Einladung zur Gemeindeversammlung - Zeiningen
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EINWOHNER- UND ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 04. DEZEMBER 2012<br />
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />
Die Kredite für einen Neubau Werkhof, die Sanierung der Strasse im Mitteldorf,<br />
die Teilerneuerung Abwasserkanal Zuzgen-<strong>Zeiningen</strong> mit der Sanierung Mühlegasse<br />
sind nebst dem Budget wichtige Traktanden, die der Gemeinderat an<br />
der kommenden <strong>Gemeindeversammlung</strong> vorlegt.<br />
Ortsbürgerinnen und Ortsbürger werden im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung<br />
über ihr Budget 2013 befinden.<br />
Wir laden Sie ein, die Unterlagen zu studieren, für Informationen die Aktenauflage<br />
zu nutzen und an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> teilzunehmen, um Ihr<br />
Stimmrecht zu den Vorlagen auszuüben.<br />
Wie üblich werden an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> Erläuterungen zu den Traktanden<br />
abgegeben. Die Projektpläne werden 30 Minuten vor der <strong>Gemeindeversammlung</strong>,<br />
das heisst um 19.45 Uhr, in der Mehrzweckhalle Mitteldorf aufgehängt.<br />
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihr Interesse.<br />
Die Rückseite des Umschlages dient als<br />
Stimmrechtsausweis<br />
Er ist beim Eingang zum Versammlungslokal abzugeben.<br />
Seite 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Botschaft zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung<br />
Seite<br />
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />
14. Juni 2012<br />
4<br />
2. Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden 5<br />
2.1. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Daniele und Antonella Manco-Botrugno,<br />
und die Kinder Leandro Noah und Raul Alessio, italienische<br />
Staatsangehörige<br />
2.2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Adriana Trapani, italienische<br />
Staatsangehörige<br />
3. Verpflichtungskredit für den Neubau Werkhof Heugässli in der Höhe von<br />
CHF 2‘780‘000.-<br />
4. Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit Einbahnverkehrsführung<br />
und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe von<br />
CHF 600‘000.-<br />
5. Verpflichtungskredit über die Teilerneuerung des Abwasser-<br />
Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />
Mühlegasse in der Höhe von CHF 900‘000.-<br />
6. Verpflichtungskredit für die Wasserleitung Römerstrasse in der Höhe von<br />
CHF 200‘000.-<br />
7. Anpassung des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen;<br />
Neuverteilung Wasser- / Abwassergebühren<br />
6<br />
6<br />
7<br />
12<br />
14<br />
16<br />
17<br />
8. Genehmigung von Kreditabrechnungen 18<br />
9. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013 mit<br />
einem Steuerfuss von 107 %<br />
10. Diverses und Umfrage 21<br />
20<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 2
Botschaft zu den Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung<br />
Seite<br />
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2012 22<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013 23<br />
3. Diverses und Umfrage 23<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 3
Traktandum 1<br />
Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom<br />
14. Juni 2012<br />
Das Protokoll liegt vom 21. November bis 04. Dezember 2012 öffentlich <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />
auf. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 07. Dezember 2011<br />
2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Appan Kasinathan, mit der Ehefrau<br />
Renuka Kengatharan Pillai, und den Kindern Pirethipan und Thurka, srilankesische<br />
Staatsangehörige<br />
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger<br />
4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger<br />
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Adlan Khazuev und Milana Khazueva,<br />
