Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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Artikel 101 steht geschrieben:<br />
Im factischen Gerichtsverfassungsgesetz <strong>ohne</strong> territorialen Geltungsbereich<br />
( daher nichtig ) steht in den §§ 1,16 geschrieben:<br />
Im SFI Schreiben, Seite 18 ( Randkommentare GVG ) steht geschrieben:<br />
URTEILE GESETZESWIDRIGER AUSNAHMEGERICHTE die in<br />
DEUTSCHLAND ausserhalb des GELTUNGSBEREICH des GG ergangen<br />
sind, sind dagegen absolut und unheilbar nichtig.<br />
Das Grundgesetz hat keinen territorialen<br />
Geltungsbereich. Dies wird beweisführend im<br />
übernächsten Kapitel dargestellt.<br />
Für die Gerichtbarkeit in der BRD gilt das Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />
Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />
Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten<br />
vom 20. August 1946<br />
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