Gleichbehandlungsbericht der envia Mitteldeutsche Energie AG für ...

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Gleichbehandlungsbericht der envia Mitteldeutsche Energie AG für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauftragten der envia Mitteldeutsche Energie AG Dr. Holm Anders envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz Tel. 0371-482 1684 E-Mail: Gleichbehandlungsbeauftragter@enviaM.de

<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum<br />

vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

Dr. Holm An<strong>der</strong>s<br />

<strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz<br />

Tel. 0371-482 1684<br />

E-Mail: Gleichbehandlungsbeauftragter@<strong>envia</strong>M.de


<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Präambel ......................................................................................................... 3<br />

2. Organisatorische Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

und ihren Tochtergesellschaften ..................................................................... 5<br />

3. Unbundling-Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe ............................................... 10<br />

4. Unbundlingkonformität <strong>der</strong> Netzbetreiberprozesse ....................................... 14<br />

5. IT-Maßnahmen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe .......................................................... 27<br />

6. Marktauftritt <strong>der</strong> Netzbetreiber ....................................................................... 31<br />

7. Aktivitäten des Gleichbehandlungsbeauftragten ........................................... 35<br />

8. Ausblick ......................................................................................................... 40<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

1. Präambel<br />

Der vorliegende Bericht <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>envia</strong>M) bezieht sich<br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 auf die <strong>envia</strong>M sowie ihre<br />

Tochtergesellschaften<br />

• MITGAS <strong>Mitteldeutsche</strong> Gasversorgung GmbH (MITGAS) einschließlich<br />

<strong>der</strong>en Tochtergesellschaft <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Gas mbH<br />

(MITNETZ GAS),<br />

• <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM),<br />

• Industriepark LH Verteilnetz GmbH (ILH NETZ),<br />

• Verteilnetz Plauen GmbH (Plauen NETZ),<br />

• <strong>envia</strong> INFRA GmbH (<strong>envia</strong> INFRA),<br />

• <strong>envia</strong> Netzservice GmbH (<strong>envia</strong> NSG) sowie<br />

• <strong>envia</strong> SERVICE GmbH (<strong>envia</strong> SERVICE).<br />

Die gesetzlichen Neuregelungen, die <strong>der</strong> erstmaligen Aufnahme <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA in<br />

den <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M zu Grunde liegen, sind im nächsten<br />

Kapitel dargestellt.<br />

<strong>envia</strong>M und ihre Tochtergesellschaften verfolgen das Ziel, den Erfor<strong>der</strong>nissen einer<br />

effektiven Unbundling-Regulierung nachzukommen und den funktionierenden<br />

Wettbewerb auf den dem Netzbetrieb vor- und nachgelagerten Märkten zu gewähr-<br />

leisten. Das auf den vorhandenen Erfahrungen basierende Gleichbehandlungs-<br />

management ist fester Bestandteil <strong>der</strong> Unternehmenskultur in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe.<br />

Die Mitarbeiter haben die Unbundling-Grundsätze verinnerlicht und setzen diese<br />

nach wie vor auf dem erreichten hohen Niveau bei ihrer täglichen Arbeit um.<br />

Sämtliche Strukturen <strong>der</strong> Unternehmensgruppe <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M werden stets an den<br />

Entflechtungsbestimmungen des <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes (EnWG) gemessen.<br />

Personalentscheidungen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe werden in Einklang mit diesen An-<br />

for<strong>der</strong>ungen getroffen. Sofern erfor<strong>der</strong>lich und in diesem Bericht nicht an<strong>der</strong>s dar-<br />

gestellt, haben die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe alle Maßnahmen, die <strong>für</strong> eine<br />

gesetzeskonforme Entflechtung erfor<strong>der</strong>lich waren, ergriffen.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

In Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung aus § 7 a Abs. 5 S. 3 EnWG hat <strong>der</strong> Gleichbehand-<br />

lungsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M den folgenden Bericht erstellt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesnetz-<br />

agentur (BNetzA) vorgelegt und auf den Internetseiten <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M, <strong>der</strong> MITGAS,<br />

sowie <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe in nicht personenbezogener<br />

Form veröffentlicht wird.<br />

Gegenstand des Berichtes sind die im zurückliegenden Kalen<strong>der</strong>jahr vom<br />

01.01.2011 bis zum 31.12.2011 tatsächlich getroffenen Vorkehrungen zur Sicher-<br />

stellung und Überwachung <strong>der</strong> Gleichbehandlung. Soweit es <strong>für</strong> die Aussagekraft<br />

dieses Berichtes sinnvoll und wichtig erscheint, wird <strong>der</strong> Berichtszeitraum auf das<br />

erste Quartal 2012 erstreckt.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

2. Organisatorische Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong><br />

<strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> und ihren Tochtergesellschaften<br />

a) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Unternehmensorganisation <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M und ihrer Toch-<br />

tergesellschaften<br />

(aa) Mit Wirkung ab dem 01.01.2011 hat sich <strong>envia</strong>M im Rahmen <strong>der</strong> Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> MITGAS eine neue Unternehmensstruktur gegeben. Den Entflechtungsvor-<br />

gaben <strong>der</strong> §§ 6 ff. EnWG wird ebenso Rechnung getragen wie den unternehmeri-<br />

schen Herausfor<strong>der</strong>ungen des Wettbewerbs. Ausgewählte – nicht dem Netzbetrieb<br />

zuzuordnende – Aufgaben, die zuvor <strong>envia</strong>M erbracht hat, wurden auf die MITGAS<br />

übertragen, während an<strong>der</strong>erseits – ebenfalls nicht dem Netzbetrieb zuzuord-<br />

nende – Aufgaben <strong>der</strong> MITGAS auf <strong>envia</strong>M übertragen wurden. Auswirkungen auf<br />

das Unbundlingregime hatte diese Neustrukturierung nicht.<br />

(bb) Die Plauen NETZ, die als entflochtener Verteilnetzbetreiber dem vertikal inte-<br />

grierten Unternehmen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M angehört, hat mit Wirkung ab dem 01.01.2011<br />

ihre operative Tätigkeit als Stromverteilernetzbetreiber <strong>für</strong> das Gebiet <strong>der</strong> Stadt<br />

Plauen aufgenommen. Seit dem 01.01.2011 hat sie das in <strong>der</strong> Stadt Plauen befind-<br />

liche Elektrizitätsverteilernetz von <strong>der</strong> Stadtwerke - Strom Plauen GmbH & Co. KG,<br />

einem mehrheitlich im Eigentum <strong>der</strong> Stadt Plauen stehenden Elektrizitätsversor-<br />

gungsunternehmen, an dem <strong>envia</strong>M eine Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung hält, gepachtet.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Plauen NETZ besitzt <strong>envia</strong>M keine über das zulässige Maß des<br />

EnWG hinausgehenden Weisungsrechte. Die Stadtwerke - Strom Plauen GmbH &<br />

Co. KG hat mangels Beteiligung an <strong>der</strong> Plauen NETZ keine unmittelbare gesell-<br />

schaftsrechtliche Einflussnahmemöglichkeit auf die Gesellschaft.<br />

Plauen NETZ als Verteilernetzbetreiber obliegen die Entscheidungsbefugnisse zur<br />

Erfüllung <strong>der</strong> regulatorischen Vorgaben und hinsichtlich aller netzvertraglichen Be-<br />

ziehungen, die Assetverantwortung und -steuerung unter Berücksichtigung eines<br />

effizienten und sicheren Netzbetriebes <strong>der</strong> Anlagen sowie die Kalkulation von Netz-<br />

entgelten und Entgelten <strong>der</strong> Messung und Abrechnung. Die im <strong>envia</strong>M-Konzern<br />

üblichen hohen Standards <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber gelten <strong>für</strong> die Plauen NETZ<br />

dabei unmittelbar. Wesentliche kaufmännische Aufgaben <strong>der</strong> Plauen NETZ erbringt<br />

die MITNETZ STROM auf Grundlage von Dienstleistungsverträgen. Die Betriebs-<br />

führung des von Plauen NETZ betriebenen Stromnetzes hat die <strong>envia</strong> NSG über-<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

nommen, Netzkundenbetreuungs-, Abrechnungs- und Inkassodienstleistungen er-<br />

bringt die <strong>envia</strong> SERVICE.<br />

(cc) Die <strong>envia</strong> INFRA war seit Inkrafttreten des EnWG 2005 als sog. Objektnetzbe-<br />

treiber <strong>für</strong> mehrere im Wesentlichen im Eigentum <strong>der</strong> Gesellschaft stehende Strom-<br />

und Gasnetze tätig. Infolge <strong>der</strong> gesetzlichen Privilegierungen des EnWG 2005 be-<br />

stand keine gesetzliche Entflechtungsverpflichtung <strong>der</strong> mit <strong>envia</strong>M verbundenen<br />

Gesellschaft.<br />

Die Neuregelungen des EnWG 2011 begründen <strong>für</strong> <strong>envia</strong> INFRA erstmalig, gleich<br />

auf welcher gesetzlichen Grundlage die Gesellschaft künftig tätig ist, die Pflicht zur<br />

Entflechtung ihrer Netz- und Vertriebsaktivitäten. <strong>envia</strong> INFRA wird diese Verpflich-<br />

tung durch Ausglie<strong>der</strong>ung ihrer Wettbewerbsaktivitäten im ersten Halbjahr 2012<br />

erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt wird <strong>envia</strong> INFRA nur noch die Aufgaben eines Be-<br />

treibers von Strom- und Gasnetzen wahrnehmen.<br />

Auch <strong>envia</strong> INFRA verfügt über Personal, das ausschließlich bei dieser Gesell-<br />

schaft angestellt ist. Daran wird sich durch die in Vorbereitung befindliche rechtliche<br />

Entflechtung <strong>der</strong> Gesellschaft nichts än<strong>der</strong>n.<br />

(dd) Im Ergebnis <strong>der</strong> unter aa) bis cc) genannten Maßnahmen und Auswirkungen<br />

ergibt sich in Bezug auf das Gleichbehandlungsmanagement <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe<br />

die folgende maßgebliche Struktur:<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

MITGAS<br />

Mitteldeut-<br />

sche Gas-<br />

versorgung<br />

GmbH<br />

MITGAS<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong>Netzgesellschaft<br />

Gas mbH<br />

MITNETZ<br />

GAS<br />

Abbildung 1: Struktur des Gleichbehandlungsmanagements <strong>der</strong> Unternehmensgruppe <strong>der</strong> <strong>envia</strong><br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

b) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Aufgaben- und Organisationsstruktur <strong>der</strong> Netzbetreiber<br />

(aa) Mit Wirkung ab dem 01.01.2011 haben <strong>envia</strong>M und <strong>envia</strong> NSG sowie MITGAS,<br />

soweit bis dahin noch nicht geschehen, in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> „Konkretisie-<br />

rung <strong>der</strong> gemeinsamen Auslegungsgrundsätze <strong>der</strong> Regulierungsbehörden des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zu den Entflechtungsbestimmungen gem. §§ 6 – 10<br />

EnWG“ vom 21.10.2008 diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben jeweils<br />

nach Sparten getrennt auf die MITNETZ STROM und die MITNETZ GAS übertra-<br />

gen. Auf die MITNETZ STROM wurden folgende Funktionen übertragen:<br />

• Netzführung 110 kV,<br />

<strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> RWE Rheinland <strong>Energie</strong> Westfalen <strong>AG</strong> Netz (<strong>envia</strong>M) <strong>AG</strong><br />

<strong>Mitteldeutsche</strong>Netzgesellschaft<br />

Strom mbH<br />

MITNETZ<br />

STROM<br />

• <strong>Energie</strong>datenmanagement (Plausibilisierung, Marktkommunikation, Zählpunktvergabe,<br />

Messdienstleister-/ Messstellenbetreiber-Verwaltung),<br />

• Recht (z.B. Rechtsfragen mit Bezug zu Netzanschluss, Netznutzung,<br />

EEG- und KWK-Einspeisung),<br />

• Netzanschlusswesen.<br />

Industriepark<br />

LH<br />

Verteilnetz<br />

GmbH<br />

ILH NETZ<br />

Verteilnetz<br />

Plauen<br />

GmbH<br />

Plauen NETZ<br />

<strong>envia</strong><br />

INFRA<br />

GmbH<br />

<strong>envia</strong> INFRA<br />

Weitere<br />

Mehrheits-<br />

und Min<strong>der</strong>heitsbeteiligungen<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong>M<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

