DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
DOKUMENTATION DER TOLLWUT IN ÃSTERREICH 1945 - 2003
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Gebiet, innerhalb dem in den letzten zwei Jahren ein Ausbruch der Tollwut bei<br />
Wildtieren in Österreich amtlich festgestellt wurde und das gemäß § 3 als<br />
solches kundgemacht ist.<br />
• tollwutgefährdetes Gebiet:<br />
a) Gebiet welches an einen Nachbarstaat grenzt, in dem in unmittelbarer Nähe<br />
zur österreichischen Grenze Tollwut in freier Wildbahn auftritt und das gemäß<br />
§ 3 als solches kundgemacht ist.<br />
b) Gebiet, das an ein Gebiet gemäß Z 1 angrenzt und das gemäß § 3 als<br />
tollwutgefährdetes Gebiet kundgemacht ist.<br />
• tollwutungefährdetes Gebiet:<br />
Gebiet, in dem nach Abschluss der letzten oralen Immunisierung der Füchse<br />
gegen die Tollwut diese Seuche bei Wildtieren nicht mehr amtlich festgestellt<br />
wurde und das gemäß § 3 als solches kundgemacht ist und das nicht unter die<br />
Z 2 oder 4 fällt.<br />
• tollwutfreies Gebiet:<br />
a) Gebiet im Sinne der Z 3, in welchem zwei Jahre nach der letzten oralen<br />
Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut diese Seuche bei Wildtieren nicht<br />
mehr amtlich festgestellt wurde oder<br />
b) Gebiet, in dem in den letzten vier Jahren keine orale Immunisierung der<br />
Füchse gegen die Tollwut stattgefunden hat und diese Seuche bei Wildtieren<br />
nicht mehr amtlich festgestellt wurde.<br />
Die orale Immunisierung muss in tollwutverseuchten Gebieten nach Bestätigung des letzten<br />
Tollwutfalles durch das amtliche Referenzlabor über einen Zeitraum von mindestens zwei<br />
Jahren fortgeführt werden. Erst dann gilt dieses Gebiet als tollwutfrei.<br />
Die Kosten der Impfkampagnen sowie deren Überwachungsprogramme werden vom<br />
Bund und von den Ländern übernommen. Die Länder sind für die korrekte Durchführung der<br />
angeordneten Maßnahmen zuständig (BUNDESM<strong>IN</strong>ISTERIM FÜR SOZIALE<br />
SICHERHEIT UND GENERATIONEN, 2004).<br />
2.3.3 Geographische Informationssysteme<br />
Geographische Informationssysteme (GIS) haben in den letzten Jahren immer mehr an<br />
Bedeutung gewonnen. Anwendung finden diese Systeme beispielsweise in der Ökologie, im<br />
Straßenbau, im Naturschutz, in der Geologie und im Gesundheitswesen. Je nach Sichtweise<br />
gibt es viele verschiedene Definitionen für GIS. Zum einen stellt es ein Produkt und eine<br />
Technologie dar, zum anderen einen eigenen Wissenschaftsbereich (REA<strong>DER</strong>, 1995).<br />
Geographische Informationssysteme sind computergestützte Managementsysteme, die<br />
mit raumbezogenen, auch georeferenziert bezeichnet, Informationen arbeiten. Beim<br />
Georeferenzieren gibt man dem GIS bekannt, auf welchen Erdraumausschnitt sich die<br />
verwendeten Daten beziehen. Dieser Raumbezug erfolgt durch Koordinaten, z.B. x- und y-<br />
Werte bei UTM (= Universale Transversale Mercatorprojektion), geographische Länge und<br />
Breite in Grad, Minuten und Sekunden, sowie Hoch- und Rechtswerte beim Gauß-Krüger-<br />
System (MEYER u. POSER, 2004).