Download als PDF - Jugendrat Remscheid
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<strong>Jugendrat</strong>swahl<br />
2012<br />
Informationen<br />
Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen<br />
1
§ 8 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)<br />
Inhalt<br />
Die Einrichtung des <strong>Jugendrat</strong>es in <strong>Remscheid</strong> Seite 3<br />
Die gesetzlichen Grundlagen Seite 3<br />
Die gesellschaftliche und pädagogische Grundlage und die gesetzten Ziele Seite 4<br />
Das Motto der Wahl 2012 Seite 4<br />
Die Kompetenzen des <strong>Jugendrat</strong>es Seite 5<br />
Häufig gestellte Fragen zum <strong>Jugendrat</strong> Seite 6<br />
Wer ist der <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Organe des <strong>Jugendrat</strong>es?<br />
Wer kann in den <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Was macht der <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Was haben Jugendliche davon?<br />
Die Arbeitsgruppen - mit oder ohne Mandat aktiv dabei! Seite 8<br />
Die Geschäftsführung und finanzielle Ressourcen Seite 9<br />
FAKTEN zur Wahl KOMPAKT Seite 10<br />
Interview mit Jugendräten aus dem <strong>Jugendrat</strong> 2010-2012 Seite 11<br />
Statements von ehemaligen Jugendräten Seite 13<br />
Wahlordnung für den <strong>Jugendrat</strong> der Stadt <strong>Remscheid</strong> Seite 13<br />
Hauptsatzung der Stadt <strong>Remscheid</strong>, Ziffer 19.4 Seite 14<br />
2
<strong>Jugendrat</strong> <strong>Remscheid</strong> - ein weiterer Beitrag zur<br />
Entwicklung einer Kultur der Partizipation von Kindern<br />
und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Stadt<br />
Die Einrichtung des <strong>Jugendrat</strong>es in <strong>Remscheid</strong><br />
Im Jahre 2003 setzten sich die Jungorganisationen aller im Rat vertretenen Parteien zusammen, um der Forderung<br />
nach einem <strong>Jugendrat</strong> in <strong>Remscheid</strong> Ausdruck zu verleihen. Sie entwickelten gemeinsam mit den Schülervertretungen<br />
und Vertretern des Jugendamtes eine Satzung, die am 15.12.2003 dem Rat der Stadt vorgelegt<br />
wurde. Dort wurde einstimmig die Einrichtung des <strong>Jugendrat</strong>es beschlossen (B51J151). Die Satzung des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
wurde unter Punkt 19.4 in die Hauptsatzung der Stadt aufgenommen. Dieser Beschluss gewährt dem<br />
<strong>Jugendrat</strong> den Status eines Beirates, was bis zu diesem Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen einmalig war. Daraus<br />
ergeben sich auch Kompetenzen, die z.B. beinhalten, dass der <strong>Jugendrat</strong> ...<br />
„... in spezifisch kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten (...) berechtigt (ist), eigene Anträge, Stellungnahmen<br />
und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse oder Bezirksvertretungen zu richten und Anfragen an den Oberbürgermeister(/die<br />
Oberbürgermeisterin) zu stellen.“<br />
Ebenso wurde beschlossen: „Der Jugendhilfeausschuss nimmt mit der Einrichtung des <strong>Jugendrat</strong>es den Tagesordnungspunkt<br />
„Bericht aus dem <strong>Jugendrat</strong>“ <strong>als</strong> festen Bestandteil seiner Tagesordnung jeder Sitzung auf.“<br />
Die gesetzlichen Grundlagen:<br />
• § 8 Abs. 1 KJHG: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie<br />
betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.<br />
• § 11 Abs. 1 KJHG: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote<br />
der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen<br />
und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur<br />
gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.<br />
• § 80 Abs. 1.2 KJHG: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung<br />
(...) den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen<br />
Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln ...<br />
• Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention<br />
• Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens<br />
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu,<br />
diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die<br />
Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.<br />
Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden<br />
Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete<br />
Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.<br />
• Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit<br />
1. Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung;<br />
dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder<br />
Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen,<br />
zu empfangen und weiterzugeben.<br />
2. Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen<br />
werden, die erforderlich sind<br />
a. für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer<br />
oder<br />
b. für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit<br />
oder der öffentlichen Sittlichkeit.<br />
3
Die gesellschaftliche und pädagogische Grundlage<br />
und die gesetzten Ziele<br />
Die Beteiligung Jugendlicher an der Gestaltung ihrer Stadt über den <strong>Jugendrat</strong><br />
• stärkt die Berücksichtigung der Interessen<br />
und Anliegen Jugendlicher<br />
in allen jugendrelevante Bereichen<br />
und macht <strong>Remscheid</strong> damit jugendfreundlicher.<br />
• fördert die demokratische Kultur in<br />
<strong>Remscheid</strong>. Über die Wahl und die<br />
Mitwirkung in den Gremien der Stadt<br />
erfahren junge Menschen demokratische<br />
Aushandlungsprozesse unmittelbar.<br />
Die Kultur der Beteiligung und<br />
Zusammenarbeit in den politischen<br />
Gremien gibt Impulse für eine stärkere<br />
Beteiligung Jugendlicher in weiteren<br />
Lebensbereichen z. B. in den<br />
Jugendeinrichtungen, den Schulen,<br />
Vereinen und Verbänden.<br />
• fördert die Bereitschaft Jugendlicher zu bürgerschaftlichem Engagement und stärkt die Identifi kation mit ihrer<br />
Stadt.<br />
• belebt den Dialog der Generationen, schafft Gelegenheiten der Aushandlung teilweise unterschiedlicher<br />
Interessen und leistet so auch einen Beitrag zur Solidarität der Generationen.<br />
• verbessert die Planung und Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für Jugendliche in <strong>Remscheid</strong>, die<br />
Kompetenz junger Menschen <strong>als</strong> Experten ihrer Lebenswelt erleichtert den zielgenauen und wirtschaftlichen<br />
Einsatz der Ressourcen.<br />
• bietet den Jugendlichen neben der politischen Bildung weitere wertvolle Lernchancen. Die Übernahme von<br />
Verantwortung und die Mitarbeit an der Gestaltung ihrer Stadt beinhaltet ein hohes Bildungspotential. Sie<br />