MITGAS hat die Aufgaben <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> vorläufigen und endgültigen<br />

Bilanzierung des Netzbetreibers und entsprechende Marktkommunikation als<br />

originäre Aufgaben des Netzbetreibers identifiziert und auf die MITNETZ GAS ver-<br />

lagert.<br />

Die Verteilernetzbetreiber <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe verfügen danach neben den techni-<br />

schen und netzwirtschaftlichen Funktionen auch über unterstützende Funktionen,<br />

wie z. B. Recht. Schnittstellen zu Dienstleistern konnten erheblich reduziert werden.<br />

Im Zusammenhang mit Aufgabenübertragungen auf die Verteilernetzbetreiber sind<br />

zum 01.01.2011 alle Anstellungsverhältnisse <strong>der</strong> bei MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS tätigen Mitarbeiter, soweit nicht bereits zuvor erfolgt, auf diese tat-<br />

sächlich übergegangen. Alle diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben<br />

werden demnach durch eigenes Personal <strong>der</strong> MITNETZ STROM und <strong>der</strong><br />

MITNETZ GAS wahrgenommen.<br />

Alle wesentlichen Verteilernetzbetreiberaufgaben <strong>der</strong> ILH NETZ und <strong>der</strong><br />

Plauen NETZ außerhalb <strong>der</strong> Letztentscheidungsbefugnisse werden in zulässiger<br />

Weise durch die Mitarbeiter <strong>der</strong> MITNETZ STROM erbracht.<br />

ILH NETZ und Plauen NETZ verfügen ebenfalls über eigenes Personal. Alle <strong>für</strong><br />

diese Gesellschaften tätigen Mitarbeiter ohne eigenes Anstellungsverhältnis bei<br />

ILH NETZ und Plauen NETZ sind bei MITNETZ STROM angestellt.<br />

(bb) Im Ergebnis <strong>der</strong> Übertragung diskriminierungsanfälliger Netzbetreiberaufgaben<br />

existieren in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe mit <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong> ILH NETZ, <strong>der</strong><br />

Plauen NETZ und <strong>der</strong> MITNETZ GAS voll funktionsfähige, spartenspezifische Ver-<br />

teilernetzbetreiber <strong>für</strong> Strom- und Gasnetze mit ähnlichen Strukturen und Aufga-<br />

benspektren.<br />

Mit dem Ziel, ihre Effizienz in Prozessen und Strukturen zu erhöhen, haben<br />

MITNETZ STROM und MITNETZ GAS mit Wirkung ab dem 01.06.2011 vertraglich<br />

die Vereinheitlichung ihrer Aufbau- und Ablauforganisationen vereinbart, wobei bei-<br />

de Unternehmen als rechtlich selbstständige Verteilernetzbertreiber erhalten blie-<br />

ben und einen eigenständigen Außenauftritt pflegen. Im Zuge <strong>der</strong> Vereinheitlichung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsprozesse hat MITNETZ STROM dienstleistend die Erledigung kauf-<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

männischer Aufgaben und Aufgaben <strong>der</strong> Netzwirtschaft/Regulierungsmanagement<br />

<strong>für</strong> MITNETZ GAS übernommen. Die Prozessanpassung erfüllt alle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an ein funktionierendes Unbundling-Regime.<br />

Soweit Aufgaben <strong>der</strong> MITNETZ GAS seit dem 01.06.2011 dienstleistend durch die<br />

MITNETZ STROM erbracht werden, war dies mit einem Übergang des bei MIT-<br />

NETZ GAS angestellten Personals im Wege <strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassung auf die<br />

MITNETZ STROM verbunden.<br />

c) Pachtnetze<br />

Im Berichtszeitraum hatten MITNETZ STROM insgesamt vier Stromnetze,<br />

MITNETZ GAS zwei Gasnetze und ILH NETZ ein Stromnetz gepachtet.<br />

Plauen NETZ hat seit dem 01.01.2011 ein Stromnetz gepachtet.<br />

Die Verteilernetzbetreiber stellen sicher, dass die Grundsätze <strong>der</strong> Gleichbehand-<br />

lung auch auf die Pachtnetze angewendet werden. MITNETZ STROM, ILH NETZ,<br />

Plauen NETZ und MITNETZ GAS wirken deshalb darauf hin, dass die Grundsätze<br />

<strong>der</strong> Gleichbehandlung <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M auch <strong>für</strong> die Mitarbeiter jener <strong>Energie</strong>versor-<br />

gungsunternehmen gelten, die ihre Netze an MITNETZ STROM, ILH NETZ,<br />

Plauen NETZ und MITNETZ GAS verpachtet haben und sonstige Tätigkeiten des<br />

Netzbetriebs <strong>für</strong> diese Netzbetreiber erbringen. Die Verpflichtungen zur Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Entflechtungsbestimmungen sind vertraglich vereinbart.<br />

Die von <strong>envia</strong> INFRA betriebenen Strom- und Gasverteilernetze stehen überwie-<br />

gend in <strong>der</strong>en Eigentum. <strong>envia</strong> INFRA wird in zwei Arealnetzen auf Grundlage ei-<br />

nes Pachtmodells tätig.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

3. Unbundling-Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe<br />

Die <strong>envia</strong>M-Gruppe hat neben den strukturellen eine Reihe von weiteren konkreten<br />

Maßnahmen zur Vereinheitlichung und zur Stärkung des Gleichbehandlungsmana-<br />

gements ergriffen.<br />

a) Gleichbehandlungsprogramm<br />

(aa) Das im Jahr 2010 in Kraft getretene Gleichbehandlungsprogramm <strong>für</strong> die<br />

<strong>envia</strong>M-Gruppe hat weiterhin Bestand. Es gilt <strong>für</strong> <strong>envia</strong>M und alle Tochter- und<br />

Enkelgesellschaften, auf die sich dieser Bericht bezieht.<br />

Die Plauen NETZ ist seit dem 01.12.2010 unmittelbar in das Gleichbehandlungs-<br />

programm <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe einbezogen. Infolge <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Eigentümer-<br />

stellung am Stromverteilernetz in <strong>der</strong> Stadt Plauen ergebenden Verpflichtung hat<br />

sich die Stadtwerke - Strom Plauen GmbH & Co. KG – Verpächterin des durch die<br />

Plauen NETZ betriebenen Stromverteilernetzes – ein eigenes Gleichbehandlungs-<br />

programm gegeben.<br />

Mit Wirkung seit dem 01.12.2011 hat sich die <strong>envia</strong> INFRA, die mit Inkrafttreten des<br />

EnWG 2011 unmittelbar zur Aufstellung eines Gleichbehandlungsprogramms ver-<br />

pflichtet ist, dem Gleichbehandlungsprogramm <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe angeschlossen<br />

und dieses <strong>für</strong> ihre Mitarbeiter unmittelbar in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage<br />

erfolgt zugleich die erstmalige Einbeziehung <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA in diesen Bericht des<br />

Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

(bb) Alle Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe sind durch den RWE-Verhaltenskodex<br />

verpflichtet, sich an sämtliche gesetzlichen Vorschriften sowie betriebliche Rege-<br />

lungen zu halten.<br />

Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen. Das EnWG mit den Unbund-<br />

ling-Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 6 ff. sowie das Gleichbehandlungsprogramm als arbeits-<br />

vertragliche Zusatzvereinbarung sind davon umfasst.<br />

Infolge dieser schon immer bestehenden hohen Anfor<strong>der</strong>ungen an das Verhalten<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter ist es konsequent, dass keine Verstöße gegen das Gleichbehand-<br />

lungsprogramm auftraten und im Berichtszeitraum von Unternehmensseite keine<br />

Sanktionen ausgesprochen werden mussten.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

b) Regelwerke<br />

Bei <strong>envia</strong>M besteht ein Regelprozess, <strong>der</strong> sicherstellt, dass bei Erarbeitung, Ände-<br />

rung und Umsetzung des unternehmensinternen Regelwerkes die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Gleichbehandlungsprogramms <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe berücksichtigt werden. Die<br />

Grundanfor<strong>der</strong>ungen des organisatorischen und informatorischen Unbundling<br />

finden beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung. Für betroffene Regelwerke ist die inhaltliche<br />

Prüfung vor Inkraftsetzung von Regelungen zwingendes Kriterium.<br />

Den Beson<strong>der</strong>heiten von Verteilernetzgesellschaften, z. B. Letztentscheidungsrecht<br />

und Entscheidungsunabhängigkeit, wird im Rahmen <strong>der</strong> Regelwerke im erfor<strong>der</strong>-<br />

lichen Umfang Rechnung getragen. Die Geschäftsführungen <strong>der</strong> Verteilernetzge-<br />

sellschaften entscheiden im Einzelfall über die Inkraftsetzung und Ausgestaltung<br />

einer Regelung.<br />

Die Regelwerke dokumentieren alle organisatorischen und technischen Regelun-<br />

gen <strong>für</strong> <strong>envia</strong>M, MITGAS und die Netzbetreiber und Dienstleister. Sie werden<br />

regelmäßig aktualisiert und erweitert und stehen den Mitarbeitern <strong>der</strong> Gesellschaf-<br />

ten <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe im Intranet je<strong>der</strong>zeit zur Verfügung.<br />

Sämtliche Regelungen des RWE-Konzerns (Konzernrichtlinien, Basiselemente<br />

Governance), die Grundlage des Regelwerkes <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M und ihrer Tochtergesell-<br />

schaften werden können, werden systematisch hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit in<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe überprüft. Auch dabei wird den Beson<strong>der</strong>heiten von Verteiler-<br />

netzbetreibern hinsichtlich Letztentscheidungsrecht und Entscheidungsunabhän-<br />

gigkeit Rechnung getragen.<br />

c) Geschäftsräume<br />

Die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber erfolgt an Standorten ohne wett-<br />

bewerblichen Bezug. Sie nutzen da<strong>für</strong> in Halle/Saale Bürogebäude, die nicht zu-<br />

gleich von Wettbewerbsbereichen genutzt werden.<br />

Die <strong>envia</strong> INFRA nutzt Bürogebäude am Standort Bitterfeld/Wolfen. Die räumliche<br />

Trennung <strong>der</strong> im Netzbetrieb tätigen Mitarbeiter wird im Rahmen <strong>der</strong> rechtlichen<br />

und organisatorischen Entflechtung <strong>der</strong> Gesellschaft gewährleistet.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

d) Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)<br />

MITNETZ STROM, ILH NETZ, MITNETZ GAS, MITGAS und <strong>envia</strong> NSG haben sich<br />

erfolgreich <strong>der</strong> Prüfung zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) durch<br />

den Verband <strong>der</strong> Netzbetreiber (VDN) unterzogen. Die branchenweit anerkannte<br />

Überprüfung attestiert den Gesellschaften<br />

• die Dokumentation einer rechtskonformen Aufbau- und Ablauforganisa-<br />

tion <strong>für</strong> den Betrieb, die Planung und den Bau von Anlagen,<br />

• die Vermeidung von Organisationsverschulden,<br />

• die Gewährleistung <strong>der</strong> Rechtssicherheit durch klar geregelte Verant-<br />

wortlichkeiten,<br />

• die technische Sicherheit.<br />

Die Zertifizierung bestätigt, die Voraussetzungen zum eigenverantwortlichen, quali-<br />

tätsorientierten Handeln aller Mitarbeiter geschaffen zu haben. Im Januar 2011 un-<br />

terzogen sich MITNETZ STROM und <strong>envia</strong> NSG erfolgreich Wie<strong>der</strong>holungsprüfun-<br />

gen.<br />

e) TÜV-Zertifizierung <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE<br />

Das Gleichbehandlungsprogramm <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M ist wesentlicher Bestandteil des<br />

ganzheitlichen Schulungskonzeptes zur TÜV-Zertifizierung <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE. Die<br />

im Jahr 2007 begonnene Personalzertifizierung „Zertifizierter Mitarbeiter Kunden-<br />

service in <strong>der</strong> <strong>Energie</strong>- und Versorgungswirtschaft“ wurde 2011 mit 14 Erst- und 47<br />

Rezertifizierungen fortgeführt. Damit sind mit Stand zum 31.12.2011 147 Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE zertifiziert.<br />

Der Marktrollentrennung <strong>der</strong> Abrechnungssysteme Rechnung tragend, wurde das<br />

