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Einladung zur Gemeindeversammlung - Zeiningen

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EINWOHNER- UND ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 04. DEZEMBER 2012<br />

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />

Die Kredite für einen Neubau Werkhof, die Sanierung der Strasse im Mitteldorf,<br />

die Teilerneuerung Abwasserkanal Zuzgen-<strong>Zeiningen</strong> mit der Sanierung Mühlegasse<br />

sind nebst dem Budget wichtige Traktanden, die der Gemeinderat an<br />

der kommenden <strong>Gemeindeversammlung</strong> vorlegt.<br />

Ortsbürgerinnen und Ortsbürger werden im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung<br />

über ihr Budget 2013 befinden.<br />

Wir laden Sie ein, die Unterlagen zu studieren, für Informationen die Aktenauflage<br />

zu nutzen und an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> teilzunehmen, um Ihr<br />

Stimmrecht zu den Vorlagen auszuüben.<br />

Wie üblich werden an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> Erläuterungen zu den Traktanden<br />

abgegeben. Die Projektpläne werden 30 Minuten vor der <strong>Gemeindeversammlung</strong>,<br />

das heisst um 19.45 Uhr, in der Mehrzweckhalle Mitteldorf aufgehängt.<br />

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihr Interesse.<br />

Die Rückseite des Umschlages dient als<br />

Stimmrechtsausweis<br />

Er ist beim Eingang zum Versammlungslokal abzugeben.<br />

Seite 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Botschaft zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung<br />

Seite<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />

14. Juni 2012<br />

4<br />

2. Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden 5<br />

2.1. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Daniele und Antonella Manco-Botrugno,<br />

und die Kinder Leandro Noah und Raul Alessio, italienische<br />

Staatsangehörige<br />

2.2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Adriana Trapani, italienische<br />

Staatsangehörige<br />

3. Verpflichtungskredit für den Neubau Werkhof Heugässli in der Höhe von<br />

CHF 2‘780‘000.-<br />

4. Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit Einbahnverkehrsführung<br />

und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe von<br />

CHF 600‘000.-<br />

5. Verpflichtungskredit über die Teilerneuerung des Abwasser-<br />

Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />

Mühlegasse in der Höhe von CHF 900‘000.-<br />

6. Verpflichtungskredit für die Wasserleitung Römerstrasse in der Höhe von<br />

CHF 200‘000.-<br />

7. Anpassung des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen;<br />

Neuverteilung Wasser- / Abwassergebühren<br />

6<br />

6<br />

7<br />

12<br />

14<br />

16<br />

17<br />

8. Genehmigung von Kreditabrechnungen 18<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013 mit<br />

einem Steuerfuss von 107 %<br />

10. Diverses und Umfrage 21<br />

20<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 2


Botschaft zu den Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung<br />

Seite<br />

1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2012 22<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013 23<br />

3. Diverses und Umfrage 23<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 3


Traktandum 1<br />

Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom<br />

14. Juni 2012<br />

Das Protokoll liegt vom 21. November bis 04. Dezember 2012 öffentlich <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />

auf. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 07. Dezember 2011<br />

2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Appan Kasinathan, mit der Ehefrau<br />

Renuka Kengatharan Pillai, und den Kindern Pirethipan und Thurka, srilankesische<br />

Staatsangehörige<br />

3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger<br />

4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger<br />

5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Adlan Khazuev und Milana Khazueva,<br />

russische Staatsangehörige<br />

6. Sprechung des Bruttokredites in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung<br />

und Aufwertung der Römerstrasse<br />

7. Zustimmung zu den Hochwasserschutzmassnahmen Möhlintal<br />

a. Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 1'900'000.- (brutto) für den<br />

Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz<br />

b. Sprechung des einmaligen Beitrages aus dem Erneuerungsfonds des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />

Abwasserbeseitigung mit einem Verpflichtungskredit über<br />

CHF 120‘000.-<br />

8. Sprechung des Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />

der Wasserleitung Mitteldorf<br />

9. Gutheissung des Verpflichtungskredits für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in<br />

der Höhe von CHF 990‘000.-<br />

10. Genehmigung des Schulkreisvertrages Möhlintal über die gemeinsame Führung der<br />

Oberstufenabteilungen<br />

11. Genehmigung von Kreditabrechnungen<br />

12. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />

13. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />

Antrag<br />

1<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2012 sei zu genehmigen.<br />

