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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Internetadresse<br />

www.das-neue-bafoeg.de<br />

Bildungskredit<br />

Wenn BAföG nicht gewährt wird, gibt es seit 2001 die Möglichkeit, einen so genannten Bildungskredit<br />

in Anspruch zu nehmen. Dieser zinsgünstige Kredit soll verhin<strong>der</strong>n, dass eine<br />

Ausbildung o<strong>der</strong> ein Studium aufgrund fehlen<strong>der</strong> finanzieller Mittel abgebrochen werden<br />

muss. Antragsstellung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt.<br />

Merkmale und Voraussetzungen des Bildungskredits:<br />

Die Hochschule muss bescheinigen, dass die während des Auslandsstudiums<br />

erbrachten Leistungen anerkannt werden.<br />

Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen (eigenes/Eltern) gewährt.<br />

Die För<strong>der</strong>ung kann bis zu 7.200,<strong>–</strong> Euro pro Ausbildungsabschnitt betragen.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit.<br />

Internetadresse<br />

www.bmbf.de<br />

Stipendien/private För<strong>der</strong>programme<br />

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, das Auslandsstudium über ein Stipendium zu<br />

finanzieren. Diese werden von den Hochschulen, oft aber auch von privaten För<strong>der</strong>-<br />

Organisationen vergeben.<br />

DAAD (<strong>Deutscher</strong> Akademischer Austauschdienst)<br />

Die meisten Stipendiaten werden vom DAAD geför<strong>der</strong>t.<br />

www.daad.de

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