Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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Person nicht ausgeschlossen werden, die sich einer Handlung oder<br />
Unterlassung schuldig gemacht hat, welche im Zeitpunkt ihrer Begehung<br />
nach den von den zivilisierten Völkern allgemein anerkannten<br />
<strong>Rechts</strong>grundsätzen strafbar war.<br />
Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde<br />
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder <strong>Freiheit</strong>en<br />
verletzt worden <strong>ist</strong>, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame<br />
Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden <strong>ist</strong>,<br />
die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.<br />
EMRK<br />
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und<br />
Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und <strong>Freiheit</strong>en gewährle<strong>ist</strong>et werden,<br />
die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind<br />
Artikel 1<br />
Verbot der <strong>Freiheit</strong>sentziehung wegen Schulden<br />
Niemandem darf die <strong>Freiheit</strong> allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage <strong>ist</strong>,<br />
eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.<br />
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