinden. Die serienmäßigen Radaufhängungsteile<br />

(Homologationsblatt - Vorderachse: siehe Foto T - Hinterachse: siehe Foto U) dürfen, mit Ausnahme<br />

der Anbringung von Ringnuten, Gewinde und einer Sicherung mittels Schraube, Mutter, Kerbstift<br />

oder max. 4 Punktschweißungen je Lagerelement diesbezüglich nicht geändert werden. Das bedeutet,<br />

dass nach dem Entfernen der Lagerelemente die serienmäßigen Lagerelemente wieder (z.B. die<br />

serienmäßigen Silentbuchsen) in das jeweilige Radaufhängungsteil montiert werden können.<br />

7.1 Vorderachse<br />

An der Vorderachse sind die oberen Stützlager von Feder-Dämpferbein-Einheiten (Prinzip McPherson)<br />

unter der Voraussetzung freigestellt, dass die serienmäßigen karosserieseitigen Befestigungspunkte<br />

beibehalten werden und eine Verstellmöglichkeit bezüglich des serienmäßigen Befestigungspunktes<br />

räumlich innerhalb von max. 25 mm möglich ist. Das bedeutet, dass das Stützlager<br />

fest oder verstellbar eine exzentrische Lage des oberen Befestigungspunktes, bezogen auf dessen<br />

Originalposition, von max. 25 mm ergeben darf. Änderungen an der Karosserie sind nicht erlaubt,<br />

jedoch dürfen zur Befestigung des oberen Stützlagers maximal drei Schraubenbohrungen mit einem<br />

maximalen Durchmesser von je 10,5 mm am Stoßdämpferdom angebracht werden, falls serienmäßig<br />

weniger oder keine Schraubenbohrungen für die Befestigung des oberen Stützlagers vorhanden<br />

sind. Ferner darf der Durchmesser der zentralen serienmäßigen Federdomöffnung auf max.100 mm<br />

vergrößert werden. Eine Sturzverstellung an der Vorderachse darf bei mit dem Radnabengehäuse<br />

verschraubten Federbeinen auch über diese Verschraubung erzielt werden.<br />

Der lenkungsseitige Lenkeinschlag ist freigestellt.<br />

7.2 Hinterachse<br />

Die serienmäßigen Lagerelemente der Radaufhängung (siehe Foto U im Hom.-Blatt) dürfen gegen<br />

andere Elemente (z.B. Silentbuchsen aus härterem Gummi, Aluminiumbuchsen, Uniballgelenke)<br />

ausgetauscht werden. Die serienmäßigen Radaufhängungsteile dürfen, mit Ausnahme der Anbringung<br />

von Ringnuten und einer Verdrehsicherung mittels Schraube, Kerbstift oder max. 4 Punktschweißungen<br />

je Lagerelement diesbezüglich nicht geändert werden. Das bedeutet, dass nach dem<br />

Entfernen der Lagerelemente die serienmäßigen Lagerelemente (z.B. die serienmäßigen Silentbuchsen)<br />

in das jeweilige Radaufhängungsteil montiert werden können.<br />

Hinweis zu Hinterachsen: Bei allen erlaubten Änderungen an der hinteren Radaufhängung dürfen<br />

keine Karosserieänderungen gemacht werden.<br />

7.3 Stabilisator<br />

Stabilisatoren dürfen entfernt oder unwirksam gemacht werden, sowie mit einer Verstellmöglichkeit<br />

Versehen sein. Diese darf nicht vom Fahrgastraum aus zu bedienen sein.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 8 von 28


7.4 Radgeometrie<br />

Der negative Sturz eines jeden Rades der Vorderachse darf zu jeder Zeit der Veranstaltung, bei<br />

stehendem Fahrzeug, maximal 6,0° + 0,5° betragen. In vorstehender 0,5°-Toleranz sind alle möglichen<br />

Messwertabweichungen berücksichtigt.<br />

Die Spurweite ist freigestellt. Radseitige Distanzscheiben dürfen unter Berücksichtigung des Artikels<br />

„8-Räder und Reifen“ verwendet werden.<br />

Darüber hinaus ist die Radgeometrie im Rahmen der serienmäßig vorgesehenen Einstellmöglichkeiten<br />

freigestellt.<br />

7.5 Verstärkung<br />

Die Verstärkung der Radaufhängungsteile und deren Befestigungspunkte durch Materialhinzufügung<br />

ist erlaubt. Die Form der Verstärkungsteile ist frei. Die Verstärkungsteile dürfen auch mit Bohrungen<br />

versehen sein.<br />

7.6 Federwegbegrenzung<br />

An jeder Radaufhängung darf ein Fangband oder Fangseil angebracht werden. Zu diesem Zweck<br />

darf je eine max. 8,5 mm große Bohrung karosserieseitig als auch radaufhängungsseitig angebracht<br />

werden.<br />

7.7 Federn<br />

7.7.1 Schraubenfeder<br />

Schraubenfedern sind unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen freigestellt. Die Anzahl ist<br />

frei unter der Bedingung, dass die Federn in Reihe angeordnet sind und der Typ der Federn dem der<br />

serienmäßigen Feder entspricht. Die Form, Abmessungen und das Material der Federsitze sind freigestellt.<br />

Die Federsitze dürfen verstellbar sein, wenn die Verstelleinheit ein Bauteil des Federsitzes<br />

ist und von dem Radaufhängungsteil bzw. von der Karosserie getrennt ist (es kann entfernt werden).<br />

Änderungen an der Karosserie sind nicht zulässig, jedoch dürfen zur Befestigung des Federtellers<br />

an der Karosserie maximal drei Schraubenbohrungen mit einem maximalen Durchmesser von je 8,5<br />

mm angebracht werden, falls serienmäßig weniger oder keine Schraubenbohrungen für die Befestigung<br />

vorhanden sind.<br />

7.7.2 Blattfeder<br />

Die Länge, Breite, Dicke und die vertikale Krümmung von Blattfedern sind freigestellt.<br />

7.7.3 Drehstabfeder<br />

Der Durchmesser von Drehstabfedern ist frei.<br />

7.7.4 Sonstiges<br />

Sicherungsvorrichtungen gegen ein Verschieben der Federn aus deren Aufnahmen sind erlaubt.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 9 von 28


7.8 Stoßdämpfer<br />

Die Stoßdämpfer sind freigestellt; jedoch müssen Anzahl, Typ (Teleskop, Hebel etc.), und Arbeitsprinzip<br />

(Hydraulik, Reibung, gemischt etc.) beibehalten werden.<br />

Gasdruckstoßdämpfer sind als Hydraulikdämpfer zu betrachten.<br />

Der Stoßdämpfer der Hinterachse darf auch zur Aufnahme der Federn dienen (siehe Art. 7.7.1.<br />

Schraubfedern).<br />

Druckspeicherbehälter dürfen an der unveränderten Karosserie des Fahrzeugs befestigt werden, sofern<br />

diese Maßnahmen gegen keinen anderen Reglementspunkt verstoßen.<br />

Wenn es bei McPherson-Aufhängungen oder gleichartigen Konstruktionen zum Austausch des<br />

Dämpfungselementes notwendig ist, das komplette McPherson Federbein auszuwechseln, so müssen<br />

die Ersatzteile die gleichen Befestigungspunkte wie die Originalteile haben.<br />

Bei McPherson-Aufhängungen sind die Form, Abmessungen und das Material des Federsitzes freigestellt<br />

und er darf auch verstellbar sein.<br />

Im Falle einer hydropneumatischen Radaufhängung können die Maße, Form und Material der Federelemente<br />

(Kugel) geändert werden, nicht jedoch deren Anzahl.<br />

Ein von außen regulierbares Ventil für die Federelemente (Kugel) darf hinzugefügt werden.<br />

Welcher Art von Stoßdämpfern auch immer verwendet wird, die Verwendung von Lagerungen, z.B.<br />

Kugellager oder Nadellager, mit Linearführung ist verboten.<br />

Die Position der oberen Befestigungspunkte der Stoßdämpfer muss mit einer Toleranz von 20 mm<br />

beibehalten werden.<br />

7.9 Verstärkungsstreben<br />

Verstärkungsstreben dürfen an den Befestigungspunkten der Aufhängung am Fahrzeugaufbau oder<br />

am Fahrgestell derselben Achse auf beiden Seiten der Längsachse des Fahrzeuges montiert werden,<br />

vorausgesetzt, dass sie abnehmbar und mit Schrauben befestigt sind. Die Entfernung zwischen<br />

einem Befestigungspunkt der Aufhängung und einem Verankerungspunkt der Strebe darf 100 mm<br />

nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Überrollvorrichtung zugelassene<br />

Querstrebe oder um eine obere Strebe, die an einer McPherson-Aufhängung oder ähnlichem befestigt<br />

wird. Zur Befestigung von Querstreben zwischen oberen gleichen Achsanlenkpunkten dürfen je<br />

Seite zusätzlich drei Bohrungen mit einem maximalen Durchmesser von je 8,5 mm in die Karosserie<br />

eingebracht werden.<br />

Im letzten Fall beträgt die maximale Entfernung zwischen einem Verankerungspunkt der Strebe und<br />

dem oberen Gelenkpunkt 150 mm. (Zeichnung 2)<br />

Die Befestigungsösen für die Domstrebe (siehe Pfeil Zeichnung 2) dürfen mit der Karosserie verschweißt<br />

werden.<br />

Abgesehen von diesen Punkten darf die Strebe nicht am Fahrzeugaufbau oder an mechanischen<br />

Teilen verankert sein.<br />

8 Räder und Reifen<br />

8.1 Räder (Radschüssel plus Felge)<br />

Die vorgeschriebene Radgröße beträgt 7" x 15". Die Räder dürfen ausschließlich aus Stahl oder A-<br />

luminiumlegierung bestehen und müssen einteilig sein. Der Außendurchmesser des Felgenhornes<br />

an der Radaußen- und Radinnenseite darf um max. 2 mm abweichen. Darüber hinaus sind die Räder<br />

freigestellt.<br />

Radbefestigungen mit Schrauben können durch Befestigungen mit Stehbolzen und Muttern ersetzt<br />

werden, vorausgesetzt, dass die Anzahl der Befestigungspunkte und der Durchmesser der schraubbaren<br />

Teile, wie oben erwähnt, beibehalten werden.<br />

Es ist nicht erlaubt an den Rädern Luftextraktoren hinzuzufügen.<br />

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8.2 Reifen<br />

Die Reifen sind freigestellt ( DMSB – Hinweis : nicht <strong>Procar</strong> )<br />

Der jeweilige Reifen inkl. Felgenhorn muss, senkrecht gemessen, oberhalb der Radmitte vom jeweiligen<br />

Kotflügel überdeckt werden<br />

8.3 Ersatzrad<br />

Das Ersatzrad ist freigestellt. (DMSB – Hinweis: in der <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> ist kein Ersatzrad erlaubt)<br />

9 Bodenfreiheit<br />

Mit Ausnahme der Räder, Reifen und Teile der Radaufhängung darf kein Teil des Fahrzeuges weniger<br />

als 80 mm vom Boden entfernt sein.<br />

Dieser Test wird auf einer möglichst ebenen Fläche durchgeführt.<br />

Eine Messung kann zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung erfolgen.<br />

Ein System, welches die Änderung der Bodenfreiheit herbeiführen kann, während das Fahrzeug in<br />

Bewegung ist, ist nicht erlaubt.<br />

10 Bremsanlage<br />

Die Bremsanlage für die Vorderräder ist freigestellt, vorausgesetzt, dass sie an den Originalbefestigungspunkten<br />

der Serienbremse angebracht wird und den nachfolgenden Bestimmungen entspricht:<br />

- Es sind maximal 4 Bremskolben pro Rad/Bremssattel erlaubt.<br />

- Der maximal zulässige Bremsscheibendurchmesser beträgt 296,5mm (inkl. Toleranz).<br />

- Bremsscheiben müssen aus einem eisenhaltigen, metallischen Werkstoff bestehen.<br />

Die Bremsanlage für die Hinterräder muss der homologierten Version entsprechen.<br />

Für die gesamte Bremsanlage gilt:<br />

- Der serienmäßige Hauptbremszylinder darf durch einen anderen Tandem-<br />

Hauptbremszylinder ersetzt werden.<br />

- Bremsbeläge und deren Befestigung sind frei.<br />

- Ein Bremskraft-Regelventil zwischen Vorderrad- und Hinterradbremsen ist erlaubt.<br />

- Servobremsanlagen können abgeschaltet werden.<br />

- Die serienmäßige Handbremse darf entfernt werden.<br />

- Falls ein Fahrzeug serienmäßig mit ABS ausgestattet ist, muss das Steuergerät entfernt<br />

werden. Darüber hinaus dürfen alle zum ABS-System gehörenden Bauteile entfernt werden,<br />

solange der Artikel 253.4 des Anhang J, ISG, beachtet wird.<br />

- Die Verlegung der Bremsleitungen ist unter Berücksichtigung des Artikels 253.3, Anhang J<br />

zum ISG, freigestellt. Bremsleitungen dürfen gegen Leitungen, die der Luftfahrtnorm entsprechen,<br />

ausgetauscht werden. Die Anordnung der zwei Bremskreise ist freigestellt.<br />

- Pro Bremse ist eine Luftzuführung mit maximal 10 cm Innendurchmesser zulässig. Dieser<br />

Innendurchmesser muss auf mindestens 2/3 der Distanz zwischen Eintritts- und Auslassöffnung<br />

eingehalten werden.<br />

- Bremsen-Schutzbleche dürfen entfernt oder in ihrer Form verändert werden.<br />

Nur die nachfolgenden Befestigungspunkte dürfen für die Luftleitungen verwendet werden:<br />

Serienmäßige Karosserieöffnungen, wie z.B. für Nebelscheinwerfer, dürfen als Lufteinlass für die<br />

Bremsenkühlung genutzt werden. Die Anbindung der Luftzuführung an serienmäßige Karosserieöffnungen<br />

ist freigestellt unter der Voraussetzung, dass diese Öffnungen unverändert bleiben. Sind keine<br />

serienmäßigen Karosserieöffnungen an einem Fahrzeug vorhanden, so dürfen im Frontstoßfänger<br />

2 kreisrunde Öffnungen mit einem Durchmesser von maximal 10 cm geschaffen werden.<br />

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11 Lenkung<br />

Die Lenkung umfasst das Lenkrad bis hin zu den Spurstangenköpfen inkl. deren Befestigungen.<br />

Das Lenkrad ist freigestellt, es muss jedoch einen geschlossenen Lenkradkranz haben. Zwischen<br />

Lenkrad und Lenksäule ist die Anbringung von Adaptern zulässig. Diese Adapter dürfen mit dem<br />

Lenkrad und der Lenksäule durch eine lösbare Befestigung verbunden oder verschweißt werden.<br />

Die Diebstahlsicherung des Lenkradschlosses muss außer Funktion gesetzt werden (Ausnahme:<br />

Rallye). Der vertikale Einbauwinkel der Lenksäule darf im Armaturenbrettbereich durch Anbringung<br />

von Adaptern geändert werden.<br />

Der Lenkmechanismus (Gehäuse , Lenkungszahnstange und Lenksäule ) muss original oder vom<br />

DMSB oder FIA homologiert sein.<br />

Die Spurstange, Gelenke und ihre Verbindungsteile sind freigestellt, müssen jedoch aus einem eisenhaltigen<br />

