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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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Dieses Gesuch <strong>ist</strong> NICHTIG und verletzt das<br />

internationale Recht ( EMRK und IP 66 )<br />

Anlage 14 Gutachten Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht<br />

Anlage 15 Bericht FOCUS 49/2005 SONDERSTATUS BERLIN<br />

Ein brandaktueller Bericht aus den Schweizer Medien - SCHWEIZMAGAZIN<br />

Anlage 16 SCHWEIZER MAGAZIN – Deutschland – Land <strong>ohne</strong> Verfassung –<br />

Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt.<br />

Sehr verehrte Damen und Herren, welche offenkundigen Tatsache kann ich Ihnen<br />

nun noch liefern ?<br />

Der Auslieferung an die BRdvD (nach 1990) darf – des Weiteren - nicht<br />

entsprochen werden da mit der BRdvD (nach 1990) keine Abkommen<br />

besteht bzgl Auslieferung. ( 2+4 Vertrag). Da der Vertrag CH - BRD<br />

keinen Geltungsbereich definiert gilt Artikel 29 der Wiener<br />

Vertragsrechtskonvention bei dem allerdings festgestellt werden muß, daß<br />

die alte BRD überhaupt kein Hoheitsgebiet ihr eigen nennen kann (vergl.<br />

2BvF 1/73). Das Gebiet der BRD <strong>ist</strong> ein Teilgebiet des Deutschen Reiches<br />

und stellt aufgrund der Alliierten Vorbehaltsrechte kein eigenes<br />

Hoheitsgebiet dar. In jedem Fall wird in dem Auslieferungsvertrag das<br />

Völkerrechtssubjekt BERLIN nicht eingeschlossen. Dem<br />

Auslieferungsersuchen darf auch daher aus vertragsrechtlichen Gründen<br />

nicht entsprochen werden.<br />

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