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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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GGf. Strafantrag und Strafanzeige wegen Beweismittelvernichtung<br />

Hausdurchsuchungen<br />

Merke:<br />

a. Das Schengener Abkommen garantiert Zusammenarbeit unter Ländern<br />

( Bankgeheimnis in CH + A ! )<br />

b.FISHING <strong>ist</strong> verfassungswidrig (nach der 3. Hausdurchsuchung lässt man was<br />

„fallen“ = FISCHING<br />

Der Beamte <strong>ist</strong> verpflichtet 1. Dienstausweis oder mind. 2. Visitenkarte oder Ablichtung<br />

Dienstausweis vorzulegen.<br />

CODEX:<br />

„Ich erteile Ihnen hiermit HAUSVERBOT“ /Nicht von der Schwelle gehen, wie ein Felsen<br />

stehen bleiben.<br />

„Wo <strong>ist</strong> unterschriebener Hausdurchsuchungsbefehl?“<br />

„Wo <strong>ist</strong> richterliche Unterschrift?“<br />

Im Vorfeld Klärung der Formalitäten.......Ohne gerichtliche Anordnung geht nichts!!<br />

ZEUGEN-Voraussetzung: zwei Kommunalbeamte oder ein Richter oder ein Staatsanwalt<br />

GEFAHR IM VERZUG [schriftlich erklären lassen]– unmittelbare Gefahr für Leib+<strong>Leben</strong> –<br />

ansonsten <strong>ist</strong> Hausdurchsuchung <strong>ohne</strong> richterliche Anordnung nicht zulässig und es gilt §<br />

32+§34 Notwehr!!! Normale Schreckensreaktion (3s) als Notwehr <strong>ist</strong> nicht strafbar!!<br />

Fragen in der Wohnung werden verneint – Recht auf SCHWEIGEN!!<br />

Durchsuchungsbefehl hat zu enthalten:<br />

a. Straftatbestimmung des StGB<br />

b. Tatsache aufgrund derer durchsucht wird<br />

c. Sache oder Person aufgrund derer durchsucht wird<br />

d. Räumlichkeiten müssen genau definiert sein, welche durchsucht werden und zwar<br />

so genau wie möglich.<br />

Codex für die Beamten:<br />

a. NUR Staatsanwalt darf Akten/Papiere LESEN, Beamte dürfen nicht.<br />

b.Beamte müssen Material einpacken,versiegeln+mitnehmen.<br />

„nehmen Sie alles mit auf Ihren LKW“.....<br />

c.ein genaues Verzeichnis des beschlagnahmten Materials muss gefertigt werden.<br />

StPO§ 109<br />

Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und<br />

zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise<br />

kenntlich zu machen<br />

Ansonsten Notwehr und gerechtfertigter Notstand<br />

Eindeutige <strong>Rechts</strong>verstöße:<br />

- Wenn kein Dienstausweis vorgelegt wird - LEGITIMATION<br />

- sofern keine Gefahr i.Verzug <strong>ist</strong> eine HAUSDURCHSUCHUNG <strong>ohne</strong> Einwilligung<br />

definitiv RECHTSWIDRIG.<br />

- Unterschrift des <strong>Rechts</strong>pflegers<br />

- Wenn Willkür und Unverhältnismäßigkeit vorliegt.<br />

- Wenn HD-Befehl zu ungenau definiert <strong>ist</strong>. z.Bsp: „weil nach den bisherigen Ermittlungen zu<br />

vermuten <strong>ist</strong>.......“<br />

- Wenn folgende Angaben fehlen: Angabe des Grundes, des Ortes, Begründung<br />

warum !<br />

siehe auch 2 BvR 294 aus 76 /BverfG<br />

- wenn HD-Befehl zu spät vollzogen wurde ( 3 Monate am Ausstellung=MAX )<br />

- wenn der Raum/Whg mittlerweile von einem Unbeteiligten bewohnt wird.<br />

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