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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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Artikel 101 steht geschrieben:<br />

Im factischen Gerichtsverfassungsgesetz <strong>ohne</strong> territorialen Geltungsbereich<br />

( daher nichtig ) steht in den §§ 1,16 geschrieben:<br />

Im SFI Schreiben, Seite 18 ( Randkommentare GVG ) steht geschrieben:<br />

URTEILE GESETZESWIDRIGER AUSNAHMEGERICHTE die in<br />

DEUTSCHLAND ausserhalb des GELTUNGSBEREICH des GG ergangen<br />

sind, sind dagegen absolut und unheilbar nichtig.<br />

Das Grundgesetz hat keinen territorialen<br />

Geltungsbereich. Dies wird beweisführend im<br />

übernächsten Kapitel dargestellt.<br />

Für die Gerichtbarkeit in der BRD gilt das Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />

Kontrollratsgesetz Nr. 35<br />

Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten<br />

vom 20. August 1946<br />

108

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