fördert ihre Kompetenzen und Talente (Kommunikation, Teamfähigkeit, Selbstorganisation, u. a.) in besonderem<br />
Maße. Die Delegierten im <strong>Jugendrat</strong> machen Erfahrungen aus erster Hand mit demokratischem<br />
Handeln, sie lernen demokratische Entscheidungsformen und Regeln kennen und bringen sich aktiv und<br />
konstruktiv ein. Sie lernen die Strukturen der Kommunalpolitik und Verwaltung <strong>Remscheid</strong>s kennen und verstehen.<br />
Sie erwerben die Kompetenzen, sich innerhalb dieser Strukturen für die Belange junger Menschen<br />
einzusetzen.<br />
• ermöglicht es Jugendlichen ihre Interessen in <strong>Remscheid</strong> zu vertreten. Sie entwickeln Strukturen und Arbeitsformen,<br />
die einen möglichst breiten Dialog mit den Jugendlichen -auch in den einzelnen Stadtteilen- zur<br />
Ermittlung und Vertretung ihrer Interessen ermöglichen.<br />
Das Motto der Wahl 2012<br />
Die Wahl zum <strong>Jugendrat</strong> <strong>Remscheid</strong> fi ndet seit 2004 alle zwei Jahre statt. Die Amtszeit der gewählten Jugendräte<br />
beträgt somit zwei Jahre.<br />
Die Wahl 2012 steht unter dem Motto:<br />
OHNE DICH SIEHT <strong>Remscheid</strong> ALT AUS!<br />
Bewirb dich jetzt für den neuen <strong>Jugendrat</strong>!<br />
4
Die Kompetenzen des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
In der Hauptsatzung sind folgende Kompetenzen fest geschrieben:<br />
• In spezifi sch kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten ist der <strong>Jugendrat</strong> berechtigt, eigene Anträge,<br />
Stellungnahmen und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse oder Bezirksvertretungen zu richten und Anfragen<br />
an den Oberbürgermeister zu stellen.<br />
• Berät ein Ausschuss über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
zurückgehen, kann der Ausschuss den Vorsitzenden des <strong>Jugendrat</strong>es oder dessen Stellvertreter dazu in der<br />
Sitzung anhören. Mit Vorschlägen und Anregungen, die der <strong>Jugendrat</strong> beschlossen hat, hat sich das zuständige<br />
Gemeindeorgan schnellstmöglich zu befassen. Der <strong>Jugendrat</strong> ist anschließend über das Ergebnis zu<br />
unterrichten; bei Hinderungsgründen für eine zügige Behandlung ist dem <strong>Jugendrat</strong> ein Zwischenbericht zu<br />
geben.<br />
• Verwaltung, Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und Rat sollen den <strong>Jugendrat</strong> bei kinder- und jugendrelevanten<br />
Angelegenheiten unterstützen. Dies ist insbesondere durch die rechtzeitige Unterrichtung und Beteiligung<br />
bei allen öffentlichen Tagesordnungspunkten der Gremien, die sich mit den Belangen von Kindern<br />
und Jugendlichen befassen, sicherzustellen. Unterlagen über kinder- und jugendrelevante Angelegenheiten<br />
werden zur Verfügung gestellt.<br />
Wie schon erwähnt, gibt es darüber hinaus im Jugendhilfeausschuss einen festen Tagesordnungspunkt „Bericht<br />
aus dem <strong>Jugendrat</strong>“. Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen gibt es den Tagesordnungspunkt „Berichte<br />
aus den Beiräten“, zu denen der <strong>Jugendrat</strong> gehört. Im Ausschuss für Schule und Sport, im Integrationsausschuss,<br />
in den Bezirksvertretungen sowie im Beirat für Menschen mit Behinderungen und im Seniorenbeirat<br />
sind Jugendräte gern gesehen Gäste und gefragte Berater. Der <strong>Jugendrat</strong> kann <strong>als</strong>o an geeigneter Stelle seine<br />
Belange vertreten, seine Wünsche, Bedenken und Anregungen vortragen. Die Äußerungen des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
werden in den Gremien bei den Beratungen berücksichtigt.<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> kann auch Positionspapiere erstellen und diese den Ausschüssen zur Kenntnis geben. In der<br />
Vergangenheit hat der <strong>Jugendrat</strong> Positionspapiere zu folgenden Themen erstellt:<br />
• „Alkoholkonsum/Alkoholprävention“,<br />
• „Hauptbahnhof in <strong>Remscheid</strong>“<br />
und einen offenen Brief an die Oberbürgermeisterin zum „Sparpaket 2010“ geschrieben.<br />
Alle Papiere sind unter www.jugendrat-remscheid.de/downloads.php nachzulesen.<br />
JUGENDRAT REMSCHEID<br />
Nur wer sich bewegt,<br />
bewegt auch was!<br />
JUGENDRAT REMSCHEID<br />
Bist du schon drin?<br />
Die AGs des <strong>Jugendrat</strong>es <strong>Remscheid</strong><br />
JUGENDRAT REMSCHEID<br />
Jung sein in <strong>Remscheid</strong><br />
Challenge accepted!<br />
JUGENDRAT REMSCHEID<br />
Spaßig!<br />
Nicht spießig!<br />
Diese Aufkleber sind ein Ergebnis der AG Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Sie sind kostenlos in der Geschäftsstelle erhältlich.<br />
5
Häufig gestellte Fragen zum <strong>Jugendrat</strong><br />
Wer ist der <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> besteht aus 15 <strong>Remscheid</strong>er Jugendlichen, die bei der Wahl zwischen 14 und 17 Jahre alt sein<br />
müssen.<br />
Organe des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
• Der <strong>Jugendrat</strong> hat folgende Organe:<br />
1. Plenum<br />
2. Vorstand<br />
3. Arbeitsgruppen<br />
• 19.4.4 Plenum<br />
Das Plenum des <strong>Jugendrat</strong>es ist das höchste beschlussfassende Organ, es besteht aus allen Mitgliedern<br />
des <strong>Jugendrat</strong>es.<br />
Das Plenum beschließt über die Verwendung eines vom Rat der Stadt zur Verfügung gestellten Budgets<br />
fürProjektarbeit.<br />
Das Plenum bildet Arbeitsgruppen und löst sie gegebenenfalls wieder auf.<br />
• 19.4.5 Vorstand<br />
In der ersten Sitzung nach seiner Wahl wählt das Plenum aus seiner Mitte einen Vorstand. Der Vorstand<br />
besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.<br />
Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter werden jeweils in getrennten Wahlgängen gewählt. Für die<br />
Wahl gilt § 50 Abs. 2, 5 GO NRW.<br />
• 19.4.6 Aufgaben des Vorstandes<br />
Der Vorstand des <strong>Jugendrat</strong>es bereitet die Sitzungen des <strong>Jugendrat</strong>es vor und lädt dazu ein.<br />
Der Vorstand koordiniert die Arbeitsgruppen.<br />
Der Vorstand setzt die Beschlüsse des <strong>Jugendrat</strong>es um.<br />
Der Vorstand ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
• 19.4.7 Arbeitsgruppen<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> kann projektbezogene Arbeitsgruppen einrichten, um sich intensiver mit bestimmten Themen<br />
zu beschäftigen.<br />
An den Arbeitsgruppen können sich alle <strong>Remscheid</strong>er Jugendlichen beteiligen.<br />
6