Werkstoff bestehen.<br />

Am Innenrad muss ein Mindest-Lenkwinkel von 20° eingehalten werden.<br />

Servo-Lenkung:<br />

Die Antriebsriemenscheibe und die Lage (innerhalb des Motorraums) einer hydraulischen Servolenkungspumpe<br />

sind freigestellt.<br />

Eine hydraulische Servolenkungspumpe darf durch eine elektrische Servolenkungspumpe ersetzt<br />

werden, sofern diese elektrische Pumpe an irgendeinem beliebigen Serienfahrzeug eingebaut ist<br />

und über den normalen Handelsweg bezogen werden kann.<br />

12 Karosserie<br />

12.1 Karosserie außen<br />

a) Die Radkappen müssen entfernt werden.<br />

Es ist erlaubt, die Kotflügelränder aus Stahlblech nach innen umzubördeln und/oder die Kunststoffränder<br />

der Kotflügel zu kürzen, welche im Inneren der Radläufe überstehen.<br />

Scharfkantige Karosserieteile im Radhaus-Bereich, die die Reifen oder andere sich drehende Teile<br />

beschädigen könnten, dürfen umgebördelt werden.<br />

Die geräuschdämpfenden Kunststoffe dürfen aus dem Inneren der Radhäuser ganz oder teilweise<br />

entfernt werden. Kunststoffteile in den Radhäusern dürfen durch andere Teile gleicher Form ersetzt<br />

werden.<br />

Dämmmaterial bzw. Korrosionsschutzmittel dürfen entfernt werden.<br />

Außenliegende Zierleisten dürfen entfernt werden. Alle Teile, die der äußeren Karosseriekontur folgen<br />

und weniger als 25 mm breit sind, werden als Zierleisten angesehen. Nur im unmittelbaren Bereich<br />

des Startnummernfeldes dürfen Zier-/Rammschutzleisten, die breiter als 25 mm sind, entfernt<br />

werden.<br />

Stoßfängerhalterungen sind freigestellt, ohne dass die Karosserie, die Form und die Lage der Stoßfänger<br />

verändert werden.<br />

Serienmäßige Karosserieöffnungen, wie z.B. für Nebelscheinwerfer, dürfen als Lufteinlass genutzt<br />

werden. Die Anbindung der Luftzuführung an serienmäßige Karosserieöffnungen ist unter der Voraussetzung<br />

freigestellt, dass diese Öffnungen unverändert bleiben.<br />

Vor dem Öl- und Wasserkühler darf jeweils ein Metallgitter innerhalb des Motorraumes eingebaut<br />

werden. Diese Gitter dürfen ausschließlich dem Zwecke dienen, die Kühler vor Steinschlag zu schützen<br />

und dürfen keinen aerodynamischen Vorteil haben.<br />

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Pneumatische Schnellwagenheber sind erlaubt. An der Bodengruppe dürfen für diesen Zweck notwendige<br />

Änderungen durchgeführt werden, die jedoch keinen aerodynamischen Vorteil haben dürfen.<br />

Scheibenwischerblätter dürfen durch andere ersetzt werden.<br />

Je ein Außenrückspiegel links und rechts ist vorgeschrieben. Die Ausführung der Spiegel ist freigestellt,<br />

jedoch muss die Spiegelfläche eines Spiegels mindestens 90 cm² betragen, wobei ein Quadrat<br />

mit einer Kantenlänge von 6 cm in die Spiegelfläche passen muss.<br />

Eine Verstärkung des aufgehängten Teiles ist erlaubt, wenn es sich dabei um Material handelt, welches<br />

der ursprünglichen Form folgt und mit dem Teil in Berührung ist.<br />

Vorstehend erlaubte Verstärkungen des "aufgehängten" Teils lassen z.B. eine Verstärkung der kompletten<br />

Karosserie durch Schweißung oder durch Hinzufügung von zusätzlichem Material zu. So darf<br />

z.B. ein zweiter Fahrwerksdom über den Originaldom gesetzt und verschweißt werden.<br />

Bei Hinzufügen von jeglichem Material muss prinzipiell gewährleistet sein, dass dieses Material der<br />

Form des Originalteils folgt und mit ihm Kontakt hat. Unter "aufgehängte Teile" sind die Teile zu verstehen,<br />

die durch die Radaufhängungen abgefedert sind, d.h. alle Elemente, die hinter der/den<br />

Drehachsen von Radaufhängungsteilen liegen.<br />

Die serienmäßigen Seitenscheiben müssen innen mit einer glasklaren (nicht getönt) Sicherheitsfolie<br />

beklebt werden, um einen ausreichenden Splitterschutz zu gewährleisten (Spezifikationen: SAFETY<br />

FILM ~~~~ D5170, D5174, D5178, D5190, D5195, D5197, D5233, D5274 oder D 5277). Für die<br />

Heckscheibe ist diese Folie empfohlen.<br />

b) Ausschließlich für die Gruppe N, DN oder DMSB -1600 homologierte Spoiler sind erlaubt.<br />

c) Darüber hinaus können auch nicht der Serie entsprechende Spoiler unter folgenden Bedingungen<br />

für die <strong>ADAC</strong>-<strong>Procar</strong>-Serie für zulässig erklärt werden.<br />

Front und Heckspoiler dürfen auch vom Fahrer/Bewerber beantragt und für ein Fahrzeugmodell<br />

durch ein <strong>ADAC</strong>-<strong>Procar</strong>-Datenblatt genemigt werden.<br />

Diese Front- als auch der Heckspoiler dürfen den Fahrzeugumriss, von vorne gesehen, nicht überragen.<br />

Die Spoiler müssen sich also innerhalb der Frontalprojektion des Serienfahrzeuges befinden.<br />

Der Frontspoiler darf auch den Fahrzeugumriss (von oben gesehen) nicht überragen.<br />

Der Heckspoiler darf, ausgehend vom hintersten Punkt der serienmäßigen Karosserie, um maximal<br />

100 mm nach hinten überstehen.<br />

Der Heckspoiler darf max. ein Flügelprofil haben, welches sich vollständig zwischen den beiden<br />

Endplatten befinden muss. Das Flügelprofil darf nur in Stufen, jedoch nicht während der Fahrt, verstellbar<br />

sein. Die vorgeschriebenen Endplatten dürfen jeweils eine max. Größe von 250 mm x 250<br />

mm haben.<br />

Je Saison ist maximal eine Spoilervariante pro Fahrzeug homologierbar.<br />

12.2 Fahrgastraum<br />

Der Beifahrersitz und die komplette Rücksitzbank bzw. Rücksitze dürfen entfernt werden.<br />

Sämtliche Verkleidungen inkl. Dachhimmel, Dämmmaterial, Seriengurte, Hutablage und der Teppichboden<br />

dürfen entfernt werden.<br />

Türverkleidungen und hintere Seitenverkleidungen müssen vorhanden sein. Die Tür- und die hinteren<br />

Seitenverkleidungen können der Serie entsprechen oder aus Metallblech mit einer Stärke von<br />

min. 0,5 mm, aus Kohlefaser mit einer Stärke von min. 1 mm oder aus anderem, festen, nicht brennbaren<br />

Material mit einer Stärke von min. 2 mm bestehen. Die Verkleidungen müssen alle bewegli-<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 13 von 28


chen Teile und die für die Tür, Scharniere, Schloss und Fensterheberfunktion erforderlichen Teile<br />

flächig und wirkungsvoll abdecken.<br />

Elektrische Fensterheber dürfen durch manuelle ersetzt werden. Die Fensterheber der hinteren Türen<br />

sind freigestellt. Bei zweitürigen Fahrzeugen darf ein serienmäßig vorhandener elektrischer Ausstellmechanismus<br />

der hinteren Seitenscheiben durch einen mechanischen ersetzt werden oder serienmäßige<br />

hintere Ausstellfenster dürfen durch für diesen Fahrzeugtyp serienmäßig lieferbare feste<br />

Seitenscheiben ersetzt werden.<br />

Alles Zubehör ist erlaubt, welches keinerlei Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs ausübt,<br />

z.B. Zubehör, das der Verschönerung und Bequemlichkeit im Fahrzeuginnern dient (Beleuchtung,<br />

Heizung, Radio usw.). Dieses Zubehör darf keinesfalls, auch nicht indirekt, Einfluss auf die Motorleistung,<br />

Lenkung, Kraftübertragung, Bremsen oder Straßenlage ausüben.<br />

Eine serienmäßige Klimaanlage darf entfernt werden.<br />

Links- und Rechtslenkerversionen sind zugelassen, unter der Voraussetzung, dass das Originalfahrzeug<br />

und das modifizierte Fahrzeug mechanisch äquivalent sind und dass die Teile die vom Hersteller<br />

bestimmte Verwendung beibehalten.<br />

Die Aufgabe aller Bedienungsorgane muss diejenige bleiben, die vom Hersteller vorgesehen ist.<br />

Erlaubt ist, diese zur besseren Betätigung anzupassen oder besser erreichbar zu machen, z.B. Verlängern<br />

des Handbremshebels, zusätzlicher Belag auf dem Bremspedal usw..<br />

Insbesondere ist folgendes erlaubt:<br />

- Die Hupe ist freigestellt.<br />

- Der Mechanismus des Handbremshebels darf so geändert werden, dass sofortiges Lösen<br />

möglich ist (fly-off).<br />

- Zusätzliche Ablagefächer im Handschuhkasten und die Anbringung weiterer Taschen in den<br />

Türen sind erlaubt.<br />

- Das Lenkrad ist freigestellt. Die Diebstahlsicherung des Lenkradschlosses muss außer<br />

Funktion gesetzt werden.<br />

An der kompletten Karosserie (außen und innen) dürfen unbenutzte Halterungen, welche nicht in die<br />

Steifigkeitsberechnungen der Karosserie einfließen, entfernt werden.<br />

Armaturenbrett:<br />

Verkleidungsteile, die unterhalb des Armaturenbrettes liegen und nicht Bestandteil desselben sind,<br />

dürfen entfernt werden. Die Instrumentierung ist freigestellt. Deren Einbau darf jedoch keine Gefährdung<br />

darstellen. Es ist erlaubt, den Teil der Mittelkonsole zu entfernen, der weder die Heizung noch<br />

die Instrumente trägt (Zeichnung 3).<br />

Datenübermittlung:<br />

In den Fahrgastraum dürfen ausschließlich Daten übermittelt werden, welche am betreffenden und<br />

homologierten Fahrzeug serienmäßig übermittelt werden plus folgende: Motor-Öltemperatur, Motor-<br />

Öldruck, Kühlwassertemperatur, Kraftstoffdruck, Motor-Drehzahl und Rundenzeit.<br />

12.3 Kofferraum / Motorraum<br />

Im Kofferraum dürfen der Teppichboden und das Dämmmaterial entfernt werden. An der Motorhaube<br />

darf das Dämmmaterial entfernt werden. Des weiteren darf eine serienmäßig vorhandene Motorkapselung<br />

entfernt werden.<br />

Demontierbare und unbenutzte Batterie- und Ersatzradhalterungen dürfen entfernt werden. Nicht<br />

gemeint sind Teile, welche mit der Karosserie verschweißt sind.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 14 von 28


13 Elektrisches System<br />

13.1 Verkabelung<br />

Der Motorkabelbaum, wie auch die übrige Verkabelung, ist freigestellt.<br />

13.2 Batterie<br />

Fabrikat und Kapazität der Batterie ist freigestellt (nicht die Spannung in Volt). Ein Starten des Motors<br />

mit der bordeigenen Batterie muss jeder Zeit möglich sein.<br />

Sie muss sicher befestigt und kurzschlussicher abgedeckt sein. Die vom Hersteller vorgesehene Anzahl<br />

von Batterien muss beibehalten werden.<br />

Für den Fall, dass die Batterie von ihrem serienmäßigen Anbringungsort verlegt wird, muss die Befestigung<br />

an der Karosserie aus einem Metallsitz und zwei Metallbügeln mit Isolierbeschichtung bestehen;<br />

das ganze ist mit Schrauben und Muttern zu befestigen.<br />

Zur Befestigung dieser Bügel sind Schrauben mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm zu<br />

verwenden. Zwischen den einzelnen Schrauben und dem Karosserieblech sind Unterlegscheiben<br />

von mindestens 3 mm Dicke und 20 cm² Oberfläche vorzusehen.<br />

Innerhalb des Fahrgastraumes darf ausschließlich eine Trockenbatterie eingebaut sein.<br />

Bei Verwendung einer Naßbatterie muss sie mit einer auslaufsicheren Kunststoffumhüllung mit eigener<br />

Befestigung abgedeckt sein. Ihr Platz außerhalb des Fahrgastraumes ist freigestellt. In diesem<br />

Fall muss die Schutzhülle eine Lüftungsöffnung mit Austritt nach außerhalb des Fahrgastraumes<br />

haben (siehe Zeichnung 5).<br />

13.3 Beleuchtung<br />

Xenon-Frontscheinwerfer dürfen durch serienmäßige Halogenscheinwerfer ausgetauscht werden.<br />

Diese Scheinwerfer müssen die gleiche äußere Form haben und aus der gleichen Fahrzeug-<br />

Modellvariante stammen. Darüber hinaus muss die originale Beleuchtungsanlage mit Ausnahme der<br />

Nebelscheinwerfer beibehalten werden und zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung funktionstüchtig<br />

sein. Die Scheinwerfer müssen der Zulassungsnorm eines Landes (ECE, DOT o.ä.) entsprechen.<br />

Die Scheinwerfergläser dürfen am oberen und unteren Rand beklebt werden. Jedoch muss symmetrisch<br />

zur Glühlampenmitte ein mindestens 4 cm breiter Streifen parallel zur Fahrzeugquerachse über<br />

die gesamte Glasbreite unbeklebt bleiben.<br />

Nebelscheinwerfer dürfen entfernt werden. Die dabei entstehenden Öffnungen dürfen gemäß Artikel<br />

10 und 11.1 genutzt werden. Ansonsten sind diese wieder luftdicht zu verschließen.<br />

Die Montage eines Rückfahrscheinwerfers ist erlaubt, vorausgesetzt, dass er nur bei Lage des<br />

Gangschalters in Rückwärtsgangstellung funktioniert und die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.<br />

Evtl. serienmäßig vorhandene seitlich an der Karosserie angebrachte Positions- oder Blinkleuchten<br />

dürfen entfernt werden. Die entstandenen Öffnungen müssen dann flächig verschlossen werden.<br />

13.4 Sicherungen<br />

Die Sicherungen im Stromkreis und der Sicherungsträger sind freigestellt.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 15 von 28


14 Kraftstoffanlage<br />

14.1 Kraftstoffbehälter<br />

Der serienmäßige Kraftstoffbehälter darf durch einen FT3-, FT3.5- oder FT5-Sicherheitstank nach<br />

FIA-Spezifikation ersetzt werden, welcher im Kofferraum oder im Original-Einbauraum untergebracht<br />

werden darf. Eine Befüllung mit Sicherheitsschaum des Typs MIL-B-83054 oder D-Stop wird empfohlen.<br />

Das Volumen des Sicherheitstanks darf gleich oder kleiner sein als der serienmäßige (siehe<br />

Position 401.d im Hom.-Blatt) Kraftstoffbehälter.<br />

Das Fahrzeug darf nur von außen betankbar sein. Die Einfüllöffnung darf an irgendeiner Stelle der<br />

Karosserie, aber nicht in den Scheiben, platziert sein und darf aus der Karosserie nicht hervorstehen.<br />

Falls eine nicht serienmäßige Einfüllstelle gewählt wird, darf die originale Einfüllstelle karosserieseitig<br />

flächig verschlossen werden.<br />

Ein serienmäßiges Aktivkohlesystem in der Kraftstoffbehälterentlüftung einschließlich deren Ansteuerung<br />

durch das Motormanagement darf stillgelegt oder entfernt werden.<br />

Zusätzlich zu oben genannten Kraftstoffbehältern ist ein Sammelbehälter mit einem Volumen von<br />

max. 1 Liter erlaubt.<br />

Die Verbindung von Einfüllstutzen zum Behälter muss feuerfest und flüssigkeitsdicht ummantelt sein.<br />

