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DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÖSTERREICH 1945 - 2003

DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÖSTERREICH 1945 - 2003

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Gebiet, innerhalb dem in den letzten zwei Jahren ein Ausbruch der Tollwut bei<br />

Wildtieren in Österreich amtlich festgestellt wurde und das gemäß § 3 als<br />

solches kundgemacht ist.<br />

• tollwutgefährdetes Gebiet:<br />

a) Gebiet welches an einen Nachbarstaat grenzt, in dem in unmittelbarer Nähe<br />

zur österreichischen Grenze Tollwut in freier Wildbahn auftritt und das gemäß<br />

§ 3 als solches kundgemacht ist.<br />

b) Gebiet, das an ein Gebiet gemäß Z 1 angrenzt und das gemäß § 3 als<br />

tollwutgefährdetes Gebiet kundgemacht ist.<br />

• tollwutungefährdetes Gebiet:<br />

Gebiet, in dem nach Abschluss der letzten oralen Immunisierung der Füchse<br />

gegen die Tollwut diese Seuche bei Wildtieren nicht mehr amtlich festgestellt<br />

wurde und das gemäß § 3 als solches kundgemacht ist und das nicht unter die<br />

Z 2 oder 4 fällt.<br />

• tollwutfreies Gebiet:<br />

a) Gebiet im Sinne der Z 3, in welchem zwei Jahre nach der letzten oralen<br />

Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut diese Seuche bei Wildtieren nicht<br />

mehr amtlich festgestellt wurde oder<br />

b) Gebiet, in dem in den letzten vier Jahren keine orale Immunisierung der<br />

Füchse gegen die Tollwut stattgefunden hat und diese Seuche bei Wildtieren<br />

nicht mehr amtlich festgestellt wurde.<br />

Die orale Immunisierung muss in tollwutverseuchten Gebieten nach Bestätigung des letzten<br />

Tollwutfalles durch das amtliche Referenzlabor über einen Zeitraum von mindestens zwei<br />

Jahren fortgeführt werden. Erst dann gilt dieses Gebiet als tollwutfrei.<br />

Die Kosten der Impfkampagnen sowie deren Überwachungsprogramme werden vom<br />

Bund und von den Ländern übernommen. Die Länder sind für die korrekte Durchführung der<br />

angeordneten Maßnahmen zuständig (BUNDESM<strong>IN</strong>ISTERIM FÜR SOZIALE<br />

SICHERHEIT UND GENERATIONEN, 2004).<br />

2.3.3 Geographische Informationssysteme<br />

Geographische Informationssysteme (GIS) haben in den letzten Jahren immer mehr an<br />

Bedeutung gewonnen. Anwendung finden diese Systeme beispielsweise in der Ökologie, im<br />

Straßenbau, im Naturschutz, in der Geologie und im Gesundheitswesen. Je nach Sichtweise<br />

gibt es viele verschiedene Definitionen für GIS. Zum einen stellt es ein Produkt und eine<br />

Technologie dar, zum anderen einen eigenen Wissenschaftsbereich (REA<strong>DER</strong>, 1995).<br />

Geographische Informationssysteme sind computergestützte Managementsysteme, die<br />

mit raumbezogenen, auch georeferenziert bezeichnet, Informationen arbeiten. Beim<br />

Georeferenzieren gibt man dem GIS bekannt, auf welchen Erdraumausschnitt sich die<br />

verwendeten Daten beziehen. Dieser Raumbezug erfolgt durch Koordinaten, z.B. x- und y-<br />

Werte bei UTM (= Universale Transversale Mercatorprojektion), geographische Länge und<br />

Breite in Grad, Minuten und Sekunden, sowie Hoch- und Rechtswerte beim Gauß-Krüger-<br />

System (MEYER u. POSER, 2004).

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