Schulungskonzept <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE modifiziert. Über den allgemeinen Teil hin-<br />

aus werden, entsprechend realem Aufgabengebiet nach Marktrolle Lieferant und<br />

Netzbetreiber, differenzierte Schulungsinhalte vermittelt. Dies gilt <strong>für</strong> Erst- und<br />

Rezertifizierungen. Letztere werden im 3-Jahreszyklus durchgeführt.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

f) Zusammenarbeit mit Beteiligungen<br />

<strong>envia</strong>M und MITGAS wirken auf ihre Mehr- und Min<strong>der</strong>heitsbeteiligungen ein, um<br />

auch dort die Intentionen <strong>der</strong> Entflechtung unternehmensweit umzusetzen. So kön-<br />

nen die Beteiligungsgesellschaften Informationsveranstaltungen zur Gleichbehand-<br />

lung besuchen, konkrete Unbundlingberatungen in Anspruch nehmen o<strong>der</strong> Infor-<br />

mationsmaterial <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M o<strong>der</strong> <strong>der</strong> MITGAS nutzen.<br />

Mit den Geschäftsführungen betroffener Mehrheitsbeteiligungen finden regel-<br />

mäßige Treffen zur Abstimmung von Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> Unbundling-<br />

Bestimmungen statt.<br />

Mit zwei Gesellschaften mit Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M wurden die durch<br />

diese Gesellschaften zu erfüllenden Unbundlinganfor<strong>der</strong>ungen konkret be-<br />

sprochen. In einem Fall wurden konkrete Maßnahmen zur Erfüllung von Entflech-<br />

tungsverpflichtungen eingeleitet.<br />

Für eine Gesellschaft mit Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M hat <strong>der</strong> Gleichbehand-<br />

lungsbeauftragte die Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten dieser Gesell-<br />

schaft neu übernommen.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

4. Unbundlingkonformität <strong>der</strong> Netzbetreiberprozesse<br />

Die nachfolgend beschriebenen Prozesse, die in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Netzbetrei-<br />

ber und ihrer Mitarbeiter liegen, haben eine hohe Unbundling-Relevanz o<strong>der</strong><br />

wurden im Berichtszeitraum einer beson<strong>der</strong>s sorgfältigen Betrachtung unterzogen. 1<br />

a) Planungs- und Prognoseprozess<br />

Aktiengesellschaften, wie <strong>envia</strong>M, sind verpflichtet, einen umfassenden Planungs-<br />

und Prognoseprozess zur Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken aufzu-<br />

setzen. Dieser Prozess hat Auswirkungen auf die mit <strong>envia</strong>M verbundenen Unter-<br />

nehmen, also auch MITGAS, MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ,<br />

Plauen NETZ und <strong>envia</strong> INFRA. Im Planungs- und Prognoseprozess werden die<br />

finanzwirtschaftlichen Prämissen von den Muttergesellschaften allgemein und<br />

zentral vorgegeben. Abstimmungen <strong>der</strong> Netzplanung finden ausschließlich mit<br />

steuernden Bereichen ohne Wettbewerbsrelevanz und nur unter dem Gesichts-<br />

punkt <strong>der</strong> Budgetverantwortung und -einhaltung statt. Die in den Planungs- und<br />

Prognoseprozess eingebundenen Mitarbeiter sind durch das Gleichbehandlungs-<br />

programm zur Einhaltung des informatorischen Unbundling verpflichtet, so dass<br />

eine Informationsweitergabe an Wettbewerbsbereiche organisatorisch unterbunden<br />

ist. Im Rahmen einer Prüfung dieser Geschäftsprozesse wurde <strong>der</strong>en unbundling-<br />

konforme Abwicklung festgestellt. 2<br />

b) Rentabilitätskontrolle<br />

<strong>envia</strong>M nimmt als Gesellschafterin bzw. Netzeigentümerin ihre Aufgaben gemäß<br />

§ 7 a Abs. 4 EnWG zur wirtschaftlichen Leitung und Rentabilitätskontrolle gegen-<br />

über MITNETZ STROM, ILH NETZ, Plauen NETZ und <strong>envia</strong> INFRA sowie über<br />

MITGAS gegenüber MITNETZ GAS in zulässiger Weise wahr. Dies gilt auch in<br />

analoger Weise <strong>für</strong> MITGAS in ihrem Verhältnis zur MITNETZ GAS. Das energie-<br />

wirtschaftliche Unbundlingregime wird durch vertragliche Beschränkungen <strong>der</strong> ge-<br />

sellschaftsrechtlichen Weisungs-, Informations- und Kontrollrechte gesichert.<br />

1 Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Vielzahl gleichbehandlungsrelevanter Geschäftsprozesse <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber<br />

werden an dieser Stelle nur ausgewählte Prozesse erläutert. Geschäftsprozesse, die<br />

im Berichtszeitraum keine Än<strong>der</strong>ungen erfahren haben, werden hier nur dargestellt, sofern diese<br />

nach Einschätzung des Gleichbehandlungsbeauftragten von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> die Unbundling-Regulierung<br />

sind.<br />

2 Vgl. Ziffer 7 e.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Auf die Einführung eines fakultativen Aufsichtsorgans in den Netzbetreibergesell-<br />

schaften wurde verzichtet: Die Geschäftsführungen <strong>der</strong> Netzgesellschaften sind<br />

ausschließlich <strong>für</strong> ihre jeweilige Netzbetreibergesellschaft verantwortlich und ver-<br />

pflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur unabhängigen Führung dieser Gesellschaft<br />

einzuhalten. Dem entgegenstehende Weisungen sind per Gesellschaftsvertrag<br />

ausgeschlossen. Weisungen <strong>der</strong> Muttergesellschaft zu einzelnen Bauvorhaben<br />

erfolgen nicht. Damit hält sich die Muttergesellschaft im Rahmen <strong>der</strong> Wirtschaftlich-<br />

keitskontrolle in Bezug auf die <strong>für</strong> den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des<br />

Netzes erfor<strong>der</strong>lichen Vermögenswerte an die Bestimmungen des § 7 a Abs. 4<br />

EnWG. Entscheidungsvorlagen <strong>für</strong> Beschlussfassungen <strong>der</strong> Gesellschafterver-<br />

sammlungen von MITNETZ STROM, ILH NETZ, Plauen NETZ, MITNETZ GAS<br />

o<strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA werden in den kaufmännischen Bereichen <strong>der</strong><br />

MITNETZ STROM (zugleich <strong>für</strong> MITNETZ GAS, ILH NETZ und Plauen NETZ) und<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA erstellt und sind als solche beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet. An Bera-<br />

tungen im Rahmen <strong>der</strong> Rentabilitätskontrolle nehmen keine Mitarbeiter aus Wett-<br />

bewerbsbereichen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe teil. Bei <strong>envia</strong> INFRA wird diese Organisa-<br />

tionsanfor<strong>der</strong>ung mit Umsetzung <strong>der</strong> rechtlichen Entflechtung Geltung erlangen.<br />

c) Ermittlung von Netzentgelten <strong>für</strong> das Jahr 2012<br />

Für alle Verteilernetzbetreiber <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe gilt eine Prozessdokumentation<br />

zur Kalkulation <strong>der</strong> Netzentgelte im Rahmen <strong>der</strong> Anreizregulierungsverordnung<br />

(ARegV). Im Rahmen dieser Prozessdokumentation sind alle notwendigen Informa-<br />

tionsflüsse bezüglich ihrer Herkunft und Weiterverwendung detailliert beschrieben.<br />

Schnittstellen zu wettbewerblichen Bereichen innerhalb <strong>der</strong> definierten Prozess-<br />

ketten sind ausgeschlossen. Damit ist die unbundlingkonforme Entgeltermittlung<br />

sowie die diskriminierungsfreie Veröffentlichung <strong>der</strong> Preisblätter durch<br />

MITNETZ STROM (zugleich <strong>für</strong> ILH NETZ, Plauen NETZ und MITNETZ GAS) pro-<br />

zessual sichergestellt. Insbeson<strong>der</strong>e ist gewährleistet, dass keine wirtschaftlich<br />

sensiblen Informationen bis zur Veröffentlichung <strong>der</strong> Preisblätter in unzulässiger<br />

Weise an die assoziierten wettbewerblichen Bereiche gelangen. Über das Gleich-<br />

behandlungsprogramm sind die daran beteiligten Mitarbeiter zur Einhaltung des<br />

informatorischen Unbundling verpflichtet.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG 2011 waren MITNETZ STROM, MITNETZ GAS,<br />

ILH NETZ, Plauen NETZ und <strong>envia</strong> INFRA verpflichtet, bis zum 15.10.2011 die<br />

Netzentgelte <strong>für</strong> das Jahr 2012 zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung sind die<br />

Verteilernetzbetreiber uneingeschränkt nachgekommen.<br />

Zum 15.10.2011 lagen wesentliche Bestandteile <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Verteilernetzbetreiber<br />

maßgeblichen Erlösobergrenze <strong>für</strong> das Jahr 2012 nur unter Vorbehalt vor. Das be-<br />

traf im Wesentlichen die Netzentgelte <strong>für</strong> das vorgelagerte Übertragungsnetz sowie<br />

wesentliche Entscheidungen <strong>der</strong> BNetzA zur Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse des Bun-<br />

desgerichtshofes (BGH) vom 28.06.2011 3 und <strong>der</strong> Festlegung des Qualitätsele-<br />

mentes. Da deshalb eine abschließende Kalkulation <strong>der</strong> Netzentgelte <strong>für</strong> die<br />

Strom- und Gasverteilernetze bis zum 15.10.2011 nicht möglich war, haben MIT-<br />

NETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ und Plauen NETZ gem. § 20 Abs. 1<br />

Satz 2 EnWG zum Stichtag vorläufige Netzentgelte bekannt gemacht. Die <strong>für</strong> eine<br />

unbedingte Veröffentlichung <strong>der</strong> Netzentgelte maßgeblichen Informationen erlangte<br />

beispielsweise MITNETZ STROM abschließend am 28.12.2011. Nach unver-<br />

züglicher Berechnung haben MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ und<br />

Plauen NETZ ihre jeweils endgültigen Netzentgelte <strong>für</strong> das Jahr 2012 fristgerecht<br />

am 29.12.2011 veröffentlicht. Alle Händler wurden hierüber unverzüglich per E-Mail<br />

und schriftlich informiert.<br />

Da <strong>envia</strong> INFRA als nachgelagerter Netzbetreiber auf die Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Netzentgelte ihrer vorgelagerten Netzbetreiber MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS angewiesen war, konnte <strong>der</strong>en unbedingte Netzentgeltveröffent-<br />

lichung erst im Januar 2012 erfolgen. Auch <strong>envia</strong> INFRA hat unverzüglich alle Lie-<br />

feranten und Netznutzungsvertragspartner schriftlich über die Netzentgelte 2012<br />

informiert.<br />

d) Beschwerdemanagement<br />

Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Letztentscheidung <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber haben<br />

<strong>envia</strong> SERVICE und <strong>envia</strong> NSG einen Regelprozess installiert, <strong>der</strong> die Bereit-<br />

stellung von Informationen zu Beschwerden bezüglich <strong>der</strong> Abwicklung des Netzbe-<br />

triebs (unbundlingrelevante Beschwerden) an die Letztentschei<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

3<br />

BGH, Beschlüsse vom 28.06.2011, AZ EnVR 48/10 und AZ EnVR 34/10, zu verschiedenen Fragen<br />

<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Anreizregulierungsverordnung<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