Gleiches gilt für die Kraftstoffbehälterentlüftung, welche zwingend vorgeschrieben ist. Falls der Kraftstoffbehälter<br />

im Kofferraum untergebracht ist, muss er bei Zweivolumen-Fahrzeugen mindestens mit<br />

einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Umhüllung verkleidet sein; in jedem Fall ist sicherzustellen,<br />

dass zwischen Fahrgast- und Kofferraum eine feuer- und flüssigkeitsdichte Trennwand vorhanden<br />

ist.<br />

Fahrzeuge, bei denen das Einfüllrohr durch den Fahrgastraum verläuft, müssen mit einem FIAhomologierten<br />

Rückschlagventil ausgestattet sein. Dieses Ventil muss sich möglichst nahe am eigentlichen<br />

Kraftstoffbehälter befinden. Die Einfüllöffnung darf sich nicht innerhalb der Scheiben oder<br />

des Daches befinden.<br />

14.2 Kraftstoffleitungen<br />

Es müssen Teile verwendet werden, welche der Luftfahrtnorm entsprechen, wobei die Verlegung<br />

der Kraftstoffleitungen unter Berücksichtigung des Artikels 253.3, Anhang J zum ISG, freigestellt ist.<br />

14.3 Kraftstoffpumpe<br />

Die Kraftstoffpumpen sind freigestellt, jedoch ist der Einbau im Fahrgastraum verboten. Außerdem<br />

müssen die Pumpen durch eine flüssigkeitsdichte Trennwand vom Fahrgastraum abgeschottet sein.<br />

15 Sicherheitsbestimmungen<br />

15.1 Haubenhalter<br />

Es sind zwei zusätzliche Haubenhalter für jede Motor- und Kofferraumhaube vorgeschrieben. Die<br />

Originalverschlüsse der Hauben müssen unwirksam gemacht oder entfernt werden.<br />

Anwendung dieses Artikels: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 16 von 28


15.2 Fahrersitz<br />

Der serienmäßige Fahrersitz muss durch einen FIA-homologierter Sportsitz mit 5 Gurt-<br />

Durchführungen ersetzt werden. Dabei muss eine Verschraubung am Sitz mit mindestens vier M8-<br />

Schrauben der Mindest-Qualität 10.9 vorhanden sein.<br />

Sitzhalterungen dürfen gemäß Artikel 253.16 des Anhang J zum ISG geändert werden.<br />

Eine Sitzbefestigung gemäß den Bestimmungen für Super Tourenwagen (Artikel 262 des Anhang J,<br />

ISG) (siehe Zeichnung 6) ist zulässig und wird empfohlen.<br />

Das verwendete Rohrmaterial muß ein Stahl mit einer Dimension von mind. ∅ 38 x 2,5 mm oder ∅<br />

40 x 2 mm oder Rechteckquerschnitt von mind. 35 x 35 x 2 mm sein oder, falls gegeben, der Homologation<br />

entsprechen. Die serienmäßige Sitzbefestigung darf hierzu entfernt werden.<br />

Anwendung dieses Artikels: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

15.3 Sicherheitsgurte<br />

Es ist ein FIA-homologierter Sicherheitsgurt mit Drehverschluss gemäß Art. 253.6 Anhang J zum<br />

ISG mit mindestens 5 Befestigungspunkten vorgeschrieben. Im Rallyesport werden auch Gurte mit<br />

Druckverschluss akzeptiert.<br />

Anwendung dieses Artikels: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

15.4 Überrollvorrichtung<br />

Es ist ein Überrollkäfig mit Flankenschutz gemäß Artikel 253.8 des aktuell gültigen Anhang J oder<br />

Anhang J 2002 im ISG vorgeschrieben.<br />

Zum Schutz des Fahrers müssen die Streben der Überrollvorrichtung in dessen Bereich gepolstert<br />

sein. Diese flammabweisende Polsterung muss räumlich gesehen 50 cm um den Helm der angeschnallten<br />

in normaler Sitzposition befindlichen Insassen angebracht werden.<br />

Anwendung dieses Artikels: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

15.5 Feuerlöscher/Feuerlöschanlage<br />

Im DMSB-Bereich zugelassene Handfeuerlöscher (einer oder zwei) mit mindestens 4 kg Inhalt sind<br />

vorgeschrieben.<br />

Ein von der FIA für Tourenwagen homologiertes Feuerlöschsystem wird empfohlen.<br />

Anwendung dieses Artikels: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

15.6 Stromkreisunterbrecher<br />

Ein funkensicherer Stromkreisunterbrecher ist vorgeschrieben.<br />

Der Stromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen, Batterie, Lichtmaschine,<br />

Scheinwerfer, Hupe, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen usw. Er muss von innen<br />

und außen bedienbar sein.<br />

Der äußere Auslöser muss unterhalb der Windschutzscheibe auf der linken Fahrzeugseite angebracht<br />

sein. Er ist durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand zu kennzeichnen.<br />

Jede Kante des Dreiecks muss mindestens 12 cm lang sein.<br />

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Anwendung: Im Slalomsport empfohlen, bei anderen Wettbewerben vorgeschrieben.<br />

15.7 Türfangnetz<br />

Ein Türfangnetz wird empfohlen. Falls ein solches Netz verwendet wird, muss es den nachfolgenden<br />

Bestimmungen entsprechen.<br />

a) Netz: Das Netz muss aus mindestens 19 mm (3/4") breiten Gewebegurten bestehen und eine<br />

Maschengröße von mindestens 25 mm x 25 mm und maximal 60 mm x 60 mm aufweisen.<br />

Diese Gewebegurte müssen aus flammabweisenden Material bestehen und an jedem<br />

Kreuzungspunkt (Überlappung) miteinander vernäht sein. Das Netz darf keinen provisorischen<br />

Charakter haben.<br />

Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht nach hinten (Spiegeldurchblick) ist es zulässig<br />

das Netz, an einer Stelle, mit einem Ausschnitt mit der Maschenweite von max. 120 mm<br />

x 120 mm zu versehen.<br />

b) Befestigung: Das Netz muss entweder an der Fahrertür oder an der Überrollvorrichtung o-<br />

berhalb der Fahrertürscheibe mit Schnellverschluss befestigt sein.<br />

Diese Befestigung muss so ausgelegt sein, dass sie auch im Falle eines Fahrzeugüberschlages sich<br />

nicht selbständig lösen kann und mit nur einer Hand gelöst werden kann. Hierzu muss ein farblich<br />

gekennzeichneter Griff bzw. Hebel vorhanden sein, dessen Entriegelungs-Richtung mittels Pfeil von<br />

außen sichtbar markiert sein muss.<br />

Des weiteren sind auch Entriegelungsmechanismen mittels Drucktaste zulässig, falls diese die vorgenannten<br />

Bedingungen erfüllen. Die Lage der Drucktaste muss von außen farblich und mit der Aufschrift<br />

"press" gekennzeichnet sein.<br />

Die Schnellverschlüsse des Türfangnetzes müssen sich oberhalb des Netzes befinden. Hierbei ist<br />

es gleichgültig ,ob die Befestigung am Fensterrahmen, am Türausschnitt der Karosserie oder an der<br />

Überrollvorrichtung vorgenommen wurde.<br />

Zusätzlich zu den oberen Befestigungen mit Schnellverschlüssen dürfen auch die unteren Befestigungen<br />

mit Schnellverschlüssen versehen werden. Die Verschlüsse müssen vom Fahrer geöffnet<br />

werden können.<br />

Für die Netzbefestigung bzw. Netzaufnahme an den Überrollvorrichtungen sind nur schraubbare<br />

Verbindungen zulässig. Jede Änderung an der Überrollvorrichtung selbst, z.B. Bohren, Schweißen<br />

etc. ist nicht erlaubt.<br />

Oben werden Klettverschlüsse als Entriegelungsmechanismen nicht akzeptiert.<br />

15.8 Abschleppösen<br />

Vorn und hinten muss jeweils eine Abschleppvorichtung / Abschleppöse vorhanden sein.<br />

Jede Abschleppöse muß einen Innendurchmesser von mind. 60 mm und max. 100 mm aufweisen.<br />

Durch die Abschleppöse muß ein Bolzen mit einem Durchmesser von 60 mm bewegt werden können.<br />

Sie müssen andersfarbig gekennzeichnet sein.<br />

15.9 Feuerschutzwand<br />

Zwischen Motor- und Fahrgastraum sowie zwischen Fahrgastraum und Kraftstoffbehälter (inkl. Einfüllrohr<br />

und Einfüllöffnung) muss eine flüssigkeitsdichte, flammenhemmende Schutzwand vorhanden<br />

sein.<br />

16 Trockeneis<br />

Die Mitführung und Verwendung von Trockeneis ist während der gesamten Veranstaltung innerhalb<br />

als auch außerhalb des Fahrzeugs verboten.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 18 von 28


17 Kraftstoff / Verbrennungsmittel<br />

Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Otto-Kraftstoff nach DIN EN 228 (Ersatz für DIN<br />

51607) verwendet werden. Darüber hinaus müssen auch die Grenzwerte gemäß Artikel 252.9 im<br />

Anhang J zum ISG eingehalten werden.<br />

Für die <strong>ADAC</strong> PROCAR sind die zusätzlichen Wettbewerbsbestimmungen zu berücksichtigen.<br />

17.1 Die Wettbewerbsfahrzeuge müssen nach jedem offiziellen Zeittraining und jedem Rennen mindestens<br />

3 Liter Kraftstoff im Kraftstoffsystem haben. Ein Protest gegen die Kraftstoffrestmenge ist nicht<br />

zulässig.<br />

17.2 Als Verbrennungsmittel darf dem Kraftstoff nur Umgebungsluft zugesetzt werden.<br />

17.3 Um eine sichere Kraftstoffentnahme im Motorenbereich zu gewährleisten, ist es notwendig, in unmittelbarer<br />

Nähe der Düsenleiste einen Entnahmeanschluss zu installieren. Dieser Probeentnahmeanschluss<br />

muss sich zwischen der Einspritzleiste und Kraftstoffleitung befinden. Zur Kraftstoffentnahme<br />

ist der Technischen Abnahme ein Entnahmeschlauch zur Verfügung zu stellen.<br />

18 Telemetrie<br />

Jegliche Art einer Datenübertragung aus dem fahrenden Auto heraus, außer Sprechfunk, ist verboten.<br />

Erlaubt sind Impulsgeber für die Ermittlung der Rundenzeiten, wenn es sich bei den Gebern um<br />

separate Bauteile handelt, die nicht mit dem Motormanagement in Verbindung stehen. Ein System<br />

zur Datenspeicherung innerhalb des Fahrzeuges ist erlaubt.<br />

19 Datenerfassungssysteme<br />

Zugelassen ist ausschließlich eine Geschwindigkeitsmessstelle an einem angetriebenen Rad.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 19 von 28


Zeichnungen<br />

Zeichnung 1<br />

Ende der Abgasanlage<br />

Zeichnung 2<br />

Verstärkungen der Radaufhängung<br />

Zeichnung 3<br />

Armaturenbrett<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 20 von 28


Zeichnung 4<br />

Luft-/Ölabscheider<br />

Zeichnung 5<br />

Batterieabdeckung<br />

Zeichnung 6<br />

Sitzbefestigung<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 21 von 28


Wettbewerbsbestimmungen für die <strong>ADAC</strong> PROCAR 2009<br />

(<strong>Division</strong> 2)<br />

Stand: 28.01.2009<br />

Nachfolgende Bestimmungen sind gültig für Fahrzeuge der <strong>Division</strong> 2 (Gruppe DMSB-1600):<br />

1. Reifen<br />

In der <strong>ADAC</strong> PROCAR sind Einheitsreifen der Marke DUNLOP mit der Größenbezeichnung 185 /<br />

580 R15 und der Mischungsnummer 894 für Slick-Reifen bzw. Mischungsnummer 404 für Regen-<br />

Reifen vorgeschrieben. Die Slick-Reifen sind durch einen Barcode gekennzeichnet und weisen einen<br />

runden Aufkleber mit der Kennzeichnung <strong>ADAC</strong> PROCAR auf.<br />

1.1 Anzahl der Reifen<br />

In der Saison 2009 werden maximal 36 Slick-Reifen pro Fahrzeug/Start-Nr. zugeteilt.<br />

Aus logistischen Gründen dürfen grundsätzlich pro Fahrzeug und pro Veranstaltung maximal 6<br />

Slickreifen und maximal 6 Regenreifen an der Rennstrecke erworben werden.<br />

Der Einsatz der Slick-Reifen ist beschränkt auf die für das betreffende Fahrzeug registrierten Slick-<br />

Reifen (neu oder gebraucht).<br />

Die Reifen für die betreffende Veranstaltung sind durch das Team mit den Reifen-Nr. auf einer Einzel-Reifenliste<br />

(Vordruck wird bei der 1. Veranstaltung durch die Technische Abnahme zusammen<br />

mit der Sammel- bzw. Jahresliste ausgehändigt) einzutragen und der Technischen Abnahme vor<br />

dem ersten offiziellen Qualifikationstraining vorzulegen.<br />

Auf der Sammel- bzw. Jahresliste, die beim Team verbleibt, sind die Reifen-Nr. zur Kontrolle der<br />

Reifen-Nr. aus den Vorveranstaltungen einzutragen. Die Sammel- bzw. Jahresliste ist auf Anforderung<br />

der Technischen Abnahme vorzulegen.<br />

Der Fahrer ist für die Korrektheit der von seinem Team geführten Liste verantwortlich.<br />

Bei der Reifenabholung wird dem Team eine Reifenliste mit den erfassten Reifen-Nr. ausgehändigt.<br />

Das Team hat die Aufgabe, umgehend die auf der Reifenliste erfassten Nummern mit den Nummern<br />

auf den ausgegebenen Reifen zu vergleichen. Nach Ablauf von 10 Minuten gelten die Nummern auf<br />

der Reifenliste als rechtsverbindlich.<br />

1.2 Reifenkennzeichnung<br />

Die Kennzeichnung bzw. die Barcode-Erfassung der Slick-Reifen hat grundsätzlich vor dem ersten<br />

offiziellen Qualifikationstraining zu erfolgen.<br />

Wer am Qualifikationstraining und Rennen mit nicht gekennzeichneten und erfassten Slick-Reifen<br />

teilnimmt, wird mit Nichtwertung für den Veranstaltungsteil bestraft, in dem der Verstoß stattgefunden<br />

hat. Darüber hinaus haben die Sportkommissare die Möglichkeit, weitere Strafen zu verhängen.<br />

Als teilgenommen gilt, wenn während der Veranstaltung die Boxengasse in Höhe der Signalgebung<br />

verlassen und/oder die Rennstrecke befahren wird.<br />

1.3 Regenreifen<br />

Die Anzahl der Regenreifen ist freigestellt und eine Kennzeichnung bzw. Barcode-Erfassung ist nicht<br />

erforderlich. Der Artikel 1 ist zu beachten.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 22 von 28


1.4 Reifenbehandlung<br />

Jegliches Verändern der Reifen (z.B. durch Runderneuern, Nachschneiden, thermische oder chemische<br />

Behandlung) ist verboten. Beim jeweils erstmaligen Verlassen der Boxengasse und nach einem<br />

Reifenwechsel während des Trainings oder eines Rennens darf die Reifentemperatur max. 10<br />

Grad über der Umgebungstemperatur sein. Maßgeblich ist das Messgerät bei der technischen Abnahme.<br />

Empfehlung: Reifen nicht direkt der Sonneneinstrahlung aussetzen.<br />

2. Kraftstoff, Verbrennungsmittel<br />

2.1 Bei den jeweiligen Veranstaltungen darf nur der von der <strong>ADAC</strong> PROCAR dort vorgeschriebene handelsübliche<br />

unverbleite Einheitskraftstoff, welcher der deutschen Norm DIN EN 228 (DIN 51 607) für<br />