Seite 4


Traktandum 2<br />

Einbürgerungen – Allgemeine Erwägungen<br />

Die Einbürgerung erfolgt nach dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz vom 01. Januar<br />

1994. Nach der Zustimmung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> müssen zusätzlich<br />

noch die kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen beantragt werden.<br />

Kein Referendum<br />

Der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts untersteht in jedem<br />

Fall nicht dem fakultativen Referendum. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichts,<br />

wonach über Einbürgerungen nicht an der Urne entschieden werden darf.<br />

Einbürgerungsgebühren<br />

Gemäss § 6 und 7 der Kantonalen Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen<br />

vom 12. September 2007 werden folgende Gebühren erhoben:<br />

kommunale Gebühren<br />

1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts CHF 1'000.00<br />

b) Erteilung des Gemeindebürgerrechts CHF 300.00<br />

c) Entlassung aus dem Bürgerrecht CHF 100.00<br />

2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige Kinder,<br />

die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />

3 Die Gemeinden können auf die Erhebung einer Gebühr gemäss Absatz 1 lit. b ganz<br />

oder teilweise verzichten.<br />

kantonale Gebühren<br />

1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Aufnahme in das Bürgerrecht CHF 750.00<br />

b) Entlassung aus dem CH-Bürgerrecht CHF 200.00<br />

c) Feststellung des Bürgerrechts CHF 300.00<br />

Seite 5<br />

2<br />

2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige Kinder,<br />

die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.


Bürgerrechtsbewerber/-innen<br />

Der Gemeinderat hat die nachstehenden Einbürgerungsgesuche geprüft und durfte<br />

feststellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber über die nötigen Deutschkenntnisse<br />

und den verlangten Integrationsstand verfügen. Sie identifizieren sich mit den Regeln<br />

und Werten unserer Gesellschaft. Bei den Arbeitgebern und Lehrpersonen wurden<br />

für alle Gesuchsteller Referenzen eingeholt.<br />

2.1 Manco Daniele und Antonella, mit den Kindern Leandro und Raul<br />

Adresse:<br />

Gehrenmatt 16, 4314 <strong>Zeiningen</strong><br />

Geburtsjahr: 1970, 1975, 2005, 2007<br />

Staatsangehörigkeit: Italien<br />

Beruf:<br />

Ehemann: Geschäftsführer<br />

Ehefrau: Personal-Assistentin<br />

Kinder: Besuch der Primarschule sowie des Kindergartens<br />

In der Schweiz seit: Geburt (alle Gesuchsteller)<br />

In <strong>Zeiningen</strong> seit: 2006<br />

2.2 Trapani Adriana<br />

Adresse:<br />

Im Gässli 8, 4314 <strong>Zeiningen</strong><br />

Geburtsjahr: 1996<br />

Staatsangehörigkeit: Italien<br />

Beruf:<br />

In Ausbildung <strong>zur</strong> Kauffrau EFZ<br />

In der Schweiz seit: Geburt<br />

In <strong>Zeiningen</strong> seit: Geburt<br />

2<br />

Antrag<br />

Der Familie Manco sowie Frau Trapani sei das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde<br />

<strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />

Seite 6


Traktandum 3<br />

Verpflichtungskredit für den Neubau Werkhof Heugässli in der Höhe<br />

CHF 2‘780‘000.-<br />

Ausganglage<br />

Das bestehende rund 30-jährige Werkhofgebäude weist knappe Raumverhältnisse<br />

auf und beherbergt derzeit den Werkhof sowie den Forstbetrieb. Teile von Material<br />

und Gerätschaften des Werkhofs sind heute dezentral an verschiedenen Orten untergebracht.<br />

Dies ist unwirtschaftlich und betrieblich ungünstig. Im Rahmen einer im Jahr<br />

2009 erstellten Studie wurde aufgezeigt, dass selbst bei einer Auslagerung des Forstbetriebs<br />

der Raumbedarf des Werkhofs in den bestehenden Räumlichkeiten nicht untergebracht<br />

werden könnte und die Arealgrösse keine Erweiterungsmöglichkeiten zulässt.<br />

An der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2011 bewilligte der Souverän den Kredit<br />

von CHF 200‘000.- für die Durchführung eines Projektwettbewerbes. Die Zielsetzungen<br />

dieser Planungsphase lauteten: Der Neubau soll den jetzigen und künftigen<br />

Raumbedarf des Werkhofes auf der Parzelle 1721 (Heugässli) sicherstellen und den<br />