russische Staatsangehörige<br />
6. Sprechung des Bruttokredites in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung<br />
und Aufwertung der Römerstrasse<br />
7. Zustimmung zu den Hochwasserschutzmassnahmen Möhlintal<br />
a. Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 1'900'000.- (brutto) für den<br />
Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz<br />
b. Sprechung des einmaligen Beitrages aus dem Erneuerungsfonds des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Abwasserbeseitigung mit einem Verpflichtungskredit über<br />
CHF 120‘000.-<br />
8. Sprechung des Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />
der Wasserleitung Mitteldorf<br />
9. Gutheissung des Verpflichtungskredits für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in<br />
der Höhe von CHF 990‘000.-<br />
10. Genehmigung des Schulkreisvertrages Möhlintal über die gemeinsame Führung der<br />
Oberstufenabteilungen<br />
11. Genehmigung von Kreditabrechnungen<br />
12. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />
13. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />
Antrag<br />
1<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2012 sei zu genehmigen.<br />
Seite 4
Traktandum 2<br />
Einbürgerungen – Allgemeine Erwägungen<br />
Die Einbürgerung erfolgt nach dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz vom 01. Januar<br />
1994. Nach der Zustimmung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> müssen zusätzlich<br />
noch die kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen beantragt werden.<br />
Kein Referendum<br />
Der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts untersteht in jedem<br />
Fall nicht dem fakultativen Referendum. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichts,<br />
wonach über Einbürgerungen nicht an der Urne entschieden werden darf.<br />
Einbürgerungsgebühren<br />
Gemäss § 6 und 7 der Kantonalen Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen<br />
vom 12. September 2007 werden folgende Gebühren erhoben:<br />
kommunale Gebühren<br />
1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts CHF 1'000.00<br />
b) Erteilung des Gemeindebürgerrechts CHF 300.00<br />
c) Entlassung aus dem Bürgerrecht CHF 100.00<br />
2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige Kinder,<br />
die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />
3 Die Gemeinden können auf die Erhebung einer Gebühr gemäss Absatz 1 lit. b ganz<br />
oder teilweise verzichten.<br />
kantonale Gebühren<br />
1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Aufnahme in das Bürgerrecht CHF 750.00<br />
b) Entlassung aus dem CH-Bürgerrecht CHF 200.00<br />
c) Feststellung des Bürgerrechts CHF 300.00<br />
Seite 5<br />
2<br />
2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige Kinder,<br />
die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.
Bürgerrechtsbewerber/-innen<br />
Der Gemeinderat hat die nachstehenden Einbürgerungsgesuche geprüft und durfte<br />
feststellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber über die nötigen Deutschkenntnisse<br />
und den verlangten Integrationsstand verfügen. Sie identifizieren sich mit den Regeln<br />
und Werten unserer Gesellschaft. Bei den Arbeitgebern und Lehrpersonen wurden<br />
für alle Gesuchsteller Referenzen eingeholt.<br />
2.1 Manco Daniele und Antonella, mit den Kindern Leandro und Raul<br />
Adresse:<br />
Gehrenmatt 16, 4314 <strong>Zeiningen</strong><br />
Geburtsjahr: 1970, 1975, 2005, 2007<br />
Staatsangehörigkeit: Italien<br />
Beruf:<br />
Ehemann: Geschäftsführer<br />
Ehefrau: Personal-Assistentin<br />
Kinder: Besuch der Primarschule sowie des Kindergartens<br />
In der Schweiz seit: Geburt (alle Gesuchsteller)<br />
In <strong>Zeiningen</strong> seit: 2006<br />
2.2 Trapani Adriana<br />
Adresse:<br />
Im Gässli 8, 4314 <strong>Zeiningen</strong><br />
Geburtsjahr: 1996<br />
Staatsangehörigkeit: Italien<br />
Beruf:<br />
In Ausbildung <strong>zur</strong> Kauffrau EFZ<br />