Super Plus entspricht, verwendet werden. Jegliches Verändern des vorgeschriebenen Kraftstoffes<br />

ist verboten. So dürfen keinerlei Substanzen hinzugefügt, entfernt oder in ihrer Konzentration verändert<br />

werden. Jegliches Vermischen mit anderen Kraftstoffen ist verboten.<br />

2.2 Anschlußbohrung<br />

Im Ansaugkrümmer muss eine Bohrung bzw. ein Anschlussstück der Größe M 8-Innengewinde mit<br />

Blindstopfen angebracht sein. Der Anschluss muss an einer gut zugänglichen Stelle nahe dem Zylinderkopf<br />

im Bereich des ersten Zylinders angeordnet sein.<br />

3. Besondere Regelung zur Chancengleichheit<br />

3.1 Die <strong>ADAC</strong> PROCAR behält sich vor, auch während der laufenden Saison spezifische Werte (Gewicht,<br />

Rad-/Reifendimensionen, Begrenzung der Luftzufuhr o.ä.) für bestimmte Fahrzeuge unabhängig<br />

von den Bestimmungen des Anhang J zum ISG, den DMSB-1600-Bestimmungen, bzw. den<br />

Homologationsbestimmungen, neu vorzuschreiben, zu ändern oder bestimmte abweichende technische<br />

Änderungen zu genehmigen.<br />

Gastfahrer bei Einzelveranstaltungen erhalten das Mindestgewicht des Fahrzeuges nach den technischen<br />

Bestimmungen Art. 4 plus das höchste fahrerbezogene Platzierungsgewicht der <strong>Division</strong> 2.<br />

Eine Erhöhung des Mindestgewichtes kann auch vor Ort direkt vor einem Wertungslauf von den<br />

Sportwarten des DMSB ( Techn. Kommissar in Abstimmung mit Sportkommissar ) festgelegt werden.<br />

3.2 Platzierungsgewichte<br />

3.2.1 Zuteilung<br />

Eine Veranstaltung setzt sich u.a. aus zwei Wertungsläufen (Ausnahme 21.-23. Mai 2009, Nürburgring)<br />

zusammen.<br />

Fahrer, die im Ziel eines Wertungslaufs einen der ersten drei Plätze erreichen, erhalten gemäß<br />

nachstehender Tabelle für die nächste Veranstaltung Platzierungsgewichte. Diese Platzierungsgewichte<br />

werden dem Fahrer für das offizielle Zeittraining und den Wertungslauf der nächsten Veranstaltung<br />

zusätzlich zu dem Gewicht seines Fahrzeugs zugeteilt.<br />

Beispiel:<br />

Bei der ersten Veranstaltung erreicht der Fahrer A im ersten Lauf den 3. Platz.<br />

Für den zweiten Lauf der ersten Veranstaltung ist kein Zusatzgewicht erforderlich.<br />

Im zweiten Lauf der ersten Veranstaltung erreicht Fahrer A den 2. Platz.<br />

Bei beiden Läufen der zweiten Veranstaltung erhält Fahrer A ein Zusatzgewicht von 30 kg.<br />

Erreicht Fahrer A bei der zweiten Veranstaltung im ersten Lauf Platz 6 und im zweiten Lauf Platz 8,<br />

so muss er in beiden Läufen der dritten Veranstaltung mit 10 kg (30 kg -10 kg -10 kg) Zusatzgewicht<br />

fahren.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 23 von 28


Die Anbringung der Zusatzgewichte hat gemäß Artikel 4 der technischen Bestimmungen zu erfolgen.<br />

Gewichtserhöhungen oder -reduzierungen werden erst bei der nächsten Veranstaltung wirksam.<br />

Das Gewicht offizieller eingebauter TV-Kameras, technischen Equipment und TV-Antennen darf vom<br />

vorhandenen Platzierungsgewicht abgezogen werden. Das Platzierungsgewicht beträgt:<br />

1. Platz in einem Wertungslauf = plus 30 kg<br />

2. Platz in einem Wertungslauf = plus 20 kg<br />

3. Platz in einem Wertungslauf = plus 10 kg<br />

Das maximale Platzierungsgewicht beträgt 30 kg.<br />

Das Platzierungsgewicht ist fahrerbezogen. Es bleibt dem Fahrer auch dann erhalten, wenn er während<br />

der Saison in ein anderes Fahrzeug wechselt.<br />

Fahrer, die an zwei aufeinander folgenden Veranstaltungen nicht teilgenommen haben, werden bei<br />

ihrer nächsten Teilnahme mit dem dann höchsten Platzierungsgewicht ihres Fahrzeugtyps (bezogen<br />

auf Homologationsblatt-Nummer) bedacht. Die <strong>ADAC</strong> PROCAR behält sich jedoch vor, für Fahrer,<br />

die erstmals an einer Veranstaltung teilnehmen, von dieser Regelung abzusehen. Die sonstigen<br />

Platzierungsgewichts-Regelungen bleiben von einer solchen Abweichung unberührt.<br />

Das Zusatzgewicht, welches sich aus dem einen Wertungslauf am Nürburgring vom 21.-23. Mai<br />

2009 ergibt, wird nicht verdoppelt.<br />

3.2.2 Reduzierung<br />

Das Platzierungsgewicht kann nur aufgehoben oder reduziert werden, wenn der Fahrer bei dem<br />

nachfolgenden Wertungslauf, an dem er teilnimmt, keine Platzierung unter den ersten fünf des Gesamtklassements<br />

erreicht hat. Als teilgenommen gilt, wenn der Fahrer in einem Wertungslauf nach<br />

Erteilen des Startzeichens die Startlinie überfahren oder die Boxengasse in Höhe der Signalgebung<br />

verlassen hat.<br />

Das zugeteilte Platzierungsgewicht wird für die nächste Veranstaltung wie folgt reduziert:<br />

• 6. bis 10. Platz in einem Wertungslauf = minus 10 kg<br />

• ab dem 11. Platz in einem Wertungslauf = minus 20 kg<br />

• am Rennen teilgenommen aber nicht beendet = minus 20 kg<br />

Pro Veranstaltung kann jeder Fahrer sein Platzierungsgewicht um maximal 20 kg reduzieren. Für<br />

Fahrer, die bei einer Veranstaltung mit Wertungsausschluss bestraft werden, zählt diese Veranstaltung<br />

als nicht teilgenommen. Evtl. vorhandene Platzierungsgewichte dürfen für die nachfolgende<br />

Veranstaltung, an der er teilnimmt, nicht abgebaut werden.<br />

4. Waage<br />

Bei der Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichtes wird auf das angezeigte Ergebnis der Veranstalter-Waage<br />

eine Toleranz von 2 kg berücksichtigt.<br />

Die vom Technischen Kommissar festgestellten Gewichte sind Sachrichterentscheidungen und<br />

rechtsverbindlich.<br />

5. Verplomben<br />

Zwischen Motorblock und Getriebegehäuse, zwischen Motorblock und Zylinderkopf und zwischen<br />

Motorblock und der Ölwanne müssen Möglichkeiten (z.B. Bohrungen in Schraubenköpfen oder im<br />

Gehäuse) geschaffen werden, damit der Technische Kommissar eine einfache Verplombung vornehmen<br />

kann.<br />

Nach der Verplombung ist jede Demontage eines oder mehrerer vorgenannter Teile während einer<br />

Veranstaltung dem Technischen Kommissar umgehend zu melden.<br />

Grundsätzlich dürfen am Ende jeder Veranstaltung evtl. vorhandene Plomben entfernt werden.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 24 von 28


6. Anzahl der Motoren<br />

Pro Veranstaltung und pro Fahrzeug/Start-Nr. ist in den Qualifikationstrainings und Wertungsläufen<br />

der Einsatz von maximal zwei Motoren (hier Motorblock plus Zylinderkopf) zulässig.<br />

Ein zweiter Motor wird dann als solcher angesehen, wenn am ursprünglichen Rennmotor ein Teil<br />

oder mehrere der folgenden Teile ausgetauscht wird bzw. werden: Motorblock, Kurbelwelle, Pleuel,<br />

Kolben, Zylinderkopfgehäuse, Ventile, Stößel oder Nockenwelle.<br />

Kommt der zweite Motor zum Einsatz, so rückt das Fahrzeug auf den/bzw. einen hinteren Startplatz.<br />

Maßgeblich hierbei ist die Unversehrtheit der Plombe des Technischen Kommissars zwischen Motorblock<br />

und Zylinderkopf.<br />

Tritt im freien Training ein Schaden auf, so ist eine Behebung ohne Einfluss auf den Startplatz möglich.<br />

Diese Reparatur oder Austausch des Motors muss jedoch unbedingt dem zuständigen Technischen<br />

Kommissar angezeigt werden.<br />

7. Fahrerausrüstung<br />

Die persönliche Ausrüstung des Fahrers darf maximal aus folgenden Dingen bestehen:<br />

- Fahreroverall, Kopfhaube, Handschuhe, Unterwäsche und Socken nach FIA-Norm 8856-2000<br />

- Schuhe nach FIA-Norm 1986 oder 8856-2000<br />

- Helm nach DMSB-Bestimmungen<br />

- Ein HANS-System ist vorgeschrieben<br />

z. B. keine Trinkflasche oder andere Behälter<br />

8. Fahrzeug-Modellwechsel<br />

Fahrerbezogen gilt für die laufende Saison folgendes:<br />

Mindestens 10 Tage vor dem ersten Rennen muss die PROCAR vom entsprechenden Fahrzeugmodell,<br />

welches durch den Teilnehmer für das Jahr 2009 zum Einsatz kommt, unterrichtet werden.<br />

Hierbei muss der in der Anlage 1 befindliche Vordruck verwendet werden.<br />

Maximal einmal darf auf ein anderes Fahrzeugmodell und/oder Fahrzeuggruppe gewechselt werden.<br />

Dieser Wechsel muss vor der betreffenden Veranstaltung der <strong>ADAC</strong> PROCAR schriftlich mitgeteilt<br />

werden. Es kann jederzeit auf das vorherige, bereits für das Jahr 2009 eingeschriebene Fahrzeugmodell<br />

zurück gewechselt werden. Danach ist kein Wechsel mehr möglich!<br />

Ein Modell wird durch die Homologations-Nr. definiert. Beispiel: Der Opel Astra mit der Hom.-Nr.<br />

DMSB-012 ist eine andere Modellvariante als der Astra mit der Hom.-Nr. DMSB-008.<br />

9. Technische Sonderbestimmungen<br />

Über die technischen Bestimmungen für die Gruppe DMSB-1600 hinaus ist in der <strong>ADAC</strong> PROCAR<br />

die Verwendung folgender Bauteile vorgeschrieben:<br />

Hersteller Bezeichnung Artikel-Nr. Homolog.-Nr.<br />

9.1 Reifen: Dunlop Slick-Reifen 185/580-R15<br />

Dunlop Regen-Reifen 185/580-R15<br />

9.2 Räder: RIAL GTR 7" x 15"<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 25 von 28


9.3 Katalysator: HJS Motorsport-Katalysator 70950017 TC 1012/10 oder<br />

WRC 1112/10<br />

10. Sonderzulassung<br />

Die <strong>Procar</strong> behält sich das Recht vor, von vorgenannten Bestimmungen abweichende Fahrzeuge<br />

und Fahrzeugteile zuzulassen. Diese Fahrzeuge bzw. Teile müssen auf einem von der <strong>Procar</strong> genehmigten<br />

technischen Datenblatt beschrieben sein.<br />

11. Zeitnahme-Transponder<br />

Ein Zeitnahme-Transponder ist vorgeschrieben (Modell: AMB Personal TranX260 Direct Power).<br />

Dieser ist unter folgender Adresse erhältlich:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Am Wald 11<br />

D-40789 Monheim<br />

Tel.: 02173 / 330495, Fax: 02173 / 330497<br />

E-Mail: sanmonheim@aol.com<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 26 von 28


1) Fahrer<br />

Anlage 1 zum <strong>ADAC</strong> PROCAR-Reglement 2009<br />

Vorname:______________________________ Nachname: ________________________________<br />

Adresse:<br />

_________________________________________________________________________<br />

Fahrer-Lizenz-Nr. ___________________<br />

2) Fahrzeug<br />

Von mir wird im Jahre 2009 folgendes Fahrzeugmodell in der <strong>ADAC</strong> PROCAR der Gruppe DMSB-<br />

1600 zum Einsatz kommen:<br />

Marke:<br />

____________________________________________________________________<br />

Typ<br />

____________________________________________________________________<br />

Homologations-Nr.:<br />

_________________<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 27 von 28


<strong>ADAC</strong> PROCAR-Technik-Datenblatt 2009 – <strong>Division</strong> 2<br />

Fahrzeugmarke:<br />

______________________ Typ: ____________________________<br />

Homologations-Nr.: ______________________ DMSB-Wagenpass-Nr.: _____________<br />

Fahrgestell/VIN-Nr.: ______________________ Fahrzeuggruppe:<br />

DMSB-1600<br />

genehmigt am: __________________<br />

Unterschrift: _______________________<br />

Dieses Datenblatt ist gültig bis zum 31.12.2009<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 28 von 28


1 Allgemeines<br />

2009<br />

Anhang zu den<br />

TECHNISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE DIVISION 2<br />

Nur gültig für die <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> und Gruppe <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT-G<br />

Stand: 28.01.2009<br />

Als Basis für Fahrzeuge der Gruppe <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT-G gelten die Technischen Bestimmungen der<br />

<strong>Division</strong> 2 Gruppe DMSB-1600. Über diese Bestimmungen hinaus haben nachstehende Regelungen<br />

Vorrang.<br />

2 Zugelassene Fahrzeuge (Gruppe <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT-G)<br />

Fahrzeuge mit folgenden handelsüblichen Gas-Treibstoffen auf Methanbasis sind zugelassen:<br />

- CNG-Erdgas (CNG – Compressed Natural Gas)<br />

Diese Fahrzeuge müssen zusätzlich den Bestimmungen der Anlagen 1 entsprechen.<br />

- LPG-Flüssig-/Autogas (LPG – Liquified Petroleum Gas) gemäß EN 589<br />

Diese Fahrzeuge müssen zusätzlich den Bestimmungen der Anlage 2 entsprechen<br />

- Biogas (nach EEG – Gesetz der Erneuerbaren Energie)<br />

Diese Fahrzeuge müssen zusätzlich den Bestimmungen der Anlage 3 entsprechen.<br />

Die Fahrzeuge können serienmäßig auf Gasbetrieb ausgelegt oder nachträglich umgerüstet worden<br />

sein.<br />

Die Fahrzeuge müssen durch einen DMSB-Wagenpass, ausgestellt für die <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT-G, zugelassen<br />

sein. Der Wagenpaß für diese Fahrzeuge wird nur von speziellen vom DMSB bestimmten<br />

Sachverständigen (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil) erstellt.<br />

Zusätzlich zum Wagenpass ist. der Nachweis einer durchgeführten Gassytemeinbauprüfung (GSP)<br />

dem Antrag auf Erstellung des Wagenpasses beizulegen, der nicht älter als 1 Jahr ist.<br />

3 Motor<br />

Kolben<br />

Die Kolben sind freigestellt.<br />

Das Mindestgewicht der Kolben (mit Kolbenbolzen, Sicherungsringe und Kolbenringe) muss 300 g<br />

betragen.<br />

Jeder Kolben muss mit mindestens drei Kolbenringen (ein Ölring und zwei Kompressionsringe) mit<br />

jeweils einer Mindestdicke von 1,1 mm ausgestattet sein.<br />

Darüber hinaus sind die Kolben freigestellt.<br />

4 Zylinderkopf<br />

Das Material der Zylinderkopfdichtung ist frei.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 1 von 21


