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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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Hennenhaltungsverordnung (HHVO) <strong>ist</strong> … wegen<br />

Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 1<br />

Hennenhaltungsverordnung Satz 3 GG insgesamt<br />

verfassungswidrig und nichtig. . .<br />

06.07.1999<br />

Hennenhaltungsverordnung nichtig<br />

Eine Verordnung, die auf mehreren<br />

Ermächtigungsgrundlagen beruht, muss … vollständig<br />

zitierten.. . .<br />

;<br />

Eine Missachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1<br />

Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung.. . .<br />

Außerdem soll Art. 80 Abs.1 Satz 3 GG dem<br />

Adressaten die Kontrolle ermöglichen, ob die<br />

Verordnung mit dem ermächtigenden Gesetz<br />

übereinstimmt.<br />

Bundessozialgericht<br />

„ Ein dynamische <strong>Rechts</strong>folgenverweisung auf eine<br />

vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte<br />

<strong>Rechts</strong>folgenanordnung geht ins Leere, die nichtige<br />

<strong>Rechts</strong>folgenanwendung <strong>ist</strong> nicht anwendbar.“<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

Leitsätze:<br />

„1. Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen<br />

Grundrechtseinschränkungen, <strong>ist</strong> das betroffene<br />

Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß<br />

Art. 19 Abs.1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das<br />

geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne<br />

dieser Bestimmung enthält.<br />

Benjamin Küchenhoff<br />

Einführung in das Staatsrecht<br />

Begleitendes Skript<br />

zur Vorlesung an der BTU Cottbus<br />

Cottbus 2006<br />

Prof. Dr. Michael Sachs, Hrsg<br />

Grundgesetze<br />

Kommentar<br />

Verlag C.H. Beck München 2007 4. Auflage<br />

Deutscher Bundestag<br />

Dem Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 GG<br />

<strong>ist</strong> durch Benennung der eingeschränkten Grundrechte<br />

Rechnung zu tragen.<br />

. . Nach der jüngsten <strong>Rechts</strong>sprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts . . . zum Zitiergebot…<strong>ist</strong><br />

das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch<br />

dann zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits<br />

Entscheidung<br />

B 4 RA 58/04 R<br />

vom 07.07.2005<br />

Entscheidung1 BvR 668/04 vom<br />

27.07.2007<br />

Abschnitt: VIII d<br />

Prüfung der Verletzung eines<br />

<strong>Freiheit</strong>srechts<br />

Seite 55<br />

Abschnitt<br />

„III..Zitiergebot<br />

Seite 730 ff.<br />

Drucksache 16/5053<br />

zu Drucksache 16/4663<br />

vom 20.04.2007<br />

Unterricht durch die<br />

Bundesregierung zum<br />

Entwurf eines Gesetzes<br />

zur Änderung des Zoll-<br />

35

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