Anforderungen eines modernen Betriebs entsprechen. Gesucht wird ein Gebäude,<br />

welches sich gut in die bestehende Umgebung eingliedert, den Anforderungen an die<br />

Funktionalität entspricht und grösstmögliche Flexibilität für Anpassungen an zukünftig<br />

veränderte Bedürfnisse bietet. Zudem sollte das neue Gebäude den Aspekten der<br />

Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und der Ökologie in hohem Masse Rechnung<br />

tragen.<br />

Projekt<br />

Das vorliegende Projekt basiert auf dem Siegerprojekt des Architekturbüros Winter &<br />

Hess AG in Rheinfelden. Es wurde zwischenzeitlich überarbeitet und optimiert. Einerseits<br />

wurden die Empfehlungen der Wettbewerbsjury umgesetzt und andererseits<br />

wurden die internen Betriebsabläufe reflektiert und die Raumanforderungen im Detail<br />

angepasst.<br />

Das Werkhofgebäude ist ein vollständig in Holz konstruierter kompakter Hallenbau mit<br />

einem leicht geneigten und begrünten Flachdach. Die gedeckte Sammelstelle und das<br />

Werkhofgebäude bilden winkelförmig den eigentlichen Werkhof, welcher wiederum<br />

durch Einfriedungen längs dem Heugässli und der neuen Erschliessungsstrasse begrenzt<br />

wird. Entlang dem Heugässli, ausserhalb des Werkhofareals, befinden sich die<br />

öffentliche Quartiersammelstelle, Parkplätze und die Haupteinfahrt zum Werkhof. Ein<br />

zweites Arealtor ermöglicht den Kreisverkehr für Lastwagenzüge und eine speditive<br />

Abwicklung der Entsorgung. Im Werkhofgebäude sind sämtliche Betriebsräume untergebracht.<br />

Teilbereiche wie Büro, Garderoben, Aufenthalt und Werkstätten sind beheizt,<br />

Teilbereiche wie Bereitstellung und Lager sind unbeheizt, aber mit einer sehr<br />

gut isolierten Gebäudehülle umgeben und Teilbereiche wie Fahrzeugeinstellhallen<br />

und Teile des Lagers sind weder beheizt noch ist die Gebäudehülle isoliert. Der notwendige<br />

Energiebedarf ist relativ gering, so dass für die Wärmeerzeugung eine Wär-<br />

Seite 7<br />

3


mepumpe vorgesehen ist. Das Meteorwasser wird über die Dachfläche gesammelt<br />

und für die Reinigungsarbeiten beim Aussenwaschplatz wiederverwendet.<br />

Gegen den Möhlinbach und gegen das Wohnquartier ist der Baukörper geschlossen<br />

und ruhig. Die vorgelagerten Grünflächen werden möglichst naturnah belassen.<br />

Die einfache Struktur des Gebäudes ermöglicht eine grosse räumliche Flexibilität für<br />

Anpassungen an sich zukünftig verändernde Bedürfnisse.<br />

Kosten<br />

Der Kostenvoranschlag weist einen Betrag von CHF 2‘780‘000.- auf. Die Kosten setzten<br />

sich in den Hauptpositionen wie folgt zusammen (in CHF):<br />

BKP 1 Vorbereitungsarbeiten 25‘000.-<br />

BKP 2 Gebäude 2‘230‘000.-<br />

BKP 3 Betriebseinrichtungen 209‘000.-<br />

BKP 4 Umgebung 178‘000.-<br />

BKP 5 Baunebenkosten 133‘000.-<br />

BKP 9 Ausstattung 5‘000.-<br />

Total 2‘780‘000.-<br />

Anmerkung; Hochwasserschutz<br />

Die geplanten regionalen Hochwasserschutzmassnahmen am Möhlinbach bilden die<br />

Grundlage für eine Baubewilligung ohne Schutzmassnahmen auf den heute bestehenden<br />