Zum Zwecke der Überholung darf die Zylinderkopfdichtfläche geplant werden. Ausschließlich zu<br />

diesem Zweck darf eine entsprechend dickere Zylinderkopfdichtung als die Originale verwendet werden.<br />

Das Mindestgesamtvolumen eines Verbrennungsraumes (Punkt 308 im Homologationsblatt)<br />

darf durch diese Maßnahme nicht unterschritten werden.<br />

Das Material der Ventile ist freigestellt.<br />

Die Ventilsitze und die Ventilführungen sind freigestellt, jedoch müssen die Winkel der Ventilachse<br />

beibehalten werde<br />

Verdichtungsverhältnis<br />

Das Verdichtungsverhältnis darf geändert werden, aber nur bei Fahrzeugen mit monovalentem Gasantrieb.<br />

Das Verdichtungsverhältnis darf 13,5:1 nicht überschreiten. Falls das Fahrzeug mit einem<br />

höheren Verdichtungsverhältnis homologiert ist, muss es so geändert werden, dass es 13,5:1 nicht<br />

überschreitet.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 2 von 21


Anlage 1<br />

Besondere Bestimmungen für Erdgas-betriebene Fahrzeuge (CNG)<br />

Über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gelten für CNG-Fahrzeuge folgende besondere Bestimmungen.<br />

1. Komponenten der Druckgasanlage<br />

Eine Druckgasanlage ist als Ausrüstung von Kraftfahrzeugen eine fest mit dem Kraftfahrzeug verbundene<br />

Anlage. Sie wird manometrisch befüllt.<br />

Der Hochdruckteil der Druckgasanlage einschließlich Druckregler muß aus ECE R 110 – geprüften und gekennzeichneten<br />

Komponenten bestehen.<br />

Der Niederdruckteil muss aus ECE R 110 – oder ECE R 67-01 - geprüften und gekennzeichneten Komponenten<br />

bestehen (außer dem Motorsteuergerät / Gasregelung).<br />

Zur Druckgasanlage (Hochdruckseite) gehören zwingend folgende Komponenten (siehe auch Prinzip-Skizze<br />

in Anlage 1-1):<br />

1. Druckgasbehälter: Anzahl, Unterbringung und Schutz<br />

2. Befestigung der Druckgasbehälter<br />

3. Druckgasbehälter-Absperreinrichtung, elektromagnetisch betätigt, gegebenenfalls kombiniert mit 4.<br />

4. Sicherheitseinrichtung am Druckgasbehälter (Durchflußmengenbegrenzer, Berstscheibe), Sicherung<br />

gegen Temperatur- und Drucküberschreitung im Brandfall (Schmelzlot-Sicherung) sowie Sicherheit gegen<br />

Abriss (Rückschlagventil), elektromagnetisches Absperrventil<br />

5. Füllanschluß<br />

6. Rückschlagventil zwischen Füllanschluß und Druckgasbehälter<br />

7. empfohlen: elektromagnetisch betätigtes 3-Wege-Ventil, zwischen Druckregler und Druckgasbehälter<br />

8. Druckregler (Hochdruckseite) inklusive Sicherheitsabblaseeinrichtung (SBV)<br />

9. Rohrleitungen und Verbindungsteile<br />

10. Druck- oder Füllanzeige im Fahrzeugraum (elektrisch), Gas-/Kraftstoffumschalter<br />

11. empfohlen: Proben-Entnahmeanschluss<br />

12. Gasverteiler<br />

13. Gasdruckanzeige im Hochdruckteil (Druckregler)<br />

14. Befüllungs-Überdruckventil (noch nicht vorgeschrieben)<br />

15. Einblasdüsen<br />

Weitere Komponenten der Druckgasanlage:<br />

• Gasdichte Armaturen- und Leitungsumhüllungen im Fahrgastraum<br />

• Filter (empfohlen)<br />

• bewegliche Leitungen (Schlauchleitungen) und deren Verbindungsteile<br />

• Nebenverbraucher (Hochdruckteil)<br />

• Wärmetauscher<br />

• Manometer<br />

Die gesamte Druckgasanlage muss so ausgeführt sein, dass sie auch die Vorschriften des § 41a StVZO<br />

erfüllt. Die Bestätigung über eine von einer autorisierten Stelle durchgeführten Dichtigkeitsprüfung oder Gasanlagenprüfung<br />

(GAP) ist vorzulegen. Sie ist max. 1 Jahr nach Ausstellung gültig.<br />

Alle Teile der Druckgasanlage müssen mindestens 200 mm von der Abgasanlage entfernt sein. Falls Teile<br />

der Druckgasanlage diesen Abstand unterschreiten, müssen im Bereich der betreffenden Teile Hitzeschilder<br />

(Abschirmbleche) angebracht sein.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 3 von 21


zu 1.<br />

Druckgasbehälter, Anzahl, Unterbringung und Schutz<br />

Falls vom Hersteller nicht anders in der Serie vorgesehen, sind max. 4 Druckgasbehälter im Fahrzeug zulässig.<br />

Fassungsvermögen siehe Artikel 2 in dieser Anlage.<br />

Die Druckgasbehälter innerhalb des Fahrzeugs müssen sich hinter dem Hauptbügel, quer zur Fahrzeuglängsachse,<br />

innerhalb der im Art. 21.1 definierten Sicherheitsstruktur befinden.<br />

Hiervon ausgenommen sind<br />

a) vom Fahrzeughersteller serienmäßige verbaute Unterflur-Anordnungen.<br />

b) ein auf der Beifahrerseite in Fahrzeuglängsrichtung befestigter Druckgasbehälter<br />

Die im Art. 21.1. definierte Sicherheitsstruktur darf um eine Schutzgitterkonstruktion (siehe Skizze) an den<br />

hinteren Innenradhäusern erweitert werden. Der lichte Abstand dieser Gitterkonstruktion zum Heckabschlußblech/-träger<br />

muss mindestens 400 mm betragen (Meßstelle Fahrzeugmitte)<br />

Außerdem darf für einen Druckgasbehälter direkt hinter dem Hauptbügel in den Fahrzeugboden bzw. in die<br />

Rücksitzbankstruktur eine dem Behälterradius entsprechend geformte Muldenwanne eingeschweißt werden.<br />

Der tiefste Punkt dieser Wanne darf nicht unterhalb der Türschweller-Oberkante liegen.<br />

Druckgasbehälter inklusive angeschraubtem Magnetabsperrventil müssen mindestens 100 mm von der<br />

Karosserieaußenhaut entfernt sein. Darüber hinaus muss jedes Magnetabsperrventil am Druckgasbehälter<br />

durch eine wirkungsvolle Schutzvorrichtung aus Metall/Kohlefaser (Schutz vor Abriss) umgeben sein. Dieser<br />

Schutz kann auch durch Rohre der Überrollvorrichtung ersetzt werden, welche sich in unmittelbarer Nähe<br />

dieser Magnetventile befinden.<br />

Alle Druckgasbehälter müssen mit mindestens je einem Magnetabsperrventil, je einer innen liegenden<br />

Schmelzsicherung, je einer Berstscheibe, je einem Durchflußmengenbegrenzer und je einem Rückschlagventil<br />

ausgerüstet sein.<br />

Alle Behälter sind so einzubauen, dass ihre Sicherheitsarmaturen vom Fahrer möglichst weit entfernt sind.<br />

Der max. zulässige Druck der Gasfüllung beträgt 200 bar bei 15 °C.<br />

Die Prüfung und Genehmigung des Druckgasbehälters ist zeitlich begrenzt. Die Gültigkeitsdauer ab Herstelldatum<br />

ist zu beachten.<br />

zu 2.<br />

Befestigung der Druckgasbehälter<br />

Die Befestigung der Druckgasbehälter hat mit mindestens 30 mm breiten und mindestens 2 mm dicken Metallbändern<br />

sowie mindestens M10 Gewindebolzen auf einem Gestell oder auf Konsolmulden zu erfolgen.<br />

Die Karosserieunterseite ist im Bereich der Befestigungsstellen des Gestells/der Konsolmulden zum Beispiel<br />

durch Flacheisen zu verstärken.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 4 von 21


Mindestanzahl der Befestigungsbänder: Masse des gefüllten Behälters bis 50 kg: 3<br />

Masse des gefüllten Behälters größer 50 kg: 4<br />

Um die temperaturbedingte Ausdehnung der Behälter (Verbundkonstruktionen!) auszugleichen, muss zwischen<br />

den Metallhalterungen und Druckgasbehälter eine flexible Zwischenlage (z.B. Gummiband) vorhanden<br />

sein. Die mögliche Dehnung der Spannbänder darf nicht geringer sein, als die beim Füllen des Behälters<br />

erfolgende Dehnung. Drahtseile o.ä. als Spannbänder sind unzulässig.<br />

Der/die Behälter ist/sind so einzubauen, dass die Sicherheitsarmaturöffnung (Schmelzsicherung) vom Fahrer<br />

weg gerichtet ist.<br />

Die Befestigung eines (1) Druckgasbehälters auf der Beifahrerseite in Fahrzeuglängsrichtung hat mit mindestens<br />

4 Metallhalterungen/Konsolmodulen auf dem entsprechend verstärkten Karosserieboden bzw. ihn<br />

teilweise ersetzenden Teilen (z.B. Sitzhalterungen) zu erfolgen.<br />

Außerdem ist bei dieser Anordnung die nach 21.1 geforderte Sicherheitsstruktur zumindest auf der Beifahrerseite<br />

um mindestens zwei Flankenschutzstreben (siehe Anhang J, Art. 253-8, Abbildungen 253-9, -10<br />

und -11) zu erweitern ( 253-9 in Verbindung mit 4 Knotenblechen 253-34).<br />

Die Befestigung eines (1) Druckgasbehälters auf der Beifahrerseite ist nur zulässig, wenn hinter dem Hauptbügel<br />

ein und nur ein Druckgasbehälter eingebaut ist. Das Volumen des Behälters auf der Beifahrerseite<br />

darf max. 100% vom Volumen des Behälters hinter dem Hauptbügel aufweisen. Außerdem darf die Masse<br />

des gefüllten Behälters einschließlich Konsole, Armaturen und Feuerschutzwand max. 100 kg betragen.<br />

zu 3. Druckgasbehälter-Absperreinrichtung; gegebenenfalls kombiniert mit 4.<br />

Alle Magnetabsperrventile (MV) sind so zu schalten, dass sie ohne Motordrehzahlsignal stromlos sind und<br />

entsprechende Leitungen und Druckgasbehälter verschließen.<br />

Bei älteren, z.B. Venturi-Anlagen, bei denen kein Motordrehzahlsignal verwendet wird, muss zum Betätigen<br />

der MV ein vom Zündstromkreis unabhängiger, zusätzlicher Stromkreis vorhanden sein, welcher mit einem<br />

vom Zündschalter unabhängigen Schalter, betätigt wird (Beispiel: Gas-/Kraftstoff-Umschalter).<br />

Dieser Schalter muss mindestens 50 mm vom Schalter für den Zündstrom entfernt sein und gegen unbeabsichtigtes<br />

Betätigen gesichert sein. Der Schalter muss gelb, mit der Aufschrift „GAS“ gekennzeichnet sein.<br />

Damit ist beim Betrieb mit Kraftstoff die Gasanlage abzuschalten. Die Funktion der Magnetventile ist hiermit<br />

ebenfalls überprüfbar.<br />

Die Absperreinrichtungen (MV) müssen innerhalb der nach Art. 21.1 geforderten Sicherheitsstruktur liegen.<br />

zu 4. Sicherheitseinrichtung am Druckgasbehälter (Durchflußmengenbegrenzer), Sicherung gegen<br />

Temperatur- und Drucküberschreitung im Brandfall (Schmelzlot-Sicherung) sowie Sicherheit<br />

gegen Abriss (Rückschlagventil)<br />

Der Bereich der Schmelzlotsicherung soll außerhalb unter Art. 21.6.Feuerschutz verlangten Feuerschutzwand<br />

liegen, muß aber innerhalb der nach Art. 21.1 geforderten Sicherheitsstruktur liegen.<br />

zu 5.<br />

Füllanschluß<br />

Der Füllanschluß muss vom Typ NGV 1 (i.d.R. bei Rallyes) oder NGV 2 (i.d.R. bei Rundstreckenrennen)<br />

sein.<br />

Der Füllanschluß muss mit einer Schutzkappe versehen und so angebracht sein, dass bei einem Unfall Beschädigungen<br />

möglichst auszuschließen sind. Der Füllanschluß muss sich außen am Fahrzeug, jedoch<br />

nicht in den Scheiben befinden. Der Füllanschluß darf nicht über der Karosserie hervorstehen. Unmittelbar<br />

am Füllanschluss ist eine Beschriftung anzubringen mit der Aufschrift „Erdgas CNG“ und dem maximalen<br />

Füllvolumen des Druckgasbehälters (max. = XX Liter).<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 5 von 21


zu 6. Rückschlagventil<br />

Ein Rückschlagventil muss zwischen dem Füllanschluß und Druckgasbehälter, möglichst nahe am Druckgasbehälter,<br />

außerhalb crashgefährdeter Zonen eingebaut sein<br />

zu 7. 3-Wege-Ventil<br />

Das 3-Wege-Ventil ist empfohlen. Es muss eine elektromagnetische Betätigung aufweisen.<br />

Das Ventil muss innerhalb der nach Art. 21.1 geforderten Sicherheitsstruktur liegen.<br />

zu 8.<br />

Druckregler<br />

Es muss ein Druckregler mit einer Sicherheitsabblaseinrichtung (SBV) verwendet werden. An der SBV muss<br />

eine gelb gekennzeichnete Entlüftungsleitung angeschlossen sein, die außerhalb des Motorraums ins Freie<br />

führt. Dies gilt nicht für Druckregler mit integriertem SBV.<br />

Der Druckregler mit SBV darf sich nicht im Fahrzeuginnenraum befinden, muss sich an oder in der Nähe der<br />

Trennwand zum Fahrzeuginnenraum im Motorraumraum befinden.<br />

Die Befestigung der Druckreglers ist so auszuführen, dass sie einer Beschleunigung von mindestens 25 g in<br />

jede Richtung widersteht.<br />

zu 9.<br />

Rohrleitungen<br />

Es ist nur eine (ungestückelte) Hochdruckleitung aus Edelstahl für die Versorgung des Motors zulässig. Sie<br />

ist innerhalb der Sicherheitsstruktur auf kürzestem Wege aus dem Fahrzeuginnenraum nach draußen zu<br />

verlegen.<br />

Leitungen /Leitungsteile im Fahrzeuginnenraum sollen flammhemmend und gasdicht zum Fahrzeuginnenraum<br />

abgeschottet und innerhalb der Sicherheitsstruktur - so kurz als möglich - verlegt sein. Dies gilt auch<br />

für die Füllleitung.<br />

Im Hochdruckteil sind nur feste Verrohrungen zulässig.<br />

Die Hochdruckleitungen müssen einem Berstdruck von mindestens 1000 bar standhalten und durch ein<br />

Abnahme-Prüfzeugnis zertifiziert sein.<br />

Die Verwendung von Edelstahl ist auch für Hochdruck-Verbindungs-/Anschlußstücke vorgeschrieben.<br />

Bei Niederdruckleitungen muss der Berstdruck mindestens 70 bar betragen.<br />

Schlauchleitungen sind mit festeingebundenen Schlaucharmaturen anzubinden oder es ist durch geeignete<br />

Schlauchbinder fester Sitz gegen Abrutschen/Lösen zu gewährleisten.<br />

Niederdruck-Schlauchleitungen müssen eine abriebfeste Umhüllung besitzen (z.B. Spirale).<br />

Alle Rohrverschraubungen müssen durch ein Prüfzeugnis zertifiziert sein.<br />

zu 10.<br />

Druck- oder Füllanzeige im Fahrzeugraum (elektrisch), Gas-/Kraftstoffumschalter<br />