MITNETZ STROM festlegt. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt dabei unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Person des Beschwerdeführers, dem Weg <strong>der</strong> Beschwerde o<strong>der</strong> dem Be-<br />

schwerdegrund nach einem festgelegten Ablauf, <strong>der</strong> die Beeinflussung <strong>der</strong> Be-<br />

schwerdebearbeitung sowie des Verfahrensganges durch die Verteilernetzbetreiber<br />

stets sicherstellt. Mit dem Prozess wird gewährleistet, dass Netzkundendaten Un-<br />

befugten nicht zur Verfügung stehen.<br />

Die Dokumentation <strong>der</strong> Beschwerdebearbeitung sowie die Bereitstellung von Infor-<br />

mationen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong> NSG erfolgt über das gemeinsam mit MITNETZ STROM ge-<br />

nutzte IT-System ACOS NMS.<br />

Bei <strong>envia</strong> SERVICE eingehende unbundlingrelevante Beschwerden werden im ge-<br />

meinsam mit den Netzbetreibern genutzten IT-System SAP IS-U UP-N gepflegt,<br />

direkt an MITNETZ STROM weitergegeben sowie monatlich ausgewertet. Die mo-<br />

natlichen Auswertungen von unbundlingrelevanten Beschwerden führen<br />

– falls die Ursachen <strong>der</strong> Beschwerde in den netzbetrieblichen Tätigkeiten des Netz-<br />

betreibers o<strong>der</strong> seines Dienstleisters liegen – zu IT-Prozessanpassungen, zur An-<br />

passung von internen Regelungen bzw. zu konkreten Verfahrensanweisungen. Da-<br />

durch werden Ursachen <strong>für</strong> unbundlingrelevante Beschwerden minimiert.<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>envia</strong> NSG und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE werden durch kontinuier-<br />

liche Prozessschulungen sensibilisiert, unbundlingrelevante Beschwerden mit be-<br />

son<strong>der</strong>er Sorgfalt zu behandeln und umgehend an den betreffenden Netzbetreiber<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe weiterzuleiten, <strong>der</strong> seinerseits konkrete Maßnahmen einzulei-<br />

ten hat.<br />

Die MITNETZ GAS betreffende Netzkundenbeschwerden werden im Netzabrech-<br />

nungssystem <strong>der</strong> Gesellschaft erfasst. Dies sichert zugleich die Letztentschei-<br />

dungsbefugnis des Gasverteilernetzbetreibers.<br />

e) Verlustenergiebeschaffung<br />

Wie bereits in den Vorjahren wird die Verlustenergie <strong>für</strong> die MITNETZ STROM ge-<br />

mäß §§ 22 EnWG, 10 StromNZV diskriminierungsfrei im Wege einer Ausschrei-<br />

bung beschafft. Die in diesem Zusammenhang von <strong>der</strong> BNetzA getroffene Festle-<br />

gung zur Verlustenergiebeschaffung wird durch MITNETZ STROM umgesetzt. Im<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Jahr 2011 wurden die restlichen 10 Tranchen <strong>für</strong> 2012 und 9 Tranchen <strong>für</strong> 2013<br />

ausgeschrieben und vergeben. Weitere 11 Ausschreibungstermine <strong>für</strong> 2013 sind<br />

bereits veröffentlicht. Die Ausschreibungen sind im Internet mit allen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Informationen (Allgemeine Bedingungen, Ausschreibungstermine, Muster Stromlie-<br />

ferungsvertrag, Formular <strong>für</strong> die Angebotsabgabe, Formular Kontaktdaten,<br />

Gesamt-, Kauf- und Verkaufsprofil) verfügbar. Darüber hinaus wurde im November<br />

2011 die Kurzfristkomponente <strong>für</strong> 2012 nach einer Ausschreibung vergeben. Die<br />

Beschaffung <strong>für</strong> das Lieferjahr 2011 erfolgte an 20 Terminen vom 27.10.2009 bis<br />

zum 06.08.2010. An den Ausschreibungen <strong>für</strong> das Lieferjahr 2011 beteiligten sich<br />

insgesamt 13 Stromhändler. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Ausschreibungen sind im Internet<br />

unter www.mitnetz-strom.de veröffentlicht. Die Kurzfristkomponente <strong>für</strong> 2011 wurde<br />

im Oktober 2010 ausgeschrieben und vergeben.<br />

Durch die kontinuierliche Ausschreibung ist gewährleistet, dass sich <strong>der</strong> Marktpreis<br />

in den Verlustbeschaffungskosten wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />

f) Ausgestaltung <strong>der</strong> Letztentscheidungsbefugnis <strong>der</strong> Netzbetreiber<br />

<strong>envia</strong>M und MITGAS gewährleisten die Unabhängigkeit <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen<br />

Verteilernetzbetreiber hinsichtlich <strong>der</strong> Organisation, <strong>der</strong> Entscheidungsgewalt und<br />

<strong>der</strong> Ausübung des Netzgeschäfts.<br />

<strong>envia</strong>M und MITGAS stellen sicher, dass die Letztentscheidungsbefugnis in allen<br />

Prozessen des Netzgeschäftes dem Leitungspersonal <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber<br />

obliegt. Das wird insbeson<strong>der</strong>e dadurch erreicht, dass das Leitungspersonal dieser<br />

Gesellschaften gleichzeitig kein Anstellungsverhältnis in <strong>der</strong> Muttergesellschaft<br />

o<strong>der</strong> in sonstigen mit dem Netzbetreiber verbundenen vertikal integrierten <strong>Energie</strong>-<br />

versorgungsunternehmen, in denen Aufgaben <strong>der</strong> Erzeugung o<strong>der</strong> des Vertriebs<br />

wahrgenommen werden, besitzt. Für den technischen Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

MITNETZ GAS trifft dies übergangsweise mit <strong>der</strong> Maßgabe zu, dass dieser zu-<br />

gleich in Personalunion als Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Verteiler-<br />

netzbetrieb zuständig ist. Damit soll die Kontinuität des Netzgeschäftes <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong> INFRA nach Umsetzung <strong>der</strong> rechtlichen Entflechtung im zweiten Quartal<br />

2012 gewährleistet werden.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Die Geschäftsführer <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber besitzen ebenfalls keine Organ-<br />

stellung in den Muttergesellschaften <strong>envia</strong>M o<strong>der</strong> MITGAS. Damit wird eine Abhän-<br />

gigkeit <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber von verbundenen Unternehmen mit Wettbewerbs-<br />

aktivitäten, die durch eigene Partizipation an Wettbewerbsvorteilen entstehen<br />

könnte, von vorn herein ausgeschlossen.<br />

Die Unabhängigkeit des Leitungspersonals <strong>der</strong> Verteilernetzbetreiber gegenüber<br />

dem vertikal integrierten <strong>Energie</strong>versorgungsunternehmen wird zudem durch ver-<br />

traglichen Ausschluss von Weisungsrechten mit Bezug zum Netzgeschäft sicher-<br />

gestellt.<br />

Soweit wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Netzbetriebs zu treffen sind,<br />

werden diese durch das Leitungspersonal <strong>der</strong> Netzbetreibergesellschaften unab-<br />

hängig und diskriminierungsfrei getroffen. Dabei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um<br />

Entscheidungen in folgenden Aufgabengebieten, die als wesentlich im Rahmen des<br />

Netzbetriebs anzusehen sind:<br />

• Aufstellung und Umsetzung von Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung,<br />

• die Gewährleistung diskriminierungsfreier Prozesse insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Fragen des Netzanschlusses, <strong>der</strong> Anschlussnutzung und <strong>der</strong> Netz-<br />

nutzung, die Festlegung allgemeiner Bedingungen insbeson<strong>der</strong>e von<br />

Netzanschluss- und Netzzugangsbedingungen sowie die Aufstellung<br />

technischer Mindestanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

• die diskriminierungsfreie Kalkulation <strong>der</strong> Preise und Entgelte,<br />

• Entscheidungen zum Betrieb, zur Wartung und zum Ausbau <strong>der</strong> Netze<br />

(Erstellung entsprechen<strong>der</strong> Strategien und Konzepte, Priorisierung <strong>der</strong><br />

Neu- und Ausbaumaßnahmen, Umsetzung Wirtschaftsplan in Maßnah-<br />

menplan, Festlegen <strong>der</strong> Investitions- und Instandhaltungsstrategie und<br />

Freigabe <strong>der</strong> Maßnahmen etc.),<br />

• die unabhängige Beschaffung von Verlustenergie durch Ausschrei-<br />

bungsverfahren auf Basis <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> BNetzA,<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

• Gewährleistung einer unabhängigen Entscheidungskompetenz im<br />

Krisenmanagement sowie in Fragen des Netz- und Systemsicherheits-<br />

managements,<br />

• inhaltliche Bearbeitung und Entscheidung zum Verfahrensgang bei<br />

Netzkundenbeschwerden,<br />

• rechtliche Beratung zu Fragen des Netzanschlusses, <strong>der</strong> Anschluss-<br />

nutzung einschließlich <strong>der</strong> Einspeisung, <strong>der</strong> Netznutzung,<br />

• die Gewährleistung fachlicher Weisungs- und Kontrollbefugnisse gegen-<br />

über den mit Aufgaben des Netzbetriebs beauftragten Dienstleistern.<br />

Zur Ausgestaltung <strong>der</strong> Rentabilitätsprozesse und <strong>der</strong> Kontrollkompetenzen <strong>der</strong> Ge-<br />

sellschafter <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong> MITNETZ GAS, <strong>der</strong> ILH NETZ, <strong>der</strong><br />

Plauen NETZ und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4 b ver-<br />

wiesen.<br />

g) Messstellenbetrieb und Messung (Messwesen)<br />

(aa) MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ, Plauen NETZ und <strong>envia</strong> INFRA<br />

stellen ihr Netz allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei auch <strong>für</strong> den Messzu-<br />

gang zur Verfügung.<br />

(bb) Die durch die BNetzA-Beschlüsse BK6-09-034 und BK7-09-001 vom<br />

09.09.2010 zum 01.10.2011 vorgeschriebene Standardisierung von Verträgen und<br />

Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens <strong>für</strong> den Strom- und Gasbereich<br />

(WiM) wird durch die Strom- und Gasverteilernetzbetreiber <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe dis-<br />

kriminierungsfrei gewährleistet.<br />

Dazu haben MITNETZ STROM, ILH NETZ und MITNETZ GAS ein NMplus-<br />

Release <strong>für</strong> Strom und Gas eingeführt und umliegende IT-Systeme an die neuen<br />

Geschäftsprozesse angepasst. Die Netzbetreiber sind dadurch in <strong>der</strong> Lage, Nach-<br />

richten <strong>der</strong> betroffenen Marktakteure in den von <strong>der</strong> BNetzA vorgegebenen einheit-<br />

lichen Formaten zu bearbeiten.<br />

(cc) MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ, Plauen NETZ und <strong>envia</strong> INFRA<br />

schließen, im Wesentlichen bereits seit Juli 2010, einheitliche Messstellenrahmen-<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

verträge <strong>für</strong> die Durchführung des Messstellenbetriebes in ihren Netzgebieten dis-<br />

kriminierungsfrei ab.<br />

Allen in den von Netzbetreibern <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe betriebenen Netzgebieten täti-<br />

gen Messstellenbetreibern wird seit Oktober 2010 angeboten, die neuen BNetzA-<br />

Musterverträge abzuschließen. Die durch die BNetzA gefor<strong>der</strong>te Umsetzungsfrist<br />

zum 01.02.2011 wurde eingehalten. Vertragsverhältnisse, die vor dem Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Standardverträge bereits abgeschlossen waren, wurden<br />

als neu festgelegte Standardverträge angeboten.<br />

(dd) Sofern kein eigenständiger (frem<strong>der</strong>) Messstellenbetreiber bzw. Mess-<br />

dienstleister im Netzgebiet aktiv ist, nehmen weiterhin die MITNETZ STROM,<br />

ILH NETZ, Plauen NETZ bzw. die MITNETZ GAS und <strong>envia</strong> INFRA diese Rollen<br />

wahr. Die hier<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>liche Außendarstellung von Messstellenbetrieb und Mes-<br />

sung sowie die rollenspezifische Nachrichtenübermittlung mit den behördlich vor-<br />

gegebenen EDIFACT-Datenformaten wurden eingeführt.<br />

(ee) MITNETZ STROM hat zum Jahresende 2011 Rahmenverträge mit 38 Mess-<br />

stellenbetreibern abgeschlossen. 2142 Zähler wurden zum 31.12.2011 von den<br />

dritten Messstellenbetreibern im Netzgebiet betrieben.<br />

MITNETZ GAS hat zum Jahresende 2011 mit 1 Messdienstleister einen Messrah-<br />

menvertrag und mit 1 Messstellenbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abge-<br />

schlossen; bis zum 31.12.2011 wurden keine Zähler von dem Messstellenbetreiber<br />

betrieben. Von dem Gas-Messdienstleister wird bisher 1 Zähler ausgelesen.<br />

h) Netzsicherheitsmanagement<br />

An das Verteilernetz <strong>der</strong> MITNETZ STROM sind eine große Anzahl dezentraler<br />

EEG-Anlagen mit unterschiedlichster elektrischer Leistung angeschlossen.<br />

Um sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Betrieb des Verteilernetzes entsprechend § 11 Abs. 1<br />

