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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Sozialgeld<br />

Kin<strong>der</strong> können einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld sowie die angemessenen Kosten<br />

für Unterkunft und Heizung haben. Dabei werden Kin<strong>der</strong>geld und etwaige Unterhaltszahlungen<br />

als Einkommen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> angerechnet.<br />

Wohnsitz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> / Staatsangehörigkeit des Kindes<br />

Kin<strong>der</strong>geld wird für Kin<strong>der</strong> gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich<br />

hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kin<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union leben o<strong>der</strong> in einem Staat, <strong>der</strong> dem Abkommen über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist.<br />

Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kin<strong>der</strong> zu berücksichtigen,<br />

die sich in einem Land befinden, mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht.<br />

Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Län<strong>der</strong>, kann Sie Ihre Familienkasse über<br />

beson<strong>der</strong>e Regelungen informieren. Kin<strong>der</strong>, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich<br />

begrenzten Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in <strong>der</strong> Regel<br />

ihren Wohnsitz im Inland bei. Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den<br />

Kin<strong>der</strong>geldanspruch nicht an. Kin<strong>der</strong> können unabhängig von auslän<strong>der</strong>rechtlichen Voraussetzungen<br />

o<strong>der</strong> dem Status <strong>der</strong> Eltern einen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU beziehungsweise des EWR begründen.<br />

Service-Rufnummer für Kin<strong>der</strong>geld und Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

Bundesargentur für Arbeit: Tel: 0 18 01 / 54 63 37

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