Zur Anzeige des Gasvorrates sind im Fahrgastraum nur elektrisch gesteuerte und spannungskompensierte<br />

Anzeigeinstrumente zulässig. Die entsprechenden Drucksensoren (Druckmanometer) dürfen sich nicht im<br />

Fahrgastraum befinden.<br />

zu 11.<br />

Probeentnahmeanschluss – empfohlen<br />

Zur Entnahme von Gasproben ist im Niederdruckteil der Gasanlage, zwischen Druckminderer und Gasverteiler,<br />

ein vom DMSB genehmigter Anschluß zu installieren.<br />

zu 12.<br />

Gasverteiler<br />

Das im Druckregler entspannte Gas wird mittels Schlauchverbindung zum elektromagnetisch taktenden<br />

Gasverteiler (Rail) - beim Venturi-System zum Vergaseroberteil - geleitet.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 6 von 21


zu 13.<br />

Gasdruckanzeige<br />

Eine manometrische Gasdruckanzeige in der Nähe des Druckreglers/ am Druckregler ist vorgeschrieben.<br />

zu 14.<br />

Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil (derzeit noch nicht vorgeschrieben)<br />

Ein vom DMSB zugelassenes mechanisches Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil, muss in der Einfüllleitung<br />

zwischen Tankeinfüllstutzen und Rückschlagventil eingebaut sein (ausgelegt auf 200 bar Fülldruck),<br />

siehe Art. 4 dieser Anlage.<br />

zu 15.<br />

Einblasdüsen (entfällt bei Vergaserbetrieb)<br />

Einblasdüsen müssen in das Ansaugrohr eingesetzt werden.<br />

2. Mindest- und Maximalvolumen der Druckgasbehälter<br />

Hubraum bis 1.400 ccm:<br />

Hubraum über 1.400 bis 2.000 ccm:<br />

Hubraum über 2.000 ccm:<br />

mindestens 50 l<br />

mindestens 60 l<br />

mindestens 70 l<br />

Das Gesamtfassungsvolumen aller eingebauten Druckgasbehälter darf maximal 300 Liter betragen.<br />

3. Erdgas-Spezifikation<br />

Es ist ausschließlich die Verwendung von handelsüblichen L-Gas oder H-Gas (Gasfamilie 2) ohne weitere<br />

Zusätze mit Ausnahme der angesaugten Verbrennungsluft erlaubt. Das verwendete Gas muss den Technischen<br />

Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 260 entsprechen.<br />

Erdgas ist ein komplexes Gemisch von Kohlenwasserstoffen und inerten Gasen, deren Anteile in den nachfolgenden<br />

Grenzen enthalten sein dürfen:<br />

Anteil<br />

Max./Min.werte<br />

Methan<br />

70,0 – 98,0 Mass.%<br />

Methanzahl max. 98<br />

Ethan<br />

< 18 Mass.%<br />

Propan<br />

< 8 Mass.%<br />

Butan<br />

< 3 Mass.%<br />

Pentan<br />

< 2 Mass.%<br />

Stickstoff<br />

< 25 Mass.%<br />

Kohlenstoffdioxid<br />

< 15 Mass.%<br />

Das verwendete Erdgas wird gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 261 überprüft.<br />

4. DMSB zugelassenes Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil<br />

Vom DMSB wurde noch kein geeignetes Ventil zugelassen.<br />

Inzwischen muss sichergestellt sein, dass nur an Tankstellen getankt wird, die vom<br />

§ 14 GSG Sachverständigen freigegeben sind und somit gewährleistet ist, dass die Tankanlage beim Normdruck<br />

(200 bar) abschaltet. Dies ist während des Tankvorgangs am vorgeschriebenen Manometer (siehe<br />

Anlage I, Art. 13) zu kontrollieren.<br />

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Anlage 1-1<br />

Bestandteile der Druckgasanlage - Prinzip-Zeichnung<br />

1. Druckgasbehälter<br />

2. Befestigung der Druckgasbehälter<br />

3. Druckgasbehälter-Absperreinrichtung (Magnetventil elektomagnetisch betätigt)<br />

4. Sicherheitseinrichtung am Druckgasbehälter (Durchflußmengenbegrenzer), Sicherung gegen<br />

Temperatur- und Drucküberschreitung im Brandfall (Schmelzlotsicherung) u. Rückschlagventil<br />

5. Füllanschluß<br />

6. Rückschlagventil zwischen Füllanschluß und Druckgasbehälter<br />

7. 3 -Wege-Ventil elektomagnetisch betätigt<br />

8. Druckregler (Hochdruckseite) inkl. Abblaseinrichtung<br />

9. Rohrleitung und Verbindungsteile<br />

10. Druck- oder Füllanzeige im Fahrzeugraum, elektrisch, Umschalter Gas-/Kraftstoff<br />

11. Proben-Entnahmeanschluß<br />

12. Gasverteiler<br />

13. Gasdruckanzeige<br />

14. Befüllungs- Überdruckventil (DMSB-zugelassen)<br />

15. Einblasventil<br />

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Anlage 2<br />

Besondere Bestimmungen für Flüssiggas / Autogas-betriebene Fahrzeuge (LPG)<br />

Von den vorstehenden Bestimmungen (nicht Anlage 1) abweichend und zusätzlich gelten für LPG-<br />

Fahrzeuge folgende besondere Bestimmungen:<br />

1. Komponenten der Flüssiggasanlage<br />

Eine Flüssiggasanlage ist als Ausrüstung von Kraftfahrzeugen eine fest mit dem Kraftfahrzeug verbundene<br />

Anlage. Sie wird manometrisch befüllt.<br />

Alle Komponenten der Flüssiggasanlage müssen aus ECE R 67-01 – geprüften und gekennzeichneten<br />

Komponenten bestehen.<br />

Zur Flüssiggasanlage gehören zwingend folgende Komponenten (siehe auch Prinzip-Skizze in Anlage 2-1):<br />

1. Flüssiggasbehälter, Anzahl, Unterbringung und Schutz<br />

2. Befestigung der Flüssiggasbehälter<br />

3. Tankarmaturen mit Sicherheitseinrichtungen gemäß ECE-R 67-01 (Durchflussmengenbegrenzer,<br />

Überdruckventil 27 bar, 80% Füllstandsregelung, automatische Absperrvorrichtung mittels Magnetventil<br />

und Rückschlagventil zum Füllanschluß). Eine zusätzliche Schmelzlotsicherung ist nicht<br />

erforderlich<br />

4. Füllanschluss mit Rückschlagventil<br />

5. Elektromagnetisches Absperrventil im Motorraum<br />

6. Verdampferdruckminderer (Reduktor)<br />

7. Rohrleitungen, bewegliche Leitungen (Schlauchleitungen) und Verbindungsteile<br />

8. Füllstandsanzeige im Fahrzeugcockpit (elektronisch), Gas-/Kraftstoffumschalter<br />

9. Gasdosiereinrichtung (Rail)<br />

10. Füllstandsanzeige am Flüssiggastank (mechanisch)<br />

11. Vorrichtung zur Ableitung von Gasen<br />

Weitere Komponenten der Flüssiggasanlage sind:<br />

• Gasdichte Armaturenumhüllung (Armaturenkasten) bei Flüssiggastanks die im Fahrzeuginnenraum<br />

montiert sind<br />

• Gasfilter (empfohlen)<br />

• Zusatzwärmetauscher<br />

• Feuerschutzwand bei Flüssiggastanks, die im Fahrzeuginnenraum montiert sind 8z.B. Umhausung der<br />

Flüssigkeitstankanlage)<br />

Die gesamte Flüssiggasanlage muss so ausgeführt sein, dass sie auch die Vorschriften des § 41a StVZO<br />

erfüllt. Die Bestätigung über eine von einer autorisierten Stelle durchgeführten Dichtigkeitsprüfung oder Gasanlagenprüfung<br />

(GAP) ist vorzulegen. Sie ist max. 1 Jahr nach Ausstellung gültig.<br />

Alle Teile der Flüssiggasanlage müssen mindestens 200 mm von der Abgasanlage entfernt sein. Falls Teile<br />

der Flüssiggasanlage diesen Abstand unterschreiten, müssen im Bereich der betreffenden Teile zusätzliche<br />

Hitzeschilder (Abschirmbleche) angebracht sein.<br />

zu 1. Flüssiggasbehälter, Anzahl, Unterbringung und Schutz<br />

Falls vom Hersteller nicht anders in der Serie vorgesehen, ist max. 1 Flüssiggasbehälter im Fahrzeug zulässig.<br />

Fassungsvermögen siehe Artikel 2.<br />

Flüssiggasbehälter innerhalb des Fahrzeugs müssen sich hinter dem Hauptbügel, quer zur Fahrzeuglängsachse,<br />

innerhalb der im Art. 21.1 definierten Sicherheitsstruktur befinden.<br />

Hiervon ausgenommen sind vom Fahrzeughersteller serienmäßige verbaute Unterflur-Anordnungen.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 9 von 21


Außerdem darf für den Flüssigkeitsbehälter direkt hinter dem Hauptbügel in den Fahrzeugboden bzw. in die<br />

Rücksitzbankstruktur eine dem Behälterradius entsprechend geformte Muldenwanne eingeschweißt werden.<br />

Der tiefste Punkt dieser Wanne darf nicht unterhalb der Türschweller-Oberkante liegen.<br />

Muldentanks im Kofferraum anstelle des Ersatzrads sind nicht zulässig.<br />

Flüssiggasbehälter inklusive Tankarmaturen müssen mindestens 100 mm von der Karosserieaußenhaut<br />

entfernt sein. Darüber hinaus muss jede Tankarmatur durch eine wirkungsvolle Schutzvorrichtung aus Metall/Kohlefaser<br />

(Schutz vor Beschädigungen) umgeben sein. Dieser Schutz kann auch durch Rohre der<br />

Überrollvorrichtung ersetzt werden, welche sich in unmittelbarer Nähe dieser Tankarmatur befinden.<br />

Der Normdruck der Flüssigkeitsfüllung beträgt 15 bar bei 15°C<br />

Die Prüfung und Genehmigung des Flüssigkeitsbehälters kann zeitlich begrenzt sein. Die Gültigkeitsdauer<br />

ab Herstelldatum ist zu beachten.<br />

zu 2.<br />

Befestigung des Flüssiggasbehälters<br />

Die Befestigung des Flüssiggasbehälters hat mit mindestens 30 mm breiten und mindestens 2 mm dicken<br />

Metallbändern sowie mindestens M10 Gewindebolzen auf einem Gestell oder auf Konsolmulden zu erfolgen.<br />

Die Karosserieunterseite ist im Bereich der Befestigungsstellen des Gestells/der Konsolmulden zum Beispiel<br />

durch Flacheisen zu verstärken.<br />

Mindestanzahl der Befestigungsbänder: Masse des gefüllten Behälters bis 50 kg: 3<br />

Masse des gefüllten Behälters größer 50 kg: 4<br />

Es sind entweder kunststoffbeschichtete Metallspannbänder zu verwenden, oder nachgiebige (Gummi-)<br />

Unterlagen zwischen Behälterspannbänder und Behälter zu montieren.<br />

Die Spannbänder müssen so ausgeführt sein, dass die zulässige Flächenpressung auf die Behälter nicht<br />

überschritten wird. Die mögliche Dehnung der Spannbänder darf nicht geringer sein, als die beim Füllen des<br />

Behälters erfolgende Dehnung. Drahtseile o.ä. als Spannbänder sind unzulässig.<br />

zu 3.<br />

Tankarmaturen mit Sicherheitseinrichtungen<br />

Die Tankarmaturen / Sicherheitseinrichtungen umfassen Durchflußmengenbegrenzer, Überdruckventil 27<br />

bar, 80% Füllstandsregelung, automatische Absperrvorrichtung mittels Magnetventil (stromlos zu) sowie ein<br />

Rückschlagventil zum Betankungsanschluß.<br />

Alle Magnetabsperrventile (MV) sind so zu schalten, dass sie ohne Motordrehzahlsignal stromlos sind und<br />

entsprechende Leitungen und Flüssigkeitsbehälter verschließen.<br />

Bei älteren Anlagen, bei denen kein Motordrehzahlsignal verwendet wird, muss zum Betätigen der MV ein<br />

vom Zündstromkreis unabhängiger, zusätzlicher Stromkreis vorhanden sein, welcher mit einem vom Zündschalter<br />

unabhängigen Schalter, betätigt wird (Beispiel: Gas-/Kraftstoff-Umschalter).<br />

Dieser Schalter muss mindestens 50 mm vom Schalter für den Zündstrom entfernt sein und gegen unbeabsichtigtes<br />

Betätigen gesichert sein. Der Schalter muss gelb, mit der Aufschrift „GAS“ gekennzeichnet sein.<br />

Damit ist beim Betrieb mit Kraftstoff die Gasanlage abzuschalten. Die Funktion der Magnetventile ist hiermit<br />

ebenfalls überprüfbar.<br />

Die Absperreinrichtungen (MV) müssen innerhalb der nach Art. 21.1 geforderten Sicherheitsstruktur liegen.<br />

Bei Fahrzeugen mit Flüssiggastanks im Fahrzeuginnenraum muss der Armaturenkasten gasdicht ausgeführt<br />

sein. Der Armaturenkasten zum Schutz der Armaturen gegen mechanische Beschädigung muss auch eine<br />

Armaturenbelüftung aufweisen. Es ist sicherzustellen, dass die Be-/Entlüftungsleitung direkt ins Freie führt.<br />

Der Abstand ihrer Mündung zu Zündquellen (z.B. heiße Auspuffanlage) muss mindestens 300 mm betragen.<br />

Die Druckfestigkeit des Armaturenkastens muss abweichend von der ECE-R 67-01 1000 mbar betragen.<br />

Armaturenschutzkästen aus Kunststoff sind nicht zulässig.<br />

Der Armaturenkasten ist so anzuordnen, dass er dem Fahrer/Beifahrer nicht zugewandt ist.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 10 von 21


Nach ECE-R 67-01 geprüfte Tankarmaturen sind mit einer automatischen 80% Füllstandsregelung versehen.<br />

Das bedeutet, dass die Tanks bis maximal 80% vom Bruttovolumen befüllt werden können (Schwimmerventil<br />

im Füllanschluß). Manipulationen an der Füllstandsbegrenzung stellen einen schweren Verstoß<br />

gegen die Sicherheit dar und sind ausdrücklich verboten.<br />

zu 4.<br />

Füllanschluss mit Rückschlagventil<br />

Der Füllanschluss muss vom Typ ACME oder „EURO–Nozzle“ sein. Ein Rückschlagventil ist integraler Bestandteil<br />

des Füllanschlusses. Die Verwendung von Adaptern zur Anpassung des Füllstandards an andere<br />

europäische Länder ist grundsätzlich zulässig.<br />

Der Füllanschluss muss mit einer Schutzkappe versehen und so angebracht sein, daß bei einem Unfall<br />

Beschädigungen möglichst auszuschließen sind. Der Füllanschluss muss sich außen am Fahrzeug, darf<br />

sich jedoch nicht in den Scheiben befinden. Der Füllanschluss darf nicht mehr als 10 mm über die Karosserie<br />

hervorstehen.<br />

Unmittelbar am Füllanschluss ist eine Beschriftung anzubringen mit der Aufschrift „Flüssiggas LPG“ und<br />

dem maximalen Füllvolumen des Flüssiggastanks (max = xx liter). Das maximale Füllvolumen errechnet sich<br />

aus Bruttotankvolumen x 0,8 (siehe auch zu 3).<br />

zu 5.<br />

Elektromagnetisches Absperrventil im Motorraum<br />

Im Motorraum ist ein zusätzliches Absperrventil in der Flüssigphase vorzusehen. Es ist im Bereich der<br />

