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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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in Kraft getreten am 5. Juli 1946<br />

für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl.<br />

AHK S. 3268)<br />

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch<br />

Beschluß des Min<strong>ist</strong>errats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der<br />

Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955<br />

bereits durch das Gesetz über die Bildung eines Min<strong>ist</strong>eriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 (GBl. S.<br />

95) in der DDR faktisch außer Wirksamkeit gesetzt<br />

Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:<br />

Artikel I. Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle<br />

der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz<br />

Deutschland aufgelöst.<br />

Diese Bestimmung <strong>ist</strong> auf alle Polizeibüros und -agenturen anwendbar, die entweder<br />

gesetzmäßig eingesetzten deutschen Polize<strong>ist</strong>ellen unterstehen oder unter die Kontrolle von<br />

Ortsbehörden gestellt sind.<br />

Artikel II. Jede Neueinrichtung sowie jede Tätigkeit von Polizeibüros oder -agenturen der in<br />

Artikel I näher bezeichneten Art wird hierdurch verboten.<br />

Artikel III. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich<br />

strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer<br />

Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch <strong>ist</strong> strafbar.<br />

Artikel IV. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem<br />

Gesetz steht. wird hierdurch aufgehoben.<br />

Artikel V. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft .<br />

Ausgefertigt in Berlin, den 1. Juli 1946<br />

Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />

Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten<br />

ff.....................................................<br />

vom 20. August 1946<br />

in Kraft getreten am 26. August 1946<br />

Kontrollratsdirektive Nr. 24<br />

Entfernung von Nationalsozial<strong>ist</strong>en und Personen, die den Bestrebungen der<br />

Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen<br />

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