In der Schweiz seit: Geburt<br />
In <strong>Zeiningen</strong> seit: Geburt<br />
2<br />
Antrag<br />
Der Familie Manco sowie Frau Trapani sei das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde<br />
<strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />
Seite 6
Traktandum 3<br />
Verpflichtungskredit für den Neubau Werkhof Heugässli in der Höhe<br />
CHF 2‘780‘000.-<br />
Ausganglage<br />
Das bestehende rund 30-jährige Werkhofgebäude weist knappe Raumverhältnisse<br />
auf und beherbergt derzeit den Werkhof sowie den Forstbetrieb. Teile von Material<br />
und Gerätschaften des Werkhofs sind heute dezentral an verschiedenen Orten untergebracht.<br />
Dies ist unwirtschaftlich und betrieblich ungünstig. Im Rahmen einer im Jahr<br />
2009 erstellten Studie wurde aufgezeigt, dass selbst bei einer Auslagerung des Forstbetriebs<br />
der Raumbedarf des Werkhofs in den bestehenden Räumlichkeiten nicht untergebracht<br />
werden könnte und die Arealgrösse keine Erweiterungsmöglichkeiten zulässt.<br />
An der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2011 bewilligte der Souverän den Kredit<br />
von CHF 200‘000.- für die Durchführung eines Projektwettbewerbes. Die Zielsetzungen<br />
dieser Planungsphase lauteten: Der Neubau soll den jetzigen und künftigen<br />
Raumbedarf des Werkhofes auf der Parzelle 1721 (Heugässli) sicherstellen und den<br />
Anforderungen eines modernen Betriebs entsprechen. Gesucht wird ein Gebäude,<br />
welches sich gut in die bestehende Umgebung eingliedert, den Anforderungen an die<br />
Funktionalität entspricht und grösstmögliche Flexibilität für Anpassungen an zukünftig<br />
veränderte Bedürfnisse bietet. Zudem sollte das neue Gebäude den Aspekten der<br />
Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und der Ökologie in hohem Masse Rechnung<br />
tragen.<br />
Projekt<br />
Das vorliegende Projekt basiert auf dem Siegerprojekt des Architekturbüros Winter &<br />
Hess AG in Rheinfelden. Es wurde zwischenzeitlich überarbeitet und optimiert. Einerseits<br />
wurden die Empfehlungen der Wettbewerbsjury umgesetzt und andererseits<br />
wurden die internen Betriebsabläufe reflektiert und die Raumanforderungen im Detail<br />
angepasst.<br />
Das Werkhofgebäude ist ein vollständig in Holz konstruierter kompakter Hallenbau mit<br />
einem leicht geneigten und begrünten Flachdach. Die gedeckte Sammelstelle und das<br />
Werkhofgebäude bilden winkelförmig den eigentlichen Werkhof, welcher wiederum<br />
durch Einfriedungen längs dem Heugässli und der neuen Erschliessungsstrasse begrenzt<br />
wird. Entlang dem Heugässli, ausserhalb des Werkhofareals, befinden sich die<br />
öffentliche Quartiersammelstelle, Parkplätze und die Haupteinfahrt zum Werkhof. Ein<br />
zweites Arealtor ermöglicht den Kreisverkehr für Lastwagenzüge und eine speditive<br />
Abwicklung der Entsorgung. Im Werkhofgebäude sind sämtliche Betriebsräume untergebracht.<br />
Teilbereiche wie Büro, Garderoben, Aufenthalt und Werkstätten sind beheizt,<br />
Teilbereiche wie Bereitstellung und Lager sind unbeheizt, aber mit einer sehr<br />
gut isolierten Gebäudehülle umgeben und Teilbereiche wie Fahrzeugeinstellhallen<br />
und Teile des Lagers sind weder beheizt noch ist die Gebäudehülle isoliert. Der notwendige<br />
Energiebedarf ist relativ gering, so dass für die Wärmeerzeugung eine Wär-<br />
Seite 7<br />
3
mepumpe vorgesehen ist. Das Meteorwasser wird über die Dachfläche gesammelt<br />
und für die Reinigungsarbeiten beim Aussenwaschplatz wiederverwendet.<br />
Gegen den Möhlinbach und gegen das Wohnquartier ist der Baukörper geschlossen<br />
und ruhig. Die vorgelagerten Grünflächen werden möglichst naturnah belassen.<br />
Die einfache Struktur des Gebäudes ermöglicht eine grosse räumliche Flexibilität für<br />
Anpassungen an sich zukünftig verändernde Bedürfnisse.<br />
Kosten<br />
Der Kostenvoranschlag weist einen Betrag von CHF 2‘780‘000.- auf. Die Kosten setzten<br />
sich in den Hauptpositionen wie folgt zusammen (in CHF):<br />
