Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring
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auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen.<br />
Auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler, zur beruflichen Fortbildung<br />
Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit verlangen.<br />
Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen<br />
Aufenthalt <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis<br />
deutschem Arbeitsrecht unterliegt.<br />
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit nach den Verordnungen des Bundes<br />
und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten haben nach den jeweiligen<br />
Vorschriften ebenfalls Anspruch auf Elternzeit.<br />
Dauer <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes<br />
(Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten <strong>der</strong><br />
Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes<br />
übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem<br />
Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeberseite möglich. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Bezugsdauer des Elterngeldes möglich.<br />
Anmeldung <strong>der</strong> Elternzeit beim Arbeitgeber<br />
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn<br />
<strong>der</strong> Elternzeit. In <strong>der</strong> Regel bedeutet dies für Mütter, dass eine Woche nach <strong>der</strong> Geburt des<br />
Kindes diese Frist abläuft, da Mütter in <strong>der</strong> Regel die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzzeit<br />
nehmen. Väter haben oftmals länger Zeit, da sie die Elternzeit in <strong>der</strong> Regel nicht<br />
direkt nach <strong>der</strong> Geburt, son<strong>der</strong>n später nehmen.