Wer kann in den <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle <strong>Remscheid</strong>er Jugendlichen, die am ersten Tag der Wahlwoche<br />
zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. (Wann die Wahlwoche ist, wird alle zwei Jahre vom Wahlleiter festgelegt.<br />
Meistens ist die Wahl im März.) Aktiv wahlberechtigt bedeutet, man darf wählen gehen, passiv wahlberechtigt<br />
bedeutet, man kann gewählt werden.<br />
Alle zwei Jahre bekommen alle Wahlberechtigten Post von der Stadt <strong>Remscheid</strong>. Darin wird ihnen mitgeteilt,<br />
dass sie wahlberechtigt sind und dass sie sich für einen Sitz im <strong>Jugendrat</strong> bewerben können. Ein offi zieller Bewerbungsbogen<br />
wird mit versendet.<br />
Was macht der <strong>Jugendrat</strong>?<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> engagiert sich in Arbeitsgruppen<br />
für Themen und Projekte, die<br />
ihm wichtig sind und für Kinder- und<br />
Jugendliche in <strong>Remscheid</strong> eine Verbesserung<br />
bedeuten: z.B. das Jugendkulturfestival,<br />
den Bus zur Kräwinkler<br />
Brücke, Aktionen gegen Rassismus,<br />
Sport, Partys und vieles mehr ...<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> tagt jeden Monat in einer<br />
öffentlichen Sitzung (wann und wo steht<br />
unter www.jugendrat-remscheid.de/<br />
TERMINE oder http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/infobi.php)<br />
Öffentlich<br />
bedeutet, dass jede/r kommen<br />
und zuhören kann. In den Ferien fi nden<br />
keine Sitzungen statt. In den Sitzungen<br />
befasst sich der <strong>Jugendrat</strong> im Plenum<br />
mit den Themen aus den Arbeitsgruppen und mit Themen, die für Jugendliche von Bedeutung sind und aus der<br />
Verwaltung oder der Politik kommen.<br />
Darüber hinaus hat der <strong>Jugendrat</strong> die Gelegenheit in verschiedenen Ausschüssen, wie z.B. im Jugendhilfeausschuss,<br />
Schul- und Sportausschuss und in den Bezirksvertretungen zu Themen Stellung zu nehmen, die Jugendliche<br />
betreffen.<br />
Was haben Jugendliche davon?<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> ist Ansprechpartner, wenn es darum geht, in <strong>Remscheid</strong> etwas für Kinder und Jugendliche zu<br />
verändern. Jede/r kann „ihren/seinen“ <strong>Jugendrat</strong> an ihrer/seiner Schule ansprechen und sagen, was ihr/ihm am<br />
Herzen liegt oder eine mail an jugendrat@remscheid.de schreiben, wo es aus der jeweiligen Perspektive etwas<br />
zu tun gibt, was die Themen sind, die aktuell bewegen, was verbesserungsbedürftig ist in <strong>Remscheid</strong> oder was<br />
zusätzlich für gut und sinnvoll gehalten wird. Die Politiker und Verwaltungsmitarbeiter der Stadt <strong>Remscheid</strong> wissen,<br />
dass Jugendliche die Experten sind für die Dinge, die sie betreffen und interessieren. Politik und Verwaltung<br />
weiß aber nicht, was die Jugendlichen wissen und denken. Aber es interessiert sie!<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> nimmt gerne Anregungen auf und berät, was zu tun ist. Er unternimmt dann selbst etwas oder<br />
leitet die Anregungen an die richtige Stelle weiter.<br />
Um keine f<strong>als</strong>chen Hoffnungen zu wecken: das ist noch keine Garantie, dass sich etwas ändert,<br />
aber der erste Schritt! Und jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt.<br />
Durch den <strong>Jugendrat</strong> fi nden Jugendliche Ansprechpartner in der Verwaltung und in der Politik, die ihre Anliegen<br />
unterstützen und bei der konkreten Umsetzung helfen. Dabei wird der <strong>Jugendrat</strong> vom Fachdienst Jugend, Soziales<br />
und Wohnen, Abteilung Kinder- und Jugendförderung der Stadt <strong>Remscheid</strong> unterstützt. An welcher Schule es<br />
gewählte <strong>Jugendrat</strong>smitglieder gibt ist jeweils unter www.jugendrat-remscheid.de/Der_<strong>Jugendrat</strong> zu erfahren.<br />
7
Die Arbeitsgruppen - mit oder ohne Mandat aktiv dabei!<br />
Es gibt Arbeitsgruppen (AGs) zu verschiedenen Themen, in denen sich alle <strong>Remscheid</strong>er Jugendlichen engagieren<br />
können. Man muss für die Teilnahme nicht gewählt sein. Jede/r, die/der sich einbringen will, ist<br />
herzlich willkommen. Jede/r kann sich auch nur mit einem bestimmten Thema oder für ein<br />
bestimmtes Projekt einbringen und danach wieder ausklinken.<br />
Diese AGs sind das Kernstück der <strong>Jugendrat</strong>sarbeit mit dem meisten Gestaltungsspielraum.<br />
Die AGs sind die „offenen Türen“ für alle <strong>Remscheid</strong>er Jugendlichen, in der Politik etwas mit zu gestalten.<br />
Welche Themen werden in den Arbeitsgruppen bearbeitet und was haben sie<br />
erreicht?<br />
Bislang haben sich die Arbeitsgruppen mit folgenden Themen befasst:<br />
• Die AG „JungeS R[ä]mscheid“ hat sich mit Freizeitmöglichkeiten in <strong>Remscheid</strong><br />
beschäftigt.<br />
• den Bus zur Kräwinkler Brücke in den Sommerferien angeregt und durchgesetzt<br />
• in Zusammenarbeit mit der Kraftstation eine Partyreihe für die 6. bis 8. Klassen<br />
geplant und durchgeführt: ‚STYLEZ CONNECTS’<br />
• im Rahmen der ‚Interkulturellen Wochen’ ein Konzert organisiert, bei dem alle<br />
Nationen und Musikrichtungen zusammen gefeiert haben: „UNITED FLAGS“<br />
• im Prestige eine U-16-Party organisiert<br />
• beim Jugendkulturfestival in <strong>Remscheid</strong> mit den Jugendräten aus Wuppertal und Solingen gemeinsam<br />
eine Aktion geplant und durchgeführt<br />
• Sich beim AGOT-KultOur-Hopping beteiligt<br />
•<br />
• Die AG Bildung-Zukunft-Chancen beschäftigt sich mit dem Thema Übergang<br />
Schule-Beruf. Die AG hat<br />
• einen Bewerbungsratgeber in Form eines Comic erstellt und herausgegeben,<br />
der bundesweit Beachtung fand und immer noch fi ndet (www.jugendrat-remscheid.de/downloads)<br />
• arbeitet momentan an der Verfi lmung des Comic <strong>als</strong> Realfi lm<br />
8
• Die AG gegen Rassismus hat sich mit dem Thema Rassismus<br />
im Alltag auseinander gesetzt und folgende Projekte durchgeführt:<br />
• in Zusammenarbeit mit der Kraftstation ein Hip-Hop-Konzert<br />
gegen rechts mit ‚Bass Sultan Hengzt’ organisiert und durchgeführt<br />
• eine Fotoaktion im Alleecenter unter dem Motto ‚TYPisch<br />
<strong>Remscheid</strong>’ durchgeführt und eine Ausstellung im Zusammenhang<br />
mit dem Konzert gegen Rechts gemacht, an der<br />
auch Stadtdirektor Burkhart Mast-Weisz teilnahm.<br />
• Aktuell plant die AG das Projekt „Kulturtausch“ bei dem Jugendliche unterschiedlicher<br />
Nationalitäten sich gegenseitig über ein Wochenende oder<br />
eine Woche besuchen und die Zeit jeweils in der anderen Familie verbringen.<br />
