Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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Dieses Gesuch <strong>ist</strong> NICHTIG und verletzt das<br />
internationale Recht ( EMRK und IP 66 )<br />
Anlage 14 Gutachten Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht<br />
Anlage 15 Bericht FOCUS 49/2005 SONDERSTATUS BERLIN<br />
Ein brandaktueller Bericht aus den Schweizer Medien - SCHWEIZMAGAZIN<br />
Anlage 16 SCHWEIZER MAGAZIN – Deutschland – Land <strong>ohne</strong> Verfassung –<br />
Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt.<br />
Sehr verehrte Damen und Herren, welche offenkundigen Tatsache kann ich Ihnen<br />
nun noch liefern ?<br />
Der Auslieferung an die BRdvD (nach 1990) darf – des Weiteren - nicht<br />
entsprochen werden da mit der BRdvD (nach 1990) keine Abkommen<br />
besteht bzgl Auslieferung. ( 2+4 Vertrag). Da der Vertrag CH - BRD<br />
keinen Geltungsbereich definiert gilt Artikel 29 der Wiener<br />
Vertragsrechtskonvention bei dem allerdings festgestellt werden muß, daß<br />
die alte BRD überhaupt kein Hoheitsgebiet ihr eigen nennen kann (vergl.<br />
2BvF 1/73). Das Gebiet der BRD <strong>ist</strong> ein Teilgebiet des Deutschen Reiches<br />
und stellt aufgrund der Alliierten Vorbehaltsrechte kein eigenes<br />
Hoheitsgebiet dar. In jedem Fall wird in dem Auslieferungsvertrag das<br />
Völkerrechtssubjekt BERLIN nicht eingeschlossen. Dem<br />
Auslieferungsersuchen darf auch daher aus vertragsrechtlichen Gründen<br />
nicht entsprochen werden.<br />
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