04.11.2012 Aufrufe

und Ruhezeiten nach der EG-Verordnung (EG(VO)561/2006) - ght

und Ruhezeiten nach der EG-Verordnung (EG(VO)561/2006) - ght

und Ruhezeiten nach der EG-Verordnung (EG(VO)561/2006) - ght

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Magazin für Fernfahrer<br />

Kontroll Praxis<br />

Wichtige Fragen & Antworten zu den Bereichen LKW-Kontrolle, Lenk- <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong>, Arbeitsrecht sowie<br />

Ladungssicherung – in Zusammenarbeit mit dem B<strong>und</strong>esamt für Güterverkehr (BAG)<br />

Mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung von


VDO – Eine Marke des Continental-Konzerns<br />

Eine Investition,<br />

die sich rechnet.<br />

Go for efficiency!<br />

Effizienz – jede Minute zählt!<br />

www.dtco.vdo.de<br />

Machen Sie Ihre §57b-Prüfung zum Gewinn <strong>und</strong> profitieren Sie vom<br />

neuen DTCO ® 1381 Rel. 1.4, mit dem Sie Ihre Lenkzeit deutlich verlängern<br />

können. Mit unserer „Go for efficiency!“-Aktion können Sie jetzt zu einem<br />

attraktiven Einführungspreis Ihren alten Tachographen gegen einen leistungsstarken<br />

DTCO ® 1381 Rel.1.4 austauschen <strong>und</strong> schon heute von <strong>der</strong><br />

„1-Minuten-Regel“ <strong>und</strong> vielen weiteren Funktionen profitieren.<br />

Zur stetigen Optimierung Ihres Fuhrparks bieten wir Ihnen zusätzlich<br />

interessante Aktionspakete. Detaillierte Infos zur Aktion erhalten Sie unter<br />

www.dtco.vdo.de o<strong>der</strong> bei Ihrer zuständigen Vertretung.<br />

DTCO ® 1381 Rel. 1.4 DLD ® Short Range DLD ® Wide Range TIS Track&Trace<br />

RZ_AZ_GoForEfficiency_126x177_4c.indd 1 12.08.11 11:08


INHALT<br />

3 Editorial<br />

4 Der neue „Digi-Tacho“<br />

Än<strong>der</strong>ungen durch neue<br />

Aufzeichnungstoleranzen<br />

7 Kontrollpraxis<br />

Allgemeines <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>fragen<br />

12 Sozialvorschriften <strong>und</strong><br />

Arbeitsrecht<br />

Fragen & Antworten<br />

16 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

19 Ladungssicherung<br />

Fragen & Antworten<br />

21 Basiswissen<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

Verlag Heinrich Vogel<br />

Springer Fachmedien München GmbH<br />

Aschauer Straße 30, 81549 München<br />

Tele fon (Zen tra le) +49 (0)89/20 30 43 -0<br />

Geschäftsführer<br />

Joachim Krieger<br />

Verlagsleitung Fachzeitschriften<br />

Katrin Geißler-Schmidt<br />

Redaktion<br />

Johannes Reichel (verantwortlich)<br />

Tele fon: +49 (0)89/20 30 43- 21 84<br />

E-Mail: johannes.reichel@springer.com<br />

Gerhard Grünig<br />

Tele fon: +49 (0)89/20 30 43- 23 87<br />

E-Mail: gerhard.grünig@springer.com<br />

Re dak tions as sis ten z<br />

Sabine Grassl<br />

Tele fon: +49 (0)89/20 30 43-23 87<br />

E-Mail: sabine.grassl@springer.com<br />

Ge samt lei tung Her stel lung<br />

Maren Krapp<br />

Gra fik/Layout<br />

Oliver Haunschild<br />

Leitung Sales Transport & Logistik<br />

Matthias Pioro<br />

Telefon: +49 (0) 89/20 30 43-11 22<br />

E-Mail: matthias.pioro@springer.com<br />

Druck<br />

Oberndorfer Druckerei<br />

A-5110 Oberndorf/Salzburg<br />

„Kontroll Praxis“ ist eine Beilage<br />

<strong>der</strong> Zeitschriften TRUCKER <strong>und</strong><br />

VerkehrsR<strong>und</strong>schau<br />

Stand August 2011<br />

© TRUCKER, Titelfoto: G. Grünig<br />

Was Sie schon immer<br />

vom BAG wissen wollten<br />

... <strong>und</strong> sich doch nie bei einer Kontrolle anzusprechen trauten, das<br />

haben wir jetzt für Sie erfragt. Das kleine Kompendium, das <strong>der</strong><br />

TRUCKER gemeinsam mit <strong>der</strong> VerkehrsR<strong>und</strong>schau erstellt hat, fasst<br />

die wichtigsten Fragen von uns <strong>und</strong> von unseren Lesern an das<br />

B<strong>und</strong>esamt für Güterverkehr zusammen. Es soll Ihnen unterwegs<br />

ein Stück (Rechts-)Sicherheit bei Kontrollen geben. Umgekehrt hat<br />

uns das BAG versichert, dass es einheitliche Standards für die Kontrollbeamten<br />

gibt, <strong>und</strong> dass man sich gerne in <strong>der</strong> Praxis an den<br />

Antworten auf unsere Fragen messen lässt.<br />

Geglie<strong>der</strong>t haben wir das Werk in drei Blöcke: Allgemeines fasst<br />

Themen zusammen wie den Eintrag <strong>der</strong> Ziffer 95 o<strong>der</strong> Mehrfachahndung<br />

identischer Vergehen. Sozialvorschriften/Arbeitsrecht<br />

greift Klassiker auf wie „Was tun, wenn kein Parkplatz frei ist“ o<strong>der</strong><br />

Nachträge auf die Karte. Ein heißer Diskussionspunkt ist immer die<br />

Ladungssicherung, <strong>der</strong> wir einen weiteren Frage-Antwort-Block<br />

gewidmet haben – dazu kompakte Infos, welche Lasi-Regeln Sie<br />

beachten müssen, um bei <strong>der</strong> Kontrolle schon mal „gute Karten“<br />

zu haben. Außerdem erfahren Sie von unserem Partner VDO, was<br />

die neue Generation des Digitalen Tachographen mit sich bringt.<br />

Vielleicht trägt dieses Booklet dazu bei, das bisweilen gespannte<br />

Verhältnis zwischen Kontrolleuren <strong>und</strong> Kontrollierten zu lockern.<br />

Und das ist für die Fahrer so wichtig wie für die Unternehmer. Auf<br />

verständnisvolles Miteinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> Kontrollen mit Augenmaß!<br />

Johannes Reichel<br />

Chefredaktion Trucker<br />

EDITORIAL<br />

Birgit Bauer<br />

Chefredaktion VerkehrsR<strong>und</strong>schau<br />

KontrollPraxis 3


Mehr Zeit für Fahrer <strong>und</strong> Firma<br />

NEUE GENERATION DIGITALER TACHOGRAPH: Zum 1. Oktober 2011<br />

tritt die <strong>VO</strong> (EU) Nr. 1266/2009 in Kraft <strong>und</strong> mit ihr die Notwendigkeit, ab<br />

dem Stichtag digitale Tachos <strong>der</strong> neuesten Generation zu verbauen.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>VO</strong> (EU) Nr. 1266/2009 tritt eine aktualisierte<br />

Registrierung von Lenk- <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong><br />

in Kraft, die für Fahrer <strong>und</strong> Unternehmer<br />

wesentliche Vorteile bringt. Sie bedeutet aber<br />

auch, dass <strong>nach</strong> dem Stichtag nur noch digitale<br />

Kontrollgeräte aktiviert werden, die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Verordnung</strong> entsprechen.<br />

Am Beispiel des neuen DTCO 1381 von VDO<br />

zeigen wir die Neuerungen. Das Kontrollgerät<br />

än<strong>der</strong>t sich dabei kaum, die Bedienung für Fahrer<br />

<strong>und</strong> Unternehmer wird aber einfacher. Funktionen<br />

wie grafische Ausdrucke, Fast-Download<br />

o<strong>der</strong> Remote-Download (Fernübertragung <strong>der</strong><br />

Daten aus dem Fahrzeug) bleiben erhalten. Wesentliche,<br />

vor allem Software-basierte Än<strong>der</strong>ungen<br />

betreffen die neue „Minutenregelung“ bei<br />

<strong>der</strong> Lenkzeitberechnung (s. Kasten S. 6) sowie<br />

einen bedienerfre<strong>und</strong>licheren manuellen Nachtrag<br />

(nur noch sechs statt wie bisher 40 Schritte!),<br />

<strong>der</strong> jetzt in Ortszeit eingegeben werden kann.<br />

Dazu gibt es neue, verständlichere Piktogramme<br />

<strong>und</strong> Symbole. VDO hat außerdem sechs neue<br />

4 KontrollPraxis<br />

Sprachen (BA, HR, RU, SRB, TR, UA) integriert. Ergänzend<br />

erlaubt die neue Tacho-Generation die<br />

Eingabe des amtlichen Kennzeichens <strong>nach</strong> <strong>der</strong><br />

Erstkalibrierung auch ohne Werkstattkarte. Last<br />

but not least wird die aktivierte „Out of scope“-<br />

Funktion beim beliebigen Kartenstecken <strong>und</strong><br />

Entnehmen automatisch wie<strong>der</strong> geschlossen.<br />

Insgesamt beinhaltet das so genannte Release<br />

1.4 <strong>der</strong> neuen Tachogeneration 22 neue o<strong>der</strong><br />

erweiterte Funktionen, von denen zwölf den<br />

Fahrzeugherstellern zugute kommen. Bleiben<br />

zehn Funktionserweiterungen, die den Endk<strong>und</strong>en<br />

dienen, teilweise sogar auf <strong>der</strong>en Anregung<br />

zustandegekommen sind <strong>und</strong> vor allem Bedienungserleichterungen<br />

betreffen.<br />

Treten die genannten Än<strong>der</strong>ungen mit dem<br />

1. Oktober 2011 für alle neu in Betrieb genommenen<br />

digitalen Tachographen in Kraft, erfolgen<br />

in einer zweiten Stufe ab dem 1. Oktober 2012<br />

weitere Än<strong>der</strong>ungen. Dazu gehört unter an<strong>der</strong>em<br />

ein zweites Geschwindigkeitssignal, das Manipulationen<br />

künftig erschweren soll.<br />

© VDO


Wichtigste Neuerung für die Datenerfassung ist<br />

die künftige „1-Minuten-Regelung“. Für die Registrierung<br />

einer Kalen<strong>der</strong>minute wird in Zukunft<br />

die längste ununterbrochene Tätigkeit angesetzt<br />

(Lenken, Arbeiten, Bereitschaftszeit o<strong>der</strong> Ruhepause),<br />

die innerhalb dieser Minute ausgeführt<br />

wurde (WICHTIG: 20 s „lenken“, dann 25 s „ruhen“,<br />

dann 15 s „lenken“ – DTCO wertet Ruhe aus , obwohl<br />

in Summe 35 s „lenken“!). Für den Fall von<br />

zwei gleich langen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt<br />

ausgeführt wurde. Wird die <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>minute<br />

unmittelbar vorausgehende <strong>und</strong> <strong>nach</strong>folgende<br />

