Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja ... - Verein.biz

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13.11.2014 Aufrufe

Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? Seite 1 von 2 Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht! Es gibt auf diversen WWW-Seiten (bis vor kurzem auch auf den Seiten des Auswärtigen Amts) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei. Das ist nicht richtig. Wie mir vom (hierfür zuständigen) Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr richtig: • Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen Personalausweis erhalten. • Beantragen muss man ihn allerdings bei einer Behörde in Deutschland; bei deutschen Botschaften oder Konsulaten ist in der Tat nur die Beantragung eines Reisepasses möglich. (Dies ändert sich ab 2013.) • Hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, kann der Personalausweis bei jeder beliebigen Einwohnermeldebehörde beantragt werden. Man muss also nicht unbedingt zur Behörde am letzten Wohnort in Deutschland oder zu einer grenznahen Behörde. • Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit Vollmacht delegieren. Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen ist, empfehle ich folgendes (in meinem Fall erfolgreiches) Vorgehen: • Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde meint, das ginge so nicht, kann sie dann nämlich die nötigen Erkundigungen einholen und man erspart sich einen vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende Gesetz zu zitieren, z.B. Landespersonalausweisgesetz Berlin, Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft). • Falls die Behörde sich weigert, die nötigen Informationen einzuholen, wendet man sich an den Dienstherrn der Behörde, d.h. ans Innenministerium des Landes. Wenn man mag, kann man auch direkt das BMI anschreiben, welches dann zwar die Angelegenheit lediglich ans zuständige Landesministerium weiterleitet, aber bei genügend häufigen Nachfragen vielleicht früher oder später ein entsprechendes Rundschreiben herumschickt. :-) • Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die "offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland" eingetragen wird. In meinem Personalausweis wurde zwar mein Wohnsitz "Zürich" eingetragen, dies mag aber daran gelegen haben, dass die freundliche Dame in Waldshut zum ersten Mal einen solchen Fall bearbeitete und einfach meine Anschrift ins System eingegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall eine amtliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnsitz zur Behörde mitnehmen. Für außerhalb des EU-Zollgebiets Wohnhafte: Der deutsche Zoll akzeptierte bei mir bisher anstandslos den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort "Zürich" als Beweis, dass ich keinen Wohnsitz in der EU habe und somit die Mehrwertsteuer bei der Warenausfuhr http://lennart-meier.org/personalausweis/ 13.07.2009

<strong>Personalausweis</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>?<br />

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<strong>Personalausweis</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>? - <strong>Ja</strong>, es<br />

geht!<br />

Es gibt auf diversen WWW-Seiten (bis vor kurzem auch auf den Seiten des Auswärtigen<br />

Amts) e<strong>in</strong>e Falsch<strong>in</strong>formation, und zwar dass Bed<strong>in</strong>gung für den Erhalt e<strong>in</strong>es deutschen<br />

<strong>Personalausweis</strong>es neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch e<strong>in</strong> <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> sei.<br />

Das ist nicht richtig.<br />

Wie mir vom (hierfür zuständigen) Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern bestätigt wurde, ist<br />

vielmehr richtig:<br />

• Auch <strong>ohne</strong> <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> kann man e<strong>in</strong>en <strong>Personalausweis</strong> erhalten.<br />

• Beantragen muss man ihn allerd<strong>in</strong>gs bei e<strong>in</strong>er Behörde <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>; bei deutschen<br />

Botschaften oder Konsulaten ist <strong>in</strong> der Tat nur die Beantragung e<strong>in</strong>es Reisepasses<br />

möglich. (Dies ändert sich ab 2013.)<br />

• Hat man ke<strong>in</strong>en <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, kann der <strong>Personalausweis</strong> bei jeder<br />

beliebigen E<strong>in</strong>w<strong>ohne</strong>rmeldebehörde beantragt werden. Man muss also nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

zur Behörde am letzten Wohnort <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> oder zu e<strong>in</strong>er grenznahen Behörde.<br />

• Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des<br />

Ausweises kann man allerd<strong>in</strong>gs mit Vollmacht delegieren.<br />

Da diese Erkenntnis noch nicht <strong>in</strong> alle Amtsstuben vorgedrungen ist, empfehle ich folgendes<br />

(<strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Fall erfolgreiches) Vorgehen:<br />

• Bei der Behörde, zu der man vorhat h<strong>in</strong>zugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt<br />

schildern. Falls die Behörde me<strong>in</strong>t, das g<strong>in</strong>ge so nicht, kann sie dann nämlich die<br />

nötigen Erkundigungen e<strong>in</strong>holen und man erspart sich e<strong>in</strong>en vergeblichen Besuch.<br />

