Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg
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Kind & Beruf | FSG-Info-Reihe<br />
Wichtiges vor der Geburt<br />
Achtung!<br />
Bei befristeten Dienstverhältnissen wirkt der Kündigungsschutz nicht, weil diese mit Ende der Befristung auslaufen<br />
(ist keine Kündigung!). Der Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses wird jedoch von der Meldung<br />
der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots gehemmt, es sei denn, die Befristung erfolgt<br />
aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Vertretung).<br />
Kein Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz besteht während des Probemonats.<br />
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