Minute als Lenkzeit erkannt, gilt die gesamte<br />

Minute als Lenkzeit („3-Minuten-Regel“).<br />

Aktiviert <strong>der</strong> Fahrer künftig die „Out of Scope“-<br />

Funktion, wird die Meldung „Lenken ohne geeignete<br />

Karte“ unterdrückt. Zudem unterbleibt die<br />

Warnmeldung zur Lenkzeit. Die neue Gerätegeneration<br />

erlaubt außerdem einen Kartendownload<br />

ohne Unternehmerkarte. Somit können<br />

Chauffeure die Daten <strong>der</strong> in Schacht 1 gesteckten<br />

Fahrerkarte problemlos herunterladen. Einzige<br />

Bedingung: In Schacht 2 darf keine Karte stecken.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Erstkalibrierung des DTCO darf<br />

künftig auf die Eingabe des Kennzeichens verzichtet<br />

werden. Dies kann durch den Unternehmer<br />

– via Unternehmerkarte authentisiert – direkt<br />

am DTCO zusammen mit dem Land <strong>der</strong><br />

Zulassung eingetragen werden. Dieses Verfahren<br />

ist nur bei erstmalig installierten Geräten erlaubt.<br />

Neu: Kennzeicheneingabe <strong>nach</strong> Erstkalibrierung<br />

Bisher gab es beim Nachtrag immer wie<strong>der</strong> Probleme,<br />

weil das Fahrpersonal Schwierigkeiten<br />

hatte, die vom Gerät angezeigte UTC-Zeit in die<br />

NEUER DIGI-TACHO<br />

Ortszeit umzurechnen. Künftig werden manuelle<br />

Nachträge gleich in Ortszeit angezeigt. Damit<br />

verbessert <strong>und</strong> vereinfacht sich <strong>der</strong> Dialog mit<br />

dem Digi-Tacho.<br />

Vereinfacht: Nachträge künftig in Orts- statt UTC-Zeit<br />

Lohn <strong>der</strong> neuen Regelung ist eine vor allem im<br />

Verteilerverkehr bis zu einer Dreiviertelst<strong>und</strong>e<br />

gestiegene Fahrzeit pro Tag. Speicherte die aktuelle<br />

Generation des Digi-Tacho Fahrtunterbrechungen<br />

erst ab über zwei Minuten – je<strong>der</strong> kürzere<br />

Halt gilt als Fahrzeit – än<strong>der</strong>t sich das bei <strong>der</strong><br />

neuen Generation zu Gunsten <strong>der</strong> Fahrer: Der Tacho<br />

speichert bereits Stopps ab einer Minute<br />

nicht mehr als Fahrzeit, son<strong>der</strong>n als Arbeitszeit<br />

o<strong>der</strong> in einer an<strong>der</strong>en eingestellten Zeitgruppe.<br />

Für die neuen Tachos zählt dagegen das<br />

jeweils längste ununterbrochene Ereignis innerhalb<br />

<strong>der</strong> Minute dafür, welche Tätigkeit sie aufzeichnen.<br />

Fährt <strong>der</strong> Fahrer 29 Sek<strong>und</strong>en <strong>und</strong> das<br />

Fahrzeug steht 31 Sek<strong>und</strong>en (was ohne Betätigung<br />

<strong>der</strong> Zeitgruppenfunktion als Arbeitszeit<br />

aufgezeichnet wird), dann registriert die neue<br />

Tachogeneration dies als eine Minute Arbeitszeit.<br />

In <strong>der</strong> Praxis bringt dies enorme Vorteile: Vor<br />

allem im Verteilerverkehr, wo häufig nur für<br />

Sek<strong>und</strong>en rangiert o<strong>der</strong> umgebrückt wird, zeichnet<br />

<strong>der</strong> digitale Tachograph nicht mehr gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

alles als Lenkzeit auf. Entsprechende<br />

Praxisversuche haben bereits gezeigt, dass die<br />

neue Zeiterfassung im Hinblick auf die reine<br />

Lenkzeit Vorteile von r<strong>und</strong> 40 bis 50 Minuten pro<br />

Tag bringt! Im Fernverkehr, mit entsprechend<br />

niedrigeren Rangierzeiten, ist <strong>der</strong> Lenkzeitgewinn<br />

nicht ganz so groß. Aber auch in diesem<br />

KontrollPraxis 5


NEUER DIGI-TACHO<br />

Segment lassen sich <strong>nach</strong> aktuellen<br />

Erkenntnissen 15 bis 30 Minuten<br />

mehr Fahrzeit pro Tag herausholen.<br />

Vorteile bringt die neue Tachogeneration<br />

vor allem im Stau. Wo die alte<br />

Generation bei jedem Vorrücken<br />

Minuten für die Lenkzeit notierte,<br />

wird bei den neuen Systemen jetzt<br />

überwiegend Arbeitszeit notiert.<br />

Der Fahrer hat also mehr Lenkzeit.<br />

Was allerdings nichts daran än<strong>der</strong>t,<br />

dass er seine maximal erlaubte Arbeitszeit<br />

einhalten muss (s. Kapitel<br />

Sozialvorschriften/Arbeitsrecht)!<br />

Eine interessante Funktion, die es<br />

allerdings auch bisher schon gab,<br />

ist das neudeutsch „Remote Download“<br />

genannte drahtlose Auslesen<br />

des Digi-Tacho. Es bietet sich für<br />

Unternehmen an, <strong>der</strong>en Fahrzeuge<br />

nur sporadisch auf den Speditionshof<br />

kommen. Nach Anschaffung<br />

<strong>der</strong> dafür nötigen Technik können<br />

die Daten vom Fahrzeug je<strong>der</strong>zeit<br />

ausgelesen <strong>und</strong> im Firmensystem<br />

gespeichert werden. Etwas weniger aufwändig<br />

ist dies auch für Fahrzeuge möglich, die auf dem<br />

Speditionshof stehen. Damit entfällt zumindest<br />

<strong>der</strong> Gang zu jedem einzelnen LKW, um die Daten<br />

herunterzuladen.<br />

Diese Technik ist allerdings ein zweischneidiges<br />

Schwert: Immer wie<strong>der</strong> kommt es zu Diskussionen,<br />

ob man nicht auch den Kontrollbehörden<br />

einen entsprechenden Zugang ermöglicht,<br />

so dass die Daten quasi im Vorbeifahren ermittelt<br />

werden können. Aktuell ist aber we<strong>der</strong> die Technik<br />

so weit, noch sind die datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen eindeutig geklärt.<br />

Da die Möglichkeit besteht, auch ältere Fahrzeuge<br />

mit den neuen Geräten auszustatten, kann<br />

eine Umrüstung durchaus sinnvoll sein – vor allem,<br />

wenn es in <strong>der</strong> Vergangenheit öfter Probleme<br />

mit <strong>der</strong> Lenkzeit gab. Die Umrüstung kostet<br />

je <strong>nach</strong> Hersteller r<strong>und</strong> 1100 Euro. Eine Summe,<br />

6 KontrollPraxis<br />

Die Än<strong>der</strong>ung von <strong>der</strong> Zwei- zur Ein-Minuten-Aufzeichnung bringt vor allem<br />

im Verteilerverkehr Vorteile. Da das jeweils längste Ereignis innerhalb einer<br />

Minute die Aufzeichnung bestimmt – statt des bisher ersten Ereignisses –<br />

verbucht die neue Digi-Tacho-Generation kurze Rangierzeiten nicht mehr<br />

als Lenkzeit bzw. kurze Stopps (über 31 Sek<strong>und</strong>en) als Arbeitszeit. Die<br />

Umrüstung <strong>der</strong> alten Geräte, die noch mit zweiminütiger Karenz gerechnet<br />

haben, kann sich also lohnen (Kosten: r<strong>und</strong> 1100 Euro pro Fahrzeug).<br />

die sich durch einen täglichen Gewinn von r<strong>und</strong><br />

45 Minuten Fahrtzeit (im Verteilerverkehr) durchaus<br />

rechnen kann. Weiter Vorteile bringt die<br />

leichtere Nachtragsmöglichkeit <strong>der</strong> neuen Geräte.<br />

Bislang haben viele Fahrer wegen des umständlichen<br />

Proce<strong>der</strong>es auf Nachträge verzichtet<br />

– <strong>und</strong> sich dadurch vor allem Nachteile bei den<br />

Pauseneinträgen eingehandelt. Allerdings kann<br />

in diesem Fall auch eine gezielte Schulung ein<br />

solches Problem abstellen.<br />

Da die neue Generation ab dem1. Oktober<br />

2011 Pflicht ist, sollten Käufer von Neufahrzeugen<br />

auf jeden Fall darauf achten, dass ihre ab<br />

diesem Stichtag ausgelieferten Fahrzeuge auch<br />

mit den aktuellen Geräten bestückt sind. Im Gegensatz<br />

zur Umstellung vom analogen auf die<br />

erste Generation digitaler Tachos bringt die neuerliche<br />

Umstellung endlich wie<strong>der</strong> Vorteile für<br />

Fahrer <strong>und</strong> Unternehmer!


In Theorie <strong>und</strong> Praxis<br />

MÄNGELHÄUFIGKEIT<br />

Was sind die häufigsten Mängel bei Kontrollen?<br />

BAG: Das sind noch immer Verstöße gegen die<br />

Vorschriften zu Lenk- <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong>, gefolgt<br />

von mangelhafter o<strong>der</strong> gar nicht erfolgter Ladungssicherung.<br />

Dann folgen auch schon technische<br />

Defekte, vor allem aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

Bremsanlage. Daran hat sich übrigens seit Jahren<br />

nichts geän<strong>der</strong>t. Die Beanstandungsquote ist<br />

noch immer gleich hoch. Übrigens hat daran das<br />

Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG)<br />

nichts geän<strong>der</strong>t, weil aktuell vielleicht nur fünf<br />

Prozent aller Fahrer geschult sind. Nach einer aktuellen<br />

Erhebung im Transportgewerbe hat das<br />

B<strong>und</strong>esamt festgestellt, dass die Weiterbildung<br />

hauptsächlich von großen bzw. größeren mittelständischen<br />

Unternehmen durchgeführt wird<br />

<strong>und</strong> dass die kleineren Unternehmen dem bislang<br />

eher skeptisch gegenüberstehen.<br />

<strong>VO</strong>RBEREITUNG<br />

Kann sich <strong>der</strong> Fahrer auf eine Kontrolle vorbereiten?<br />

BAG: Wie eine Kontrolle abläuft, fängt schon<br />

damit an, wie <strong>der</strong> Fahrer auf den Parkplatz fährt.<br />

Ein anständiger Fahrstil <strong>und</strong> eine vernünftige<br />

Ansprache sind schon mal ein guter Anfang. Außerdem<br />

hilft es, wenn die von uns verlangten<br />

Dokumente – Ausweis, Führerschein, Fahr zeugschein(e),<br />

Genehmigungen <strong>und</strong> Beför<strong>der</strong>ungspapiere<br />

– zur Hand sind <strong>und</strong> uns übergeben<br />

werden. Uns eine Mappe in die Hand zu drücken,<br />

in <strong>der</strong> wir selbst suchen können, ist nicht<br />

so gut. Genau so wenig, wie Fahrer, die erst lange<br />

suchen müssen, einen guten Eindruck machen.<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

ALLGEMEINES ZUR KONTROLLPRAXIS: Wer braucht die Kennziffer „95“ im<br />

Führerschein, was wird häufig beanstandet, <strong>und</strong> ist das Fahrerhaus ein „Privatraum“,<br />