EEG und §§ 13, 14 EnWG auch dann sicher und zuverlässig erfolgen kann, wenn<br />

die dem Netz angebotene elektrische <strong>Energie</strong> den tatsächlichen Verbrauch über-<br />

steigt, hat die MITNETZ STROM ein Netzsicherheitsmanagement eingeführt.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Beson<strong>der</strong>s hohe Mengen eingespeister erneuerbarer <strong>Energie</strong> bei gleichzeitig gerin-<br />

ger Lastabnahme im jeweiligen Netzgebiet machen bereits sogenannte netzbezo-<br />

gene Maßnahmen notwendig. Hierunter sind schaltungstechnische Optimierungen<br />

des Netzes zu verstehen. Auch werden Einspeisungen und Lastabnahmen auf<br />

Basis vertraglicher Vereinbarungen dann so angepasst, dass eine Entstehung<br />

eines Netzengpasses vermieden wird (marktbezogene Maßnahmen).<br />

Im Falle eines Engpasses im Verteilernetz o<strong>der</strong> einer Instabilität im Übertragungs-<br />

o<strong>der</strong> Verteilernetz wird im Rahmen eines festgelegten Regelmechanismus die<br />

Stromeinspeisung durch eine gezielte diskriminierungsfreie Leistungsreduzierung<br />

o<strong>der</strong> gar Leistungsabschaltung von Erzeugungsanlagen im eigenen Netz o<strong>der</strong> un-<br />

terlagerten Netzen gemin<strong>der</strong>t und somit <strong>der</strong> Systemverantwortung des Netzbetrei-<br />

bers Rechnung getragen.<br />

Die Privilegierung von EEG- und KWKG-Anlagen (vorrangige Abnahme- und Ver-<br />

teilungspflicht), entsprechend §§ 8 und 11 EEG, ist dabei berücksichtigt. An diesem<br />

Verfahren, das auch inhaltlich mit <strong>der</strong> BNetzA sowie den zuständigen Landes- und<br />

Bundesministerien abgestimmt ist, beteiligen sich u. a. alle an das Netz ange-<br />

schlossenen Betreiber von EEG-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kW.<br />

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n-Gesetzes 2009 (EEG 2009), dessen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen MITNETZ STROM uneingeschränkt umsetzt, ist es zu keinen Be-<br />

schwerden von EEG-Anlagenbetreibern in Bezug auf das Netzsicherheitsmanage-<br />

ment gekommen.<br />

Möglichen Engpässen im Verteilnetz begegnet MITNETZ STROM durch Maßnah-<br />

men zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes. Dies schließt<br />

z. B. den Bau von Umspannwerken o<strong>der</strong> die Erhöhung von Trafoleistungen, den<br />

Bau von Parallelsystemen, die Trennstellenoptimierung sowie den Einbau von<br />

Messtechnik ein. Für den Verteilernetzbetreiber sind die genannten Maßnahmen<br />

mit erheblichen finanziellen Aufwendungen und langen Genehmigungsverfahren<br />

verbunden.<br />

Auf Maßnahmen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers bei Gefährdungen<br />

o<strong>der</strong> Störungen <strong>der</strong> Systemsicherheit gem. § 13 EnWG, bei denen<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

MITNETZ STROM gem. § 14 Abs. 1c EnWG zur Unterstützung verpflichtet ist, ist<br />

MITNETZ STROM vorbereitet. Sollte, wie in jüngster Entwicklung in Teilen<br />

Deutschlands vorzufinden, eine Netzsituation unerwartet eintreten, die eine Redu-<br />

zierung <strong>der</strong> Last anstelle von Einspeisung erfor<strong>der</strong>t, würde MITNETZ STROM nach<br />

dem im Distribution Code 4 geregelten sog. „5-Stufen-Plan“ 5 diskriminierungsfrei<br />

vorgehen. Bisher hat MITNETZ STROM auf Grund hoher Einspeisungen aus er-<br />

neuerbaren <strong>Energie</strong>n im Verteilernetz keine Last abregeln müssen. Im Netz <strong>der</strong><br />

MITNETZ STROM ist in Kürze auch nicht mit einer solchen Netzsituation zu rech-<br />

nen.<br />

i) Beendigung von Konzessionen<br />

Durch MITNETZ STROM und MITNETZ GAS wurden die im Jahr 2011 zu bewälti-<br />

genden Netzübergaben infolge <strong>der</strong> Neuvergabe von Strom- o<strong>der</strong> Gaskonzessionen<br />

zum 01.01.2012 diskriminierungsfrei gegenüber den Netz aufnehmenden Netzbe-<br />

treibern und allen weiterhin betroffenen Marktpartnern abgewickelt. Wirtschaftlich<br />

sensible Netzkundendaten und wirtschaftlich relevante Netzdaten wurden an die<br />

aufnehmenden Netzbetreiber in verschlüsselter Form (256 Bit AES-<br />

Verschlüsselung) übergeben.<br />

Den Grundsatz <strong>der</strong> Gleichbehandlung wahren MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS durch einheitliche Verfahrensweise im Rahmen vertraglicher Ver-<br />

einbarungen mit den das Netz aufnehmenden Netzbetreibern durch den Einsatz<br />

eines mit <strong>der</strong> BNetzA abgestimmten und von einem Wirtschaftsprüfer zertifizierten<br />

Verfahrens zur Erlösobergrenzenaufteilung sowie durch Verwendung standardisier-<br />

ter Musterverträge.<br />

Operative Netzübergaben, die neben sämtlichen netzwirtschaftlichen und techni-<br />

schen Prozessen <strong>der</strong> beteiligten Netzbetreiber auch die Prozesse weiterer Markt-<br />

partner (wie z. B. Lieferanten, Messdienstleister, Messstellenbetreiber) sowie die<br />

Interessen <strong>der</strong> betroffenen Anschlusskunden und Letztverbraucher berühren, erfol-<br />

gen unter konsequenter Anwendung prozessualer Vorgaben <strong>der</strong> BNetzA.<br />

MITNETZ STROM und MITNETZ GAS berücksichtigen insoweit die Vorgaben <strong>der</strong><br />

Beschlüsse zu GPKE, GeLi Gas (Geschäftsprozesse beim Wechsel des Lieferan-<br />

4 VDN-Distribution Code „Regeln <strong>für</strong> den Zugang zu Verteilernetzen“, 2007.<br />

5 Ebenda, Ziffer 1.3.4, S. 9.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

ten) und MaBiS (Durchführung <strong>der</strong> Bilanzkreisabrechnung Strom) 6 . Dadurch wer-<br />

den diskriminierungsfreie Prozesse sowie die Einhaltung von Informations- und<br />

Meldepflichten in standardisierten Geschäftsprozessen beim Netzübergang ge-<br />

währleistet.<br />

j) Steuerung <strong>der</strong> Dienstleister<br />

(aa) <strong>envia</strong>M, MITGAS, MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ,<br />

Plauen NETZ, <strong>envia</strong> INFRA, <strong>envia</strong> NSG und <strong>envia</strong> SERVICE unterhalten Ge-<br />

schäftsbeziehungen zu einer Reihe von Dienstleistern.<br />

Die Gesellschaften haben deshalb alle <strong>für</strong> sie tätigen Dienstleister über ent-<br />

sprechende Vertragsbedingungen auf die Einhaltung relevanter Teile des Gleich-<br />

behandlungsprogramms <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M verpflichtet, unabhängig davon, ob es sich um<br />

konzerninterne o<strong>der</strong> -externe Dienstleister o<strong>der</strong> Berater handelt. Vertragsbestand-<br />

teil werden insbeson<strong>der</strong>e die konkret einzuhaltenden Vertraulichkeitspflichten <strong>der</strong><br />

Dienstleister bei Ausübung von Tätigkeiten <strong>für</strong> netzbetrieblich relevante Bereiche.<br />

Die Verletzung dieser Vertragsbedingungen ist sanktioniert.<br />

(bb) Für neu hinzukommende Dienstleistungsunternehmen, die netzbetriebliche<br />

Aufgaben erbringen und Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Daten im Sinne des<br />

Gleichbehandlungsprogramms erlangen können, wird auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

computergestützten SAP-Bestellsystems <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M sichergestellt, dass die<br />

"Grundsätze des Gleichbehandlungsprogramms <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M und ihrer Tochterge-<br />

sellschaften MITGAS (einschließlich MITNETZ GAS), MITNETZ STROM,<br />

ILH NETZ, Plauen NETZ, <strong>envia</strong> INFRA, <strong>envia</strong> NSG, <strong>envia</strong> SERVICE i. d. F. vom<br />

1. Dezember 2010 <strong>für</strong> Auftragnehmer/Dienstleister“ zum Vertragsbestandteil erklärt<br />

werden. Die Kontrolle <strong>der</strong> vertragsgemäßen Leistungserbringung erfolgt analog den<br />

vorgenannten Grundsätzen durch den jeweiligen Auftraggeber stichprobenartig.<br />

Begleitend werden <strong>für</strong> eine Vielzahl von vereinbarten Aufgabenfel<strong>der</strong>n auf Grundla-<br />

ge einer internen Regelung regelmäßig Berichte zur quantitativen und qualitativen<br />

Erfüllung (Qualitätsberichte) erstellt und durch die Netzbetreiber bewertet.<br />

6 Vgl. dazu Ziffer 5 a und 5 b.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

(cc) Bei konzerninternen Verträgen wird sichergestellt, dass eine Kopplung gerade<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsverträge an den Pachtvertrag mit dem jeweiligen Netzeigentü-<br />

mer nicht existiert. Sämtliche Verträge enthalten darüberhinaus selbstverständlich<br />

Kündigungsklauseln, so dass die Netzgesellschaften in keiner Weise in ihrer tat-<br />

sächlichen Entscheidungsbefugnis eingeschränkt o<strong>der</strong> gar abhängig sind. Die Be-<br />

schreibung <strong>der</strong> Art und des Umfangs <strong>der</strong> Dienstleistungen erfolgt in den Verträgen<br />

über klar definierte Produkte. Die Steuerung <strong>der</strong> Dienstleister im operativen Ge-<br />

schäft wird durch eine Reihe von Maßnahmen sichergestellt. Insbeson<strong>der</strong>e ist die<br />

Kontrolle <strong>der</strong> vertragsgemäßen Leistungserbringung von Bedeutung. Die Netzbe-<br />

treiber überprüfen die Vertragserfüllung stichprobenartig. Konzerninterne Dienst-<br />

leister sind in das Schulungsregime des Gleichbehandlungsbeauftragten <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong>M eingebunden.<br />

(dd) Für die standardisierte Bewertung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit bei lokalen Netzpro-<br />

jekten haben die Netzbetreiber ihren Dienstleistern überdies IT-Tools verpflichtend<br />

zur Verfügung gestellt. Diese wurden im Berichtszeitraum u. a. wegen verän<strong>der</strong>ter<br />

wirtschaftlicher Parameter aktualisiert. Dies war auf Grund verän<strong>der</strong>ter Mechanis-<br />

men <strong>der</strong> Anreizregulierung notwendig. Auf diese Weise wird die Wahrnehmung des<br />

Letztentscheidungsrechts operativ umgesetzt.<br />

(ee) Zur Wahrnehmung <strong>der</strong> fachlichen Weisungs- und Kontrollbefugnis gegenüber<br />

Dienstleistern und Dritten, die <strong>für</strong> die Verteilernetzbetreiber tätig werden, wurde ein<br />

vierteljährlich tagen<strong>der</strong> Arbeitskreis „Dienstleister“ bei <strong>der</strong> MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS eingerichtet. Hieran nehmen alle wesentlichen internen und exter-<br />

nen Dienstleister <strong>der</strong> MITNETZ STROM und <strong>der</strong> MITNETZ GAS teil, <strong>der</strong>en Aufgabe<br />

es dabei ist, über die Erfüllung, Prozesse und Ergebnisse rechtlich relevanter Leis-<br />

tungen, die sie <strong>für</strong> die Verteilernetzbetreiber erbringen, zu berichten. Sofern erfor-<br />

<strong>der</strong>lich, können direkt Weisungen <strong>der</strong> Netzbetreiber an die Dienstleister ergehen.<br />