Terrainverhältnissen. Sollten diese Schutzbauten nicht umgesetzt oder erst<br />

viel später realisiert werden, so sind für den Neubau separate Schutzmassnahmen zu<br />

treffen. Die dafür anfallenden Kosten sind im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.<br />

Antrag<br />

Dem Bruttoverpflichtungskredit über CHF 2‘780‘000.- für den Neubau Werkhof<br />

Heugässli soll zugestimmt werden.<br />

3<br />

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Seite 9


Seite 10


Notizen<br />

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Traktandum 4<br />

Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit<br />

Einbahnverkehrsführung und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe<br />

von CHF 600‘000.-<br />

Ausgangslage<br />

Die Strasse im Mitteldorf, Abschnitt Kantonstrasse – Bachbrücke, das Strassen-U, ist<br />

seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand.<br />

Aktuell wurden die Werkleitungen erneuert. Im Jahr 2013 folgt der Neubau der Bachbrücke,<br />

der Kredit dazu wurde im Juni 2012 gesprochen. Folgerichtig muss die Sanierung<br />

dieses Strassenabschnitts Mitteldorf im Anschluss an den Brückenneubau in<br />

Angriff genommen werden.<br />

Verkehrsregime<br />

Das Verkehrsregime (Einbahnverkehr oder Gegenverkehr) in diesem Abschnitt ist seit<br />

Jahrzehnten ein Thema. Die ersten Studien mit Einbahnverkehr stammen aus dem<br />

Jahr 1991. Mit Einbahnverkehr, der sich in diesem Strassen-U sehr gut anbietet, kann<br />

die Fahrbahn auf eine minimale Breite reduziert werden. Dadurch vereinfachen sich<br />

Anpassungen an privaten Grundstücken, es minimiert den Landerwerb und lässt Gestaltungsspielraum<br />

beim Brunnenplatz am Möhlinbach, bei Trottoirs und Parkplätzen<br />

zu.<br />

Sanierung Fahrbahn<br />

Durch das Einbahnregime kann die Fahrbahn auf 3.50m Breite reduziert werden. Dies<br />

lässt Raum für eine durchgehende Gehwegführung von 1.75m Breite. Als gestalterisches<br />

Element ist eine einseitige, 60cm breite Entwässerungsrinne analog der bestehenden<br />

Situation vorgesehen. Diese Rinne dient der optischen Einengung der Fahrbahn,<br />

kann aber im Bedarfsfall befahren werden und soll auch von alten Fussgängern<br />

stolperfrei begangen werden können.<br />

Parkplätze Geschäfte<br />

Dank dem Einbahnregime können, trotz durchgehendem Gehweg, die bestehenden<br />

Parkplätze beim VOLG erhalten werden. Bei der Bäckerei kann die Parkplatzsituation<br />

ebenfalls verbessert werden. Zusätzlich werden drei Kurzzeitparkplätze längs der<br />

Fahrbahn beim Brunnenplatz angeordnet: Dadurch soll die Attraktivität der Dorfgeschäfte<br />

erhöht werden.<br />

Brunnenplatz<br />

Die vorgeschlagene Variante Gestaltung des Platzes am Möhlinbach soll dem Brunnen<br />

genügend Freifläche mit Sitzgelegenheiten geben und die Erhaltung der beste-<br />

4<br />

henden Bäume soll möglich sein. Der Belag des Platzes soll sich vom Schwarzbelag<br />

der Fahrbahn abheben, aber mit Kinderwagen, Rollatoren etc. gut begehbar sein.<br />

Baukosten<br />

Gemäss Kostenvoranschlag vom September 2012 ist mit einer Gesamtbausumme<br />

von CHF 600'000.- zu rechnen.<br />

Seite 12


Antrag<br />

Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit Einbahnverkehrsführung<br />

und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe von CHF 600‘000.-.<br />

Seite 13


Traktandum 5<br />

Verpflichtungskredit über die Teilerneuerung des Abwasser-<br />

Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />

Mühlegasse in der Höhe von CHF 900‘000.-<br />

Ausgangslage<br />

Der Verbindungskanal zwischen Zuzgen und <strong>Zeiningen</strong> führt durch das Einzugsgebiet<br />

der Grundwasserfassungen “Unter den Reben“. Sowohl die Grundwasserschutzzone<br />

S3 als auch die Grundwasserschutzzone S2 werden durchquert. Aufgrund der Vorgaben<br />

der Wegleitung Grundwasserschutz müssen die vorhandenen Anlagen in der Zone<br />