<strong>der</strong> von den Kontrollbeamten nicht betreten werden darf?<br />

MÄNGELEINSCHÄTZUNG<br />

Wie kommt es zu den oft unterschiedlichen Einschätzungen<br />

bei Kontrollen, <strong>und</strong> gibt es keine Möglichkeit,<br />

einen einheitlichen Standard herzustellen?<br />

BAG: Unterschiedliche Einschätzungen von Tatbeständen<br />

sollten bei hintereinan<strong>der</strong> folgenden<br />

BAG-Kontrollen eigentlich nicht vorkommen!<br />

Unsere Kontrolleure werden regelmäßig <strong>und</strong><br />

häufig geschult, so dass wir davon ausgehen,<br />

dass auch alle identische Maßstäbe anlegen. Wie<br />

das bei an<strong>der</strong>en Kontrollorganen gehandhabt<br />

wird, können wir natürlich nicht beurteilen. Falls<br />

Verstöße festgestellt werden, werden diese in einer<br />

Kontrollbescheinigung festgehalten, die <strong>der</strong><br />

Fahrer erhält. In einer <strong>nach</strong>folgenden BAG-Kontrolle<br />

sollte dann eigentlich keiner unserer Mitarbeiter<br />

die gleichen Sachverhalte noch einmal<br />

kontrollieren – höchstens den Zeitraum seit <strong>der</strong><br />

letzten Kontrolle. Werden keine Verstöße festgestellt,<br />

händigen unsere Kontrolleure auf Anfrage<br />

einen Kontrollschein aus, <strong>der</strong> jedoch nicht als<br />

Nachweis <strong>der</strong> Kontrolle gegenüber an<strong>der</strong>en Kontrollorganen<br />

gilt, son<strong>der</strong>n lediglich gegenüber<br />

dem Unternehmer.<br />

MEHRFACHAHNDUNG<br />

Können identische Vergehen mehrfach geahndet<br />

werden, wie kann sich <strong>der</strong> Fahrer davor schützen?<br />

BAG: Ungeachtet <strong>der</strong> Aussagen vieler Fahrer,<br />

dass ihnen so etwas passiert ist, kann <strong>und</strong> darf so<br />

etwas nicht sein. Wenn es eine Beanstandung in<br />

einer Kontrolle gibt, z.B. im Fahrpersonalrecht,<br />

stellt das B<strong>und</strong>esamt ein Straßenkontrollformular<br />

mit eben diesen Beanstandungen aus. Das ist ein<br />

KontrollPraxis 7


© G. Grünig<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

Auch wenn Überladung nicht zu den Top-Drei <strong>der</strong> festgestellten Mängel zählt, kontrollieren BAG <strong>und</strong> Polizei in begründeten<br />

Fällen das Gewicht mittels mobiler Waagen. Aber spätestens bei über zwei Prozent Toleranz ist „Schluss mit Lustig“!<br />

auf EU-Ebene erarbeitetes, einheitliches Dokument,<br />

das auch EU-weit angewendet werden<br />

sollte. Es ist eingeführt worden, um genau solche<br />

Doppelahndungen auszuschließen. Falls es dennoch<br />

passieren sollte, ist dem Betreffenden zu<br />

raten, dies spätestens <strong>nach</strong> Erhalt des Bußgeldbescheides<br />

(innerhalb <strong>der</strong> Fristen) vorzubringen.<br />

EINTRAG KENNZIFFER „95“<br />

Wann ist <strong>der</strong> Eintrag <strong>der</strong> „95“ in den Führerschein<br />

für den Betrieb gewerblich genutzter Fahrzeuge nötig?<br />

BAG: Da haben wir in Deutschland zwei Termine:<br />

den 9. September 2014 sowie den 9. September<br />

2016.<br />

Wenn <strong>der</strong> aktuelle Führerschein vor dem<br />

9. September 2016 abläuft, kann dessen Inhaber<br />

die Übergangsfrist bis zu diesem Datum in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Ist als Verlängerungsdatum ein Zeitpunkt <strong>nach</strong><br />

dem 9. September 2016 eingetragen, muss <strong>der</strong><br />

Fahrer bis 9. September 2014 die „95“ eintragen lassen<br />

– klingt vielleicht nicht ganz logisch, ist aber so!<br />

8 KontrollPraxis<br />

In <strong>der</strong> praktischen Umsetzung heißt das: Wer<br />

vor dem 9. September 2011 um fünf Jahre verlängert,<br />

kann dies ohne Weiterbildung <strong>nach</strong> dem<br />

BKrFQG machen. Das Führerscheinrecht schreibt<br />

vor, dass in jedem Fall um fünf Jahre verlängert<br />

wird. Werden also geltende Fristen überschritten,<br />

etwa <strong>der</strong> 9. September 2014, kann es sein, dass<br />

die „95“ ohne das Vorweisen von Weiterbildungen<br />

nicht eingetragen wird. Da kann sich aber<br />

demnächst noch etwas än<strong>der</strong>n.<br />

EINTRAGUNGSPFLICHT „95“<br />

Wer muss die „95“ überhaupt eintragen lassen?<br />

BAG: Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> ein Fahrzeug <strong>der</strong> Klassen C, CE,<br />

C1E, D, DE o<strong>der</strong> D1E über 3,5 Tonnen gewerblich<br />

bewegt. Nachdem die alte Klasse BE in die neue<br />

Klasse C1 umgewandelt wurde, also auch Inhaber<br />

<strong>der</strong> alten Klasse Drei, die zum Beispiel einen<br />

7,5-Tonner mit Anhänger bewegen.<br />

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Allradfahrzeuge<br />

in Kombination mit Anhängern <strong>und</strong> einer<br />

durchgehenden Bremsanlage (<strong>der</strong>en Hersteller


eine erhöhte Anhängelast bescheinigt). Solche<br />

Gespanne dürfen ohne „95“ mit insgesamt 8,75<br />

Tonnen Gesamtgewicht bewegt werden (3,5 t +<br />

1,5 x 3,5 t = 8,75 t).<br />

Wer an<strong>der</strong>erseits mit einem Fahrzeug <strong>der</strong><br />

Sprinter-Klasse o<strong>der</strong> kleiner bis maximal 3,49 Tonnen<br />

unterwegs ist, benötigt keine Weiterbildung<br />

<strong>nach</strong> dem BKrFQG.<br />

„95“ IM AUSLAND<br />

Wie wird <strong>der</strong> Eintrag „95“ im Ausland gehandhabt?<br />

BAG: In jedem Fall gelten für deutsche Fahrer<br />

auch deutsche Vorschriften! Ausländische Behörden<br />

dürfen es nicht ahnden, wenn sie eine kürzere<br />

Frist für den Eintrag <strong>der</strong> „95“ beschlossen haben,<br />

dies aber <strong>der</strong> deutsche Fahrer noch nicht<br />

erfüllt. Das wurde anlässlich einer gemeinsamen<br />

Vereinbarung aller EU-Län<strong>der</strong> in Paris beschlossen,<br />

<strong>und</strong> dazu gibt es auch ein EU-weit rechtsverbindliches<br />

Schreiben (kann unter trucker@springer.com<br />

angefor<strong>der</strong>t werden; Anm. d. Redaktion).<br />

Über die tatsächliche Kontroll- <strong>und</strong> Ahndungspraxis<br />

im Ausland kann das B<strong>und</strong>esamt jedoch<br />

keine Auskunft geben.<br />

HANDWERKERR<strong>EG</strong>ELUNG<br />

Wen nimmt die Handwerkerregelung von <strong>der</strong><br />

Pflicht <strong>der</strong> Aus­/Weiterbildung sowie <strong>der</strong> Pflicht<br />

des Eintrags <strong>der</strong> „95“ aus?<br />

BAG: Dazu können wir im Augenblick keine<br />

konkrete Aussage treffen. Im Hinblick auf eine<br />

möglichst b<strong>und</strong>eseinheitliche Anwendung <strong>der</strong><br />

Vorschrift über die Berufskraftfahrerqualifikation<br />

erfolgt <strong>der</strong>zeit eine Abstimmung zwischen den<br />

mit dem Vollzug des BKrFQG befassten Landesbehörden,<br />

dem B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr,<br />

Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esamt<br />

für den Güterverkehr zur einheitlichen Auslegung<br />

<strong>der</strong> einzelnen Tatbestandsmerkmale <strong>der</strong><br />

Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG<br />

(sog. Handwerkerregelung).<br />

(Sobald das Ergebnis dieser Abstimmung vorliegt, werden es<br />

TRUCKER/VerkehrsR<strong>und</strong>schau unter www.trucker.de bzw.<br />

www.verkehrsr<strong>und</strong>schau.de veröffentlichen; Anm. d. Red.)<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

KONTROLLINTENSITÄT<br />

Werden deutsche Fahrer häufiger kontrolliert als<br />

ausländische?<br />

BAG: Diesen Vorwurf hören wir öfter – das<br />

stimmt aber nicht! Der Eindruck kann manchmal<br />

entstehen, wenn ein Fahrer in die Kontrolle<br />

kommt <strong>und</strong> dort zufällig drei an<strong>der</strong>e deutsche<br />

LKW stehen. Das ist aber allenfalls eine Momentaufnahme.<br />

Sie können sicher sein, dass dort eine<br />

halbe St<strong>und</strong>e später drei ausländische Fahrzeuge<br />

stehen. Wer’s nicht glaubt, kann gerne unsere offiziellen<br />

Statistiken im Internet einsehen.<br />

MITFÜHRPFLICHT FAHRERKARTE<br />

Ist es richtig, dass Inhaber einer Fahrerkarte diese<br />

auch im Urlaub dabeihaben müssen – selbst wenn<br />

sie im Privat­PKW unterwegs sind? Und gibt es<br />

tatsächlich Punkte <strong>und</strong> hohe Strafen, wenn zum<br />

Beispiel die „95“ in Frankreich noch nicht eingetragen<br />

ist?<br />

BAG: Solche Gerüchte kommen auch uns vom<br />

BAG immer wie<strong>der</strong> zu Ohren. Fakt ist, die <strong>Verordnung</strong><br />

verlangt die Fahrerkarte nur beim Führen<br />

von Fahrzeugen für den gewerblichen Güterverkehr.<br />

Wer zum Beispiel mit dem PKW Kurierfahrten<br />

macht, wäre ebenfalls ausgenommen. Und<br />

auch im Ausland kommen für deutsche Fahrer<br />

deutsche Übergangsfristen zur Anwendung. Wie<br />

hoch die Strafen künftig sein werden, lässt sich<br />

im Bußgeldkatalog <strong>nach</strong>sehen. Punkte sind dafür<br />

auf jeden Fall im Augenblick nicht vorgesehen.<br />

GESCHWINDIGKEITSKONTROLLE<br />

In einer Polizeikontrolle wurde kürzlich ein digitaler<br />

Tacho ausgelesen. Dabei stellten die Beamten<br />

fest, dass <strong>der</strong> Fahrer auf <strong>der</strong> letzten Fahretappe die<br />

zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als zwei Mal<br />

um 4 km/h überschritten hatte. Der anschließende<br />

Bußgeldbescheid lautet auf 70 Euro <strong>und</strong> einen<br />

Punkt! So weit bekannt, dient <strong>der</strong> Digi­Tacho nur<br />

zur Aufzeichnung <strong>der</strong> Arbeitsdaten. Darf die Polizei<br />

überhaupt einen Bußgeldbescheid verhängen?<br />

BAG: Sie haben insofern Recht, als <strong>der</strong> digitale<br />

Tachograph ursprünglich nur als Arbeitszeit-<br />

KontrollPraxis 9


© G. Grünig<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

<strong>nach</strong>weis gedacht war <strong>und</strong> die Geschwindigkeitsaufzeichnung<br />

erst <strong>nach</strong>träglich dazukam.<br />

Allerdings darf die Polizei <strong>nach</strong> gelten<strong>der</strong> Rechtslage<br />

die Geschwindigkeitsaufzeichnung verwenden.<br />

Ob die Höhe des Bußgeldes gerechtfertig war,<br />

lässt sich nicht ohne Weiteres sagen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird bei <strong>der</strong> aufgezeichneten Geschwindigkeit<br />

noch eine Messtoleranz abgezogen. Wie<br />

streng geahndet wird, hängt natürlich zum Beispiel<br />

davon ab, ob Sie Gefahrgut transportieren.<br />

ZUTRITTSERLAUBNIS FAHRERHAUS<br />

In <strong>der</strong> Fachpresse ist öfter zu lesen, dass „private<br />

Räume“, also auch das Fahrerhaus, nur bei Gefahr<br />

im Verzug betreten werden darf. Darf <strong>der</strong> Fahrer<br />

also Polizei <strong>und</strong> BAG den Zugang verwehren?<br />

BAG: Beim BAG handhaben wir es <strong>nach</strong> dem<br />

Fahrpersonalgesetz (… während <strong>der</strong> Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Arbeitszeiten darf die Kontrollbehörde …<br />