Im Rahmen des Berichtszeitraums wurden keine diskriminierenden Verhaltenswei-<br />

sen <strong>der</strong> Dienstleister festgestellt.<br />

k) Insolvenz <strong>der</strong> TelDaFax Energy GmbH<br />

Der Lieferant hat am 14.06.2011 beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröff-<br />

nung eines Insolvenzverfahrens gestellt.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Infolge <strong>der</strong> fristlosen Kündigung bestehen<strong>der</strong> Bilanzkreisverträge mit dem Lieferan-<br />

ten durch die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber entfiel die Voraus-<br />

setzung zur Durchführung <strong>der</strong> Netznutzung. Damit waren MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS gezwungen, die Kunden des Lieferanten in die Ersatzversorgung zu<br />

überführen. Die im Gebiet <strong>der</strong> MITNETZ STROM und <strong>der</strong> MITNETZ GAS agieren-<br />

den Ersatzversorger wurden darüber schriftlich informiert. Die Netzbetreiber infor-<br />

mierten die Ersatzversorger erst, nachdem feststand, dass die Kunden des Liefe-<br />

ranten nicht mehr durch diesen versorgt werden konnten. Erst zu diesem Zeitpunkt<br />

erfolgte die Beauftragung, die <strong>Energie</strong>versorgung <strong>der</strong> betroffenen Kunden zu über-<br />

nehmen. Für die Kunden hatte das zur Folge, dass diese ab dem genannten Zeit-<br />

punkt keine <strong>Energie</strong>lieferung mehr vom Lieferanten erhalten haben, son<strong>der</strong>n durch<br />

den jeweiligen Ersatzversorger versorgt wurden. Die Versorgung <strong>der</strong> Kunden mit<br />

Strom und Gas blieb sichergestellt. Die Ersatzversorger übernahmen ab dem ge-<br />

nannten Zeitpunkt die <strong>Energie</strong>belieferung <strong>der</strong> Kunden. Je<strong>der</strong> Kunde wurde durch<br />

die MITNETZ STROM und die MITNETZ GAS über diesen Schritt zeitnah schriftlich<br />

informiert.<br />

Innerhalb von 3 Monaten konnten die Kunden je<strong>der</strong>zeit aus <strong>der</strong> Ersatzversorgung<br />

zu einem an<strong>der</strong>en Strom- o<strong>der</strong> Gasanbieter wechseln.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> hohen Kundenanzahl war dieser Prozess logistisch sehr anspruchs-<br />

voll und infolge <strong>der</strong> diskriminierungsfreien, spätest möglichen Information mit erheb-<br />

lichem Ressourcenaufwand verbunden.<br />

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5. IT-Maßnahmen in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe<br />

<strong>envia</strong>M, MITGAS, MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ und Plauen NETZ<br />

haben eine Reihe von Maßnahmen zur unbundlingkonformen Ausgestaltung und<br />

Verwaltung <strong>der</strong> IT-Systemlandschaft inklusive <strong>der</strong> dazugehörigen Infrastruktur er-<br />

griffen. Die nachfolgenden Erläuterungen erfolgen insofern beispielhaft.<br />

<strong>envia</strong> INFRA erarbeitet solche Maßnahmen im laufenden Geschäftsjahr.<br />

a) MaBiS<br />

Die BNetzA hat am 28.04.2010 „Marktregeln <strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> Bilanz-<br />

kreisabrechnung Strom (MaBiS)“ (BK6-07-002) festgelegt. Darin werden die Netz-<br />

betreiber verpflichtet, Bilanzkreis- bzw. Lieferantensummenzeitreihen an die Über-<br />

tragungsnetzbetreiber bzw. Bilanzkreisverantwortlichen innerhalb einer bestimmten<br />

Frist zu übermitteln. MITNETZ STROM, ILH NETZ und Plauen NETZ haben ge-<br />

meinsam mit ihren Dienstleistern – <strong>der</strong> <strong>envia</strong> NSG und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE – im<br />

Berichtszeitraum ihre Projekte zur Umsetzung <strong>der</strong> Festlegung abgeschlossen. Die<br />

operative Umsetzung bei den Netzbetreibern startete fristgerecht zum 01.06.2011. Die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> BNetzA werden seitdem vollständig umge-<br />

setzt. Datenclearings bzw. notwendige Abstimmungen finden sowohl zwischen den<br />

Abrechnungsdienstleistern <strong>der</strong> Netzbetreiber als auch mit Lieferanten und Bilanz-<br />

kreisverantwortlichen statt. Diese Aufgabe wird von den Mitarbeitern <strong>der</strong> MaBiS-<br />

Task-Force durchgeführt. Im Laufe <strong>der</strong> Monate konnte die Datenqualität kontinuier-<br />

lich verbessert werden.<br />

b) Umsetzung GPKE und GeLi / GABi<br />

Die Umsetzung des Beschlusses BK6-06-009 „Geschäftsprozesse zur Kundenbe-<br />

lieferung mit Elektrizität“ (GPKE) und des Beschlusses BK7-06-067 „Geschäftspro-<br />

zesse Lieferantenwechsel Gas“ (GeLi Gas) <strong>der</strong> BNetzA sowie die ständige Aktuali-<br />

sierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n weitreichende und aufwendige Anpassungen<br />

<strong>der</strong> Prozess- und Systemlandschaft.<br />

Die MITNETZ STROM erfüllt alle Formatvorgaben <strong>der</strong> BNetzA zur Übermittlung von<br />

elektronischen Nachrichten stets fristgerecht. Damit ist die diskriminierungsfreie<br />

Kommunikation mit allen Händlern, einschließlich des assoziierten Vertriebs, <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong>M sichergestellt. Die fristgerechte Umsetzung des Beschlusses BK6-06-009 in<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

<strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe wurde in früheren <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>en bereits ausführ-<br />

lich erläutert, worauf Bezug genommen wird.<br />

Für die MITGAS-Gruppe wurden zum 01.10.2010 die Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß<br />

Ziffer 4 des BNetzA-Beschlusses BK7-06-067 hinsichtlich <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> ver-<br />

bundenen Vertriebsorganisation fristgerecht erfüllt. Über die diskriminierungsfreie<br />

Umsetzung wurde die BNetzA mit Schreiben vom 23.09.2010 unterrichtet.<br />

MITNETZ GAS bietet darüberhinaus, den Anfor<strong>der</strong>ungen einer Reihe von Trans-<br />

portkunden folgend, eine weitere freiwillige bilaterale Vereinbarung zur abweichen-<br />

den Abwicklung des Prozesses „Netznutzungsabrechnung“ an. Dieses Angebot<br />

wird durch eine signifikante Anzahl von Händlern nachgefragt.<br />

Eine des Weiteren bisher verfügbare bilaterale Vereinbarung zur abweichenden<br />

Abwicklung <strong>der</strong> Prozesse „Messwertübermittlung/Geschäftsdatenabfrage“ wird re-<br />

gelkonform auf Grund des hohen Standardisierungsgrades und <strong>der</strong> damit gesunke-<br />

nen Nachfrage seit dem 01.01.2011 nicht mehr angeboten.<br />

Die sich aus dem einheitlichen „Grundmodell <strong>der</strong> Ausgleichsleistungs- und Bilanzie-<br />

rungsregeln im Gassektor“ (GABi Gas) aus dem Jahr 2008, ergänzt durch Mittei-<br />

lung Nr. 4 vom 24.03.2010 zur Umsetzung des Beschlusses „GABi Gas“, ergeben-<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen hat MITNETZ GAS durch eine zeitnahe Implementierung <strong>der</strong><br />

Mehr- und Min<strong>der</strong>mengenabrechnung sowie eine ständige Überprüfung und Wei-<br />

terentwicklung <strong>der</strong> verwendeten Standardlastprofile erfüllt.<br />

Erhebliche Unklarheiten bestehen noch beim Netzzugang/Netzanschluss von Bio-<br />

gasanlagen an das Gasverteilernetz. Die Regelungen <strong>der</strong> Gasnetzzugangsverord-<br />

nung werden von den einzelnen Marktteilnehmern <strong>der</strong>zeit noch sehr unterschiedlich<br />

interpretiert. Auf diesem Gebiet müssen sich in den kommenden Jahren noch klare<br />

und eindeutige Randbedingungen herausbilden.<br />

c) IT-technische Umsetzung <strong>der</strong> Wechselprozesse im Messwesen<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse BK6-09-034 und BK7-09-001 <strong>der</strong> Bundesnetzagen-<br />

tur vom 09.09.2010 sowie die hiermit festgelegten standardisierten Wechselprozes-<br />

se im Messwesen (WiM) und <strong>der</strong>en einheitliche Rahmenverträge führten zu einer<br />

umfangreichen Anpassung <strong>der</strong> Systemlandschaft <strong>der</strong> MITNETZ STROM und <strong>der</strong><br />

MITNETZ GAS. Die Wechselprozesse wurden in den jeweiligen IT-Systemen frist-<br />

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gerecht zum 01.10.2011 von <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong> ILH NETZ, <strong>der</strong><br />

Plauen NETZ und <strong>der</strong> MITNETZ GAS sowie im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Dienstleis-<br />

tungsverträge von <strong>envia</strong> SERVICE, <strong>envia</strong> NSG, MITGAS und <strong>der</strong> A/V/E GmbH um-<br />

gesetzt und dokumentiert. Die Abwicklung <strong>der</strong> Wechselprozesse in <strong>der</strong> System-<br />

landschaft erfolgt weitgehend automatisiert.<br />

Für die Wechselprozesse durch die BNetzA vorgegebene Nachrichtenformate ha-<br />

ben die Verteilernetzbetreiber MITNETZ STROM, MITNETZ GAS, ILH NETZ und<br />

Plauen NETZ fristgerecht zum 01.10.2010 in den IT-Systemen eingeführt. Der fest-<br />

gelegte elektronische Nachrichtenaustausch mit <strong>der</strong> Marktrolle Lieferant wird dis-<br />

kriminierungsfrei angewandt. Alle WiM- und damit verbundenen Lieferantenwech-<br />

selprozesse unterliegen seit Produktivsetzung einem intensiven Monitoring, durch<br />

das frühzeitig Fehler erkannt und behoben werden sollen.<br />

d) IT-Sicherheit<br />

Für die Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe gilt eine RWE-konzernweite<br />

IT-Sicherheitsrichtlinie (IT Security Policy). Dieser Standard dient dem Schutz so-<br />

wohl <strong>der</strong> eingesetzten IT-Systeme und <strong>der</strong> damit verbundenen Daten als auch <strong>der</strong><br />

Informationen des Unternehmens und trägt dazu bei, dass eine unerwünschte Ver-<br />

breitung von wirtschaftlich sensiblen Daten unterbunden wird. Hierdurch wird impli-<br />

zit das informatorische Unbundling noch weiter forciert.<br />

e) Berechtigungsmanagement<br />

Für die Unbundlingkonformität ist neben einer geeigneten IT-Systemstruktur insbe-<br />

son<strong>der</strong>e ein qualifiziertes Berechtigungskonzept von zentraler Bedeutung, das nicht<br />

nur technisch, son<strong>der</strong>n organisatorisch prozessual umgesetzt ist. Die Umsetzung<br />

eines <strong>der</strong>artigen Berechtigungskonzeptes und <strong>der</strong> Entzug von Berechtigungen bei<br />

Wechsel o<strong>der</strong> Ausscheiden von Mitarbeitern sind in Organisationsregelungen be-<br />

schrieben, die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an ein Berechtigungskonzept, unter an<strong>der</strong>em<br />

aus dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> Unbundlingkonformität, beinhalten.<br />

Durch Sensibilisierung <strong>der</strong> Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Nutzung eines<br />

geeigneten Geschäftsprozesses wurde sichergestellt, dass interne Berechtigungen<br />

von Mitarbeitern, die im Zuge <strong>der</strong> Umstrukturierung ihren Arbeitsplatz bzw. die Ge-<br />

sellschaft gewechselt haben, zeitnah angepasst worden sind.<br />

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f) Systemdienstleistungsverordnung WindV<br />

MITNETZ STROM hat begonnen, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Umsetzung <strong>der</strong> am<br />

01.04.2011 in Kraft getretenen Systemdienstleistungsverordnung (SDL WindV) zu<br />

schaffen, welche <strong>für</strong> Neuanlagen die Anfor<strong>der</strong>ungen zur Inanspruchnahme des<br />

Systemdienstleistungsbonus nach § 29 Abs. 4 EEG und die dazu erfor<strong>der</strong>liche<br />