BKP 1 Vorbereitungsarbeiten 25‘000.-<br />
BKP 2 Gebäude 2‘230‘000.-<br />
BKP 3 Betriebseinrichtungen 209‘000.-<br />
BKP 4 Umgebung 178‘000.-<br />
BKP 5 Baunebenkosten 133‘000.-<br />
BKP 9 Ausstattung 5‘000.-<br />
Total 2‘780‘000.-<br />
Anmerkung; Hochwasserschutz<br />
Die geplanten regionalen Hochwasserschutzmassnahmen am Möhlinbach bilden die<br />
Grundlage für eine Baubewilligung ohne Schutzmassnahmen auf den heute bestehenden<br />
Terrainverhältnissen. Sollten diese Schutzbauten nicht umgesetzt oder erst<br />
viel später realisiert werden, so sind für den Neubau separate Schutzmassnahmen zu<br />
treffen. Die dafür anfallenden Kosten sind im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.<br />
Antrag<br />
Dem Bruttoverpflichtungskredit über CHF 2‘780‘000.- für den Neubau Werkhof<br />
Heugässli soll zugestimmt werden.<br />
3<br />
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Notizen<br />
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Traktandum 4<br />
Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit<br />
Einbahnverkehrsführung und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe<br />
von CHF 600‘000.-<br />
Ausgangslage<br />
Die Strasse im Mitteldorf, Abschnitt Kantonstrasse – Bachbrücke, das Strassen-U, ist<br />
seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand.<br />
Aktuell wurden die Werkleitungen erneuert. Im Jahr 2013 folgt der Neubau der Bachbrücke,<br />
der Kredit dazu wurde im Juni 2012 gesprochen. Folgerichtig muss die Sanierung<br />
dieses Strassenabschnitts Mitteldorf im Anschluss an den Brückenneubau in<br />
Angriff genommen werden.<br />
Verkehrsregime<br />
Das Verkehrsregime (Einbahnverkehr oder Gegenverkehr) in diesem Abschnitt ist seit<br />
Jahrzehnten ein Thema. Die ersten Studien mit Einbahnverkehr stammen aus dem<br />
Jahr 1991. Mit Einbahnverkehr, der sich in diesem Strassen-U sehr gut anbietet, kann<br />
die Fahrbahn auf eine minimale Breite reduziert werden. Dadurch vereinfachen sich<br />
Anpassungen an privaten Grundstücken, es minimiert den Landerwerb und lässt Gestaltungsspielraum<br />
beim Brunnenplatz am Möhlinbach, bei Trottoirs und Parkplätzen<br />
zu.<br />
Sanierung Fahrbahn<br />
Durch das Einbahnregime kann die Fahrbahn auf 3.50m Breite reduziert werden. Dies<br />
lässt Raum für eine durchgehende Gehwegführung von 1.75m Breite. Als gestalterisches<br />
Element ist eine einseitige, 60cm breite Entwässerungsrinne analog der bestehenden<br />
Situation vorgesehen. Diese Rinne dient der optischen Einengung der Fahrbahn,<br />
kann aber im Bedarfsfall befahren werden und soll auch von alten Fussgängern<br />
stolperfrei begangen werden können.<br />
Parkplätze Geschäfte<br />
Dank dem Einbahnregime können, trotz durchgehendem Gehweg, die bestehenden<br />
Parkplätze beim VOLG erhalten werden. Bei der Bäckerei kann die Parkplatzsituation<br />
ebenfalls verbessert werden. Zusätzlich werden drei Kurzzeitparkplätze längs der<br />
Fahrbahn beim Brunnenplatz angeordnet: Dadurch soll die Attraktivität der Dorfgeschäfte<br />
erhöht werden.<br />
Brunnenplatz<br />
Die vorgeschlagene Variante Gestaltung des Platzes am Möhlinbach soll dem Brunnen<br />
genügend Freifläche mit Sitzgelegenheiten geben und die Erhaltung der beste-<br />
4<br />
henden Bäume soll möglich sein. Der Belag des Platzes soll sich vom Schwarzbelag<br />
der Fahrbahn abheben, aber mit Kinderwagen, Rollatoren etc. gut begehbar sein.<br />
Baukosten<br />
Gemäss Kostenvoranschlag vom September 2012 ist mit einer Gesamtbausumme<br />
von CHF 600'000.- zu rechnen.<br />
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Antrag<br />
Verpflichtungskredit für die Strassensanierung Mitteldorf Ost mit Einbahnverkehrsführung<br />
und Brunnenplatzgestaltung in der Höhe von CHF 600‘000.-.<br />
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Traktandum 5<br />
Verpflichtungskredit über die Teilerneuerung des Abwasser-<br />
Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />
Mühlegasse in der Höhe von CHF 900‘000.-<br />
Ausgangslage<br />
Der Verbindungskanal zwischen Zuzgen und <strong>Zeiningen</strong> führt durch das Einzugsgebiet<br />
der Grundwasserfassungen “Unter den Reben“. Sowohl die Grundwasserschutzzone<br />
S3 als auch die Grundwasserschutzzone S2 werden durchquert. Aufgrund der Vorgaben<br />
der Wegleitung Grundwasserschutz müssen die vorhandenen Anlagen in der Zone<br />
S2 beseitigt werden. Hierfür wurde Anfang 2010 vom Ingenieurbüro Hunziker Betatech<br />
AG ein Vorprojekt ausgearbeitet.<br />
Folgende Varianten der Leitungsführung wurden untersucht:<br />
Variante A Leitung entlang der neuen Schutzzone in der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
Variante B Leitung in der Flurstrasse<br />
Variante C Leitung z.T. in der Flurstrasse und z.T. in der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
Folgende Leitungsmaterialien wurden betrachtet:<br />
Variante 1 Spiegelgeschweisste Rohre mit Leckortung<br />
Variante 2 Doppelwandige Rohre<br />
Eine Verlegung ganz aus der Schutzzone heraus ist aus topografischen Gründen<br />
nicht möglich. Daher muss der Kanal von der Schutzzone S2 in die Schutzzone S3<br />
verlegt werden. Das Vorprojekt wurde im Rahmen eines Anfragegesuches beim Departement<br />
Bau, Verkehr und Umwelt eingereicht. Auf Basis der Stellungnahme hat<br />
der Gemeinderat <strong>Zeiningen</strong> entschieden, die Variante B: “Umlegung innerhalb öffentlicher<br />
Weg“ weiter zu bearbeiten.<br />
In Folge der Kanalumlegung soll auch die zweite Etappe der Sanierung „MÜHLE-<br />
GASSE“ umgesetzt werden. Diese Massnahme beinhaltet den Kanalersatz sowie die<br />
Strassensanierung mit Neuerstellung der Randabschlüsse. Weiter soll auch der<br />
Deckbelag für die 1. Etappe eingebaut werden.<br />
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Leitung im öffentlichen Grund verlegt werden<br />
soll (Variante B). Die Erstellungskosten sind aufgrund der rund 20m längeren Leitung<br />
zwar höher, dafür müssen keine Durchleitungsrechte beurkundet und auch bezahlt<br />
werden. Zudem gestaltet sich der Unterhalt einfacher. Da der Belag des<br />
5<br />
„FELDWEGES“ durch die Bautätigkeiten zu 75% abgebrochen werden muss, entschied<br />
der Gemeinderat diesen komplett zu ersetzen. Dabei wurden vom zuständigen<br />
Ingenieurbüro zwei Varianten ausgearbeitet:<br />
-Kompletter Belagsersatz<br />
-Kompletter Belagsersatz inkl. Fundation<br />
Seite 14
Weil es keinen Aufschluss über den Untergrund des bestehenden Belages gibt, wird<br />
die teurere Variante eingerechnet. Diese Variante ist rund CHF 21‘000.- teurer.<br />
Kosten<br />
Für die Umlegung des Verbindungskanals sowie die Sanierung der Mühlegasse ist<br />
mit folgenden Kosten zu rechnen:<br />
Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasser:<br />
ABWASSERLEITUNG<br />
Doppelwandige Rohre (inkl. MWST) CHF 708‘000.00<br />
STRASSENBAU “FELDWEG“<br />
Kompletter Belagsersatz inkl. Fundation (inkl. MWST) CHF 118‘000.00<br />
Einwohnergemeinde:<br />
STRASSENBAU “MÜHLEGASSE“<br />
Strassensanierung inkl. Deckbelag 1. Etappe (inkl. MWST) CHF 66‘000.00<br />
Aufteilung<br />
Abwasserprojekt: CHF 826‘000.00<br />
Strassenbau Mühlegasse CHF 66‘000.00<br />
Reserve: CHF 8‘000.00<br />
Gesamtkredit: CHF 900‘000.00<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Genehmigung Bau-/Auflageprojekt mit Kostenvoranschlag<br />
durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> Dezember 2012<br />
Baueingabe Departement Bau, Verkehr und Umwelt Februar 2013<br />
Projektauflage Februar 2013<br />
Genehmigung des Submissionsverfahrens durch den Gemeinderat April 2013<br />
Durchführung der Submission Mai 2013<br />
Arbeitsvergaben Juli 2013<br />
Bauarbeiten Sept. bis Dez. 2013<br />
Antrag<br />
Seite 15<br />
5<br />
Genehmigung des Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 900‘000.- für die Teilerneuerung<br />
des Verbindungskanals Zuzgen – <strong>Zeiningen</strong> sowie die Strassensanierung<br />
Mühlegasse.