S2 beseitigt werden. Hierfür wurde Anfang 2010 vom Ingenieurbüro Hunziker Betatech<br />

AG ein Vorprojekt ausgearbeitet.<br />

Folgende Varianten der Leitungsführung wurden untersucht:<br />

Variante A Leitung entlang der neuen Schutzzone in der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

Variante B Leitung in der Flurstrasse<br />

Variante C Leitung z.T. in der Flurstrasse und z.T. in der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

Folgende Leitungsmaterialien wurden betrachtet:<br />

Variante 1 Spiegelgeschweisste Rohre mit Leckortung<br />

Variante 2 Doppelwandige Rohre<br />

Eine Verlegung ganz aus der Schutzzone heraus ist aus topografischen Gründen<br />

nicht möglich. Daher muss der Kanal von der Schutzzone S2 in die Schutzzone S3<br />

verlegt werden. Das Vorprojekt wurde im Rahmen eines Anfragegesuches beim Departement<br />

Bau, Verkehr und Umwelt eingereicht. Auf Basis der Stellungnahme hat<br />

der Gemeinderat <strong>Zeiningen</strong> entschieden, die Variante B: “Umlegung innerhalb öffentlicher<br />

Weg“ weiter zu bearbeiten.<br />

In Folge der Kanalumlegung soll auch die zweite Etappe der Sanierung „MÜHLE-<br />

GASSE“ umgesetzt werden. Diese Massnahme beinhaltet den Kanalersatz sowie die<br />

Strassensanierung mit Neuerstellung der Randabschlüsse. Weiter soll auch der<br />

Deckbelag für die 1. Etappe eingebaut werden.<br />

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Leitung im öffentlichen Grund verlegt werden<br />

soll (Variante B). Die Erstellungskosten sind aufgrund der rund 20m längeren Leitung<br />

zwar höher, dafür müssen keine Durchleitungsrechte beurkundet und auch bezahlt<br />

werden. Zudem gestaltet sich der Unterhalt einfacher. Da der Belag des<br />

5<br />

„FELDWEGES“ durch die Bautätigkeiten zu 75% abgebrochen werden muss, entschied<br />

der Gemeinderat diesen komplett zu ersetzen. Dabei wurden vom zuständigen<br />

Ingenieurbüro zwei Varianten ausgearbeitet:<br />

-Kompletter Belagsersatz<br />

-Kompletter Belagsersatz inkl. Fundation<br />

Seite 14


Weil es keinen Aufschluss über den Untergrund des bestehenden Belages gibt, wird<br />

die teurere Variante eingerechnet. Diese Variante ist rund CHF 21‘000.- teurer.<br />

Kosten<br />

Für die Umlegung des Verbindungskanals sowie die Sanierung der Mühlegasse ist<br />

mit folgenden Kosten zu rechnen:<br />

Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasser:<br />

ABWASSERLEITUNG<br />

Doppelwandige Rohre (inkl. MWST) CHF 708‘000.00<br />

STRASSENBAU “FELDWEG“<br />

Kompletter Belagsersatz inkl. Fundation (inkl. MWST) CHF 118‘000.00<br />

Einwohnergemeinde:<br />

STRASSENBAU “MÜHLEGASSE“<br />

Strassensanierung inkl. Deckbelag 1. Etappe (inkl. MWST) CHF 66‘000.00<br />

Aufteilung<br />

Abwasserprojekt: CHF 826‘000.00<br />

Strassenbau Mühlegasse CHF 66‘000.00<br />

Reserve: CHF 8‘000.00<br />

Gesamtkredit: CHF 900‘000.00<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Genehmigung Bau-/Auflageprojekt mit Kostenvoranschlag<br />

durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> Dezember 2012<br />

Baueingabe Departement Bau, Verkehr und Umwelt Februar 2013<br />

Projektauflage Februar 2013<br />

Genehmigung des Submissionsverfahrens durch den Gemeinderat April 2013<br />

Durchführung der Submission Mai 2013<br />

Arbeitsvergaben Juli 2013<br />

Bauarbeiten Sept. bis Dez. 2013<br />

Antrag<br />

Seite 15<br />

5<br />

Genehmigung des Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 900‘000.- für die Teilerneuerung<br />

des Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />

Mühlegasse.