Nachweisführung regelt. Ziel <strong>der</strong> MITNETZ STROM ist es insoweit, die Sicherheit<br />

und Stabilität <strong>der</strong> Stromnetze auch bei hohen Anteilen von Windenergie im Netz zu<br />

gewährleisten, die technische Entwicklung in diesem Gebiet voranzutreiben und so<br />

an <strong>der</strong> Schaffung stabiler Netzverhältnisse beim weiteren Ausbau <strong>der</strong> Windenergie<br />

mitzuwirken.<br />

g) Druckerkonzept<br />

Die <strong>envia</strong>M-Gruppe hat im Jahr 2011 die Einführung eines Konzeptes zum „Siche-<br />

ren Drucken“ abgeschlossen. Hierbei wird vollständig auf fehler- und missbrauchs-<br />

trächtige netzwerkfähige Ausgabegeräte verzichtet.<br />

Die in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe eingesetzte Druckerlösung zeichnet sich dadurch aus,<br />

dass sich Anwen<strong>der</strong>, die einen Druckauftrag über einen Netzwerk-PC ausgelöst<br />

haben, individuell am Ausgabegerät authentifizieren müssen, bevor <strong>der</strong> Druckauf-<br />

trag in das Ausgabefach transportiert wird. Die Authentifizierung erfolgt über den<br />

Mitarbeiterausweis (SmartCards), die übliche Zugangskarte <strong>der</strong> Mitarbeiter. Druck-<br />

aufträge können damit nur durch berechtigte Anwen<strong>der</strong> nach Authentifizierung di-<br />

rekt am Multifunktionsgerät ausgelöst werden. Damit wird u. a. gewährleistet, dass<br />

<strong>der</strong> Ausdruck wirtschaftlich sensibler Netzkundendaten o<strong>der</strong> wirtschaftlich relevan-<br />

ter Netzdaten nur an berechtigte Anwen<strong>der</strong> gelangen kann. Durch das Authentifi-<br />

zieren am Multifunktionsgerät werden die Nutzer dazu angehalten, Originale und<br />

Kopien immer sofort nach Nutzung des Gerätes zu sichern, da <strong>der</strong> Druck durch das<br />

Multifunktionsgerät ihre Anwesenheit erfor<strong>der</strong>t.<br />

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6. Marktauftritt <strong>der</strong> Netzbetreiber<br />

Die Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe unternehmen eine Reihe von konkreten<br />

Aktivitäten mit dem Ziel, ihren jeweiligen Außenauftritt auf allen Ebenen und an al-<br />

len Schnittstellen so zu gestalten, dass die Eigenständigkeit des Netzgeschäftes <strong>für</strong><br />

alle Marktteilnehmer offensichtlich ist.<br />

a) Marken- und Kommunikationsverhalten<br />

Die <strong>envia</strong>M-Gruppe hat sich entschieden, die gesetzliche Neuregelung des § 7 a<br />

Abs. 6 EnWG zum Anlass zu nehmen, eine strikte Trennung des Marken- und<br />

Kommunikationsverhaltens ihrer Verteilernetzbetreiber von den Vertriebsgesell-<br />

schaften herbeizuführen.<br />

Abb. 2 <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> Abb. 3 <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom mbH<br />

Mit Wirkung ab dem 30.12.2011 hat <strong>envia</strong>M deshalb den Stromverteilernetzbetrei-<br />

ber <strong>envia</strong> Verteilnetz GmbH umfirmiert und den Auftritt unter neuer Marke und mit<br />

neuem Logo gestaltet. Die neue Firma lautet <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom<br />

mbH. Markenän<strong>der</strong>ung und Umfirmierung waren nach Überzeugung des Unter-<br />

nehmens unter Anwendung markenrechtlicher Anfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich, da eine<br />

Verwechselbarkeit in <strong>der</strong> Marke „<strong>envia</strong>“ sowie in einem auf die Ähnlichkeit von Mar-<br />

kenbestandteilen abstellenden Logo gegeben war.<br />

Durch die Verwendung eines sich vollständig von dem <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M unterscheiden-<br />

den Branding durch die umfirmierte <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom mbH ist<br />

die Verwechselbarkeit bei<strong>der</strong> Gesellschaften ausgeschlossen.<br />

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Abb. 4 Abb. 5<br />

MITGAS <strong>Mitteldeutsche</strong> Gasversorgung GmbH <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Gas mbH<br />

Mit Wirkung ab dem 30.12.2011 hat MITGAS den Gasverteilernetzbetreiber<br />

MITGAS Verteilnetz GmbH in <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Gas mbH umfirmiert<br />

und ebenfalls den Auftritt unter neuer Marke und mit neuem Logo gestaltet. Dies<br />

war nach Überzeugung des Unternehmens unter Anwendung markenrechtlicher<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich, da eine Verwechselbarkeit insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Marke<br />

„MITGAS“ gegeben war.<br />

Der Ausschluss <strong>der</strong> Verwechslungsgefahr wird in <strong>der</strong> Neugestaltung durch ver-<br />

schiedene Gestaltungselemente erreicht. So unterscheiden sich die Firmen bei<strong>der</strong><br />

Gesellschaften vollständig voneinan<strong>der</strong>. Dem steht we<strong>der</strong> die Herkunfts- noch die<br />

Branchenbezeichnung entgegen. Die Verwendung <strong>der</strong> Herkunftsbezeichnung<br />

„Mitteldeutsch“ in <strong>der</strong> Firma bei<strong>der</strong> Gesellschaften führt schon unter markenrecht-<br />

lichen Gesichtspunkten nicht zu einer Verwechslungsgefahr. Gleiches gilt <strong>für</strong> die<br />

Verwendung <strong>der</strong> Branchenbezeichnungen „Gasversorgung“ o<strong>der</strong> „Gas“. Beide Be-<br />

zeichnungen konkretisieren unter firmenrechtlichen Gesichtspunkten die eigen-<br />

ständigen Gesellschaften. Die Marke „MITGAS“ findet sich nicht mehr als Firmen-<br />

bestandteil des Netzbetreibers, wird jedoch als solcher bei <strong>der</strong> Vertriebsgesellschaft<br />

beibehalten. Das Logo des Netzbetreibers unterscheidet sich sowohl hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Schriftart, des Schriftbildes, <strong>der</strong> Größe, <strong>der</strong> Farbe und <strong>der</strong> Gestaltung von dem<br />

<strong>der</strong> Vertriebsgesellschaft. Gemeinsame Markenbestandteile werden nicht verwandt.<br />

Infolge des sich vollständig von dem <strong>der</strong> MITGAS unterscheidenden Branding<br />

durch die umfirmierte <strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Gas mbH ist die Verwech-<br />

selbarkeit bei<strong>der</strong> Gesellschaften nunmehr ausgeschlossen.<br />

Eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 7 a Abs. 6 EnWG besteht bei den Ge-<br />

sellschaften ILH NETZ (Industriepark LH Verteilnetz GmbH) und Plauen NETZ<br />

(Verteilnetz Plauen GmbH) we<strong>der</strong> in Bezug auf <strong>envia</strong>M noch in Bezug auf MITGAS.<br />

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Die Plauen NETZ ist auch nicht mit <strong>der</strong> örtlichen Vertriebsgesellschaft, <strong>der</strong> Stadt-<br />

werke - Strom Plauen GmbH & Co. KG verwechselbar.<br />

Deshalb besteht keine Veranlassung zur Än<strong>der</strong>ung des Marken- o<strong>der</strong> Kommunika-<br />

tionsverhaltens dieser beiden Gesellschaften.<br />

Demgegenüber hat <strong>envia</strong>M bei ihrer Tochtergesellschaft <strong>envia</strong> INFRA grundsätzlich<br />

Verwechslungsgefahr im Markenauftritt festgestellt. Eine Än<strong>der</strong>ung des Marken-<br />

und Kommunikationsauftritts <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA wird deshalb im ersten Halbjahr 2012<br />

erfolgen.<br />

Die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe nutzen in ihrem Außenauftritt ein auf die Zu-<br />

gehörigkeit zur <strong>envia</strong>M-Gruppe verweisendes Endorsement. Bei <strong>der</strong> Gestaltung des<br />

Endorsements wurde beachtet, dass die Unverwechselbarkeit des Markenauftritts<br />

erhalten bleibt.<br />

b) Internetauftritt<br />

Zur Betonung des eigenständigen Marktauftrittes <strong>der</strong> Netzbetreiber existieren un-<br />

bundlingkonforme Internetauftritte <strong>der</strong> Netzbetreiber mit eigenständiger Domain<br />

unter den Internetadressen www.mitnetz-strom.de, www.mitnetz-gas.de,<br />

www.ilh-netz.de und www.plauen-netz.de. Diese Seiten sind unmittelbar, ohne<br />

Umwege über die Vertriebsseiten, erreichbar und werden von gängigen Internet-<br />

suchmaschinen angezeigt. Selbstverständlich enthalten diese Netzbetreiberseiten<br />

keine Verlinkungen zu Seiten von Wettbewerbsbereichen. Durch Separierung <strong>der</strong><br />

Internetseiten wird die Transparenz des Netzbetreibergeschäftes erhöht und die<br />

Diskriminierungsfreiheit des Netzbetriebs gewährleistet. MITNETZ STROM und<br />

MITNETZ GAS sind neben <strong>der</strong> Internetredaktion auch <strong>für</strong> die technische Admini-<br />

stration ihres Internetauftritts selbst (MITNETZ STROM zugleich <strong>für</strong> ILH NETZ und<br />

Plauen NETZ) verantwortlich. Damit wird unterstrichen, dass die diskriminierungs-<br />

freie Information aller Vertriebsorganisationen über eigenständige Kommunika-<br />

tionskanäle <strong>der</strong> Netzbetreiber ein ernsthaftes Anliegen ist.<br />

Die Informationsbereitstellung auf den Internetseiten erfolgt zielgruppenorientiert.<br />

Das Angebot an Informationen <strong>der</strong> Netzbetreiber wird stetig gemäß den gesetz-<br />

lichen Anfor<strong>der</strong>ungen aktualisiert und erweitert.<br />

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Die Netzbetreiber <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe weisen in allen Schreiben ausschließlich die<br />

eigene Internetadresse aus.<br />

Auch die <strong>envia</strong> NSG als Dienstleister verfügt über einen eigenständigen Internet-<br />

auftritt.<br />

Der Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA wird im Zuge <strong>der</strong> rechtlichen Entflechtung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft an den in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe üblichen Standard angepasst. Die Ver-<br />

antwortlichkeit hier<strong>für</strong> liegt bei <strong>der</strong> Gesellschaft selbst.<br />

c) Veröffentlichungspflichten<br />

Die Netzbetreiber sind ihren Veröffentlichungspflichten, die sich aus dem EnWG<br />

und den darauf basierenden Verordnungen ergeben, nachgekommen. Die Veröf-<br />

fentlichung bestimmter Informationen erfolgt diskriminierungsfrei. Das Verfahren<br />

<strong>der</strong> Datenherausgabe im Einzelfall ist auf den Internetseiten <strong>der</strong> Netzbetreiber dar-<br />

gestellt. Außerdem werden auf den Netzbetreiberseiten weitere Kennzahlen, u. a.<br />

<strong>der</strong> aktuelle Strombezug aus dem Übertragungsnetz, veröffentlicht.<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat keine Hinweise auf unzureichende Veröf-<br />

fentlichungspflichten erhalten.<br />

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7. Aktivitäten des Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

a) Der Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist von den in diesen <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong><br />

einbezogenen Gesellschaften bestellt und <strong>für</strong> diese im Wesentlichen seit 2005 tä-<br />

tig. Für <strong>envia</strong> INFRA ist <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte seit Oktober 2011 tätig.<br />

Den Bestellungen des Gleichbehandlungsbeauftragten liegt jeweils eine konkrete<br />

Beschreibung <strong>der</strong> durch ihn zu erfüllenden Aufgaben zugrunde.<br />

Seit Aufnahme seiner Tätigkeit hat <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte die proaktive<br />

Umsetzung <strong>der</strong> sich aus dem EnWG ergebenden Unbundlingvorgaben in <strong>der</strong> Un-<br />

ternehmenspraxis begleitet und somit durch Projekte, Vorträge und Veranstaltun-<br />

gen ein allgemeines Unbundlingverständnis in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe etabliert. Der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Status eines leitenden Angestellten <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong>M inne. In Ausübung seiner Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragter ist er<br />

dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M unmittelbar verantwortlich und weisungsfrei. Er ist damit<br />

in seiner Aufgabenwahrnehmung als Gleichbehandlungsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M,<br />