• Die AG <strong>Jugendrat</strong> – Seniorenbeirat ruht zur Zeit, hat es aber in der Vergangenheit geschafft, Senioren<br />
<strong>als</strong> Zeitzeugen für die Zeit der Flucht und Vertreibung nach dem zweiten Weltkrieg zu gewinnen und in Schulen<br />
zu vermitteln. Dort haben sie schwerpunktmäßig berichtet, wie es nach dem Krieg in <strong>Remscheid</strong> war.<br />
• Die AG Öffentlichkeitsarbeit versucht die Arbeit des <strong>Jugendrat</strong>es bekannter zu machen. Dazu hat sie:<br />
• eine Zusatzgrafi k in Form eines „Stadtprofi ls auf einem Schraubenschlüssel“ entwickelt, auf dem typische<br />
<strong>Remscheid</strong>er Gebäude und Dinge zu sehen sind, eben auch ein Werkzeug (s. Rückseite)<br />
• sich u.a. an der Gestaltung der Plakate zur Wahl 2012 beteiligt<br />
• das Positionspapier zum ‚Sparpaket 2010’ aufgesetzt und die <strong>Jugendrat</strong>saktion im Rahmen einer Demo<br />
geplant<br />
Jede AG kann jederzeit aufgelöst werden, wenn die Projekte abgeschlossen sind und es können jederzeit projektorientierte<br />
Arbeitsgruppen neu eingerichtet werden.<br />
Welche Themen in den Arbeitsgruppen behandelt werden und für welche Projekte sich der <strong>Jugendrat</strong> einsetzt,<br />
bestimmen alle Jugendlichen mit, wenn sie am Jugendforum im Mai nach der Wahl teilnehmen oder sich in einer<br />
AG direkt engagieren. Auch am Jugendforum kann jeder <strong>Remscheid</strong>er zwischen 14 und 17 Jahren<br />
teilnehmen. Man muss für die Teilnahme nicht gewählt sein. Es muss nur etwas Zeit aufgewendet werden für<br />
etwas, für das es sich aus Sicht der Teilnehmer/innen lohnt!<br />
Die Geschäftsführung<br />
Seit 2004 gibt es im Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen, Abteilung Kinder- und Jugendförderung der<br />
Stadt <strong>Remscheid</strong> einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der sich um alle Verwaltungsangelegenheiten des<br />
<strong>Jugendrat</strong>es kümmert. Er erstellt und versendet z.B. die Einladung und Protokolle zu den Sitzungen oder erstellt<br />
Mitteilungsvorlagen für die Ausschüsse (z.B. für die Positionspapiere).<br />
Der Geschäftsführer steht jedem Jugendlichen in <strong>Remscheid</strong> <strong>als</strong> Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um<br />
Jugendthemen geht, die eine Verbesserung der Situation für <strong>Remscheid</strong>er Jugendliche bedeuten und in der<br />
Politik gehört werden sollen. Tel. 16-2780, Email: jugendrat@remscheid.de<br />
Der Geschäftsführer organisiert die Seminare für den <strong>Jugendrat</strong>, berät den <strong>Jugendrat</strong> und begleitet ihn während<br />
der gesamten Amtszeit.<br />
Finanzielle Ressourcen<br />
Für die Arbeit des <strong>Jugendrat</strong>es, die Seminare und die Projekte der Arbeitsgruppen stehen dem <strong>Jugendrat</strong> jährlich<br />
etwa 6.000,- € zur Verfügung.<br />
9
FAKTEN zur Wahl KOMPAKT<br />
• der <strong>Jugendrat</strong> hat 15 Mitglieder<br />
• gewählt wird alle zwei Jahre<br />
• Die nächste Wahl ist vom 12. bis zum 16. März 2012 an allen weiterführenden Schulen in <strong>Remscheid</strong> mit<br />
Wahlkabinen und Wahlurnen, wie bei jeder anderen Wahl auch.<br />
• Wählen und kandidieren können alle, die am 12.03.2012 mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt sind<br />
und seit mind. 3 Monaten in <strong>Remscheid</strong> gemeldet sind<br />
• Wer wahlberechtigt ist, bekommt per Post einen Brief mit Informationen und einem Bewerbungsbogen<br />
• Wer kandidieren will muss ihren/seinen Bewerberbogen bis zum 20. Januar 2012 im Sekretariat ihrer/seiner<br />
Schule abgeben oder ihn bis zum 27. Januar 2012 an die Geschäftsstelle des <strong>Jugendrat</strong>es Haddenbacher<br />
Str. 38-42, 42855 <strong>Remscheid</strong>, Raum 012 schicken oder persönlich dort abgeben<br />
• Am 07. Februar um 17:00 Uhr haben alle Kandidat/innen die Gelegenheit sich von einem Fotografen für<br />
das Wahlplakat ablichten zu lassen.<br />
• Am 03. März wird es einen Event in lockerer Atmosphäre geben, bei dem die Wähler/innen die Kandidaten/<br />
innen vor der Wahl kennen lernen können.<br />
• Alle Kandidat/innen werden bei ihrer Bewerbung unterstützt (z.B. Veröffentlichung der Bewerbung auf der<br />
Internetseite des <strong>Jugendrat</strong>es (www.jugendrat-remscheid.de)<br />
• Jede/r Kandidat/in sollte möglichst mit vielen über die Kandidatur sprechen, um viele Stimmen zu bekommen<br />
• Je genauer und differenzierter ausgeführt wird, wofür man sich einsetzen will, umso besser und glaubwürdiger!<br />
Sich „für die Jugend in <strong>Remscheid</strong>“ oder für „bessere Freizeitmöglichkeiten“ einzusetzen ist wenig<br />
aussagekräftig.<br />
• gewählt wird vom 12. bis zum 16. März 2012 an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen in<br />
<strong>Remscheid</strong> mit Wahlkabinen und Wahlurnen, wie bei jeder anderen Wahl auch. Am 14. März zwischen<br />
17:00 Uhr und 20:00 Uhr erhalten alle Wahlberechtigten, die nicht oder nicht in <strong>Remscheid</strong> zur Schule gehen<br />
die Gelegenheit im Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen, Haddenbacher Str. 38-42, zu wählen.<br />
• Am Freitag den 16. März gegen 19:00 Uhr wird das vorläufi ge Wahlergebnis öffentlich bekanntgegeben.<br />
Der Ort steht noch nicht fest.<br />
Was passiert nach der Wahl?<br />
• Die gewählten Kandidat/innen, bekommen schriftlich Bescheid und müssen unterschreiben, dass sie die<br />
Wahl annehmen.<br />
• Alle 15 gewählten neuen Jugendräte und 5 Nachrücker fahren gemeinsam vor der ersten Sitzung auf ein<br />
Wochenendseminar, damit sie für ihre neue Aufgabe gerüstet sind.<br />
• Der <strong>Jugendrat</strong> wird die ganzen zwei Jahre von einem Mitarbeiter der Stadt <strong>Remscheid</strong> begleitet und beraten<br />
(Geschäftsführung)<br />
• Niemand steht <strong>als</strong>o alleine da und muss nicht ins kalte Wasser springen<br />
• Von den frisch Gewählten wird erwartet:<br />
1. dass sie regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen<br />
2. dass sie an mindestens einer Arbeitsgruppe (AG) mitmachen<br />
3. dass sie an Veranstaltungen des <strong>Jugendrat</strong>es teilnehmen<br />
Wenn noch Fragen offen sind, beantwortet diese gerne der Geschäftsführer des<br />
<strong>Jugendrat</strong>es, Gerd Dietrich-Wingender, per mail unter jugendrat@remscheid.de oder<br />
per Telefon unter (02191) 16 27 80<br />
10
Interview mit Jugendräten aus dem <strong>Jugendrat</strong> 2010 - 2012<br />
Wie viel Zeit hast du für den <strong>Jugendrat</strong> aufgewendet?<br />
Tom:<br />
„Die Sitzungen kosten einen im Monat ungefähr einen Nachmittag. In den AGs kann es sein, dass man sich auch<br />