Traktandum 6<br />

Verpflichtungskredit für die Wasserleitung Römerstrasse in der Höhe<br />

von CHF 200‘000.-<br />

Auf Anregung des Brunnenmeisters wurde die bestehende Wasserleitung in der Römerstrasse<br />

bezüglich Alter und Zustand untersucht.<br />

Abklärungen bei der Aargauischen Gebäudeversicherung und im Planarchiv haben<br />

ergeben, dass die bestehenden Wasserleitungen - total ca. 850 m¹ - in verschiedenen<br />

Abschnitten in den Jahren 1974, 1988, 1992, 1996, 2002, 2010 erstellt wurden.<br />

Aufgrund von Qualitätsproblemen wurden die Abschnitte von 1974 ca. 250 m¹ und<br />

1988 ca. 350 m¹ genauer untersucht:<br />

Abschnitt 1988 ca. 350 m¹<br />

Die Gussleitung NW 125 mm wurde in 2 Sondagen freigelegt und begutachtet. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass sich die Leitung in einwandfreiem Zustand befindet und fachgerecht<br />

in einer Kiesmischung verlegt wurde. Auf einen Ersatz kann problemlos verzichtet<br />

werden.<br />

Abschnitt 1974 ca. 250 m¹<br />

- Der Durchmesser NW 100 mm entspricht nicht mehr den Mindestanforderungen<br />

des AGV (Minimum 125 mm).<br />

- Die Leitung NW 100 mm aus duktilem Guss liegt betreffend Linienführung des<br />

Gehweges ungünstig unter dem zukünftigen Randabschluss.<br />

- Die Leitung hat zwar die Lebensdauer von üblich 50 Jahren noch nicht erreicht,<br />

stammt aber aus einer kritischen Bauzeit, aus der sich die duktilen Rohre in der<br />

Praxis als anfällig auf Lochfrass (Kriechströme) erwiesen haben.<br />

Aus diesen Gründen muss die Leitung aus dem Jahr 1974 ersetzen werden.<br />

Die Kosten für diesen Leitungsabschnitt betragen gemäss detailliertem Kostenvoranschlag<br />

CHF 200'000.-.<br />

Antrag<br />

Genehmigung des Verpflichtungskredites für die Wasserleitung Römerstrasse in der<br />

Höhe von CHF 200‘000.-.<br />

6<br />

Seite 16


Traktandum 7<br />

Anpassung des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen;<br />

Neuverteilung Wasser- / Abwassergebühren<br />

Das heute rechtsgültige Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen<br />

ist seit dem 10. Januar 2011 in Kraft. Die letzte Anpassung erfolgte aufgrund von<br />

neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen.<br />

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung werden in der Gemeinderechnung<br />

als Eigenwirtschaftsbetriebe geführt. Per 31. Dezember 2011 betrugen die<br />

Schulden der Wasserversorgung bei der Einwohnergemeinde CHF 355‘692.- und das<br />

Vermögen der Abwasserbeseitigung CHF 5‘124‘000.-.<br />

Aktuell werden von der Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> folgende Verbrauchs-Gebühren pro m 3<br />

eingefordert:<br />

Frischwasser CHF 1.00<br />

Abwasser CHF 2.40<br />

Die Verbrauchsgebühr Wasser ist im § 25 und die Verbrauchsgebühr im § 33 des<br />

Reglementes über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen festgehalten.<br />

Im Jahr 2006 hat die <strong>Gemeindeversammlung</strong> einen Zuschuss von CHF 400'000.- aus<br />

der Rücklage „Abwasser“ an den Eigenwirtschaftsbetrieb „Wasserversorgung“ genehmigt.<br />

Dieser Zuschuss reichte aber nicht für die Sanierung des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />

Wasserversorgung aus.<br />

Die Finanzpläne der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zeigen auf, dass<br />

folgende Gebührenanpassungen angezeigt sind:<br />

• Erhöhung der Wassergebühr um 50 Rappen auf CHF 1.50 / m 3 und<br />

• Senkung der Abwassergebühren um 50 Rappen auf CHF 1.90 / m 3 .<br />

Der totale Endpreis für die Konsumentinnen und Konsumenten bleibt somit gleich, es<br />

kann aber sichergestellt werden, dass sich die Schulden- bzw. Vermögenssituation<br />

bei der Wasserversorgung resp. Abwasserbeseitigung langfristig ausgleicht.<br />

Antrag<br />

Seite 17<br />

7<br />

Genehmigung der Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren im Reglement<br />

über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen.


