Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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in Kraft getreten am 5. Juli 1946<br />
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch<br />
Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl.<br />
AHK S. 3268)<br />
für die DDR außer Wirkung gesetzt durch<br />
Beschluß des Min<strong>ist</strong>errats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der<br />
Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955<br />
bereits durch das Gesetz über die Bildung eines Min<strong>ist</strong>eriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 (GBl. S.<br />
95) in der DDR faktisch außer Wirksamkeit gesetzt<br />
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:<br />
Artikel I. Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle<br />
der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz<br />
Deutschland aufgelöst.<br />
Diese Bestimmung <strong>ist</strong> auf alle Polizeibüros und -agenturen anwendbar, die entweder<br />
gesetzmäßig eingesetzten deutschen Polize<strong>ist</strong>ellen unterstehen oder unter die Kontrolle von<br />
Ortsbehörden gestellt sind.<br />
Artikel II. Jede Neueinrichtung sowie jede Tätigkeit von Polizeibüros oder -agenturen der in<br />
Artikel I näher bezeichneten Art wird hierdurch verboten.<br />
Artikel III. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich<br />
strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer<br />
Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch <strong>ist</strong> strafbar.<br />
Artikel IV. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem<br />
Gesetz steht. wird hierdurch aufgehoben.<br />
Artikel V. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft .<br />
Ausgefertigt in Berlin, den 1. Juli 1946<br />
Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />
Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten<br />
ff.....................................................<br />
vom 20. August 1946<br />
in Kraft getreten am 26. August 1946<br />
Kontrollratsdirektive Nr. 24<br />
Entfernung von Nationalsozial<strong>ist</strong>en und Personen, die den Bestrebungen der<br />
Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen<br />
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