Traktandum 6<br />
Verpflichtungskredit für die Wasserleitung Römerstrasse in der Höhe<br />
von CHF 200‘000.-<br />
Auf Anregung des Brunnenmeisters wurde die bestehende Wasserleitung in der Römerstrasse<br />
bezüglich Alter und Zustand untersucht.<br />
Abklärungen bei der Aargauischen Gebäudeversicherung und im Planarchiv haben<br />
ergeben, dass die bestehenden Wasserleitungen - total ca. 850 m¹ - in verschiedenen<br />
Abschnitten in den Jahren 1974, 1988, 1992, 1996, 2002, 2010 erstellt wurden.<br />
Aufgrund von Qualitätsproblemen wurden die Abschnitte von 1974 ca. 250 m¹ und<br />
1988 ca. 350 m¹ genauer untersucht:<br />
Abschnitt 1988 ca. 350 m¹<br />
Die Gussleitung NW 125 mm wurde in 2 Sondagen freigelegt und begutachtet. Dabei<br />
wurde festgestellt, dass sich die Leitung in einwandfreiem Zustand befindet und fachgerecht<br />
in einer Kiesmischung verlegt wurde. Auf einen Ersatz kann problemlos verzichtet<br />
werden.<br />
Abschnitt 1974 ca. 250 m¹<br />
- Der Durchmesser NW 100 mm entspricht nicht mehr den Mindestanforderungen<br />
des AGV (Minimum 125 mm).<br />
- Die Leitung NW 100 mm aus duktilem Guss liegt betreffend Linienführung des<br />
Gehweges ungünstig unter dem zukünftigen Randabschluss.<br />
- Die Leitung hat zwar die Lebensdauer von üblich 50 Jahren noch nicht erreicht,<br />
stammt aber aus einer kritischen Bauzeit, aus der sich die duktilen Rohre in der<br />
Praxis als anfällig auf Lochfrass (Kriechströme) erwiesen haben.<br />
Aus diesen Gründen muss die Leitung aus dem Jahr 1974 ersetzen werden.<br />
Die Kosten für diesen Leitungsabschnitt betragen gemäss detailliertem Kostenvoranschlag<br />
CHF 200'000.-.<br />
Antrag<br />
Genehmigung des Verpflichtungskredites für die Wasserleitung Römerstrasse in der<br />
Höhe von CHF 200‘000.-.<br />
6<br />
Seite 16
Traktandum 7<br />
Anpassung des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen;<br />
Neuverteilung Wasser- / Abwassergebühren<br />
Das heute rechtsgültige Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen<br />
ist seit dem 10. Januar 2011 in Kraft. Die letzte Anpassung erfolgte aufgrund von<br />
neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen.<br />
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung werden in der Gemeinderechnung<br />
als Eigenwirtschaftsbetriebe geführt. Per 31. Dezember 2011 betrugen die<br />
Schulden der Wasserversorgung bei der Einwohnergemeinde CHF 355‘692.- und das<br />
Vermögen der Abwasserbeseitigung CHF 5‘124‘000.-.<br />
Aktuell werden von der Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> folgende Verbrauchs-Gebühren pro m 3<br />
eingefordert:<br />
Frischwasser CHF 1.00<br />
Abwasser CHF 2.40<br />
Die Verbrauchsgebühr Wasser ist im § 25 und die Verbrauchsgebühr im § 33 des<br />
Reglementes über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen festgehalten.<br />
Im Jahr 2006 hat die <strong>Gemeindeversammlung</strong> einen Zuschuss von CHF 400'000.- aus<br />
der Rücklage „Abwasser“ an den Eigenwirtschaftsbetrieb „Wasserversorgung“ genehmigt.<br />
Dieser Zuschuss reichte aber nicht für die Sanierung des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Wasserversorgung aus.<br />
Die Finanzpläne der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zeigen auf, dass<br />
folgende Gebührenanpassungen angezeigt sind:<br />
• Erhöhung der Wassergebühr um 50 Rappen auf CHF 1.50 / m 3 und<br />
• Senkung der Abwassergebühren um 50 Rappen auf CHF 1.90 / m 3 .<br />
Der totale Endpreis für die Konsumentinnen und Konsumenten bleibt somit gleich, es<br />
kann aber sichergestellt werden, dass sich die Schulden- bzw. Vermögenssituation<br />
bei der Wasserversorgung resp. Abwasserbeseitigung langfristig ausgleicht.<br />
Antrag<br />
Seite 17<br />
7<br />
Genehmigung der Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren im Reglement<br />
über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen.