Traktandum 8<br />

Kreditabrechnungen<br />

Allgemeine Information<br />

An den <strong>Gemeindeversammlung</strong>en wurden jeweils die Bruttokredite beschlossen. Als<br />

Ergänzung und als Information werden teilweise die Nettoinvestitionen ebenfalls angegeben.<br />

Strassenausbau Schaufelackerweg/Ritzhansweg<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 185‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 177‘053.60<br />

Kreditunterschreitung CHF 7‘946.40<br />

Bruttoanlagekosten CHF 177‘053.60<br />

Effektive Einnahmen CHF 18‘300.00<br />

Nettoinvestition CHF 158‘753.60<br />

Wasserleitung Schaufelackerweg<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 60‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 51‘495.55<br />

Kreditunterschreitung CHF 8‘504.45<br />

Kanalisation Schaufelackerweg<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 35‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 29‘824.10<br />

Kreditunterschreitung CHF 5‘175.90<br />

Projektierung Erschliessung Mühlegasse/Walki<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 03.12.2002 CHF 55‘000.00<br />

8<br />

Bruttoanlagekosten CHF 48‘609.00<br />

Kreditunterschreitung CHF 6‘391.00<br />

Seite 18


Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 02.12.2008 CHF 268‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 260‘087.95<br />

Kreditunterschreitung CHF 7‘912.05<br />

Bruttoanlagekosten CHF 260‘087.95<br />

Abzüglich bezogene Vorsteuern CHF 18‘370.55<br />

Nettoinvestition CHF 241‘717.40<br />

Antrag<br />

Die 5 Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.<br />

Seite 19<br />

8


Traktandum 9<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />

mit einem Steuerfuss von 107 %<br />

Über die Voranschläge 2013 informiert die allen Haushaltungen zugestellte Broschüre.<br />

Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.<br />

Der budgetierte Nettoaufwand präsentiert sich im Jahr 2013 wie folgt:<br />

Voranschlag 2013<br />

Umwelt,<br />

Raumordnung<br />

3% (3%)<br />

Verkehr<br />

8% (9%)<br />

soziale<br />

Wohlfahrt<br />

13% (12%)<br />

Volkswirtschaft<br />

1% (1%)<br />

allgemeine<br />

Verwaltung<br />

14% (14%)<br />

öffentliche<br />

Sicherheit<br />

6% (6%)<br />

Gesundheit<br />

14% (11%)<br />

Kultur, Freizeit<br />

7% (7%)<br />

Bildung<br />

34% (37%)<br />

In Klammern Budgetzahlen 2012<br />

9<br />

Seite 20


2500000<br />

Vergleich Budget 2012 und 2013<br />

2000000<br />

1500000<br />

1000000<br />

2012<br />

2013<br />

500000<br />

0<br />

Antrag<br />

Der Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 107 % sei zu genehmigen.<br />

Traktandum 10<br />

Diverses und Umfrage<br />

An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />

10<br />

können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />

Seite 21


Traktandenliste<br />

ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom<br />

Donnerstag, 04. Dezember 2012<br />

1. Protokoll der Versammlung vom 14. Juni 2012<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />

3. Diverses und Umfrage<br />

Traktandum 1<br />

Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom<br />

14. Juni 2012<br />

Das Protokoll liegt vom 21. November bis am 04. Dezember 2012 öffentlich <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />

auf. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />

1. Protokoll der Versammlung vom 07. Dezember 2011<br />

2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />

3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />

Antrag<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2012 sei zu genehmigen.<br />

1<br />

Seite 22


Traktandum 2<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />

Es wird auf die separat zugestellte Budget-Broschüre mit den Erläuterungen verwiesen.<br />

Antrag<br />

Der Voranschlag für das Jahr 2013 sei zu genehmigen.<br />

Traktandum 3<br />

Diverses und Umfrage<br />

An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />

können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />

K:\Aktuell\GV\2012\Trakt\<strong>Einladung</strong> 2_2012.docx<br />

2 + 3<br />

Seite 23<br />

2


Notizen<br />

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Seite 24

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