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DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÖSTERREICH 1945 - 2003

DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÖSTERREICH 1945 - 2003

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Die Tollwut ließ sich, trotz intensiver Bemühungen die Fuchspopulation durch klassische<br />

Bekämpfungsmethoden zu dezimieren, weder aufhalten noch zurückdrängen. In der freien<br />

Wildbahn ist der Fuchsbestand nicht zählbar. Die Höhe des Fuchsbestandes lässt sich nach<br />

BRAUNSCHWEIG (1980) annähernd aus bekannten Daten wie Fuchsstrecke (=Anzahl der<br />

erlegten Tiere pro Jahr), Vermehrungsrate, ermittelte Tollwutzahlen und Frühverluste<br />

ermitteln. Im Allgemeinen wird die Populationsdichte der Füchse jedoch allein anhand der<br />

jährlich je Flächeneinheit erlegten Tiere (Hunting Indicator of Population Density- HIPD)<br />

geschätzt. Diese Schätzung beinhaltet jedoch Ungenauigkeiten, da sie von den<br />

Jagdgewohnheiten in den unterschiedlichen Gebieten abhängig sind (SAUN<strong>DER</strong>S et al.,<br />

1994). Je länger die Seuche herrschte, desto größer wurde auch der Widerstand der<br />

Tierschützer gegen diese radikalen Methoden. Verschiedene internationale Arbeitsgruppen<br />

entwickelten deshalb die Möglichkeit der oralen Immunisierung der Füchse mittels Köder.<br />

Die Schweiz begann als erstes Land Europas 1978 mit einem Feldversuch der oralen<br />

Immunisierung (STECK et al., 1982). Nach den Erfolgen der Impfversuche unter praktischen<br />

Bedingungen in der Schweiz, begannen die Bundesrepublik Deutschland 1983, Italien 1986<br />

und Frankreich 1987 Feldversuche durchzuführen.<br />

In Österreich wurde erstmals in Vorarlberg im Frühjahr 1986 mit der oralen<br />

Immunisierung begonnen. Das Bundesland erschien aufgrund seiner Kleinheit, der guten<br />

geographischen Abgrenzung gegen Tirol (z.B. Arlberg) und dem Anschluss an die<br />

Impfgebiete im Kanton St. Gallen (Schweiz) und im Freistaat Bayern (Bundesrepublik<br />

Deutschland) als geeignet. Es wurden landesweit 16 Köder pro km² ausgelegt. Zur Kontrolle<br />

der Köderaufnahme wurden für jeden Bezirk Kontrollreviere eingeteilt, in denen am 4., 8., 14.<br />

und 21. Tag die Auslagestellen inspiziert wurden. Die Köderaufnahme lag zwischen 65 und<br />

85 %. Weiters wurden für den Tetrazyklin- und Antikörpernachweis verstärkt Füchse erlegt<br />

(SCHMID, 1988). Da das Bundesland bereits nach zwei Köderauslagen frei von der Wut war,<br />

folgten Tirol und Steiermark dem Beispiel Vorarlbergs 1987, Kärnten, Oberösterreich und<br />

Salzburg 1988 sowie Burgenland 1990. In Kärnten wurde nach der dritten Köderauslegung im<br />

Dezember 1990 der bis 1992 vorläufig letzte Tollwutfall festgestellt. Voraussetzung für den<br />

Erfolg der oralen Immunisierung ist die Erstellung eines länger als 3 Auslegeaktionen<br />

andauernden Impfprogramms. Die Impfflächen sollten dabei möglichst groß und<br />

topographisch abgegrenzt sein und der Impferfolg überwacht werden (KISSL<strong>IN</strong>G und<br />

GRAM). Aufgrund der hohen Kosten, die Bundesländer finanzierten die Feldversuche selbst,<br />

konnten jedoch nur begrenzte Gebiete beimpft werden. Dennoch konnte in allen Impfgebieten<br />

im Gegensatz zu den nicht beimpften Regionen eine starke Reduktion der Tollwutfälle erzielt<br />

werden.<br />

Diese im Zuge der Impfkampagnen der Bundesländer gemachten Erfahrungen wurden<br />

zur Erstellung eines bundesweiten und sämtliche Wutgebiete abdeckenden Impfprogramms<br />

herangezogen. Dieses wurde im Herbst 1991 gestartet und seither jeweils zwei Mal im Jahr<br />

durchgeführt. Die Impfgebiete wurden dabei der jeweiligen Seuchensituation im In- und im<br />

angrenzenden Ausland angepasst. Seit 1997 wurde die Anzahl der Köderdichte als<br />

Kompensation für die ansteigende Fuchsdichte von ca. 13 Köder/km² auf 25 Stück/km²<br />

erhöht. Die Schweiz setzte das neue Konzept bereits 1995 ein (BREITENMOSER et al.,<br />

2000). Der Anstieg der Impfflächen, der Köderanzahl und der Kosten seit 2000 ist auf eine<br />

zweimalige Köderauslage im Frühjahr zurückzuführen. Diese wird durchgeführt, um eine<br />

ausreichende Immunität der Jungtiere zu gewährleisten.

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