Traktandum 8<br />
Kreditabrechnungen<br />
Allgemeine Information<br />
An den <strong>Gemeindeversammlung</strong>en wurden jeweils die Bruttokredite beschlossen. Als<br />
Ergänzung und als Information werden teilweise die Nettoinvestitionen ebenfalls angegeben.<br />
Strassenausbau Schaufelackerweg/Ritzhansweg<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 185‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 177‘053.60<br />
Kreditunterschreitung CHF 7‘946.40<br />
Bruttoanlagekosten CHF 177‘053.60<br />
Effektive Einnahmen CHF 18‘300.00<br />
Nettoinvestition CHF 158‘753.60<br />
Wasserleitung Schaufelackerweg<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 60‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 51‘495.55<br />
Kreditunterschreitung CHF 8‘504.45<br />
Kanalisation Schaufelackerweg<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 23.06.1998 CHF 35‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 29‘824.10<br />
Kreditunterschreitung CHF 5‘175.90<br />
Projektierung Erschliessung Mühlegasse/Walki<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 03.12.2002 CHF 55‘000.00<br />
8<br />
Bruttoanlagekosten CHF 48‘609.00<br />
Kreditunterschreitung CHF 6‘391.00<br />
Seite 18
Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss vom 02.12.2008 CHF 268‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 260‘087.95<br />
Kreditunterschreitung CHF 7‘912.05<br />
Bruttoanlagekosten CHF 260‘087.95<br />
Abzüglich bezogene Vorsteuern CHF 18‘370.55<br />
Nettoinvestition CHF 241‘717.40<br />
Antrag<br />
Die 5 Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.<br />
Seite 19<br />
8
Traktandum 9<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />
mit einem Steuerfuss von 107 %<br />
Über die Voranschläge 2013 informiert die allen Haushaltungen zugestellte Broschüre.<br />
Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.<br />
Der budgetierte Nettoaufwand präsentiert sich im Jahr 2013 wie folgt:<br />
Voranschlag 2013<br />
Umwelt,<br />
Raumordnung<br />
3% (3%)<br />
Verkehr<br />
8% (9%)<br />
soziale<br />
Wohlfahrt<br />
13% (12%)<br />
Volkswirtschaft<br />
1% (1%)<br />
allgemeine<br />
Verwaltung<br />
14% (14%)<br />
öffentliche<br />
Sicherheit<br />
6% (6%)<br />
Gesundheit<br />
14% (11%)<br />
Kultur, Freizeit<br />
7% (7%)<br />
Bildung<br />
34% (37%)<br />
In Klammern Budgetzahlen 2012<br />
9<br />
Seite 20
2500000<br />
Vergleich Budget 2012 und 2013<br />
2000000<br />
1500000<br />
1000000<br />
2012<br />
2013<br />
500000<br />
0<br />
Antrag<br />
Der Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 107 % sei zu genehmigen.<br />
Traktandum 10<br />
Diverses und Umfrage<br />
An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />
10<br />
können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />
Seite 21
Traktandenliste<br />
ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom<br />
Donnerstag, 04. Dezember 2012<br />
1. Protokoll der Versammlung vom 14. Juni 2012<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />
3. Diverses und Umfrage<br />
Traktandum 1<br />
Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom<br />
14. Juni 2012<br />
Das Protokoll liegt vom 21. November bis am 04. Dezember 2012 öffentlich <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />
auf. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />
1. Protokoll der Versammlung vom 07. Dezember 2011<br />
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />
3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />
Antrag<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 14. Juni 2012 sei zu genehmigen.<br />
1<br />
Seite 22
Traktandum 2<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2013<br />
Es wird auf die separat zugestellte Budget-Broschüre mit den Erläuterungen verwiesen.<br />
Antrag<br />
Der Voranschlag für das Jahr 2013 sei zu genehmigen.<br />
Traktandum 3<br />
Diverses und Umfrage<br />
An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />
können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />
K:\Aktuell\GV\2012\Trakt\<strong>Einladung</strong> 2_2012.docx<br />
2 + 3<br />
Seite 23<br />
2
Notizen<br />
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