Hilfreich kann auch se<strong>in</strong>, das entsprechende Gesetz zu zitieren, z.B.<br />

Landespersonalausweisgesetz Berl<strong>in</strong>, Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft).<br />

• Falls die Behörde sich weigert, die nötigen Informationen e<strong>in</strong>zuholen, wendet man sich<br />

an den Dienstherrn der Behörde, d.h. ans Innenm<strong>in</strong>isterium des Landes. Wenn man<br />

mag, kann man auch direkt das BMI anschreiben, welches dann zwar die<br />

Angelegenheit lediglich ans zuständige Landesm<strong>in</strong>isterium weiterleitet, aber bei<br />

genügend häufigen Nachfragen vielleicht früher oder später e<strong>in</strong> entsprechendes<br />

Rundschreiben herumschickt. :-)<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>tragung des Wohnortes sche<strong>in</strong>t die "offizielle Richtl<strong>in</strong>ie" zu se<strong>in</strong>,<br />

dass weder ausländische Wohnorte e<strong>in</strong>getragen noch geändert werden, sondern<br />

lediglich der Vermerk "Ohne <strong>Wohnsitz</strong> im Inland" bzw. "<strong>Wohnsitz</strong> im Ausland"<br />

e<strong>in</strong>getragen wird. In me<strong>in</strong>em <strong>Personalausweis</strong> wurde zwar me<strong>in</strong> <strong>Wohnsitz</strong> "Zürich"<br />

e<strong>in</strong>getragen, dies mag aber daran gelegen haben, dass die freundliche Dame <strong>in</strong><br />

Waldshut zum ersten Mal e<strong>in</strong>en solchen Fall bearbeitete und e<strong>in</strong>fach me<strong>in</strong>e Anschrift<br />

<strong>in</strong>s System e<strong>in</strong>gegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall e<strong>in</strong>e amtliche<br />

Bestätigung über den derzeitigen <strong>Wohnsitz</strong> zur Behörde mitnehmen.<br />

Für außerhalb des EU-Zollgebiets Wohnhafte: Der deutsche Zoll akzeptierte bei mir bisher<br />

anstandslos den <strong>Personalausweis</strong> mit e<strong>in</strong>getragenem Wohnort "Zürich" als Beweis, dass ich<br />

ke<strong>in</strong>en <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> der EU habe und somit die Mehrwertsteuer bei der Warenausfuhr<br />

http://lennart-meier.org/personalausweis/<br />

13.07.2009


<strong>Personalausweis</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>?<br />

Seite 2 von 2<br />

zurückerhalten kann. Wie sich der E<strong>in</strong>trag "Ohne <strong>Wohnsitz</strong> im Inland" auf die<br />

Mehrwertsteuerrückerstattungswilligkeit e<strong>in</strong>zelner Zollbeamter auswirkt, bleibt zu testen.<br />

Falls jemand sich noch fragt, wieso man denn e<strong>in</strong>en <strong>Personalausweis</strong> möchte: Er ist<br />

unendlich handlicher als das bordeauxfarbene Büchle<strong>in</strong>, und mit 8.-- EUR (neuerd<strong>in</strong>gs,<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Konstanz, 16.-- EUR für Auslandsdeutsche) auch e<strong>in</strong> unschlagbar<br />

kostengünstiges Reisedokument für den <strong>in</strong>nereuropäisch Reisenden. Außerdem kann man<br />

für den <strong>Personalausweis</strong> noch "klassische" Passfotos (Voll- oder Halbprofil,<br />

Gesichtsausdruck relativ frei) verwenden, während für den Reisepass mittlerweile nur noch<br />

"biometrietaugliche" Fotos (Vollprofil, neutraler Gesichtsausdruck, genaue Größenvorgaben)<br />

akzeptiert werden.<br />

Wichtig: Obige Information ist als komplett und abschließend zu betrachen. Falls<br />

tatsächlich noch Fragen offen s<strong>in</strong>d, bitte nochmal durchlesen und falls nötig Freunde,<br />

Verwandte, Bekannte, die Verbraucherzentrale oder e<strong>in</strong>en Anwalt bemühen. Bitte<br />

kontaktieren Sie mich nur, falls Sie zu dieser Seite Informationen h<strong>in</strong>zufügen wollen.<br />

Zur Beantwortung anderer Anfragen fehlt mir leider die Zeit.<br />

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Letzte Änderung: 2009-02-24 11:19:17 (-0800)<br />

http://lennart-meier.org/personalausweis/<br />

13.07.2009

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