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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Steuerfreibetrag ist interessant für Eltern, <strong>der</strong>en Jahreseinkommen 60.000,<strong>–</strong> Euro übersteigt,<br />

denn erst ab dieser Grenze ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das<br />

Kin<strong>der</strong>geld.<br />

Freibetrag für Betreuung und Erziehung o<strong>der</strong> Ausbildung<br />

(Erziehungsfreibetrag)<br />

Was früher „Betreuungsfreibetrag“ (für Kin<strong>der</strong> bis 16 Jahre) hieß, wurde ersetzt bzw. erweitert<br />

zum „Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- o<strong>der</strong> Ausbildungsbedarf“, kurz<br />

„BEA-Freibetrag“. Dieser beläuft sich seit 2010 auf 1.320,<strong>–</strong> Euro bzw. bei Zusammenveranlagung<br />

auf 2.640,<strong>–</strong> Euro pro Jahr für alle voll- und min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>.<br />

Hinweis: Auch hier führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung<br />

durch. In <strong>der</strong> Summe aus Kin<strong>der</strong>freibetrag und Erziehungsfreibetrag steht den<br />

Eltern für das Jahr 2012 (unverän<strong>der</strong>t wie im Jahr 2011) insgesamt ein Freibetrag<br />

in Höhe von 7.008,<strong>–</strong> Euro je Kind zu.

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