im zwei-wöchentlichen oder wöchentlichen Rhythmus trifft, je nach dem, was ansteht. Also insgesamt für den<br />
<strong>Jugendrat</strong> einplanen muss man drei Nachmittage/Abende im Monat.“<br />
Hani:<br />
„Ihr denkt vielleicht, für den <strong>Jugendrat</strong> muss man<br />
jede Menge Zeit aufwenden. Für mich persönlich<br />
war es easy, einmal im Monat ist Sitzung, da<br />
investiert man zwei Stunden ungefähr und in einer<br />
AG braucht man vielleicht drei in der Woche<br />
und wenn ein Projekt ansteht vielleicht auch mal<br />
mehr. Und wenn es Spaß macht, fällt einem das<br />
auch nicht schwer. Ich wird mich auf alle Fälle<br />
noch mal aufstellen lassen.“<br />
Franziska:<br />
„Ach es geht eigentlich ... einmal pro Monat die Sitzung zwei Stunden und in den AGs so alle zwei bis drei Wochen<br />
ein Treffen aber wenn in den AGs das Projekt stärker in den Vordergrund rückte, dann hat man sich auch<br />
mal öfter getroffen. Und falls man mal wegen der Schule nicht kann, ist das auch kein Problem, dann sagt man<br />
halt Bescheid. Hauptsache man bleibt immer dran und in den heißen Phasen von einem Projekt ist es wichtig,<br />
dass man zuverlässig arbeitet, damit das Projekt am Ende auch entsteht.“<br />
Ahmet:<br />
„Für mich war der Spaßfaktor sehr groß, die Arbeit für den <strong>Jugendrat</strong> war etwas, was ich sehr gerne gemacht<br />
habe, daher fiel der Zeitaufwand nicht so ins Gewicht. Einmal im Monat eine Sitzung und einmal in der Woche<br />
eine AG, weil ich in mehreren AGs war, das war’s.“<br />
Tobias:<br />
„Es ist schwierig eine genaue Anzahl an Stunden pro Woche zu benennen. Es kommt immer drauf an, was<br />
ansteht, mal hat man eine Woche gar nichts <strong>als</strong> <strong>Jugendrat</strong>, mal auch einen ganzen Nachmittag oder sogar einen<br />
ganzen Tag, die man für eine Aktion braucht.“<br />
Was hat es dir persönlich gebracht im <strong>Jugendrat</strong> zu sein?<br />
Tobias:<br />
„Der <strong>Jugendrat</strong> hat mir persönlich sehr viel gebracht. Es hat Spaß gemacht mit anderen engagierten Jugendlichen<br />
zu diskutieren, Projekte zu entwickeln und zu sehen, dass man hier in <strong>Remscheid</strong> auch <strong>als</strong> Jugendlicher<br />
was schaffen kann und mitentscheiden kann <strong>als</strong> Jugendlicher. Ich habe auch an Selbstvertrauen dazu gewonnen,<br />
ich traue mich mittlerweile vor großen Gruppen zu sprechen. Mir hat gefallen, dass man sogar auf Landesebene<br />
mit Politikern ins Gespräch kommen kann. Ich habe auch ein Praktikum bei einem Landtagsabgeordneten<br />
machen dürfen. Und ich fand es eine klasse Sache, dass man von den Politikern auch ernst genommen worden<br />
ist. Ich fand es toll, dass wir ein Team geworden sind, Freundschaften entstanden sind. Die Politik steht ja nicht<br />
immer im Vordergrund, wir haben auch zusammen was unternommen oder so. Ich habe auch viele Leute kennen<br />
lernen dürfen, die ich ohne im <strong>Jugendrat</strong> zu sein wahrscheinlich nicht kennen gelernt hätte: die Oberbürgermeisterin,<br />
den Stadtdirektor und den Landtagsabgeordneten.’<br />
11
Hani:<br />
„Ich habe etwas über Themen erfahren, über die ich mich alleine nie gekümmert hätte. Ich habe eine Menge<br />
wichtiger Leute kennen gelernt und Kontakte geknüpft z.B. zur Oberbürgermeisterin Beate Wilding, zu Stadtdirektor<br />
Mast-Weisz, dem Landtagsabgeordneten Sven Wolf und vielen mehr.“<br />
Franziska:<br />
„Ich habe viele neue Leute kennengelernt, viele Freundschaften aufbauen können, es hat richtig, richtig viel<br />
Spaß gemacht dabei zu sein. In der Klasse, da kennt man ja jeden und da fällt es nicht schwer, ein Referat zu<br />
halten. Aber in den <strong>Jugendrat</strong>ssitzungen, vor allem am Anfang, und wenn da Leute sitzen, die man nicht kennt,<br />
da ist es mir schon schwer gefallen flüssig und ohne stocken zu reden, aber mittlerweile geht das richtig gut!“<br />
Ahmet:<br />
„Ich habe viel über <strong>Remscheid</strong> erfahren, was ich vorher nicht wusste, viele neue Kontakte geknüpft. Ich habe<br />
die Oberbürgermeisterin kennen gelernt und Herrn Mast-Weisz, der ist Stadtdirektor und Sozial- und Schuldezernent.<br />
Auch den Landtagsabgeordneten Sven Wolf haben wir kennengelernt. Das hat uns auch viele Vorteile<br />
gebracht, weil wir schneller an Informationen gekommen sind und auch einfacher mal was fragen konnten. Die<br />
waren alle sehr nett und auf jeden Fall sehr hilfsbereit. War einfach ein tolles Erlebnis im <strong>Jugendrat</strong> zu sein. Mein<br />
Selbstvertrauen hat sich auch auf jeden Fall gesteigert. Man ist auch bekannter im lokalen Kreis. Man ist in der<br />
Zeitung, sogar mit Namen, da ist man auch ein bisschen stolz drauf. Und was ich noch gut finde, dass wenn<br />
man im <strong>Jugendrat</strong> ist wird man auch nach seiner Meinung gefragt und ernst genommen. Z.B. hat uns dam<strong>als</strong> der<br />
Sven Wolf dazu gefragt, was wir über die Sperrung der Müngstener Brücke denken. Ich finde es auch sehr wichtig,<br />
wenn man seine Meinung sagen kann. Das ist auch ein großer Vorteil, wenn man im <strong>Jugendrat</strong> ist. Auch bei<br />
dem Sparpaket haben wir letztes Jahr mit diskutiert und ein Papier fertig gestellt, aus dem deutlich wird, wo man<br />
unserer Meinung nach sparen kann und wo nicht. Auch über neue Einnahmemöglichkeiten für die Stadt haben<br />
wir nachgedacht.“<br />
Was hat dir Spaß gemacht?<br />
Ahmet:<br />
„Die Seminare waren auf jeden Fall super! Und witzig! Die werd’ ich nie im Leben vergessen. War einfach eine<br />
schöne Zeit! Was auch toll war, dass wir nach Berlin eingeladen waren, da haben wir ne Menge Spaß gehabt<br />
aber auch eine Menge gesehen, den Reichstag, Museen und Gedenkstätten und sogar das KZ Sachsenhausen.<br />
Und das wir zusammen eine tolle Truppe waren, war super.“<br />
Franziska:<br />
„Es hat mir wirklich alles Spaß gemacht, Es war immer lustig in den Sitzungen, die waren nicht zu ernst, wie man<br />
sich das vielleicht vorstellt. Die AGs haben Spaß gemacht und vor allem die Seminare waren super witzig. Die<br />
AGs machen vor allem Spaß, weil man in einer Atmosphäre ist, wo man nicht hin muss, sondern man will ja da<br />
hin. Da kann man dann auch mal richtig rumspinnen um Ideen zu entwickeln, auch wenn es manchmal unrealistisch<br />
ist, aber das macht super viel Spaß.“<br />
Tobias:<br />
„Was mir auf alle Fälle Spaß gemacht hat war der Workshop unter Palmen, bei dem sich viele Jugendräte aus<br />
ganz NRW treffen und gemeinsam verschieden Workshops machen. Da tagt auch das Landesgremium „Kinderund<br />
