Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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GGf. Strafantrag und Strafanzeige wegen Beweismittelvernichtung<br />
Hausdurchsuchungen<br />
Merke:<br />
a. Das Schengener Abkommen garantiert Zusammenarbeit unter Ländern<br />
( Bankgeheimnis in CH + A ! )<br />
b.FISHING <strong>ist</strong> verfassungswidrig (nach der 3. Hausdurchsuchung lässt man was<br />
„fallen“ = FISCHING<br />
Der Beamte <strong>ist</strong> verpflichtet 1. Dienstausweis oder mind. 2. Visitenkarte oder Ablichtung<br />
Dienstausweis vorzulegen.<br />
CODEX:<br />
„Ich erteile Ihnen hiermit HAUSVERBOT“ /Nicht von der Schwelle gehen, wie ein Felsen<br />
stehen bleiben.<br />
„Wo <strong>ist</strong> unterschriebener Hausdurchsuchungsbefehl?“<br />
„Wo <strong>ist</strong> richterliche Unterschrift?“<br />
Im Vorfeld Klärung der Formalitäten.......Ohne gerichtliche Anordnung geht nichts!!<br />
ZEUGEN-Voraussetzung: zwei Kommunalbeamte oder ein Richter oder ein Staatsanwalt<br />
GEFAHR IM VERZUG [schriftlich erklären lassen]– unmittelbare Gefahr für Leib+<strong>Leben</strong> –<br />
ansonsten <strong>ist</strong> Hausdurchsuchung <strong>ohne</strong> richterliche Anordnung nicht zulässig und es gilt §<br />
32+§34 Notwehr!!! Normale Schreckensreaktion (3s) als Notwehr <strong>ist</strong> nicht strafbar!!<br />
Fragen in der Wohnung werden verneint – Recht auf SCHWEIGEN!!<br />
Durchsuchungsbefehl hat zu enthalten:<br />
a. Straftatbestimmung des StGB<br />
b. Tatsache aufgrund derer durchsucht wird<br />
c. Sache oder Person aufgrund derer durchsucht wird<br />
d. Räumlichkeiten müssen genau definiert sein, welche durchsucht werden und zwar<br />
so genau wie möglich.<br />
Codex für die Beamten:<br />
a. NUR Staatsanwalt darf Akten/Papiere LESEN, Beamte dürfen nicht.<br />
b.Beamte müssen Material einpacken,versiegeln+mitnehmen.<br />
„nehmen Sie alles mit auf Ihren LKW“.....<br />
c.ein genaues Verzeichnis des beschlagnahmten Materials muss gefertigt werden.<br />
StPO§ 109<br />
Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und<br />
zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise<br />
kenntlich zu machen<br />
Ansonsten Notwehr und gerechtfertigter Notstand<br />
Eindeutige <strong>Rechts</strong>verstöße:<br />
- Wenn kein Dienstausweis vorgelegt wird - LEGITIMATION<br />
- sofern keine Gefahr i.Verzug <strong>ist</strong> eine HAUSDURCHSUCHUNG <strong>ohne</strong> Einwilligung<br />
definitiv RECHTSWIDRIG.<br />
- Unterschrift des <strong>Rechts</strong>pflegers<br />
- Wenn Willkür und Unverhältnismäßigkeit vorliegt.<br />
- Wenn HD-Befehl zu ungenau definiert <strong>ist</strong>. z.Bsp: „weil nach den bisherigen Ermittlungen zu<br />
vermuten <strong>ist</strong>.......“<br />
- Wenn folgende Angaben fehlen: Angabe des Grundes, des Ortes, Begründung<br />
warum !<br />
siehe auch 2 BvR 294 aus 76 /BverfG<br />
- wenn HD-Befehl zu spät vollzogen wurde ( 3 Monate am Ausstellung=MAX )<br />
- wenn der Raum/Whg mittlerweile von einem Unbeteiligten bewohnt wird.<br />
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