DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
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Nach drei erfolgten Köderauslagen reduzierte sich die Anzahl der Tollwutfälle von 2514<br />
Tieren 1990 auf 1117 Fälle 1992, also um etwa 56 %. Ein weiteres Jahr später wurden nur<br />
mehr 675 Fälle, ca. 2 7 % registriert. 1998 war die Anzahl der amtlich gemeldeten<br />
Wuterkrankungen um 99,9 % gesunken. Im Jahr 1999 wurden ein Fall im Burgenland und<br />
nach drei Jahren Tollwutfreiheit einer in der Steiermark im Bezirk Bruck an der Mur, sowie<br />
drei Fälle in Niederösterreich im Bezirk Mistelbach festgestellt.<br />
Seit dem Jahr 2000 traten in Österreich nur mehr im Bundesland Burgenland, Wien<br />
und Kärnten Tollwutfälle auf. Ungarn startete mit der oralen Immunisierung westlich der<br />
Donau im Jahr 1992 (SZEMETHY et al., 1999). 2000 wurden zwei tollwutpositive Füchse im<br />
Bezirk Neusiedl und Oberwart gemeldet. Da die österreichischen Grenzgebiete auf<br />
slowenischer und ungarischer Seite als tollwutfrei ausgewiesen wurden, liegt die Vermutung<br />
nahe, dass es sich entweder um eine Endemie handelte, oder die Füchse von der Slowakei in<br />
den Bezirk Neusiedl wanderten. Bei dem tollwutpositiven Hund in Wien 2001 stellte sich<br />
heraus, dass es sich dabei um einen Import aus Jugoslawien handelte.<br />
Der neuerliche Ausbruch der Tollwut in Kärnten 2002 ist auf eine Einwanderung der<br />
Füchse von Slowenien zurückzuführen (VOGL, 2002). Kärnten wurde seit Herbst 1999 nicht<br />
mehr beimpft, daher befand sich eine voll empfängliche Fuchspopulation in diesen Gebieten.<br />
Die weitere Ausbreitung der Seuche konnte durch die Durchführung zweier Notimpfungen<br />
und die Einbeziehung Kärntens in die jährlichen Impfkampagnen verhindert werden.<br />
Nachdem das Impfgebiet im Herbst <strong>2003</strong> reduziert wurde, wurde im Juni 2004 im Bezirk<br />
Völkermarkt wieder ein Tollwutfall diagnostiziert.<br />
Der letzte Tollwutfall im Jahr <strong>2003</strong> wurde im Bezirk Oberpullendorf/Burgenland bei<br />
einem Pferd gemeldet. Dieses hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit über einen Biss eines<br />
eingewanderten, tollwütigen Tieres aus den Nachbarstaaten infiziert (URL et al., 2004). Da in<br />
Ungarn aus wirtschaftlichen Gründen seit 2001 nur mehr wenige Gebiete westlich der Donau<br />
und vorrangig Regionen östlich der Donau beimpft werden, treten in den ehemaligen<br />
Impfgebieten wieder vermehrt Tollwutfälle auf (EU, <strong>2003</strong>). Da auch die Grenzgebiete zu<br />
Österreich betroffen sind, besteht die Möglichkeit, dass tollwütige Tiere die Grenze<br />
überschreiten. Das Burgenland wird aus diesem Grund seit Beginn der bundesweiten<br />
Immunisierung als einziges Bundesland flächendeckend beimpft.<br />
Insgesamt wurden seit 1966 35.190 Tollwutfälle amtlich registriert, davon 28.381<br />
Füchse (80,7 %), 1.964 (5,6 %) Dachse und 1931 (5,5 %) Rehe. Haussäugetiere sind von der<br />
Wut nur in ca. 4 % der Fälle betroffen. Davon dominieren die Rinder mit 43 % (2,2 % der<br />
Gesamttollwutanzahl). Nutztiere werden bekanntlich aus Kostengründen im Gegensatz zu<br />
Heimtiere nicht so häufig geimpft und sind besonders bei Weidehaltung empfänglicher als<br />
geimpfte Heimtiere (MÜLLER, 2000).<br />
Im Zweiten Quartal <strong>2003</strong> waren in Europa folgende EU- Mitgliedsländer als tollwutfrei<br />
ausgewiesen: Italien, Belgien, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Finnland und Irland.<br />
(WHO COLLABORAT<strong>IN</strong>G CENTRE FOR RABIES SURRVIELLANCE AND<br />
RESEARCH, <strong>2003</strong>). Nach dem OIE (<strong>2003</strong>) gilt ein Land als tollwutfrei, wenn:<br />
1. die Krankheit anzeigepflichtig ist<br />
2. ein effektives Überwachungsprogramm durchgeführt wird<br />
3. alle Methoden zum Schutz und zur Kontrolle der Tollwut ausgeführt werden,<br />
inklusiver effektiver Importverfahren<br />
4. kein Tollwutfall bei Menschen oder Tieren in den letzten zwei Jahre festgestellt<br />
wurde. Davon ausgeschlossen ist der Nachweis von EBL1 und EBL2.