<strong>der</strong> MITGAS sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en eingangs genannten Gesellschaften vollkommen<br />

unabhängig im Sinne <strong>der</strong> Bestimmungen des § 7 a Abs. 5 Satz 4 EnWG.<br />

Bei seiner Aufgabenerfüllung wird <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte durch ihm<br />

fachlich und disziplinarisch unmittelbar unterstellte Mitarbeiter sowie jeweils, d. h.<br />

<strong>für</strong> jede <strong>der</strong> in diesen Bericht einbezogenen Gesellschaften, einen Koordinator <strong>für</strong><br />

Gleichbehandlungsangelegenheiten unterstützt.<br />

b) Vortragsrecht gegenüber Vorstand bzw. Geschäftsführung<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Ansprechpartner des Vorstandes <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong>M und <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> MITGAS, <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong><br />

MITNETZ GAS, <strong>der</strong> ILH NETZ, <strong>der</strong> Plauen NETZ und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA in allen un-<br />

bundlingrelevanten Fragestellungen. Die Leitungsorgane unterstützen den Gleich-<br />

behandlungsbeauftragten bei <strong>der</strong> Erfüllung seiner Aufgaben. Hierzu dient es, dass<br />

<strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte – auf <strong>der</strong> Grundlage interner Beschlussfassun-<br />

gen – dem Gesamtvorstand <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> MITGAS in<br />

regelmäßigen Abständen (quartalsweise) sowie zusätzlich anlassbezogen berich-<br />

tet. Gegenstand <strong>der</strong> regelmäßigen Berichterstattung sind sämtliche im Rahmen <strong>der</strong><br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen und An-<br />

for<strong>der</strong>ungen.<br />

Mit den Geschäftsführern <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong> MITNETZ GAS, <strong>der</strong><br />

ILH NETZ, <strong>der</strong> Plauen NETZ und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA finden ebenfalls regelmäßige<br />

Meetings zu Gleichbehandlungsangelegenheiten statt.<br />

Im Berichtszeitraum hat <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte sein Vortragsrecht beim<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M und bei <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> MITGAS in jeweils drei<br />

Terminen ausgeübt. Daneben erfolgten anlassbezogene Berichterstattungen mit<br />

konkretem Sachbezug.<br />

c) Regelmäßige Abstimmung mit den Koordinatoren <strong>für</strong> Gleichbehandlungsfragen<br />

<strong>der</strong> in das Gleichbehandlungsprogramm <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M einbezogenen<br />

Mehrheitsbeteiligungen<br />

Ein wichtiges organisatorisches Instrument des Gleichbehandlungsmanagements<br />

in <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe ist die Abstimmung des Gleichbehandlungsbeauftragten mit<br />

den Koordinatoren <strong>für</strong> Gleichbehandlungsfragen <strong>der</strong> MITNETZ STROM, <strong>der</strong><br />

MITNETZ GAS, <strong>der</strong> ILH NETZ, <strong>der</strong> Plauen NETZ, <strong>envia</strong> NSG, <strong>der</strong> <strong>envia</strong> SERVICE<br />

und <strong>der</strong> <strong>envia</strong> INFRA. Diesen Arbeitskreis hat <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

im Berichtszeitraum um jeweils einen <strong>für</strong> Fragen des IT-Managements sowie des<br />

Projektmanagements <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe zuständigen Mitarbeiter erweitert.<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte unterrichtet sich ständig über beson<strong>der</strong>e Ent-<br />

wicklungen in den in das Gleichbehandlungsprogramm <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M einbezogenen<br />

Gesellschaften. Hierzu trifft er sich in <strong>der</strong> Regel quartalweise mit dem genannten<br />

Arbeitskreis. Die Beratungen dienen u. a. dazu, einschlägige aktuelle Informationen<br />

auszutauschen und Einzelfragen mit Bezug zum Gleichbehandlungsprogramm so-<br />

wie konkrete Handlungserfor<strong>der</strong>nisse zu erörtern und abzustimmen. Dies geschieht<br />

auch mit dem Ziel, in den Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe einheitliche Verfah-<br />

rensweisen zu installieren und ein gleiches Verständnis zur Anwendung <strong>der</strong> Un-<br />

bundling-Grundsätze zu entwickeln.<br />

d) Vermittlungskonzept<br />

Im Jahr 2011 hat <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte mehr als 25 spezielle, ziel-<br />

gruppenspezifische Informationsveranstaltungen in den Gesellschaften <strong>der</strong><br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

<strong>envia</strong>M-Gruppe durchgeführt. Auf eine Aufzählung dieser Veranstaltungen wird aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit dieses Berichtes verzichtet.<br />

Das in den früheren <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>en <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M vorgestellte Schu-<br />

lungsprogramm wurde auch im Berichtszeitraum vollständig umgesetzt. Dies gilt in<br />

<strong>der</strong> Verantwortung des Gleichbehandlungsbeauftragten erstmals auch <strong>für</strong> die<br />

<strong>envia</strong> INFRA.<br />

Die Praxistauglichkeit des Vermittlungskonzeptes zeigt sich konkret auch darin,<br />

dass <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte im Berichtszeitraum zusätzlich zu den<br />

vorgenannten Maßnahmen in 60 Einzelsachverhalten mit unterschiedlichen un-<br />

bundlingrelevanten Fragestellungen von Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M o<strong>der</strong> <strong>der</strong> genann-<br />

ten Tochtergesellschaften zu Rate gezogen wurde. Die Unbundlingberatung wurde<br />

je nach Bedarf telefonisch, schriftlich, per E-Mail o<strong>der</strong> persönlich/vertraulich, zum<br />

Teil auch in kumulativer Anwendung, durchgeführt und bildete einen Schwerpunkt<br />

<strong>der</strong> Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Die rege Inanspruchnahme des Beratungsangebotes zeigt, dass die Mitarbeiter <strong>der</strong><br />

<strong>envia</strong>M-Gruppe eigenverantwortlich und aufgabenspezifisch in <strong>der</strong> Lage sind,<br />

Gleichbehandlungsanfor<strong>der</strong>ungen zu erkennen und umzusetzen. Sie liefern neben<br />

Hinweisen auf Mängel hinsichtlich <strong>der</strong> Gleichbehandlung häufig gleichzeitig auch<br />

entsprechende Lösungsansätze. Die Mitarbeiter sind damit nach wie vor die wich-<br />

tigste Quelle <strong>für</strong> das Tätigwerden des Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Zu Themen, die <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragte im Berichtszeitraum bearbeitet<br />

hat, gehörten unter an<strong>der</strong>em:<br />

• Neuorganisation des Netzgeschäftes,<br />

• Beachtung von Unbundlinganfor<strong>der</strong>ungen bei interner und externer<br />

Kommunikation durch einen Verteilernetzbetreiber,<br />

• Unbundlingkonforme Beendigung <strong>der</strong> Vertragsbeziehung bei Insolvenz<br />

eines Strom- und Gaslieferanten,<br />

• Umfang und Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungen an Datenherausgabe bei Endschaft<br />

von Konzessionen,<br />

• Letztentscheidungsbefugnisse eines Netzbetreibers,<br />

• Unbundlinganfor<strong>der</strong>ungen an Geschäftsprozesse eines Messstellenbetreibers<br />

und / o<strong>der</strong> Messdienstleisters.<br />

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<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>envia</strong> <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

Durch eine Organisationsregelung ist ferner sichergestellt, dass <strong>der</strong> Gleichbehand-<br />

lungsbeauftragte in Projekte mit Bezug zu unbundlingrelevanten Sachverhalten<br />

einbezogen wird.<br />

e) Überwachung <strong>der</strong> Unbundlingkonformität<br />

Zur Umsetzung des gesetzlichen Überwachungsauftrages <strong>der</strong> Unbundlingkonfor-<br />

mität sind die bei <strong>envia</strong>M und MITGAS sowie den Netzbetreibern in den Vorjahren<br />

begonnenen Aktivitäten konsequent fortgeführt worden. Seit 2008 wird die Aufgabe<br />

<strong>der</strong> kontinuierlichen Überwachung <strong>der</strong> Unbundlingkonformität mit Unterstützung <strong>der</strong><br />

internen Revision und <strong>der</strong> Konzernrevision des RWE-Konzerns als Regelprozess<br />

durchgeführt. Seit 2010 erfolgen die Prüfungen bei <strong>envia</strong>M und MITGAS parallel.<br />

Auch weitere Mehrheitsbeteiligungen <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe sind in die Prüfungen<br />

einbezogen, soweit die aus Unbundlinggründen sinnvoll ist.<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte gab im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung<br />

des bestehenden Jahresprüfungsplanes eigenständig folgende Unbundlingprüfun-<br />

gen über die interne Revision bei <strong>der</strong> RWE-Konzernrevision in Auftrag:<br />

• Lieferantenwechselprozesse <strong>der</strong> Verteilnetzbetreiber,<br />

• Netzentgeltermittlung <strong>der</strong> Verteilnetzbetreiber,<br />

• IT-Strategie.<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte definierte hier<strong>für</strong> in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Revisionsabteilung die konkreten Prüfkriterien. Im Rahmen dieser Unbundling-<br />

Prüfungen hat insbeson<strong>der</strong>e eine detaillierte Prozessanalyse zur Prüfung <strong>der</strong> Pro-<br />

zessschritte auf Unbundlingkonformität stattgefunden. Die RWE-Konzernrevision<br />

berichtete die Prüfergebnisse direkt an den Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Ergebnisse <strong>der</strong> Unbundling-Prüfungen<br />

mit den geprüften Organisationseinheiten umfassend ausgewertet. Aus diesen Prü-<br />

fungen besteht bei den in diesen Bericht einbezogenen Gesellschaften über den<br />

Berichtszeitraum hinaus kein Handlungsbedarf mehr.<br />

f) <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong><br />

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat <strong>der</strong> BNetzA den <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong><br />

2010 <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M-Gruppe, <strong>der</strong> erstmals auch das Gleichbehandlungsmanagement<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

<strong>der</strong> MITGAS umfasste, im März 2011 gemäß § 8 Abs. 5 S. 3 EnWG 2005 vorgelegt<br />

und im Internet veröffentlicht. Die BNetzA hat den fristgemäßen Eingang des Be-<br />

richtes ohne weitere Nachfrage bestätigt.<br />

g) Unbundlingbeschwerden<br />

Im Berichtszeitraum waren durch MITNETZ STROM und MITNETZ GAS keine un-<br />

bundlingrelevanten Kundenbeschwerden, die nicht die Abwicklung <strong>der</strong> Lieferanten-<br />

wechselprozesse betrafen, zu bearbeiten. Nachfragen <strong>der</strong> BNetzA an die<br />

MITNETZ STROM o<strong>der</strong> die MITNETZ GAS, insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit<br />

den Lieferantenwechselprozessen, wurden stets fristgemäß beantwortet.<br />

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<strong>für</strong> den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011<br />

8. Ausblick<br />

Das Jahr 2012 steht ganz im Zeichen <strong>der</strong> Neuorganisation <strong>der</strong> <strong>envia</strong>M, <strong>der</strong><br />

MITGAS und ihrer betroffenen Tochtergesellschaften. Der Gleichbehandlungsbe-<br />

auftragte begleitet und unterstützt diesen Prozess.<br />

Die <strong>envia</strong> INFRA beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2012 die rechtliche und organisa-<br />

torische Entflechtung ihrer Geschäftsbereiche Netz und Vertrieb herbeizuführen. In<br />

diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft zugleich Maßnahmen zur Stärkung<br />

<strong>der</strong> Unabhängigkeit ihres Marken- und Kommunikationsverhaltens ergreifen. Der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte begleitet und unterstützt diesen Prozess.<br />

Die gesetzgeberischen Entwicklungen sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Regulierungs-<br />

behörden <strong>für</strong> das Gleichbehandlungsmanagement werden weiterhin aufmerksam<br />

verfolgt. Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> vorliegenden und langjährigen Unbundling-Erfahrungen<br />

ist ein intensiver Gedankenaustausch mit den Meinungsbildnern in diesem The-<br />

menkomplex wünschenswert, um die betriebliche Praxis adäquat zu berücksichti-<br />

gen.<br />

Chemnitz, 28. März 2012<br />

Gez.<br />

Dr. Holm An<strong>der</strong>s<br />

Gleichbehandlungsbeauftragter<br />

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