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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Sorgerecht<br />

Sorgerecht <strong>der</strong> Eltern<br />

(nach Scheidung/bei nicht verheirateten Eltern) Die Eltern haben nicht nur das Recht zur<br />

elterlichen Sorge, sogenanntes Sorgerecht. Sie haben auch die Pflicht zur Erziehung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie zu <strong>der</strong>en Vertretung<br />

in geschäftlichen und an<strong>der</strong>en Fragen. Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen<br />

zwischen Elternteilen und Kin<strong>der</strong>n und somit alle Rechte und Pflichten, die mit <strong>der</strong><br />

Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen. Sowohl bei <strong>der</strong> Scheidung von verheirateten,<br />

aber auch bei nicht verheirateten Eltern stellt sich die Frage, welcher Elternteil die elterliche<br />

Sorge übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles o<strong>der</strong> ein<br />

gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.<br />

Die Entscheidung richtet sich in erster Linie an zwei Fragen aus:<br />

1. Wie wird den Interessen und Bedürfnissen des Kindes am besten entsprochen?<br />

2. Zusätzlich bei Scheidung: Wie werden Eltern und Kind durch die Trennung am<br />

wenigsten betroffen.

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