Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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Auch hier meine sehr verehrten Damen und Herren sei wiederum die höfliche<br />
Frage gestellt, in wie weit die BRD-deutschen Richter, Staatsanwälte<br />
rechtskräftige Urteile erstellen können, <strong>ohne</strong> ZULASSUNG DER<br />
MILITÄRREGIERUNG.<br />
GRÜNDE FÜR DIE ANNAHME von Verletzungen nach<br />
internationalem Recht ( EMRK und IP66 ) FESTGELEGTEN<br />
VERFAHRENSGRUNDSÄTZEN sind längst gegeben. Es bedarf nicht<br />
mal eines Beweises. Diese jur<strong>ist</strong>ischen Tatsachen in der<br />
Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes<br />
Bundesrepublik Deutschland GMBH sind für jedermann<br />
nachvollziehbar. Man braucht hierfür keine jur<strong>ist</strong>ische Ausbildung.<br />
Ich stelle an diesem Punkt vorsorglich einen beweissichernden<br />
FESTSTELLUNGSANTRAG und bitte die Schweizer Judikative um<br />
Gegenbeweis.<br />
Nun ich bin mit meinen Darstellungen noch nicht fertig und liefere Ihnen weiteres<br />
Beweismaterial. Die jur<strong>ist</strong>ische Reise begann bei der nationalen ( illegalen ) BRD<br />
<strong>Rechts</strong>norm, hier GVG § 15, ging weiter zu Offenkundigkeiten im Militärrecht<br />
welches der nationalen ( illegalen ) BRD <strong>Rechts</strong>norm übergeordnet <strong>ist</strong>. Jetzt geht<br />
es wieder zurück in die „factisch-illegale“ BRD <strong>Rechts</strong>norm bis hin zu<br />
Verwaltungsvorschriften ( Legitimation der Richter und fehlende Unterschriften<br />
der Richter ). Nach diesem Kapitel wird die JURISTISCHE KAUSALITÄT des<br />
fehlenden § 15 GVG – Staatsgerichte – i.V.m. der fehlenden Zulassung der<br />
Militärregierung und den FEHLENDEN Unterschriften der Richter in<br />
Zusammenhang der Privathaftung nach BGB §§ 823 u. 839 KLAR und DEUTLICH.<br />
Im factischen Grundgesetz der BRD <strong>ohne</strong> territorialen Geltungsbereich ( daher<br />
illegal und nichtig )<br />
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