… Betriebsmittel betreten …) so, dass wir in<br />

Pausen das Fahrerhaus nicht betreten – so jedenfalls<br />

werden unser Kontrolleure unterwiesen. Bei<br />

<strong>der</strong> Polizei ist das etwas an<strong>der</strong>es, sie kann auch<br />

aufgr<strong>und</strong> des Polizeiaufgabengesetzes handeln<br />

<strong>und</strong> sich dann auf an<strong>der</strong>e Befugnisse berufen.<br />

ZUTRITTSERLAUBNIS FAHRERHAUS<br />

Als ein Fahrer vom Duschen kam, stand ein BAG­<br />

Kontrolleur am LKW <strong>und</strong> meinte, dass er kontrollieren<br />

will. Nach dem Hinweis, dass <strong>der</strong> Fahrer<br />

10 KontrollPraxis<br />

BAG <strong>und</strong> Polizei<br />

nehmen für sich in<br />

Anspruch, dass<br />

deutsche <strong>und</strong> ausländische<br />

LKW<br />

gleichermaßen<br />

kontrolliert werden.<br />

Zumindest<br />

innerhalb des<br />

BAG soll es keine<br />

Kontroversen bei<br />

festgestellten<br />

Mängeln geben<br />

Pause hat, kam nur die Entgegnung, dass den<br />

Beamten das nicht interessiert. Muss man das so<br />

hinnehmen?<br />

BAG: Melden Sie den Namen, dann werden wir<br />

dafür sorgen, dass <strong>der</strong> Kollege so etwas nie mehr<br />

macht! Ganz klar unterweisen wir unsere Kontrolleure,<br />

dass nur „während <strong>der</strong> Betriebszeit das<br />

Betriebsmittel betreten werden darf“. Unsere<br />

Maßgabe ist klar, die Fahrer während einer offensichtlichen<br />

Pause nicht zu kontrollieren.<br />

KONTROLLINTENSITÄT<br />

Irgendwie hat man den Eindruck, als würde in<br />

letzter Zeit regelrecht „Jagd“ auf LKW mit, sagen<br />

wir mal, ausschweifen<strong>der</strong> Beleuchtung gemacht. Bei<br />

<strong>der</strong> Polizei gibt’s inzwischen Szenebekannte „Jäger“.<br />

BAG: Da schaut nicht nur die Polizei verstärkt<br />

darauf – auch das BAG richtet sein Augenmerk<br />

verstärkt auf unzulässige Beleuchtungseinrichtungen!<br />

Gemäß aktuellen Richtlinien sind unzulässige<br />

Beleuchtungseinrichtungen inzwischen<br />

ein erheblicher Mangel, <strong>der</strong> auch von den Prüforganisationen<br />

nicht mehr toleriert wird. Auch<br />

wenn manche Zeitungen das als schön propagieren<br />

– so haben wir uns kürzlich sehr über einen<br />

Beitrag eines Lkw-Magazins geärgert – können<br />

wir das nicht mehr unbeanstandet lassen.<br />

Es darf nicht vergessen werden, dass das Thema<br />

Beleuchtung unmittelbaren Einfluss auf die<br />

Verkehrssicherheit hat ! Es ist wichtig, selbst zu<br />

sehen <strong>und</strong> gesehen zu werden; darüber hinaus


Mit steigenden Dieselpreisen tanken wie<strong>der</strong> mehr LKW<br />

Heizöl. Der Zoll kontrolliert verstärkt <strong>und</strong> unterstellt in<br />

jedem Fall Vorsatz: Fahrer <strong>und</strong> Unternehmer sind in <strong>der</strong><br />

Beweispflicht, dass es ein „einmaliger Ausrutscher“ war.<br />

darf die Beleuchtung nicht eine Ablenkung für<br />

an<strong>der</strong>e Verkehrsteilnehmer sein. Deshalb gestatten<br />

Sie mir außerdem den Hinweis, dass – auch<br />

wenn es schön aussieht – LKW nicht wie Christbäume<br />

durch Deutschland fahren dürfen.<br />

OUT OF SCOPE<br />

Wofür genau ist eigentlich die „Out of Scope"­<br />

Funktion gedacht? Laut allgemeinem Verständnis<br />

nur für den Fall, dass das Fahrzeug außerhalb dem<br />

Geltungsbereich <strong>der</strong> EU bewegt wird. Die Praxis<br />

zeigt aber, dass viele Speditionen ihre Fahrer anweisen,<br />

dies auch auf dem Betriebsgelände zu<br />

aktivieren, auf <strong>der</strong> Fähre o<strong>der</strong> dem Zug. Was ist<br />

richtig?<br />

BAG: Vorgesehen ist diese Funktion für Fahrten<br />

außerhalb des Geltungsbereichs <strong>der</strong> <strong>VO</strong> <strong>und</strong> auf<br />

nicht öffentlichen Betriebsgeländen o<strong>der</strong> Baustellen<br />

( nur wenn <strong>der</strong> Fahrer sich die gesamte<br />

„Schichtzeit“ außerhalb des öffentlichen Ver-<br />

© G. Grünig<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

kehrsraumes befindet bzw. des Geltungsbereiches<br />

<strong>der</strong> <strong>VO</strong>).<br />

WERKSTATTKARTE<br />

Ein LKW­Mechaniker meinte, dass Kienzle/VDO<br />

das berechtigte Werkstattpersonal unterweist, die<br />

Werkstattkarte NUR für die Tachoprüfung zu<br />

stecken <strong>und</strong> ansonsten ohne Karte bzw. auf „Out"<br />

zu fahren. Wie ist die Werkstattkarte richtig zu verwenden<br />

– <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Gelegenheit: Was darf mit<br />

<strong>der</strong> Unternehmerkarte gemacht/gefahren werden?<br />

BAG: Werkstattkarten sind nur für Tachoprüfungen<br />

o<strong>der</strong> für das Aufspielen einer Aktualisierung<br />

des Tacho vorgesehen. Nach Art. 3 ... g) <strong>Verordnung</strong><br />

(<strong>EG</strong>) Nr. <strong>561</strong>/<strong>2006</strong> ... sind Fahrzeuge von <strong>der</strong><br />

<strong>VO</strong> ausgenommen, mit denen zum Zweck <strong>der</strong><br />

technischen Entwicklung o<strong>der</strong> im Rahmen von<br />

Reparatur- o<strong>der</strong> Wartungsarbeiten Probefahrten<br />

auf <strong>der</strong> Straße durchgeführt werden ... .<br />

Die Unternehmerkarte ist eigentlich nur <strong>der</strong><br />

„Schlüssel“ zum Kontrollgerät. Mit Stecken <strong>der</strong><br />

Unternehmerkarte hat nur <strong>der</strong> „gesteckte Unternehmer“<br />

Zugang zum Kontrollgerät. Das Gerät ist<br />

dann für alle an<strong>der</strong>en gesperrt.<br />

Fahren (Lenktätigkeit) ist mit <strong>der</strong> Unternehmerkarte<br />

nicht gestattet <strong>und</strong> funktioniert auch<br />

nicht (das Display zeigt: „Karte ungültig“ bzw.<br />

„Fahren ohne geeignete Karte“).<br />

PAUSE IM FAHRERHAUS<br />

Darf man die „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“<br />

in <strong>der</strong> Kabine verbringen?<br />

BAG: Selbstverständlich kontrolliert das BAG die<br />

„wöchentlichen <strong>Ruhezeiten</strong>“ <strong>und</strong> hält sich dabei<br />

an die LRB-Entscheidung vom 22./23.09.09 in<br />

Hamburg: Gemäß Vermerk 11/20 – 1922.2 vom<br />

11.03.2010 ist <strong>der</strong> LRB-Beschluss so zu interpretieren,<br />

dass es zwar gr<strong>und</strong>sätzlich rechtlich nicht<br />

zulässig ist, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit<br />

im Fahrzeug zu verbringen, dass eine <strong>der</strong>artige<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Ruhezeit jedoch nicht dazu<br />

führt, dass dem Fahrer diese Ruhezeit nicht als<br />

wöchentliche Ruhezeit i.S.d. Art. 8 Abs. 6 <strong>VO</strong> (<strong>EG</strong>)<br />

NR. <strong>561</strong>/<strong>2006</strong> anerkannt wird.<br />

KontrollPraxis 11


SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN/ARBEITSRECHT<br />

Zehn St<strong>und</strong>en Lenkzeit heißt<br />

nicht 13 St<strong>und</strong>en Schichtzeit<br />

SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN/ARBEITSRECHT: Wichtige Fragen <strong>und</strong> Antworten zu<br />

Toleranzen in <strong>der</strong> Aufzeichnung, Parkplatznot, Aufzeichungspflicht <strong>und</strong> mehr.<br />

TOLERANZEN BEI VERGEHEN<br />

Gibt es Toleranzen bei <strong>der</strong> Ahndung von Vergehen<br />

gegen die Sozialvorschriften?<br />

BAG: Diese Frage können wir nur fürs BAG beantworten:<br />

Zum einen werden bei unseren Kontrollen<br />

die Leitlinien <strong>der</strong> EU zur Auslegung <strong>der</strong> Sozialvorschriften<br />

berücksichtigt. Zum an<strong>der</strong>en wird<br />

sichergestellt, dass plausible Erklärungen Berücksichtigung<br />

finden. Wenn wir also einen Verstoß<br />

ahnden, wurde zuvor dies alles bereits be rücksichtigt.<br />

Wie die Polizei o<strong>der</strong> das Gewerbeaufsichtsamt<br />

das sehen, entzieht sich unserer Kenntnis.<br />

12 KontrollPraxis<br />

PARKPLATZÜBERFÜLLUNG<br />

Wie kann <strong>der</strong> Fahrer vorgehen, wenn tatsächlich<br />

Parkplätze überfüllt sind o<strong>der</strong> er staubedingt seine<br />

<strong>Ruhezeiten</strong> nicht einhalten kann?<br />

BAG: Da verweisen wir auf den Artikel 12 <strong>VO</strong><br />

(<strong>EG</strong>) Nr. <strong>561</strong>/<strong>2006</strong> „Außerordentliche Umstände“<br />