<strong>Jugendrat</strong> NRW“ in dem ich Mitglied bin. Auch da sind Freundschaften entstanden.“<br />
Hani:<br />
„Die Sitzungen haben Spaß gemacht, es sind Freundschaften entstanden im <strong>Jugendrat</strong>, ich werde es vermissen,<br />
es geht nicht immer nur um Politik, die gemeinsamen Fahrten und Unternehmungen waren klasse. Es wäre ne<br />
Option für mich, mich noch mal zu bewerben. Das sollte einfach jeder mal machen, der in dem Alter 14 bis 17<br />
Jahre ist.“<br />
12
Statements von ehemaligen Jugendräten<br />
Lohnt es sich im <strong>Jugendrat</strong> dabei zu sein?<br />
Mahir (<strong>Jugendrat</strong> 2006-2008 und 2008-2010):<br />
„Man lernt die Verwaltung kennen, neue Menschen, macht Spaß und es ist schön in der eigenen Stadt etwas<br />
bewegen/verändern zu können. (Man bekommt) eine positive Anerkennung von den Mitmenschen.“<br />
Kai (<strong>Jugendrat</strong> 2008-2010):<br />
„Also ich kann nur sagen, dass man wirklich das Gefühl hat was verändern zu können im <strong>Jugendrat</strong>! Es macht<br />
einfach Spaß mit interessanten Leuten an coolen Projekten zu arbeiten! Der <strong>Jugendrat</strong> hat mich auf jeden Fall<br />
sehr geprägt und die Zeit im <strong>Jugendrat</strong> war super!“<br />
Raffael (<strong>Jugendrat</strong> 2008-2010):<br />
„Also wenn man mehr Erfahrung, neue gute Freunde und etwas mehr Wissen auf politischer Ebene haben<br />
möchte, ist der <strong>Jugendrat</strong> genau das Richtige. Und jeder der meint der sowieso nichts ändern kann sollte sich<br />
auf jeden Fall mal die Leistungen und die Projekte des <strong>Jugendrat</strong>es ansehen. Es war eine wunderbare Zeit mit<br />
den Leute und ich bin auch ein Stück erwachsener geworden.“<br />
Berkan (<strong>Jugendrat</strong> 2010-2012):<br />
„Wer eine jugendfreundliche Stadt will und sich andauernd beschwert, dass es in seiner Stadt nichts gäbe, dann<br />
hat man im <strong>Jugendrat</strong> die perfekte Möglichkeit direkt dabei zu sein und zu gestalten. Man kann mit seinen Ideen<br />
direkt die Politik und die dazu wichtigen Gremien erreichen und wird dazu auch noch ernst genommen. Mal abgesehen<br />
davon, ob man überhaupt im <strong>Jugendrat</strong> ist oder nicht, die Existenz begründet sich für einen persönlich<br />
schon darin, dass man immer einen Ansprechpartner mit offenem Ohr und Interesse hat.“<br />
Wahlordnung für den <strong>Jugendrat</strong> der Stadt <strong>Remscheid</strong> *<br />
§ 1 Wahlgebiet und Wahlorgane<br />
1. Das Wahlgebiet umfasst das Stadtgebiet <strong>Remscheid</strong>.<br />
2. Wahlleiter ist der Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister<br />
kann einen Vertreter aus der Verwaltung und dessen Stellvertreter<br />
mit der Wahlleitung beauftragen. Das Wahlamt wirkt<br />
beratend mit.<br />
3. Der Wahlleiter entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge;<br />
seine Entscheidung ist endgültig.<br />
4. Der Wahlleiter ist für die korrekte Ergebnisermittlung verantwortlich.<br />
5. Alle öffentlichen Bekanntmachungen, Vordrucke und der gesamte<br />
Schriftverkehr werden in deutscher Sprache abgefasst.<br />
§ 2 Wahlperiode<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt<br />
nach Ablauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis der neue <strong>Jugendrat</strong><br />
zusammentritt. Die Wahlzeit endet spätestens am 30.6. des zweiten<br />
Jahres.<br />
§ 3 Wahlberechtigung, Wählbarkeit<br />
1. Die Mitglieder des <strong>Jugendrat</strong>es der Stadt <strong>Remscheid</strong> werden<br />
von den wahlberechtigten Einwohnern in allgemeiner, unmittelbarer,<br />
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder<br />
Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er für einen Kandidaten<br />
abgeben kann.<br />
2. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Stadt <strong>Remscheid</strong>, die<br />
am ersten Tag der Wahlwoche das 14. Lebensjahr vollendet<br />
haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und<br />
seit mindestens drei Monaten in <strong>Remscheid</strong> mit Hauptwohnsitz<br />
gemeldet sind.<br />
3. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist derjenige, für den zur<br />
Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht<br />
nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. (§ 8 Satz 1 des<br />
Kommunalwahlgesetzes)<br />
4. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte. Wer während der Wahlperiode<br />
das 18. Lebensjahr vollendet, darf sein Mandat bis zum<br />
Ende der Wahlperiode ausüben.<br />
§ 4 Wahlvorschläge<br />
1. Spätestens 10 Wochen vor der Wahlwoche fordert der Wahlleiter<br />
zur Einreichung von Wahlbewerbungen durch öffentliche<br />
Bekanntmachung auf.<br />
2. Die Wahlbewerber haben sich schriftlich und fristgerecht bis<br />
spätestens sechs Wochen vor der Wahl, bei der Wahlleitung<br />
zu melden. Die Bewerbung soll folgendes beinhalten: Name,<br />
Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und ggfs. Name der<br />
Schule. Sie ist von dem Bewerber zu unterzeichnen. Die<br />
Erziehungsberechtigten müssen ihr Einverständnis zur<br />
Bewerbung durch Unterschrift erklären.<br />
3. Den Bewerbern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich<br />
vor der Wahl bekannt zu machen.<br />
4. Eine Wahlbewerbung ist von mindestens fünf Wahlberechtigten<br />
zu unterzeichnen. Vordrucke für Unterstützungsunterschriften<br />
werden von der Wahlleitung zur Verfügung gestellt.<br />
Die Unterstützer geben Name, Vorname, Geburtsdatum und<br />
Anschrift an.<br />
13
5. Gehen weniger <strong>als</strong> 11 Wahlbewerbungen ein, so wird die Wahl<br />
nicht durchgeführt.<br />
6. Ein Wahlvorschlag ist ungültig,<br />
- wenn er verspätetet eingegangen ist,<br />
- wenn er auf anderen <strong>als</strong> den von der Wahlleitung überlassenen<br />
Vordrucken eingereicht wird,<br />
- wenn die Zustimmung des Erziehungsberechtigten des<br />
Wahlbewerbers fehlt,<br />
- wenn die vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften<br />
fehlen,<br />
- wenn der Bewerber nicht wählbar ist.<br />
§ 5 Zulassung und Bekanntmachung der<br />
Wahlvorschläge<br />
Der Wahlleiter prüft unverzüglich die eingereichten Wahlvorschläge<br />
und entscheidet spätestens vier Wochen vor der Wahl über die<br />
Zulassung. Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer Liste<br />
zusammengefasst und öffentlich bekannt gemacht.<br />
§ 6 Wahlverfahren<br />
1. Die Stimmzettel enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge<br />
mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr und ggfs.<br />
Schule des Bewerbers. Die Reihenfolge der Bewerber auf dem<br />