Schottwand zum Fahrzeuginnenraum zu montieren.<br />

Falls die Gefahr von thermischer Expansion besteht, sind zusätzliche Sicherheitseinrichtungen gegen<br />

Drucküberschreitung in Rohrleitungsabschnitten mit Flüssigphase vorzusehen.<br />

zu 6.<br />

Druckregler<br />

Der Druckregler (Reduktor, Verdampfer-Druckminderer) darf sich nicht im Fahrgastraum befinden, er muss<br />

sich an oder in der Nähe der Trennwand zum Fahrgastraum im Motorraum befinden.<br />

Die Befestigung des Druckreglers ist so auszuführen, dass sie einer Beschleunigung von mindestens 25 g in<br />

jede Richtung widersteht. Die Installations- und Prüfhinweise des Herstellers sind zu beachten. Die Kühlmittelleitungen<br />

zur Beheizung des Verdampfers sind so kurz wie möglich zu halten.<br />

Nach dem Druckregler ist ggf. eine Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung vorzusehen, falls der<br />

Druckregler selbst nicht abgesichert ist und die nachfolgenden Anlagenteile nicht für den Eingangsdruck des<br />

Druckreglers geeignet sind.<br />

zu 7.<br />

Rohrleitungen, bewegliche Leitungen (Schlauchleitungen) und Verbindungsteile<br />

Kunststoff-/Schlauchleitungen in der Flüssigphase der Gasanlage sind nicht erlaubt, ausgenommen die<br />

Schlauchleitung vom Betankungsanschluß zum Flüssiggasbehälter, die für diesen Anwendungsfall nachweislich<br />

geeignet sein muss (ECE-R 67-01 Kennzeichnung).<br />

Es ist nur eine Druckgasleitung für die Versorgung des Motors zulässig. Sie ist innerhalb der Sicherheitsstruktur<br />

auf kürzestem Wege aus dem Fahrzeuginnenraum nach draußen zu verlegen. Die Verlegung der<br />

Druckgasleitung am Unterboden hat so zu erfolgen, dass eine mechanische Beschädigung der Leitung im<br />

Renneinsatz so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann. Es sind grundsätzlich Leitungswege zu<br />

wählen die der Leitungsführung der benzinführenden Leitungen entsprechen. Die Rohrleitungen müssen<br />

gemäß ECE-R 67-01 zugelassen sein.<br />

Alle Druckleitungen und Armaturen im Fahrzeuginnenraum müssen sich innerhalb der Sicherheitsstruktur<br />

befinden, mit Ausnahme der Schlauchleitung zum Betankungsanschluss.<br />

Alle Leitungen im Fahrzeuginnenraum müssen gasdicht und flammhemmend ummantelt sein.<br />

Druckleitungen in der Flüssigphase müssen aus Kupfer oder Edelstahl sein. Fittings für die Verbindung von<br />

Leitungen in der Flüssigphase müssen aus Edelstahl oder Messingwerkstoffen hergestellt sein.<br />

Alle flexiblen Leitungen müssen schraubbare Verbindungen und festeingebundene Schlaucharmaturen,<br />

sowie außen eine abriebfeste Umhüllung besitzen (z.B. Spirale). Schlauchschellen oder Klemmschellen zur<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 11 von 21


Befestigung und Abdichtung von Gasleitungen sind nur im Niederdruckteil zulässig. Alle flexiblen Leitungen<br />

müssen nach ECE-R 67-01 zugelassen sein.<br />

Flexible Leitungen sind auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen.<br />

zu 8.<br />

Füllstandsanzeige im Fahrzeugcockpit (elektronisch)<br />

Der Füllstand der Flüssiggastanks muss mittels einer elektronisch arbeitenden Anzeige an sichtbarer Stelle<br />

im Cockpitbereich angezeigt werden.<br />

zu 9.<br />

Gasdosiereinrichtung<br />

Die Gasdosiereinrichtung dient zur Aufteilung und Dosierung des vom Druckregler entspannten Gases auf<br />

die Einblasedüsen für die einzelnen Zylinder.<br />

zu 10.<br />

Füllstandsanzeige am Flüssiggastank (mechanisch), Gas-/Kraftstoffumschalter<br />

Der Flüssiggastank muss eine rein mechanisch arbeitende Füllstandsanzeige aufweisen.<br />

zu 11.<br />

Vorrichtung zur Ableitung von Gasen<br />

Gase, die aus ggf. vorhandenen Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung (Sicherheitsabblasventile)<br />

oder aus dem Armaturenschutzkasten austreten können, müssen gefahrlos aus dem Fahrzeuginneren<br />

abgeleitet werden.<br />

2. Mindest- und Maximalvolumen der Flüssiggasbehälter<br />

(geometrisches Volumen)<br />

Hubraum bis 1.400 ccm:<br />

Hubraum über 1.400 bis 2.000 ccm:<br />

Hubraum über 2.000 ccm:<br />

mindestens 50 l<br />

mindestens 60 l<br />

mindestens 70 l<br />

Das Gesamtfassungsvolumen (geometrisches Volumen) des Flüssigkeitsbehälters darf maximal betragen:<br />

Hubraum bis 1400 ccm: 90 l<br />

Hubraum über 1400 ccm: 110 l<br />

3. Flüssiggas-Spezifikation<br />

Es ist ausschließlich die Verwendung von handelsüblichen Flüssiggasen ohne weitere Zusätze mit Ausnahme<br />

der angesaugten Verbrennungsluft erlaubt Handelsüblich sind etwa 60 Vol % Propan und 40 Vol % Butan.<br />

Die Anteile können sich je nach Jahreszeit ändern.<br />

Die Qualität des verwendeten Flüssiggases muss EN 589 entsprechen.<br />

Das verwendete Flüssiggas wird in Anlehnung an DIN 51 622 überprüft.<br />

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Anlage 2-1<br />

Bestandteile der Flüssiggasanlage - Prinzipzeichnung<br />

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Anlage 3<br />

Besondere Bestimmungen für Biogas-betriebene Fahrzeuge<br />

Da Biogas wie Erdgas zum überwiegenden Teil aus Methan besteht und in seinen Eigenschaften dem Erdgas<br />

entspricht, entspricht diese Anlage 3 in Ziffern<br />

1 (Komponenten der Druckgas-Anlage)<br />

2. (Mindest- und Maximalvolumen der Druckgasbehälter) und<br />

4. DMSB zugelassenes Befüllungs-Überdruck-Sicherheitsventil für Gruppe AT-G<br />

der Anlage 1 (Besondere Bestimmungen für erdgasbetriebene Fahrzeuge).<br />

3. Biogas-Spezifikation<br />

Biogas darf nur aus natürlichen Reststoffen gewonnen werden. Nach Reinigung darf der Methan-Anteil<br />

höchstens 98% betragen. Ansonsten dürfen nur Stickstoff, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoffe im Gas<br />

enthalten. Die Massen-Prozent-Anteile dürfen je nach Reinigungsgrad des Biogases frei variieren.<br />

Anlage 3-1<br />

Bestandteile der Druckgasanlage - Prinzip-Zeichnung biogasbetriebener Fahrzeuge<br />

Prinzip wie Anlage 1-1, davon abweichend:<br />

Methan<br />

70,0 - 99,0 Mass.%<br />

Methanzahl max. 99<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 14 von 21


Wettbewerbsbestimmungen für die <strong>ADAC</strong> PROCAR 2009<br />

(<strong>Division</strong> 2)<br />

Stand: 28.01.2009<br />

Nachfolgende Bestimmungen sind gültig für Fahrzeuge der <strong>Division</strong> 2 (Gruppe <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT- G):<br />

1. Reifen<br />

In der <strong>ADAC</strong> PROCAR sind Einheitsreifen der Marke DUNLOP mit der Größenbezeichnung 185 /<br />

580 R15 und der Mischungsnummer 894 für Slick-Reifen bzw. Mischungsnummer 404 für Regen-<br />

Reifen vorgeschrieben. Die Slick-Reifen sind durch einen Barcode gekennzeichnet und weisen einen<br />

runden Aufkleber mit der Kennzeichnung <strong>ADAC</strong> PROCAR auf.<br />

1.1 Anzahl der Reifen<br />

In der Saison 2009 werden maximal 36 Slick-Reifen pro Fahrzeug/Start-Nr. zugeteilt.<br />

Aus logistischen Gründen dürfen grundsätzlich pro Fahrzeug und pro Veranstaltung maximal 6<br />

Slickreifen und maximal 6 Regenreifen an der Rennstrecke erworben werden.<br />

Der Einsatz der Slick-Reifen ist beschränkt auf die für das betreffende Fahrzeug registrierten Slick-<br />

Reifen (neu oder gebraucht).<br />

Die Reifen für die betreffende Veranstaltung sind durch das Team mit den Reifen-Nr. auf einer Einzel-Reifenliste<br />

(Vordruck wird bei der 1. Veranstaltung durch die Technische Abnahme zusammen<br />

mit der Sammel- bzw. Jahresliste ausgehändigt) einzutragen und der Technischen Abnahme vor<br />

dem ersten offiziellen Qualifikationstraining vorzulegen.<br />

Auf der Sammel- bzw. Jahresliste, die beim Team verbleibt, sind die Reifen-Nr. zur Kontrolle der<br />

Reifen-Nr. aus den Vorveranstaltungen einzutragen. Die Sammel- bzw. Jahresliste ist auf Anforderung<br />

der Technischen Abnahme vorzulegen.<br />

Der Fahrer ist für die Korrektheit der von seinem Team geführten Liste verantwortlich.<br />

Bei der Reifenabholung wird dem Team eine Reifenliste mit den erfassten Reifen-Nr. ausgehändigt.<br />

Das Team hat die Aufgabe, umgehend die auf der Reifenliste erfassten Nummern mit den Nummern<br />

auf den ausgegebenen Reifen zu vergleichen. Nach Ablauf von 10 Minuten gelten die Nummern auf<br />

der Reifenliste als rechtsverbindlich.<br />

1.2 Reifenkennzeichnung<br />

Die Kennzeichnung bzw. die Barcode-Erfassung der Slick-Reifen hat grundsätzlich vor dem ersten<br />

offiziellen Qualifikationstraining zu erfolgen.<br />

Wer am Qualifikationstraining und Rennen mit nicht gekennzeichneten und erfassten Slick-Reifen<br />

teilnimmt, wird mit Nichtwertung für den Veranstaltungsteil bestraft, in dem der Verstoß stattgefunden<br />

hat. Darüber hinaus haben die Sportkommissare die Möglichkeit, weitere Strafen zu verhängen.<br />

Als teilgenommen gilt, wenn während der Veranstaltung die Boxengasse in Höhe der Signalgebung<br />

verlassen und/oder die Rennstrecke befahren wird.<br />

1.3 Regenreifen<br />

Die Anzahl der Regenreifen ist freigestellt und eine Kennzeichnung bzw. Barcode-Erfassung ist nicht<br />

erforderlich. Der Artikel 1 ist zu beachten.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 15 von 21


1.4 Reifenbehandlung<br />

Jegliches Verändern der Reifen (z.B. durch Runderneuern, Nachschneiden, thermische oder chemische<br />

Behandlung) ist verboten. Beim jeweils erstmaligen Verlassen der Boxengasse und nach einem<br />

Reifenwechsel während des Trainings oder eines Rennens darf die Reifentemperatur max. 10<br />

Grad über der Umgebungstemperatur sein. Maßgeblich ist das Messgerät bei der technischen Abnahme.<br />

Empfehlung: Reifen nicht direkt der Sonneneinstrahlung aussetzen.<br />

2. Kraftstoff, Verbrennungsmittel<br />

2.1 Bei den jeweiligen Veranstaltungen darf nur der von der <strong>ADAC</strong> PROCAR dort vorgeschriebene handelsübliche<br />

unverbleite Einheitskraftstoff, welcher der deutschen Norm DIN EN 228 (DIN 51 607) für<br />

Super Plus entspricht, verwendet werden. Jegliches Verändern des vorgeschriebenen Kraftstoffes<br />

ist verboten. So dürfen keinerlei Substanzen hinzugefügt, entfernt oder in ihrer Konzentration verändert<br />

werden. Jegliches Vermischen mit anderen Kraftstoffen ist verboten.<br />

2.2 Anschlußbohrung<br />

Im Ansaugkrümmer muss eine Bohrung bzw. ein Anschlussstück der Größe M 8-Innengewinde mit<br />

Blindstopfen angebracht sein. Der Anschluss muss an einer gut zugänglichen Stelle nahe dem Zylinderkopf<br />

im Bereich des ersten Zylinders angeordnet sein.<br />

3. Besondere Regelung zur Chancengleichheit<br />

3.1 Die <strong>ADAC</strong> PROCAR behält sich vor, auch während der laufenden Saison spezifische Werte (Gewicht,<br />

Rad-/Reifendimensionen, Begrenzung der Luftzufuhr o.ä.) für bestimmte Fahrzeuge unabhängig<br />

von den Bestimmungen des Anhang J zum ISG, den DMSB-1600-Bestimmungen, bzw. den<br />

Homologationsbestimmungen, neu vorzuschreiben, zu ändern oder bestimmte abweichende technische<br />

Änderungen zu genehmigen.<br />

Gastfahrer bei Einzelveranstaltungen erhalten das Mindestgewicht des Fahrzeuges nach den technischen<br />

Bestimmungen Art. 4 plus das höchste fahrerbezogene Platzierungsgewicht der <strong>Division</strong> 2.<br />

Eine Erhöhung des Mindestgewichtes kann auch vor Ort direkt vor einem Wertungslauf von den<br />

Sportwarten des DMSB ( Techn. Kommissar in Abstimmung mit Sportkommissar ) festgelegt werden.<br />

3.2 Platzierungsgewichte<br />

3.2.1 Zuteilung<br />

Eine Veranstaltung setzt sich u.a. aus zwei Wertungsläufen (Ausnahme 21.-23. Mai 2009, Nürburgring)<br />

zusammen.<br />

Fahrer, die im Ziel eines Wertungslaufs einen der ersten drei Plätze erreichen, erhalten gemäß<br />

nachstehender Tabelle für die nächste Veranstaltung Platzierungsgewichte. Diese Platzierungsgewichte<br />

werden dem Fahrer für das offizielle Zeittraining und den Wertungslauf der nächsten Veranstaltung<br />

zusätzlich zu dem Gewicht seines Fahrzeugs zugeteilt.<br />

Beispiel:<br />

Bei der ersten Veranstaltung erreicht der Fahrer A im ersten Lauf den 3. Platz.<br />

Für den zweiten Lauf der ersten Veranstaltung ist kein Zusatzgewicht erforderlich.<br />

Im zweiten Lauf der ersten Veranstaltung erreicht Fahrer A den 2. Platz.<br />

Bei beiden Läufen der zweiten Veranstaltung erhält Fahrer A ein Zusatzgewicht von 30 kg.<br />

Erreicht Fahrer A bei der zweiten Veranstaltung im ersten Lauf Platz 6 und im zweiten Lauf Platz 8,<br />

so muss er in beiden Läufen der dritten Veranstaltung mit 10 kg (30 kg -10 kg -10 kg) Zusatzgewicht<br />

fahren.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 16 von 21


Die Anbringung der Zusatzgewichte hat gemäß Artikel 4 der technischen Bestimmungen zu erfolgen.<br />

Gewichtserhöhungen oder -reduzierungen werden erst bei der nächsten Veranstaltung wirksam.<br />

Das Gewicht offizieller eingebauter TV-Kameras, technischen Equipment und TV-Antennen darf vom<br />

vorhandenen Platzierungsgewicht abgezogen werden. Das Platzierungsgewicht beträgt:<br />