– im Volksm<strong>und</strong> gerne als „Notstandsparagraph“<br />

bezeichnet. Da heißt es wörtlich: „Sofern die Sicherheit<br />

im Straßenverkehr nicht gefährdet wird,<br />

kann <strong>der</strong> Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 (Lenk-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong>, Anm. d. Red.) abweichen,um einen<br />

geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit<br />

© G. Grünig


dies erfor<strong>der</strong>lich ist, um die Sicherheit von Personen,<br />

des Fahrzeugs o<strong>der</strong> seiner Ladung zu gewährleisten.<br />

Art <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abweichung hat<br />

<strong>der</strong> Fahrer spätestens bei Erreichen des geeigneten<br />

Halteplatzes schriftlich auf dem Schaublatt,<br />

einem Ausdruck o<strong>der</strong> im Arbeitsplan zu vermerken.<br />

Art. 12 erlaubt es einem Fahrer nicht, von<br />

den Bestimmungen <strong>der</strong> <strong>VO</strong> aus Gründen abzuweichen,<br />

die bereits bei Fahrtantritt bekannt<br />

waren, wie regelmäßig auftretende Verkehrsstaus,<br />

vorhersehbare Wetterbedingungen <strong>und</strong><br />

bekanntermaßen überfüllte Parkplätze/Rasthöfe.<br />

Die Situationen müssen vom Willen des Fahrers<br />

unabhängig, anscheinend unvermeidbar<br />

<strong>und</strong> selbst bei gebotener Sorgfakt unvorhersehbar<br />

sein. Aus Erfahrung ergänzen wir noch, dass<br />

<strong>der</strong> Fahrer am besten schon an dem Parkplatz, an<br />

dem er keine Rastmöglichkeit findet, auf dem<br />

Schaublatt o<strong>der</strong> einem Ausdruck vermerkt „Art.<br />

12, Stau/kein Parkplatz“ <strong>und</strong> dies unterschreibt.<br />

Die EU hat hierzu übrigens Empfehlungen zur<br />

Auslegung bzw. Anwendung erlassen.<br />

NACHTRAG AUF FAHRERKARTE<br />

Sollen die Fahrer beim Stecken <strong>der</strong> Karte einen<br />

Nachtrag machen?<br />

SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN/ARBEITSRECHT<br />

Die Wochenruhezeit sollte nicht im LKW verbracht werden. Hat <strong>der</strong> allerdings eine Schlafkabine, wird es meist toleriert<br />

BAG: Das können wir nur für das B<strong>und</strong>esamt beantworten<br />

– sollte aber europaweit gelten. Man<br />

kann <strong>und</strong> sollte alles <strong>nach</strong>tragen! So wurde sowohl<br />

auf EU­Ebene als auch auf deutscher Seite<br />

beschlossen, dass etwa Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub als<br />

Ruhepausen <strong>nach</strong>getragen werden können. Sollte<br />

ein Nachtrag aber technisch nicht möglich<br />

sein (ist vom Kontrollgerät abhängig), ist eine Bescheinigung<br />

über berücksichtigungsfreie Tage<br />

erfor<strong>der</strong>lich. An<strong>der</strong>erseits handhabt es die Gewerbeaufsicht<br />

in Bayern so, dass keine Ahndung<br />

erfolgt, falls Tagesruhezeiten in den Nachträgen<br />

fehlen. Die Wochenruhezeit ist also aufzuzeichnen<br />

beziehungsweise ein Nachtrag zu machen.<br />

URLAUBSBESCHEINIGUNG<br />

Wenn <strong>der</strong> Fahrer über den Nachtrag den Samstag<br />

als arbeitsfrei eingibt, ist dann für diesen Tag<br />

trotzdem eine Urlaubsbescheinigung erfor<strong>der</strong>lich?<br />

BAG: Eine Bescheinigung ist nur erfor<strong>der</strong>lich für<br />

Zeiten, die nicht an<strong>der</strong>weitig auf dem Schaublatt<br />

o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Fahrerkarte <strong>nach</strong>gewiesen werden.<br />

Daher ist kein „Urlaubsschein“ (das heißt die Bescheinigung<br />

über berücksichtigungsfreie Tage)<br />

nötig, wenn <strong>der</strong> Fahrer den arbeitsfreien Samstag<br />

<strong>nach</strong>getragen hat.<br />

KontrollPraxis 13<br />

© TRUCKER


SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN/ARBEITSRECHT<br />

AUFZEICHNUNGSPFLICHT<br />

Wie können Fahrer zum Beispiel eines Überführungsunternehmens<br />

o<strong>der</strong> ähnlichen Betriebes Arbeitszeiten<br />

<strong>nach</strong>weisen, da mit Neufahrzeugen<br />

gefahren wird, die nicht aufzeichnungspflichtig<br />

sind? Wie ist es, wenn gebrauchte o<strong>der</strong> abgemeldete<br />

Fahrzeuge bewegt werden, für die nur ein Aufzeichnungsprotokoll<br />

ausgefüllt wird?<br />

BAG: Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass nur Neufahrzeuge<br />

<strong>und</strong> noch nicht in Betrieb genommene Fahrzeuge<br />

von einer Aufzeichnungspflicht befreit sind!<br />

Bei gebrauchten o<strong>der</strong> abgemeldeten Fahrzeugen,<br />

auch wenn sie mit Überführungskennzeichen<br />

zugelassen sind, gilt die Aufzeichnungspflicht<br />

– demzufolge ist die Fahrerkarte auch zu<br />

stecken!<br />

Die Arbeitszeiten <strong>nach</strong> dem Arbeitszeitgesetz<br />

können bei einer Straßenkontrolle we<strong>der</strong> vom<br />

BAG noch von <strong>der</strong> Polizei überprüft werden, dies<br />

ist nur im Rahmen einer Betriebsprüfung durch<br />

die Län<strong>der</strong>behörden möglich. Nachweise über<br />

Arbeitszeiten können natürlich auch bei von <strong>der</strong><br />

Aufzeichnungspflicht ausgenommenen Fahrzeugen<br />

über die Fahrerkarte o<strong>der</strong> Diagrammscheibe<br />

erfolgen – denn das ist ja nicht verboten!<br />

Ansonsten wäre eine Stechkarte o<strong>der</strong> eine manuelle<br />

Aufzeichnung denkbar.<br />

BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATION<br />

Benötigen Fahrer <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Ersatzfahrer eine Prüfung<br />

<strong>nach</strong> dem BKrFQG o<strong>der</strong> eine ähnliche Ausbildung,<br />

wenn vorwiegend Rohmaterial zwischen<br />

zwei Werken transportiert wird?<br />

BAG: Eine beschleunigte Gr<strong>und</strong>qualifikation<br />

<strong>nach</strong> dem BKrFQG benötigen beide Fahrer im<br />

konkreten Fall nicht.<br />

Wohl aber muss auch im Werkverkehr die<br />

regelmäßige Weiterbildung in fünf Modulen à<br />

sieben St<strong>und</strong>en innerhalb <strong>der</strong> Fünf­Jahres­Frist<br />

erfolgen. Ob eine Ausnahme im Sinne <strong>der</strong> Handwerkerverordnung<br />

in Frage käme, müsste geson<strong>der</strong>t<br />

geklärt werden. Wenn aber die Haupttätigkeit<br />

im Führen eines LKW besteht, kommt wohl<br />

keine Ausnahme zum Tragen.<br />

14 KontrollPraxis<br />

DOPPELBESATZUNG<br />

Ein Fahrer fährt mit dem LKW in einer Tagestour<br />

laden. Der zweite Fahrer steigt dann zu <strong>und</strong><br />

entlädt das Fahrzeug in einer weiteren Tagestour.<br />

Fah rer 2 fährt dann in einer vollen Lenkzeit zu rück.<br />

Im Anschluss verlangt <strong>der</strong> Chef, dass Fahrer 1 wie<strong>der</strong><br />

lädt, die volle Lenkzeit abfährt <strong>und</strong> anschließend<br />

abläde. Der Chef ist <strong>der</strong> Ansicht, dass, wer<br />

nicht lenkt, in <strong>der</strong> Doppelbesatzung Pause hat.<br />

Stimmt das so?<br />

BAG: Gr<strong>und</strong>sätzlich kommen die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Doppelbesatzung nur zur Anwendung,<br />

wenn <strong>der</strong> zweite Fahrer innerhalb <strong>der</strong> ersten vollendeten<br />

St<strong>und</strong>e zusteigt. Im geschil<strong>der</strong>ten Fall<br />

steigt <strong>der</strong> zweite Fahrer aber wohl erst zum<br />

Schichtende des Kollegen zu. Insofern gilt das<br />

nicht als Doppelbesatzung! Zudem gilt auch in<br />

einer regulären Doppelbesatzung die Zeit als<br />

zweiter Fahrer nicht als Tagesruhezeit, son<strong>der</strong>n<br />

nur als maximal 45­minütige Lenkzeitunterbrechung<br />

zwischen zwei jeweils maximal 4,5­stündigen<br />

Lenkzeitblöcken. Eine Ruhezeit setzt ein<br />

stehendes Fahrzeug voraus!<br />

AUSNAHME MÜLLSAMMLUNG<br />

Sind Fahrer bei <strong>der</strong> Müllabfuhr vom Sozialrecht<br />

ausgenommen, müssen sie auf <strong>der</strong> An- <strong>und</strong> Abfahrt<br />

zum Sammelgebiet einen Gurt tragen, <strong>und</strong><br />

wie verhält es sich mit <strong>der</strong> Arbeitszeitregelung?<br />

BAG: Von den Sozialvorschriften sind Fahrer <strong>der</strong><br />

Müllabfuhr nur befreit, wenn sie Hausmüll sammeln!<br />

Sammeln sie Gewerbemüll ein, müssen sie<br />

geltende Lenk­ <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong> einhalten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt aber das Arbeitszeitrecht für<br />

sie. Bei einer voraussichtlichen Arbeitszeit bis maximal<br />

neun St<strong>und</strong>en täglich müssen sie <strong>nach</strong><br />

sechs St<strong>und</strong>en eine 30­minütige Pause machen.<br />

Bei über neun St<strong>und</strong>en täglicher Arbeitszeit wären<br />

es <strong>nach</strong> sechs St<strong>und</strong>en 45 Minuten Pause.<br />

Tatsächlich müssen die Fahrer bei <strong>der</strong> An­ <strong>und</strong><br />

Abfahrt den Sicherheitsgurt anlegen, bei <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Arbeit dürfen sie ohne Gurt fahren,<br />

wenn sie selbst in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug<br />

verlassen müssen.


SONDERFALL AUTOVERMIETUNG<br />

Im angenommenen Fall arbeitet ein Kraftfahrer<br />

als 400-Euro-Kraft bei einer Autovermietung. Er<br />

hat einen Führerschein <strong>der</strong> Klasse C1E, aber<br />

keine Fahrerkarte. Ist er als Überführer von LKW<br />

bis 7,5 t zGG von einer Station zur an<strong>der</strong>en von<br />

den Sozialvorschriften befreit?<br />

BAG: Der B<strong>und</strong>­Län<strong>der</strong>­Fachausschuss hat sich<br />

Ende September 2010 unter an<strong>der</strong>em mit dieser<br />

Fragestellung befasst <strong>und</strong> hierzu beschlossen,<br />

dass eine Ausnahme von den Sozialvorschriften<br />

in Fällen wie diesem nicht ersichtlich ist <strong>und</strong> die<br />

Fahrer daher Lenk­ <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong> beachten<br />

müssen.<br />

HAFTUNG BEI FALSCHEN ANGABEN<br />

Wer haftet, wenn die Bescheinigung über arbeitsfreie<br />

Tage falsch ist? Wie ist es, wenn man am<br />

Wochenende auf dem öffentlich nicht zugänglichen<br />

Betriebsgelände ohne Karte o<strong>der</strong> Scheibe fährt?<br />

SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN/ARBEITSRECHT<br />

Je<strong>der</strong> Fahrer, <strong>der</strong> gewerblich ein Fahrzeug über 3,5 t zGG fährt, muss sich <strong>nach</strong> dem BKrFQG 35 St<strong>und</strong>en weiterbilden<br />

