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Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg

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Kind & Beruf | FSG-Info-Reihe<br />

Wichtiges vor der Geburt<br />

Achtung!<br />

Bei befristeten Dienstverhältnissen wirkt der Kündigungsschutz nicht, weil diese mit Ende der Befristung auslaufen<br />

(ist keine Kündigung!). Der Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses wird jedoch von der Meldung<br />

der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots gehemmt, es sei denn, die Befristung erfolgt<br />

aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Vertretung).<br />

Kein Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz besteht während des Probemonats.<br />

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