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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Freibetrag für Son<strong>der</strong>bedarf<br />

Bei Kin<strong>der</strong>n im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden<br />

und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Son<strong>der</strong>bedarf anerkannt.<br />

Für diesen Son<strong>der</strong>bedarf kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in<br />

Höhe von 924,<strong>–</strong> Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr geltend gemacht werden.<br />

Hinweis: Einkünfte des Kindes und Zuschüsse nach dem BAföG über<br />

1.848,<strong>–</strong> Euro min<strong>der</strong>n entsprechend den Freibetrag.<br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge führen schätzungsweise nur bei 5 % aller Steuerzahler zu einem zusätzlichen<br />

Einkommensteuervorteil, bei allen an<strong>der</strong>en bleibt es bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das<br />

schon unterjährig ausgezahlte Kin<strong>der</strong>geld.<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle können Sie ablesen, ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge<br />

(Kin<strong>der</strong>freibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und<br />

Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind.<br />

Freibeträge<br />

1. / 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind<br />

Freibeträge* 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> €<br />

Kin<strong>der</strong>geld 2.208,<strong>–</strong> € 2.208,<strong>–</strong> € 2.580,<strong>–</strong> €<br />

Grenzsteuersatz,<br />

ab dem Freibeträge 31,5 % 32,5 % 36,8 %<br />

günstiger sind**<br />

*Freibeträge = Kin<strong>der</strong>freibetrag 2012 (4.368,<strong>–</strong> Euro) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2012 (2.640,<strong>–</strong> Euro).<br />

**Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner berechnen. (http://imacc.de/steuer)

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