BAG: Zur ersten Frage: Unternehmer <strong>und</strong> Fahrer<br />

haften beide!<br />

Zur zweiten Frage: Wenn das Betriebsgelände<br />

öffentlich nicht zugänglich ist, also eine Schranke,<br />

ein Pförtner o<strong>der</strong> ähnliches vorhanden sind<br />

<strong>und</strong> man sich während <strong>der</strong> Arbeitsschicht ausschließlich<br />

dort mit dem Fahrzeug bewegt,<br />

benö tigt man keine Fahrerkarte o<strong>der</strong> Tachoscheibe.<br />

Probleme kann es in einer Kontrolle natürlich<br />

geben, weil <strong>der</strong> Kontrolleur einen Nachweis über<br />

die zurückgelegten Strecken haben möchte – da<br />

<strong>der</strong> Digi­Tacho „Fahrt ohne Karte“ aufzeichnet.<br />

Allerdings kann <strong>der</strong> Kontrollbeamte aus den<br />

Aufzeichnungen ersehen, dass das Fahrzeug immer<br />

nur auf kurzen Strecken bewegt wurde. Das<br />

BAG macht normalerweise in solchen Fällen<br />

ebensowenig Probleme wie dann, wenn in <strong>der</strong><br />

Pause <strong>der</strong> LKW ein paar Meter versetzt werden<br />

muss. Wichtig ist, dass <strong>der</strong> Vorgang für den<br />

Kontrolleur <strong>nach</strong>vollziehbar <strong>und</strong> plausibel ist.<br />

KontrollPraxis 15<br />

© TRUCKER


SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN / ARBEITSRECHT<br />

Lenk- <strong>und</strong> <strong>Ruhezeiten</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>EG</strong>-<strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>(<strong>VO</strong>)<strong>561</strong>/<strong>2006</strong>)<br />

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />

Tägliche Lenkzeit: Höchstens 9 St<strong>und</strong>en<br />

Erhöhung zwei Mal wöchentlich auf 10 St<strong>und</strong>en<br />

möglich<br />

Wöchentliche Lenkzeit: Höchstens 56 St<strong>und</strong>en (!)<br />

Lenkzeit in zwei aufeinan<strong>der</strong> folgenden Wochen<br />

(Doppelwoche): Höchstens 90 St<strong>und</strong>en (s. Bsp.)<br />

Lenkzeitunterbrechung (= Fahrtunterbrechung):<br />

Nach spätestens 4 ½ St<strong>und</strong>en mindestens für<br />

45 Minuten. Beliebige Aufteilung nicht möglich,<br />

max. zwei Abschnitte: Teil 1 mind. 15 Min., Teil 2<br />

mind. 30 Min (Aufteilung sh. Beispiele i.d. Grafik)<br />

Tagesruhezeit (für einen Fahrer): Mindestens<br />

11 St<strong>und</strong>en, innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en <strong>nach</strong> einer<br />

Ruhezeit<br />

16 KontrollPraxis<br />

Verkürzung <strong>der</strong> Tagesruhezeit (1 Fahrer): Maximal<br />

drei Mal zwischen zwei Wochenruhezeiten<br />

auf 9 St<strong>und</strong>en ohne Ausgleich möglich<br />

Hier bitte Grafik aus PDF Seite 63 einbauen<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Tagesruhezeit (für einen Fahrer):<br />

Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 St<strong>und</strong>en Tagesruhezeit.<br />

Aufteilung nur in zwei Abschnitte möglich:<br />

Teil 1 mindestens 3 St<strong>und</strong>en, Teil 2 mindestens<br />

9 St<strong>und</strong>en<br />

Tagesruhezeit: (2 Fahrer / Doppelbesetzung):<br />

9 St<strong>und</strong>en innerhalb von 30 St<strong>und</strong>en <strong>nach</strong> einer<br />

Ruhezeit<br />

Hinweis: Während <strong>der</strong> ersten St<strong>und</strong>e des Mehrfahrerbetriebes<br />

muss <strong>der</strong> zweite Fahrer noch nicht mit im<br />

Fahrzeug sein. Dessen Anwesenheit ist erst ab <strong>der</strong> zweiten<br />

St<strong>und</strong>e bis zum Ende vorgeschrieben (Bsp. s. Grafik).<br />

Abbildungen: © Heinrich Vorgel Verlag [M] O.H.


Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 St<strong>und</strong>en<br />

einschließlich einer Tagesruhezeit<br />

Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit (unterwegs<br />

sowie auch am Standort/Heimatort d. Fahrers):<br />

24 St<strong>und</strong>en mit Ausgleich bis zum Ende <strong>der</strong> dritten<br />

Folgewoche. Es darf nur jede zweite Wochenruhezeit<br />

verkürzt werden.<br />

Hier bitte Grafiken aus PDF Seite 67 unten sowie<br />

68 einbauen<br />

Zeitraum vom Ende einer Wochenruhezeit bis<br />

zum Beginn <strong>der</strong> folgenden Wochenruhezeit<br />

Regelung für alle: Es dürfen max. bis zu sechs<br />

24-St<strong>und</strong>en-Zeiträume (= 144 Std.) aneinan<strong>der</strong><br />

gereiht werden.<br />

Mitführpflicht: Bei Fahrzeugen mit analogem Tacho<br />

Schaublätter für den laufenden Tag <strong>und</strong> die<br />

vorausgehenden 28 Kalen<strong>der</strong>tage sowie handschriftliche<br />

Aufzeichnungen <strong>und</strong> Ausdrucke aus<br />

dem digitalen Kontrollgerät. Bei Mischbetrieb<br />

(analog/digital) jeweils Schaublätter <strong>und</strong> Ausdrucke/handschriftliche<br />

Aufzeichnungen. Bei Fahrzeugen<br />

mit digitalem Tacho (bzw. wenn schon<br />

ein Fahrzeug mit digitalem Tacho gelenkt wurde)<br />

die Fahrerkarte. Bescheinigung <strong>nach</strong> § 20 Fahrpersonalverordnung<br />

(unbedingt EU-Musterformular<br />

verwenden!), falls <strong>der</strong> Fahrer an einem o<strong>der</strong><br />

mehreren <strong>der</strong> vorausgegangenen 28 Kalen<strong>der</strong>tage<br />

kein Fahrzeug gelenkt hat (ersatzweise<br />

Nachtrag auf Fahrerkarte). Für Sonn- <strong>und</strong> Feier-<br />

SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN / ARBEITSRECHT<br />

tage ist eine solche Bescheinigung in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht nötig. Als Gründe dafür, warum die vorgeschriebenen<br />

Nachweise nicht vollständig vorgelegt<br />

werden können, können folgende Ursachen<br />

genannt werden:<br />

1. Der Fahrer hat ein Fahrzeug gelenkt, für dessen<br />

Führen keine Nachweispflicht besteht.<br />

2. Der Fahrer war krank.<br />

3. Der Fahrer war in Urlaub o<strong>der</strong><br />

4. <strong>der</strong> Fahrer hat aus an<strong>der</strong>en Gründen kein Fahrzeug<br />

gelenkt.<br />

HINWEIS: Auf Fahrzeugen mit digitalem<br />

Kontroll gerät darf kein Fahrer ohne Fahrerkarte<br />

eingesetzt werden.<br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitszeit: Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine<br />

wöchentliche Arbeitszeit von 48 St<strong>und</strong>en (täglich<br />

8 St<strong>und</strong>en) zulässig.<br />

Son<strong>der</strong>fall: Im Ausnahmefall sind 60 St<strong>und</strong>en<br />

(täglich 10 St<strong>und</strong>en) wöchentliche Arbeitszeit<br />

dann möglich, wenn in vier Monaten durchschnittlich<br />

nur 48 Wochenst<strong>und</strong>en (täglich 8<br />

St<strong>und</strong>en) erreicht werden!<br />

Ein Wi<strong>der</strong>spruch zwischen Sozialvorschriften<br />

<strong>und</strong> Arbeitsrecht? Die Sozialvorschriften (<strong>EG</strong> (<strong>VO</strong>)<br />

<strong>561</strong>/<strong>2006</strong>) erlauben eine zulässige wöchentliche<br />

Lenkzeit von maximal 56 St<strong>und</strong>en, während das<br />

Arbeitszeitgesetz nur 48 St<strong>und</strong>en Wochenarbeitszeit<br />

erlaubt. Da aber das <strong>EG</strong>(<strong>VO</strong>) <strong>561</strong>/<strong>2006</strong><br />

von 90 St<strong>und</strong>en in <strong>der</strong> Doppelwoche ausgeht,<br />

bedeutet dies durchschnittlich 45 St<strong>und</strong>en Lenkzeit.<br />

Es verbleiben also 3 St<strong>und</strong>en pro Woche für<br />

sonstige Tätigkeiten!<br />

KontrollPraxis 17


SOZIAL<strong>VO</strong>RSCHRIFTEN / ARBEITSRECHT<br />

Definitionen /<br />

Begriffserläuterungen<br />

Arbeitswoche: Die Arbeitswoche beginnt Montag<br />

um 00:00 Uhr <strong>und</strong> endet am Sonntag um 24:00 Uhr.<br />

Fahrer: Ein Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug<br />

(wenn auch nur kurz) lenkt o<strong>der</strong> sich im Fahrzeug befindet,<br />

um es (als Bestandteile seiner Pflichten) gegebenenfalls<br />

lenken zu können. Dies können beispielsweise sein:<br />

Arbeitnehmer, selbstfahrende Unternehmer, Beifahrer,<br />

Auszubildende, Praktikanten.<br />

Lenkzeit/Dauer <strong>der</strong> Lenktätigkeit: Lenkzeit ist<br />

die Dauer <strong>der</strong> Lenktätigkeit, die von einem Kontrollgerät<br />

<strong>nach</strong> Anh. 1 o<strong>der</strong> Anh. Ib <strong>der</strong> <strong>VO</strong>(EWG)3821/85 o<strong>der</strong> von<br />

Hand aufgezeichnet wird. Unter Lenkzeit fallen solche<br />

Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht<br />

werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende<br />

Stehen des Fahrzeugs, wenn dies <strong>nach</strong> allgemeiner Anschauung<br />

zum Fahrvorgang gehört.<br />

Wartezeiten an Ampeln, an Bahnschranken, in Staus o<strong>der</strong><br />

an <strong>der</strong> Grenze sind ebenfalls <strong>der</strong> Lenkzeit zuzurechnen.<br />

(Hingegen gehören Fahrpausen dann nicht zur Lenkzeit,<br />

wenn sie aus an<strong>der</strong>en als den vorgenannten Gründen<br />

stattfinden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad<br />

verlassen kann.)<br />

Fahrtunterbrechung( = Lenkzeitunterbrechung):<br />

Je<strong>der</strong> Zeitraum, in dem <strong>der</strong> Fahrer keine Fahrtätigkeit<br />

ausüben <strong>und</strong> keine an<strong>der</strong>en Arbeiten ausführen<br />

darf <strong>und</strong> <strong>der</strong> ausschließlich zur Erholung genutzt wird.<br />

Lenkzeitunterbrechungen müssen innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

4,5 St<strong>und</strong>en Lenkzeit o<strong>der</strong> unmittelbar da<strong>nach</strong><br />

erfolgen. Während einer Lenkzeitunterbrechung darf <strong>der</strong><br />

Fahrer keine an<strong>der</strong>en Arbeiten (z.B. Be- o<strong>der</strong> Entladetätigkeiten,<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandsetzungsarbeiten)<br />

ausführen. Dagegen zählen Wartezeiten als Lenkzeit-<br />

18 KontrollPraxis<br />

unterbrechung, sofern sie <strong>nach</strong> allgemeiner Verkehrsanschauung<br />

nicht dem Fahrvorgang zuzurechnen sind.<br />

Hierzu können beispielsweise Wartezeiten bei <strong>der</strong> Grenzabfertigung<br />

o<strong>der</strong> beim Be- o<strong>der</strong> Entladen des Fahrzeugs<br />

gerechnet werden. Das gleiche gilt für die Zeiten auf dem<br />

Beifahrersitz o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Schlafkabine im fahrenden Fahrzeug<br />

sowie auf Fähr- <strong>und</strong> Eisenbahnfahrten. Nach je<strong>der</strong><br />

Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten (zusammenhängend<br />

o<strong>der</strong> in Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung<br />

relevanter Lenkzeitabschnitt von 4,5 St<strong>und</strong>en.<br />

Dies bedeutet, dass auch <strong>nach</strong> einer beispielsweise nur<br />

2-stündigen Lenkzeit mit anschließen<strong>der</strong> 45-minütiger<br />

Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4,5 St<strong>und</strong>en<br />

beginnt. Lenkzeitunterbrechungen dürfen jedoch<br />

nicht <strong>der</strong> täglichen Ruhezeit zugerechnet werden.<br />

Ruhezeit: Ruhezeit ist vorgesehen als tägliche Ruhezeit<br />

<strong>und</strong> wöchentliche Ruhezeit (Regelungen s. o.). Während<br />

<strong>der</strong> Ruhezeit muss <strong>der</strong> Fahrer frei über seine Zeit verfügen<br />

können. Keine <strong>Ruhezeiten</strong> sind Zeiten <strong>der</strong> Arbeit o<strong>der</strong><br />

Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug<br />

verbrachten Kabinenzeiten (z.B. als Beifahrer bei Doppelbesetzung,<br />

siehe auch Definition „Fahrer“). Die tägliche<br />

Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden,<br />

sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist <strong>und</strong> nicht<br />

fährt.<br />

Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-St<strong>und</strong>en-Zeitraumes<br />

eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-St<strong>und</strong>en-Zeitraum<br />

braucht nicht mit dem Kalen<strong>der</strong>tag identisch sein.<br />

Beginnt <strong>der</strong> Fahrer die Fahrt am Sonntag um 22:00 Uhr,<br />

so muss er bis spätestens Montag um 22:00 Uhr seine<br />

vollständige tägliche Ruhezeit eingelegt haben. Das<br />

heißt, bei einer 11-stündigen täglichen Ruhezeit muss<br />

diese spätestens am Montag um 11:00 Uhr, bei einer<br />

9-stündigen täglichen Ruhezeit spätestens am Montag<br />

um 13:00 Uhr beginnen.<br />

Tageslenkzeit: Die summierte Gesamtlenkzeit zwischen<br />

dem Ende einer täglichen Ruhezeit <strong>und</strong> dem Beginn<br />

<strong>der</strong> darauf folgenden täglichen Ruhezeit o<strong>der</strong> zwischen<br />

einer täglichen <strong>und</strong> einer wöchentlichen Ruhezeit.<br />

Wochenlenkzeit: Die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb<br />

einer Woche.<br />

Arbeitszeit: Die Zeit von Beginn bis zum Ende <strong>der</strong> Arbeit<br />

des Arbeitnehmers. Nicht zu den Arbeitszeiten gehören:<br />

Ruhepausen, <strong>Ruhezeiten</strong>, Bereitschaftszeiten zur<br />

Aufnahme von Fahrtätigkeiten (egal ob zu Hause o<strong>der</strong> am<br />

Arbeitsplatz) sowie Zeiten als Fahrer auf dem Beifahrersitz<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Schlafkabine.


Besser mit Gurt (<strong>und</strong> Matte)<br />

LADUNGSSICHERUNG: Ob ein Code-XL-Trailer die Ladungssicherung spart,<br />

warum Antirutschmatten wichtig sind <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen zum sicheren Transport.<br />

KONTROLLPRAXIS<br />

Häufig wird geschil<strong>der</strong>t, dass bei zwei o<strong>der</strong> mehr<br />

Kontrollen innerhalb weniger Tage bei gleicher<br />

o<strong>der</strong> zumindest identischer Beladesituation die<br />

Polizei o<strong>der</strong> das BAG zu unterschiedlichen Bewertungen<br />

kommen. Im konkreten Fall wurde etwa<br />

die Lücke zwischen gegurteten Bimsstein-Paletten<br />

in einer Kontrolle toleriert, in einer zweiten Kontrolle<br />

beanstandet. Das Ausfüllen <strong>der</strong> Lücken führt<br />

aber zu einer Überladung <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>achse, die <strong>der</strong><br />

Kontrollbeamte letztlich tolerierte. Wie kann so<br />

etwas sein, <strong>und</strong> muss man die dann erschwerte<br />

Entladung akzeptieren?<br />

BAG: Die Entscheidungen an<strong>der</strong>er Kontrollorgane<br />

zu bewerten, liegt nicht im Ermessen des BAG.<br />

Tatsächlich liegt es in einem gewissen Ermessensspielraum,<br />

was toleriert wird <strong>und</strong> was nicht.<br />

Dennoch gibt es natürlich allgemein gültige Vorschriften<br />

für die Ladungssicherung – konkret die<br />

VDI 2700ff sowie die DIN EN. Das BAG hätte in<br />

einer Kontrolle in jedem Fall die Ladelücke kritisiert,<br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> kein Formschluss mehr besteht.<br />

Ergo müssen Zwischenräume ausgefüllt o<strong>der</strong><br />

Paletten einzeln gesichert werden.<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Sicherheit kann dabei keine Rücksicht<br />

auf eventuell erschwertes Be­ o<strong>der</strong> Entladen<br />

genommen werden. Auch hätte das BAG trotz<br />

korrekter Ladungssicherung eine anschließend<br />

zu hohe Vor<strong>der</strong>achslast nicht akzeptiert! Auch<br />

wenn es für die Fahrer oft schwer <strong>nach</strong>vollziehbar<br />

ist <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit nie Probleme bezüglich<br />

Ladungssicherung gab, müssen aktuelle<br />

Vorschriften zur Anwendung kommen.<br />

CODE-XL-ZERTIFIZIERUNG<br />

Trotz Trailer mit Code-XL-Zertifizierung wird bei<br />

Kontrollen immer wie<strong>der</strong> beanstandet, dass keine<br />

zusätzliche Ladungssicherung erfolgte.<br />

LADUNGSSICHERUNG<br />

Die Code­XL­Zertifizierung bezieht sich nur auf<br />

eine bestimmte Ladung <strong>und</strong> eine darauf bezogene<br />

Beladesituation. Genaue Details dazu können<br />

Sie dem Gutachten entnehmen, das eigentlich<br />

jedem entsprechenden Trailer beiliegen<br />

muss. Üblicherweise geht es dabei um formschlüssige<br />

Beladesituationen, etwa von Automotive­Paletten,<br />

Getränkekisten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en,<br />

eher leichten Gütern.<br />

Der Aufbau <strong>der</strong> so genannten Code­XL­Trailer<br />

ist gegenüber Standard­Trailern verstärkt. So<br />

verfügt er in <strong>der</strong> Regel über eine reißfestere Plane,<br />

ist im Dach verstrebt <strong>und</strong> mit Palettenanschlagleisten<br />

ausgerüstet. Fallweise kommen<br />

noch weitere Maßnahmen hinzu. Mit diesen<br />

Ausstattungsdetails ist das Fahrzeug alleine<br />

über seine konstruktive Auslegung in <strong>der</strong> Lage,<br />

meist in Kombination mit <strong>der</strong> Verwendung von<br />

Antirutschmatten, die auftretenden Kräfte ohne<br />

zusätzliche Sicherungsmaßnahmen aufzunehmen.<br />

Wird aber von den im Gutachten genannten<br />

Randbedingungen abgewichen, etwa weil kein<br />

Formschluss realisiert wird o<strong>der</strong> gar an<strong>der</strong>e Ladegüter<br />

transportiert werden – <strong>und</strong> das ist in den<br />

meisten Fällen so –, ist auch ein Code­XL­Trailer<br />

<strong>nach</strong> den bekannten Regeln <strong>der</strong> Technik zu<br />

sichern. Die Code­XL­Zertifizierung sollte also<br />

keinesfalls dazu verführen, auf Ladungssicherung<br />

zu verzichten.<br />

VERSCHLEISS <strong>VO</strong>N ZURRMITTELN<br />

Immer wie<strong>der</strong> kommt es zu Diskussionen im<br />

Kollegenkreis darüber, wann ein Zurrgurt verschlissen<br />

<strong>und</strong> damit ablegereif ist.<br />

Tatsächlich gibt es mehrere Kriterien, wann<br />

Gurte ablegereif sind: Erstes Indiz sind seitliche<br />

Einschnitte. Reicht <strong>der</strong> Einschnitt über mehr als<br />

KontrollPraxis 19


LADUNGSSICHERUNG<br />

Keine Antirutschmatten, kein Formschluss <strong>und</strong> nur ein Gurt pro drei Tonnen schwerer Palette: So geht‘s nicht!<br />

zehn Prozent <strong>der</strong> Gurtbandbreite, können Sie<br />

den Gurt wegwerfen. Auch wenn die Hauptnaht,<br />

<strong>der</strong> Haken o<strong>der</strong> die Ratsche beschädigt sind, darf<br />

man Zurrgurte nicht mehr verwenden. Oft<br />

kommt es auch durch Reibung zu starker Wärmeeinwirkung,<br />

erkennbar an einer verglasten Oberfläche<br />

des Gurtmaterials. Auch in einem solchen<br />

Fall ist <strong>der</strong> Gurt ablegereif. Gleiches gilt für Garnbrüche<br />

<strong>und</strong> Einschnitte durch scharfe Kanten<br />

o<strong>der</strong> übermäßigen Verschleiß. Generell sollte<br />

man also Kantenschoner verwenden <strong>und</strong> Gurte<br />

im Zweifel lieber nicht mehr verwenden. Reparaturen<br />

sind möglich, aber allenfalls von Fachleuten<br />

durchführbar – dazu gehört aber sicher nicht,<br />

gerissene Gurtenden zu verknoten! Das toleriert<br />

kein Kontrollorgan.<br />

ANTIRUTSCHMATTEN<br />

In Sendungen, wie „Achtung Kontrolle“ wird nahezu<br />

jede Ladungssicherung ohne Antirutschmatten<br />

als nicht geeignet bezeichnet. Geht es denn<br />

20 KontrollPraxis<br />

tatsächlich nicht ohne, <strong>und</strong> welche Matten soll man<br />

verwenden?<br />

Ladungssicherung ohne Antirutschmatten ist natürlich<br />

möglich – aber mit Antirutschmatten wird<br />

es deutlich einfacher. Auf <strong>der</strong> folgenden Doppelseite<br />

sind die wichtigsten Gr<strong>und</strong>lagen zusammengestellt.<br />

Im Absatz „Wichtige Formeln“ findet<br />

man ein Berechnungsbeispiel, aus dem hervorgeht,<br />

wie viel weniger Zurrmittel man benötig,<br />

wenn man mit o<strong>der</strong> ohne die rutschhemmenden<br />

Matten arbeitet. Übrigens sollte man selbst bei<br />

<strong>der</strong> Verwendung von Antirutschmatten Unterlagen<br />

dazu dabei haben, wie hoch die erlaubte Flächenpressung<br />

<strong>und</strong> auch wie hoch <strong>der</strong> Reibbeiwert<br />

sind. Denn manche Antirutschmatten sind<br />

für bestimmte Anwendungsfälle ungeeignet.<br />

Man stelle sich nur schwere Ladungsgüter vor,<br />

<strong>der</strong>en Gewicht über eine kleine Fläche auf den<br />

Lade boden übertragen wird. Ist die verwendete<br />

Antirutschmatte nicht wi<strong>der</strong>standsfähig genug,<br />

zerbröselt sie im wahrsten Sinne des Wortes.<br />

© G. Grünig


Basiswissen Ladungssicherung<br />

Die wichtigsten Gesetze <strong>und</strong><br />

Rechtsverordnungen<br />

− § 22 St<strong>VO</strong>„Ladung“<br />

− § 23 St<strong>VO</strong>„Sonstige Pflichten<br />

des Fahrzeugführers“<br />

− § 31 StVZO „Verantwortung<br />

für den Betrieb <strong>der</strong> Fahrzeuge“<br />

− Unfallverhütungsvorschriften<br />

(UVV; insbeson<strong>der</strong>e § 37<br />

„Be- <strong>und</strong> Entladen“ sowie<br />

§ 44„Fahr- <strong>und</strong> Arbeitsweise“)<br />

− Technische Regelwerke<br />

(insbeson<strong>der</strong>e VDI 2700 ff.)<br />

Gegen welche Kräfte ist zu sichern?<br />

− Vollbremsung<br />

− Ausweichmanöver<br />

− Durchfahren einer Schlechtwegstrecke<br />

− Eine Kombination aus den genannten Fahrsituationen<br />

Physikalische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Trägheitsgesetz: Je<strong>der</strong> Körper hat das Bestreben,<br />

seinen momentanen Zustand beizubehalten.<br />

Entsprechend setzt er <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung seiner Geschwindigkeit<br />

o<strong>der</strong> seiner Bewegungsrichtung<br />

(o<strong>der</strong> beiden) einen Wi<strong>der</strong>stand entgegen. Im<br />

