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Seite 1 von 3 Satzung des lea-rlp - LEA Rheinland-Pfalz

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />

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<strong>Satzung</strong><br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>elternausschusses der<br />

Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

I. Name<br />

Lan<strong>des</strong>elternausschuß der Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> (<strong>LEA</strong>)<br />

Der Verein hat seinen Sitz in Mainz.<br />

II. Zweck<br />

1. Der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne <strong>des</strong><br />

Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung ist die Kinder- und Jugendpflege.<br />

2. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Inhalte und Ziele:<br />

Der <strong>LEA</strong> vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

und ist bestrebt, den Standard in diesen Einrichtungen zu sichern und zu verbessern.<br />

Der <strong>LEA</strong> arbeitet parteipolitisch unabhängig.<br />

Der <strong>LEA</strong> tritt ein für ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht aller Elternausschüsse der<br />

Kindertagesstätten auf allen Verantwortungs- und Entscheidungsebenen im Land, im Kreis und in den<br />

kreisfreien Städten.<br />

Der <strong>LEA</strong> ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen dem zuständigen Ministerium, den Behörden und<br />

den Kreis- und Stadtelternausschüssen bzw. -beiräten.<br />

Der <strong>LEA</strong> arbeitet mit anderen Institutionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zusammen.<br />

III. Mitglieder<br />

Der <strong>LEA</strong> setzt sich aus bis zu 2 Vertreter/innen der bestehenden Kreis- und Stadtelternausschüssen<br />

bzw. -beiräten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zusammen.<br />

IV. Vorstand<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> wählen aus ihren Reihen den Vorstand, der den <strong>LEA</strong> nach außen vertritt.<br />

Der Vorstand setzt sich aus 11 Personen wie folgt zusammen:<br />

- 1 Vorsitzende(r)<br />

- 2 Stellvertreter/innen<br />

- 1 Finanzverwalter/innen<br />

- 2 Personen Öffentlichkeitsarbeit<br />

- 1 Schriftführer(in)


<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />

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- 4 Beisitzer/innen<br />

Die Beisitzer sind als Stellvertreter für Finanzen, Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit zu benennen.<br />

V. Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

Der <strong>LEA</strong>-Vorstand wird aus den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> auf 3 Jahre gewählt. Die Wahl findet im 1. Quartal<br />

im Januar statt. Zur Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> wird mit min<strong>des</strong>tens einmonatiger Frist durch schriftliche<br />

Einladung an alle <strong>LEA</strong> - Mitglieder eingeladen.<br />

VI. Sitzungen <strong>des</strong> Lea<br />

<strong>LEA</strong>-Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Der Sitzungsort ist Mainz. Zusätzlich notwendige<br />

Sitzungen werden auf Antrag durch den Vorstand einberufen. Pro Wahlperiode sollten 2<br />

Vollversammlungen einberufen werden, zu der alle Elternausschüsse in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eingeladen<br />

werden.<br />

Das Protokoll wird innerhalb eines Monats nach der Sitzung zur Vervielfältigung und zum Versand <strong>von</strong><br />

dem / der Schriftführer/in zur Verfügung gestellt.<br />

VII. Stimmberechtigung / Beschlußfähigkeit<br />

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder <strong>des</strong> <strong>LEA</strong>. Für Abstimmungen und Beschlüsse ist die einfache<br />

Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br />

Nicht anwesende Mitglieder akzeptieren die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse und tragen sie<br />

mit.<br />

Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag und durch Angabe <strong>des</strong> Mehrheitsverhältnisses geheim<br />

durchgeführt werden.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

VIII. Ausschluß / Abwahl<br />

Verstößt ein Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> grob gegen Zweck (Punkt II) und Interessen <strong>des</strong> <strong>LEA</strong>, kann es auf<br />

Antrag durch Mehrheitsbeschluß <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> <strong>von</strong> der Mitgliedschaft im Vorstand ausgeschlossen werden.<br />

Anstehende Abwahlen sind im Einladungsschreiben zur Sitzung anzukündigen und zu begründen.<br />

IX. Finanzen / Kosten<br />

Die Tätigkeit im <strong>LEA</strong> ist ehrenamtlich.<br />

Eine Erstattung <strong>von</strong> Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Portokosten, etc.) erfolgt nicht, solange der Lea<br />

keine Zuwendungen erhält. Portokosten tragen die Mitglieder selbst.<br />

X. Gemeinnützigkeit<br />

1. Der <strong>LEA</strong> ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Ziele Mittel dürfen nur für<br />

satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln<br />

<strong>des</strong> Vereins.<br />

2. Je<strong>des</strong> Mitglied hat einen Anspruch auf Ersatz (unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Punkt IX dieser <strong>Satzung</strong>)<br />

seiner Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften, die ihm durch<br />

seine Tätigkeit für den <strong>LEA</strong> oder als Mitglied <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> entstanden sind. Der Vorstand entscheidet über<br />

die Verteilung <strong>von</strong> Mitteln.<br />

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch<br />

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />

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XI. Auflösung<br />

1. Der <strong>LEA</strong> löst sich auf, wenn eine 5/6 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder in einer<br />

Mitgliederversammlung dies verlangt<br />

2. Bei Auflösung <strong>des</strong> Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen <strong>des</strong><br />

Vereins an die steuerbegünstigte Körperschaft:<br />

Elterninitiative krebskranker Kinder Koblenz e.V. (1.Vorsitzende Helma Kutzner, Marienstr.54, 56341<br />

Kamp-Bornhofen, Tel.: 6773/667) zwecks Verwendung für seine satzungsmäßigen, steuerbegünstigten<br />

Ziele.<br />

XII. <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

Änderungen, Ergänzungen und Streichungen in der <strong>Satzung</strong> können auf Antrag der stimmberechtigten<br />

Mitglieder erfolgen. Für die Annahme dieser Anträge ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder<br />

<strong>des</strong> <strong>LEA</strong> erforderlich. Sämtliche <strong>Satzung</strong>sänderungen werden bei der nächsten Vollversammlung<br />

vorgetragen und erläutert. Die zu ändernden Punkte sind in der Einladung aufzuführen.<br />

XIII. Schlussbestimmung<br />

Sollte eine Bestimmung dieser <strong>Satzung</strong> nicht rechtswirksam sein, oder durch Änderung der Rechtslage<br />

unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen <strong>Satzung</strong> nicht berührt. Für diesen Fall legt<br />

der Vorstand baldmöglichst den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> eine Regelung zum Beschluß vor, welche dem<br />

Zweck der Ursprungsregelung am nächsten kommt.<br />

MAINZ, 11.10.1996

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