Stimmzettel wird nach Alphabet festgelegt.<br />
2. Gewählt wird jeweils in der Schule, die der Wahlberechtigte<br />
besucht. Wahlberechtigte, die nicht oder nicht in <strong>Remscheid</strong><br />
zur Schule gehen, wählen in einem weiteren öffentlich zugänglichen<br />
Gebäude. Für jede Schule wird ein Wählerverzeichnis<br />
erstellt.<br />
3. Die Wahl wird ausschließlich <strong>als</strong> Urnenwahl durchgeführt.<br />
4. Der Wahlleiter bildet an den Schulen unter Einbeziehung der<br />
einzelnen Schülervertretungen die Wahlkommissionen für<br />
die einzelnen Wahllokale. Darüber hinaus bildet der Wahlleiter<br />
für das Wahllokal, das sich in einem anderen öffentlich<br />
zugänglichen Gebäude befi ndet, eine Wahlkommission.<br />
5. Kandidaten dürfen nicht gleichzeitig Mitglied einer Wahlkommission<br />
sein.<br />
6. Die Wahlkommissionen sollen zwischen fünf und sieben Mitgliedern<br />
umfassen.<br />
7. Der Wahlleiter ernennt für jede Wahlkommission einen<br />
Sprecher.<br />
8. Der Wahlleiter setzt im Benehmen mit den Schulleitungen fest,<br />
in welchen Räumen der Schule die Wahl durchgeführt wird.<br />
Der Wahlleiter setzt fest, in welchem weiteren öffentlich zugänglichen<br />
Gebäude die Wahl durchgeführt wird.<br />
9. Die Wahlen sind innerhalb der vom Wahlleiter benannten<br />
Woche durchzuführen.<br />
Es ist sicherzustellen, dass jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit<br />
zur Teilnahme an der Wahl hat.<br />
10. Das Wahllokal in dem öffentlich zugänglichen Gebäude ist an<br />
einem Tag der Wahlwoche in der Zeit von 17.00 Uhr bis 21.00<br />
Uhr geöffnet.<br />
- wenn der Wähler gegen den Gewählten eine Verwahrung<br />
oder einen Vorbehalt beifügt,<br />
- wenn der Wähler mehr <strong>als</strong> einen Bewerber ankreuzt oder<br />
eindeutig kenntlich macht,<br />
- wenn der Wille des Wählers nicht mit Bestimmtheit zu<br />
ermitteln ist.<br />
§ 8 Feststellung und Veröffentlichung des<br />
Wahlergebnisses<br />
1. Der Wahlleiter stellt folgendes öffentlich fest:<br />
- die Zahl der Wahlberechtigten,<br />
- die Zahl der Wähler.<br />
- die Zahl der für jeden Bewerber abgegebenen Stimmen,<br />
- die Namen der gewählten Bewerber.<br />
2. Gewählt sind die 15 Bewerber mit den meisten Stimmen.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter in<br />
öffentlicher Sitzung zu ziehende Los.<br />
3. Der Wahlleiter gibt das Ergebnis spätestens am 20. Tag nach<br />
dem letzten Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung bekannt<br />
und benachrichtigt die Gewählten.<br />
Die Gewählten werden aufgefordert, binnen einer Woche<br />
schriftlich zu erklären, dass sie die Wahl annehmen.<br />
4. Der Wahlleiter berichtet dem Rat der Stadt in der nächst<br />
erreichbaren Sitzung über die durchgeführte Wahl.<br />
§ 9 Mandatsverlust, Ersatzbestimmung<br />
1. Ein gewähltes Mitglied des <strong>Jugendrat</strong>es verliert seinen Sitz<br />
1. durch Verzicht,<br />
2. durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit.<br />
2. Wenn ein gewähltes Mitglied des <strong>Jugendrat</strong>es die Annahme<br />
der Wahl ablehnt, stirbt oder sonst aus dem <strong>Jugendrat</strong> ausscheidet,<br />
so wird der Sitz aus der Bewerberliste mit dem<br />
Bewerber besetzt, der die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht<br />
hat.<br />
§ 10 Sonstige Regelungen<br />
Soweit Regelungen in dieser Wahlordnung nicht getroffen sind,<br />
gelten die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der<br />
Kommunalwahlordnung sinngemäß. Einzelheiten entscheidet der<br />
Oberbürgermeister im Rahmen seines pfl ichtgemäßen Ermessens.<br />
Ein Wahlausschuss wird nicht gebildet.<br />
* Der einfacheren Lesbarkeit halber wird in der Wahlordnung nur die männliche<br />
Form der Anrede genannt. Selbstverständlich sind aber immer beide<br />
Geschlechter gleichberechtigt gemeint.<br />
§ 7 Eingang der Wahlunterlagen und Auszählung<br />
der Stimmen<br />
1. Die Wahlunterlagen müssen am letzten Wahltag der Wahlwoche<br />
bis spätestens 18.00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen<br />
sein.<br />
2. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.<br />
3. Der Sprecher der Wahlkommission übermittelt der Wahlleitung<br />
nach Auszählung der Stimmen telefonisch das Wahlergebnis.<br />
4. Ungültig sind Stimmzettel,<br />
- die nicht amtlich hergestellt sind,<br />
- die ganz durchgestrichen oder ganz durchgerissen sind,<br />
- wenn der Wähler einen zusätzlichen Vorschlag oder Namen<br />
nicht vorgedruckter Bewerber hinzufügt, Der <strong>Jugendrat</strong> 2010-2012<br />
14
Hauptsatzung der Stadt <strong>Remscheid</strong>, Ziffer 19.4<br />
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.<br />
Juli 1994<br />
(GV NRW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April<br />
2003 (GV NRW 2003 S. 254), hat der Rat der Stadt <strong>Remscheid</strong> in<br />
seiner Sitzung am 15.12.2003 die folgende Satzung beschlossen:<br />
19.4 <strong>Jugendrat</strong> der Stadt <strong>Remscheid</strong><br />
19.4.1 Aufgaben<br />
Zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an den<br />
kommunalen Willensbildungsprozessen bei spezifi sch kinder-<br />
und jugendrelevanten Angelegenheiten wird jeweils<br />
für die Dauer von zwei Jahren ein <strong>Jugendrat</strong> gebildet. Der<br />
<strong>Jugendrat</strong> der Stadt <strong>Remscheid</strong> ist die gewählte Interessenvertretung<br />
der Kinder und Jugendlichen der Stadt<br />
<strong>Remscheid</strong>. Ziel des <strong>Jugendrat</strong>es ist es, den Interessen<br />
der <strong>Remscheid</strong>er Kinder und Jugendlichen, bei allen<br />
kinder- und jugendrelevanten Themen, Projekten und<br />
Vorhaben, in der Politik der Stadt Gehör und Geltung zu<br />
verschaffen. Der <strong>Jugendrat</strong> ist unabhängig und überparteilich.<br />
19.4.2 Zahl der Mitglieder<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> besteht aus 15 Mitgliedern.<br />
Werden weniger <strong>als</strong> 11 Bewerber gewählt, gilt der <strong>Jugendrat</strong><br />
<strong>als</strong> nicht zustande gekommen.<br />
19.4.3 Organe<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> hat folgende Organe:<br />
1. Plenum, 2. Vorstand, 3. Arbeitsgruppen<br />
19.4.4 Plenum<br />
Das Plenum des <strong>Jugendrat</strong>es ist das höchste beschlussfassende<br />
Organ, es besteht aus allen Mitgliedern des<br />
<strong>Jugendrat</strong>es.<br />
Das Plenum beschließt über die Verwendung eines<br />
vom Rat der Stadt zur Verfügung gestellten Budgets für<br />
Projektarbeit.<br />