Bereich Ladungssicherung wird dies als Massenkraft„F“<br />

bezeichnet.<br />

Reibungskraft<br />

Reibung: F R = µ D x F G<br />

F R = Reibungskraft<br />

µ D = Gleitreibbeiwert<br />

F G = Gewichtskraft<br />

(Masse x Erdbeschleunigung„g”;<br />

näherungsweise mit 10m/s 2 angenommen)<br />

Wichtige Gleitreibbeiwerte (µ D als Näherung)<br />

Materialpaarung trocken/sauber nass fettig/ölig<br />

Metall/Metall 0,10-0,25 0,10-0,20 0,01-0,10<br />

Metall/Holz 0,20-0,50 0,20-0,25 0,02-0,10<br />

Holz/Holz 0,20-0,50 0,20-0,25 0,05-0,15<br />

Beton/Holz 0,30-0,60 0,30-0,50 0,10-0,20<br />

Antirutschmatte /gepr.) 0,50-0,60 0,30-0,40 nicht verwenden<br />

Auftretende Kräfte im Straßen verkehr, gegen<br />

die zu sichern ist<br />

<strong>nach</strong> vorne: 0,8 x F G<br />

zur Seite: 0,5 x F G<br />

<strong>nach</strong> hinten: 0,5 x F G<br />

Arten <strong>der</strong> Sicherung<br />

– Formschluss (Grafik links)<br />

LADUNGSSICHERUNG<br />

Die Sicherung <strong>der</strong> Ladung durch Formschluss<br />

bringt Vorteile:<br />

• Leichte Bestimmung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Sicherungskräfte<br />

• Keine zusätzlichen Hilfsmittel notwendig<br />

• Geringer zeitlicher Aufwand<br />

• Wirtschaftliche Methode<br />

Achtung: Aufbaufestigkeit beachten!<br />

KontrollPraxis 21<br />

Abbildungen: Sonnia Menke & Design, H. Vorgel Verlag


LADUNGSSICHERUNG<br />

− Diagonal- o<strong>der</strong> Schrägzurren<br />

− Nie<strong>der</strong>zurren<br />

Verzurren von Ladungsgütern:<br />

F R = µ D x (F G + F Nz )<br />

F Nz = Kraft zum Nie<strong>der</strong>zurren, um die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Reibungskraft zu erreichen.<br />

Nie<strong>der</strong>zurren ist die Erhöhung <strong>der</strong> Reibungskraft durch zusätzlichen<br />

Druck auf das Ladegut.<br />

Wichtige Angaben auf den Zurrmitteln<br />

LC (Lashing Capacity): höchste Zugkraft bei Verwendung<br />

im geraden Zug (Schräg-/Diagonalzurren).<br />

22 KontrollPraxis<br />

S HF : (Hand Force): Handkraft, die als durchschnittlicherWert<br />

beim Spannen <strong>der</strong> Ratsche angenommen<br />

wird (50 daN, entspricht 50 kg).<br />

S TF : (Tension Force): Vorspannkraft, mit <strong>der</strong> gerechnet<br />

werden kann, wenn <strong>der</strong> Gurt zum Nie<strong>der</strong>zurren<br />

verwendet wird (unter Berücksichtigung<br />

von S HF .<br />

PES (Polyester): nicht laugenbeständig<br />

PA (Polyamid): nicht säurenbeständig; eingeschränkt<br />

hitzebeständig<br />

PP (Polypropylen): eingeschränkt hitzebeständig<br />

DIN EN-Nummer: muss vorhanden sein, sonst<br />

keine Zulassung<br />

WICHTIG: Zurrgurte müssen mit rechteckigem Etikett<br />

versehen sein, bei mehrteiligen Gurten müssen alle<br />

Teile damit versehen sein. Teile, auf denen das Etikett<br />

fehlt, dürfen NICHT mehr verwendet werden!<br />

Wichtige Formeln<br />

Zum Nie<strong>der</strong>zurren erfor<strong>der</strong>liche Vorspannkraft<br />

F V = ((c - µ D / µ D ) x (F G / k))<br />

F V = Gesamtvorspannkraft (in daN zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Ladung im geraden Zug – auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong><br />

Ratsche)<br />

c = Beschleunigungsbeiwert<br />

(vorwärts = 0,8; seitwärts/<strong>nach</strong> hinten = 0,5)<br />

µ D = Gleitreibbeiwert<br />

F G = Gewichtskraft<br />

k = Beiwert (1,5; im Ausnahmefall 2,0)<br />

Zahlenbeispiel für Berechnung mit <strong>und</strong> ohne<br />

Antirutschmatten<br />

(3000 Kilo Ladungsgewicht; Siebdruckboden;<br />

Sicherung <strong>nach</strong> vorne ohne Formschluss)<br />

ohne: FV = ((0,8-0,2/0,2) x (4500/1,5))<br />

= 0,6/0,2 x 3000 = 9000 daN<br />

mit: FV = ((0,8-0,6/0,6) x (4500/1,5))<br />

= 0,2/0,6 x 3000 = 1000 daN


Bei Verwendung von Gurten mit einer Vorspannkraft<br />

(S TF ) von 500 dN müsste man also bei Sicherung<br />

ohne Antirutschmatten 18 Gurte verwenden.<br />

Mit Antirutschmatten wären es nur zwei! Die<br />

Berechnung gilt nur im direkten Zug ohne Berücksichtigung<br />

etwaiger Winkel!<br />

Faustformeln:<br />

Bei Sicherung ohne Formschluss <strong>nach</strong> vorne muss die<br />

Vorspannkraft (S TF in daN) aller verwendeten Zurrmittel<br />

(im direkten Zug) etwa dem gesamten Ladungsgewicht<br />

(in kg) entsprechen.<br />

Bei Sicherung ohne Formschluss <strong>nach</strong> hinten o<strong>der</strong> zur<br />

Seite muss die Vorspannkraft (S TF in daN) aller verwendeten<br />

Zurrmittel (im direkten Zug) etwa dem halben<br />

Ladungsgewicht (in kg) entsprechen.<br />

Nie<strong>der</strong>zurren mit Zurrwinkel α<br />

F V = ((c-µ D / µ D x sinα) x (F G / k))<br />

HINWEIS: Je kleiner <strong>der</strong> Zurrwinkel α ist, desto<br />

geringer ist auch die wirksame Vorspannkraft.<br />

• Ein Zurrwinkel α von 90° erzielt eine optimale Vorspannkraft<br />

des Zurrmittels.<br />

• Ein Zurrwinkel α von 90° bis minimal 83° erzielt eine<br />

akzeptable Vorspannkraft.<br />

• Ein Zurrwinkel α unter 83° sollte bei <strong>der</strong> Berech -<br />

nung <strong>der</strong> Vorspannkraft berücksichtigt werden.<br />

Der Zurrwinkel geht dann mit seinem Sinuswert in<br />

die Berechnung ein.<br />

Ein Zurrwinkel unter 30° sollte beim Nie<strong>der</strong>zurren<br />

vermieden werden.<br />

Standsicherheit kippgefährdeter Ladung<br />

Kippgefahr (Abb. rechts) ist gebannt, wenn:<br />

b S /h S > 0,8 <strong>nach</strong> vorne<br />

b S /h S > 0,5 + 0,2 (Wankfaktor) = 0,7 zur Seite<br />

b S /h S > 0,5 <strong>nach</strong> hinten ist<br />

Aufbaufestigkeiten<br />

Standardaufbau „Code L“:<br />

0,4 x Nutzlast <strong>nach</strong> vorne<br />

0,25 x Nutzlast <strong>nach</strong> hinten<br />

0,30 x Nutzlast <strong>nach</strong> hinten<br />

(davon 0,24 x Nutzlast im Bordwandbereich<br />

sowie 0,06 x Nutzlast im Rungenbereich)<br />

HINWEIS: Wird bei einem Code L-Aufbau formschlüssig<br />

<strong>nach</strong> vorne geladen <strong>und</strong> die Nutzlast ausgeschöpft,<br />

muss die Ladung entsprechend <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung einer<br />

0,8-fachen Sicherung <strong>nach</strong> vorne noch mit <strong>der</strong> 0,4-fachen<br />

Gewichtskraft abgesichert werden!<br />

Diese For<strong>der</strong>ung ist je <strong>nach</strong> Anwendungsfall<br />

auch für an<strong>der</strong>e Ladesituationen gültig.<br />

Formschlüssige Beladung alleine ist also nicht in<br />

jedem Fall eine hinreichende Ladungssicherung,<br />

wenn die Aufbaufestigkeit nicht entsprechend<br />

ausgelegt ist!<br />

Aufbau <strong>nach</strong> „Code XL“:<br />

LADUNGSSICHERUNG<br />

Festigkeit <strong>nach</strong> Gutachten<br />

Werden die Vorgaben des Gutachtens hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Beladung nicht erfüllt, muss auf weitere<br />

Sicherungsmaßnahmen zurückgegriffen werden.<br />

Standsicherheit bei mittiger<br />

Schwerpunktlage<br />

KontrollPraxis 23<br />

Abbildungen: Sonnia Menke & Design


VDO – Eine Marke des Continental-Konzerns<br />

Zukunftsweisend, einfach,<br />

effizient. Jetzt informieren!<br />

www.dtco.vdo.de<br />

Effizienz, die sich auszahlt.<br />

Mit VDO sind auch Ihre Daten sicher unterwegs. Mit unserer Online-Archivierungslösung<br />

TIS-Web ® <strong>und</strong> dem Download Remote Device DLD ® machen Sie<br />

Ihr Datenmanagement flexibler, sicherer <strong>und</strong> effizienter. Profitieren Sie vom<br />

automatischen <strong>und</strong> schnellen Download Ihrer Fahrerkarten <strong>und</strong> Massenspeicherdaten.<br />

Versenden Sie Ihre Daten wahlweise per GPRS o<strong>der</strong> WLAN in frei definierbaren<br />

Zeitintervallen – direkt an Ihren Office-PC. Einfacher <strong>und</strong> komfortabler<br />

kann <strong>der</strong> Datentransfer ins TIS-Web ® Archiv nicht sein.<br />

TIS-Web ® Starter Kit DLD ® Short Range DLD ® Wide Range

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!