Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring
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Freibetrag für Son<strong>der</strong>bedarf<br />
Bei Kin<strong>der</strong>n im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden<br />
und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Son<strong>der</strong>bedarf anerkannt.<br />
Für diesen Son<strong>der</strong>bedarf kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in<br />
Höhe von 924,<strong>–</strong> Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr geltend gemacht werden.<br />
Hinweis: Einkünfte des Kindes und Zuschüsse nach dem BAföG über<br />
1.848,<strong>–</strong> Euro min<strong>der</strong>n entsprechend den Freibetrag.<br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge führen schätzungsweise nur bei 5 % aller Steuerzahler zu einem zusätzlichen<br />
Einkommensteuervorteil, bei allen an<strong>der</strong>en bleibt es bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das<br />
schon unterjährig ausgezahlte Kin<strong>der</strong>geld.<br />
Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle können Sie ablesen, ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge<br />
(Kin<strong>der</strong>freibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und<br />
Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind.<br />
Freibeträge<br />
1. / 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind<br />
Freibeträge* 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> €<br />
Kin<strong>der</strong>geld 2.208,<strong>–</strong> € 2.208,<strong>–</strong> € 2.580,<strong>–</strong> €<br />
Grenzsteuersatz,<br />
ab dem Freibeträge 31,5 % 32,5 % 36,8 %<br />
günstiger sind**<br />
*Freibeträge = Kin<strong>der</strong>freibetrag 2012 (4.368,<strong>–</strong> Euro) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2012 (2.640,<strong>–</strong> Euro).<br />
**Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner berechnen. (http://imacc.de/steuer)