Das Plenum bildet Arbeitsgruppen und löst sie gegebenenfalls<br />
wieder auf.<br />
19.4.5 Vorstand<br />
In der ersten Sitzung nach seiner Wahl wählt das Plenum<br />
aus seiner Mitte einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus<br />
dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende<br />
und die beiden Stellvertreter werden jeweils in<br />
getrennten Wahlgängen gewählt.<br />
Für die Wahl gilt § 50 Abs. 2, 5 GO NRW.<br />
19.4.6 Aufgaben des Vorstandes<br />
Der Vorstand des <strong>Jugendrat</strong>es bereitet die Sitzungen des<br />
<strong>Jugendrat</strong>es vor und lädt dazu ein. Der Vorstand koordiniert<br />
die Arbeitsgruppen. Der Vorstand setzt die Beschlüsse<br />
des <strong>Jugendrat</strong>es um. Der Vorstand ist verantwortlich<br />
für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
19.4.7 Arbeitsgruppen<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> kann projektbezogene Arbeitsgruppen<br />
einrichten, um sich intensiver mit bestimmten Themen zu<br />
beschäftigen.<br />
An den Arbeitsgruppen können sich alle <strong>Remscheid</strong>er<br />
Jugendlichen beteiligen.<br />
19.4.8 Geschäftsführung und Büro<br />
Die Geschäftsführung des <strong>Jugendrat</strong>es wird von einem<br />
vom Oberbürgermeister zu bestimmenden Fachbereich<br />
betreut.<br />
19.4.9 Wahlen<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> wird für zwei Jahre gewählt. Die Wahl<br />
fi ndet im ersten Halbjahr des Wahljahres statt. Der<br />
<strong>Jugendrat</strong> legt im Einvernehmen mit dem Wahlleiter die<br />
Wahlwoche fest. Die Wahlwoche umfasst den Zeitraum<br />
von Montag bis Freitag. Das Nähere bestimmt die Wahlordnung.<br />
19.4.10 Vorbereitung<br />
Vor der konstituierenden Sitzung des <strong>Remscheid</strong>er<br />
<strong>Jugendrat</strong>es wird ein von der Geschäftsführung organisiertes<br />
Vorbereitungs- bzw. Orientierungsseminar zur<br />
zukünftigen Arbeit für die Mitglieder des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
durchgeführt. Dieses Seminar soll mindestens zwei Tage<br />
umfassen.<br />
19.4.11 Sitzungen<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> soll in der Regel monatlich tagen. Auf<br />
Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des<br />
<strong>Jugendrat</strong>es muss der Vorstand eine außerordentliche<br />
Sitzung einberufen. Die Sitzungen sind in der Regel<br />
öffentlich. Zu den Sitzungen wird mindestens eine Woche<br />
vorher schriftlich unter Angabe einer vorläufi gen Tagesordnung<br />
eingeladen. Zu der konstituierenden Sitzung lädt die<br />
Geschäftsführung ein. Bis zur Wahl des Vorstandes wird<br />
die konstituierende Sitzung von der Verwaltung geleitet.<br />
Nach der Wahl übernimmt der Vorsitzende die Sitzungsleitung.<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> ist beschlussfähig, wenn mehr <strong>als</strong> die<br />
Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.<br />
Die Sitzungen werden von dem Vorsitzenden oder einer<br />
seiner Stellvertreter geleitet. Das Protokoll der Sitzungen<br />
wird von der Geschäftsführung geschrieben.<br />
19.4.12 Geschäftsordnung<br />
Der <strong>Jugendrat</strong> kann sich eine Geschäftsordnung geben;<br />
im übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Rat der<br />
Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen sinngemäß.<br />
19.4.13 Kompetenzen<br />
In spezifi sch kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten<br />
ist der <strong>Jugendrat</strong> berechtigt, eigene Anträge,<br />
Stellungnahmen und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse<br />
oder Bezirksvertretungen zu richten und Anfragen an den<br />
Oberbürgermeister zu stellen.<br />
Berät ein Ausschuss über Angelegenheiten, die auf einen<br />
Vorschlag oder eine Anregung des <strong>Jugendrat</strong>es zurückgehen,<br />
kann der Ausschuss den Vorsitzenden des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
oder dessen Stellvertreter dazu in der Sitzung anhören.<br />
Mit Vorschlägen und Anregungen, die der <strong>Jugendrat</strong><br />
beschlossen hat, hat sich das zuständige Gemeindeorgan<br />
schnellstmöglich zu befassen. Der <strong>Jugendrat</strong> ist anschließend<br />
über das Ergebnis zu unterrichten; bei Hinderungsgründen<br />
für eine zügige Behandlung ist dem <strong>Jugendrat</strong><br />
ein Zwischenbericht zu geben.<br />
Verwaltung, Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und<br />
Rat sollen den <strong>Jugendrat</strong> bei kinder- und jugendrelevanten<br />
Angelegenheiten unterstützen. Dies ist insbesondere<br />
durch die rechtzeitige Unterrichtung und Beteiligung bei<br />
allen öffentlichen Tagesordnungspunkten der Gremien,<br />
die sich mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen<br />
befassen, sicherzustellen. Unterlagen über kinder- und<br />
jugendrelevante Angelegenheiten werden zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Artikel II<br />
Inkrafttreten der Satzung<br />
Die Satzung des <strong>Jugendrat</strong>es der Stadt <strong>Remscheid</strong> tritt am ersten<br />
Tag des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.<br />
15
Stadt <strong>Remscheid</strong>, Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen, Haddenbacher Straße 38 - 42, 42855 <strong>Remscheid</strong>, Raum 012<br />
oder in der Geschäftsstelle<br />
>> deus werbung<br />
Stadt <strong>Remscheid</strong><br />
Die Oberbürgermeisterin<br />
Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen<br />
Kinder- und Jugendförderung<br />
Haddenbacher Straße 38-42<br />
42855 <strong>Remscheid</strong><br />
www.jugendrat-remscheid.de<br />
www.facebook.com/<strong>Jugendrat</strong>.<strong>Remscheid</strong><br />
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Gerd Dietrich-Wingender<br />
Telefon: 02191 16 27 80<br />
eMail: jugendrat@remscheid.de<br />
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16 unter www.jugendrat-remscheid.de/downloads<br />
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Bewerben kann sich jede/r <strong>Remscheid</strong>er/in, die/der am 12. März 2012 zwischen 14 und 17 Jahren alt ist.<br />
Abgabe des Bewerbungsbogens bis zum 20. Januar 2012 im Sekretariat deiner Schule<br />
oder bis zum 27. Januar 2012 in der Geschäftsstelle des <strong>Jugendrat</strong>es<br />
Die Wahlen finden vom 12. - 16. März 2012 an allen weiterführenden Schulen in <strong>Remscheid</strong> statt.<br />
Mehr Infos unter<br />
www.jugendrat-remscheid.de<br />
www.facebook.com/<strong>Jugendrat</strong>.<strong>Remscheid</strong><br />
Telefon: 16-27 80<br />
eMail: jugendrat@remscheid.de