1. Platz in einem Wertungslauf = plus 30 kg<br />

2. Platz in einem Wertungslauf = plus 20 kg<br />

3. Platz in einem Wertungslauf = plus 10 kg<br />

Das maximale Platzierungsgewicht beträgt 30 kg.<br />

Das Platzierungsgewicht ist fahrerbezogen. Es bleibt dem Fahrer auch dann erhalten, wenn er während<br />

der Saison in ein anderes Fahrzeug wechselt.<br />

Fahrer, die an zwei aufeinander folgenden Veranstaltungen nicht teilgenommen haben, werden bei<br />

ihrer nächsten Teilnahme mit dem dann höchsten Platzierungsgewicht ihres Fahrzeugtyps (bezogen<br />

auf Homologationsblatt-Nummer) bedacht. Die <strong>ADAC</strong> PROCAR behält sich jedoch vor, für Fahrer,<br />

die erstmals an einer Veranstaltung teilnehmen, von dieser Regelung abzusehen. Die sonstigen<br />

Platzierungsgewichts-Regelungen bleiben von einer solchen Abweichung unberührt.<br />

Das Zusatzgewicht, welches sich aus dem einen Wertungslauf am Nürburgring vom 21.-23. Mai<br />

2009 ergibt, wird nicht verdoppelt.<br />

3.2.2 Reduzierung<br />

Das Platzierungsgewicht kann nur aufgehoben oder reduziert werden, wenn der Fahrer bei dem<br />

nachfolgenden Wertungslauf, an dem er teilnimmt, keine Platzierung unter den ersten fünf des Gesamtklassements<br />

erreicht hat. Als teilgenommen gilt, wenn der Fahrer in einem Wertungslauf nach<br />

Erteilen des Startzeichens die Startlinie überfahren oder die Boxengasse in Höhe der Signalgebung<br />

verlassen hat.<br />

Das zugeteilte Platzierungsgewicht wird für die nächste Veranstaltung wie folgt reduziert:<br />

• 6. bis 10. Platz in einem Wertungslauf = minus 10 kg<br />

• ab dem 11. Platz in einem Wertungslauf = minus 20 kg<br />

• am Rennen teilgenommen aber nicht beendet = minus 20 kg<br />

Pro Veranstaltung kann jeder Fahrer sein Platzierungsgewicht um maximal 20 kg reduzieren. Für<br />

Fahrer, die bei einer Veranstaltung mit Wertungsausschluss bestraft werden, zählt diese Veranstaltung<br />

als nicht teilgenommen. Evtl. vorhandene Platzierungsgewichte dürfen für die nachfolgende<br />

Veranstaltung, an der er teilnimmt, nicht abgebaut werden.<br />

4. Waage<br />

Bei der Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichtes wird auf das angezeigte Ergebnis der Veranstalter-Waage<br />

eine Toleranz von 2 kg berücksichtigt.<br />

Die vom Technischen Kommissar festgestellten Gewichte sind Sachrichterentscheidungen und<br />

rechtsverbindlich.<br />

5. Verplomben<br />

Zwischen Motorblock und Getriebegehäuse, zwischen Motorblock und Zylinderkopf und zwischen<br />

Motorblock und der Ölwanne müssen Möglichkeiten (z.B. Bohrungen in Schraubenköpfen oder im<br />

Gehäuse) geschaffen werden, damit der Technische Kommissar eine einfache Verplombung vornehmen<br />

kann.<br />

Nach der Verplombung ist jede Demontage eines oder mehrerer vorgenannter Teile während einer<br />

Veranstaltung dem Technischen Kommissar umgehend zu melden.<br />

Grundsätzlich dürfen am Ende jeder Veranstaltung evtl. vorhandene Plomben entfernt werden.<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 17 von 21


6. Anzahl der Motoren<br />

Pro Veranstaltung und pro Fahrzeug/Start-Nr. ist in den Qualifikationstrainings und Wertungsläufen<br />

der Einsatz von maximal zwei Motoren (hier Motorblock plus Zylinderkopf) zulässig.<br />

Ein zweiter Motor wird dann als solcher angesehen, wenn am ursprünglichen Rennmotor ein Teil<br />

oder mehrere der folgenden Teile ausgetauscht wird bzw. werden: Motorblock, Kurbelwelle, Pleuel,<br />

Kolben, Zylinderkopfgehäuse, Ventile, Stößel oder Nockenwelle.<br />

Kommt der zweite Motor zum Einsatz, so rückt das Fahrzeug auf den/bzw. einen hinteren Startplatz.<br />

Maßgeblich hierbei ist die Unversehrtheit der Plombe des Technischen Kommissars zwischen Motorblock<br />

und Zylinderkopf.<br />

Tritt im freien Training ein Schaden auf, so ist eine Behebung ohne Einfluss auf den Startplatz möglich.<br />

Diese Reparatur oder Austausch des Motors muss jedoch unbedingt dem zuständigen Technischen<br />

Kommissar angezeigt werden.<br />

7. Fahrerausrüstung<br />

Die persönliche Ausrüstung des Fahrers darf maximal aus folgenden Dingen bestehen:<br />

- Fahreroverall, Kopfhaube, Handschuhe, Unterwäsche und Socken nach FIA-Norm 8856-2000<br />

- Schuhe nach FIA-Norm 1986 oder 8856-2000<br />

- Helm nach DMSB-Bestimmungen<br />

- Ein HANS-System ist vorgeschrieben<br />

z.B. keine Trinkflasche oder andere Behälter<br />

8. Fahrzeug-Modellwechsel<br />

Fahrerbezogen gilt für die laufende Saison folgendes:<br />

Mindestens 10 Tage vor dem ersten Rennen muss die PROCAR vom entsprechenden Fahrzeugmodell,<br />

welches durch den Teilnehmer für das Jahr 2009 zum Einsatz kommt, unterrichtet werden.<br />

Hierbei muss der in der Anlage 1 befindliche Vordruck verwendet werden.<br />

Maximal einmal darf auf ein anderes Fahrzeugmodell und/oder Fahrzeuggruppe gewechselt werden.<br />

Dieser Wechsel muss vor der betreffenden Veranstaltung der <strong>ADAC</strong> PROCAR schriftlich mitgeteilt<br />

werden. Es kann jederzeit auf das vorherige, bereits für das Jahr 2009 eingeschriebene Fahrzeugmodell<br />

zurück gewechselt werden. Danach ist kein Wechsel mehr möglich!<br />

Ein Modell wird durch die Homologations-Nr. definiert. Beispiel: Der Opel Astra mit der Hom.-Nr.<br />

DMSB-012 ist eine andere Modellvariante als der Astra mit der Hom.-Nr. DMSB-008.<br />

9. Technische Sonderbestimmungen<br />

Über die technischen Bestimmungen für die Gruppe DMSB-1600 hinaus ist in der <strong>ADAC</strong> PROCAR<br />

die Verwendung folgender Bauteile vorgeschrieben:<br />

Hersteller Bezeichnung Artikel-Nr. Homolog.-Nr.<br />

9.1 Reifen: Dunlop Slick-Reifen 185/580-R15<br />

Dunlop Regen-Reifen 185/580-R15<br />

9.2 Räder: RIAL GTR 7" x 15"<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 18 von 21


9.3 Katalysator: HJS Motorsport-Katalysator 70950017 TC 1012/10 oder<br />

WRC 1112/10<br />

10. Sonderzulassung<br />

Die <strong>Procar</strong> behält sich das Recht vor, von vorgenannten Bestimmungen abweichende Fahrzeuge<br />

und Fahrzeugteile zuzulassen. Diese Fahrzeuge bzw. Teile müssen auf einem von der <strong>Procar</strong> genehmigten<br />

technischen Datenblatt beschrieben sein.<br />

11. Zeitnahme-Transponder<br />

Ein Zeitnahme-Transponder ist vorgeschrieben (Modell: AMB Personal TranX260 Direct Power).<br />

Dieser ist unter folgender Adresse erhältlich:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Am Wald 11<br />

D-40789 Monheim<br />

Tel.: 02173 / 330495, Fax: 02173 / 330497<br />

E-Mail: sanmonheim@aol.com<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 19 von 21


1) Fahrer<br />

Anlage 1 zum <strong>ADAC</strong> PROCAR AT- G Reglement 2009<br />

Vorname:______________________________ Nachname: ________________________________<br />

Adresse:<br />

_________________________________________________________________________<br />

Fahrer-Lizenz-Nr. ___________________<br />

2) Fahrzeug<br />

Von mir wird im Jahre 2009 folgendes Fahrzeugmodell in der <strong>ADAC</strong> PROCAR der Gruppe <strong>ADAC</strong><br />

<strong>Procar</strong> AT- G zum Einsatz kommen:<br />

Marke:<br />

____________________________________________________________________<br />

Typ<br />

____________________________________________________________________<br />

Homologations-Nr.:<br />

_________________<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 20 von 21


<strong>ADAC</strong> PROCAR AT- G Technik-Datenblatt 2009 – <strong>Division</strong> 2<br />

Fahrzeugmarke:<br />

______________________ Typ: ____________________________<br />

Homologations-Nr.: ______________________ DMSB-Wagenpass-Nr.: _____________<br />

Fahrgestell/VIN-Nr.: ______________________ Fahrzeuggruppe:<br />

<strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> AT- G<br />

genehmigt am: __________________<br />

Unterschrift: _______________________<br />

Dieses Datenblatt ist gültig bis zum 31.12.2009<br />

<strong>ADAC</strong> PROCAR 2009 – Technisches Reglement – <strong>Division</strong> 2 Seite 21 von 21


2009<br />

Adressen und Preise der Exklusiv-Lieferanten 2009<br />

Die laut den Wettbewerbsbestimmungen der <strong>ADAC</strong> <strong>Procar</strong> 2009 vorgeschriebenen<br />

Produkte hinsichtlich Räder, Reifen, Katalysatoren, Datalogger, Zeitnahmetransponder<br />

und Kraftstoff sind bei den folgenden Lieferanten erhältlich:<br />

RIAL-Räder<br />

(Vertrieb ab 2009 über die ATS Leichtmetallräder GmbH)<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

ATS Leichtmetallräder GmbH<br />

Herr Domenico Dattilo<br />

Bruchstraße 34 Mobil: 01 72 – 7 46 16 37<br />

D-67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 – 60 41 35<br />

d.dattilo@ats-wheels.com Telefax: 0 63 22 – 60 42 41<br />

Produkte und Preise für 2009:<br />

<strong>Division</strong> 1: Rad Typ GTR, Größe 9“ x 17“ Stückpreis 185,00 € zzgl. MwSt.<br />

<strong>Division</strong> 2: Rad Typ GTR, Größe 7“ x 15“ Stückpreis 135,00 € zzgl. MwSt.<br />

<strong>Division</strong> 3: Rad Typ GTR, Größe 8“ x 17“ Stückpreis 160,00 € zzgl. MwSt.<br />

11. – 13. April<br />

Oschersleben<br />

08. – 10. Mai<br />

Assen / NL<br />

21. – 23. Mai<br />

Nürburgring 24h<br />

05. – 07. Juli<br />

Hockenheim<br />

03. – 05. Juli.<br />

Lausitzring<br />

04. – 06. Sept.<br />

Oschersleben<br />

18. – 20. Sept.<br />

Sachsenring<br />

16. – 18. Okt.<br />

Oschersleben<br />

DUNLOP-Reifen<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

DUNLOP GmbH & Co. KG<br />

Herr Winfried Lippert<br />

Motorsport-Abteilung Mobil: 01 60 – 7 07 22 47<br />

Dunlopstraße 2 Telefon: 0 61 81 – 68 19 04<br />

D-63450 Hanau Telefax: 0 61 81 – 68 12 84<br />

winfried.lippert@dunlop.de<br />

Produkte und Preise für 2009:<br />

<strong>Division</strong> 1: Slick 235/610 R17 Stückpreis 289,00 € zzgl. MwSt.<br />

Regen 235/610 R17 Stückpreis 289,00 € zzgl. MwSt.<br />

<strong>Division</strong> 2: Slick 185/580 R15 Stückpreis 236,00 € zzgl. MwSt.<br />

Regen 185/580 R15 Stückpreis 236,00 € zzgl. MwSt.<br />

<strong>Division</strong> 3: Slick 215/45 R17 Stückpreis 289,00 € zzgl. MwSt.<br />

Regen 210/620 R17 Stückpreis 289,00 € zzgl. MwSt.<br />

HJS-Katalysatoren<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co.<br />

Herr Klaus Osterhaus<br />

Dieselweg 12 Mobil: 01 75 – 9 34 56 89<br />

D-58706 Menden Telefon: 0 23 73 – 98 71 60<br />

klaus.osterhaus@hjs.com Telefax: 0 23 73 – 98 72 59<br />

Produkt für 2009:<br />

<strong>Division</strong> 2: HJS-Katalysator 70950017, Homolog.Nr. TC1012/10 oder WRC1112/10<br />

Serienorganisation:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Am Wald 11<br />

D-40789 Monheim<br />

Telefon: +49 (0) 2173 330-495<br />

Telefax: +49 (0) 2173 330-497<br />

E-Mail: sanmonheim@aol.com<br />

www.adac-procar.de


2009<br />

11. – 13. April<br />

Oschersleben<br />

OBINGER Drehzahl-Überwachungssystem<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Frau Brigitta Niemann<br />

Am Wald 11 Mobil: 01 72 – 2 02 33 03<br />

D-40789 Monheim Telefon: 0 21 73 – 33 04 95<br />

sanmonheim@aol.com Telefax: 0 21 73 – 33 04 97<br />

Produkt und Preis für 2009:<br />

<strong>Division</strong> 1 + 3: OBINGER SD-Datalogger 2, Stückpreis 400,00 € zzgl. MwSt.<br />

(Leihgebühr für Einmal-Starter pro Veranstaltung 65,00 € zzgl. MwSt.)<br />

AMB Zeitnahmetransponder<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Frau Brigitta Niemann<br />

Am Wald 11 Mobil: 01 72 – 2 02 33 03<br />

D-40789 Monheim Telefon: 0 21 73 – 33 04 95<br />

sanmonheim@aol.com Telefax: 0 21 73 – 33 04 97<br />

Produkt und Preis für 2009:<br />

Alle <strong>Division</strong>en: AMB Personal TranX260 Direct Power, Stückpreis 295,00 € zzgl. MwSt.<br />

(Leihgebühr für Einmal-Starter pro Veranstaltung 45,00 € zzgl. MwSt.)<br />

08. – 10. Mai<br />

Assen / NL<br />

21. – 23. Mai<br />

Nürburgring 24h<br />

05. – 07. Juli<br />

Hockenheim<br />

03. – 05. Juli.<br />

Lausitzring<br />

04. – 06. Sept.<br />

Oschersleben<br />

18. – 20. Sept.<br />

Sachsenring<br />

16. – 18. Okt.<br />

Oschersleben<br />

SHELL-Kraftstoff<br />

Anschrift:<br />

Ansprechpartner:<br />

Scuderia Braunschweig GmbH<br />

Herr Alexander Könker<br />

Sulzbacher Straße 44 Mobil: 01 60 – 7 96 61 88<br />

D-38116 Braunschweig Telefon: 0 5 31 – 2 50 51 43<br />

a.koenker@shell-racing.com Telefax: 0 5 31 – 2 50 51 44<br />

Produkt und Preis für 2009:<br />

Alle <strong>Division</strong>en: SHELL-Kraftstoff nach deutscher Norm DIN EN 228 (DIN 51 607) für<br />

Super Plus, Preis pro Liter 2,65 € inkl. MwSt.<br />

Serienorganisation:<br />

SAN Service Agentur Niemann<br />

Am Wald 11<br />

D-40789 Monheim<br />

Telefon: +49 (0) 2173 330-495<br />

Telefax: +49 (0) 2173 330-497<br />

E-Mail: sanmonheim@aol.com<br />

www.adac-procar.de

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