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Rechts-MANUSKRIPT - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...

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Auch hier meine sehr verehrten Damen und Herren sei wiederum die höfliche<br />

Frage gestellt, in wie weit die BRD-deutschen Richter, Staatsanwälte<br />

rechtskräftige Urteile erstellen können, <strong>ohne</strong> ZULASSUNG DER<br />

MILITÄRREGIERUNG.<br />

GRÜNDE FÜR DIE ANNAHME von Verletzungen nach<br />

internationalem Recht ( EMRK und IP66 ) FESTGELEGTEN<br />

VERFAHRENSGRUNDSÄTZEN sind längst gegeben. Es bedarf nicht<br />

mal eines Beweises. Diese jur<strong>ist</strong>ischen Tatsachen in der<br />

Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes<br />

Bundesrepublik Deutschland GMBH sind für jedermann<br />

nachvollziehbar. Man braucht hierfür keine jur<strong>ist</strong>ische Ausbildung.<br />

Ich stelle an diesem Punkt vorsorglich einen beweissichernden<br />

FESTSTELLUNGSANTRAG und bitte die Schweizer Judikative um<br />

Gegenbeweis.<br />

Nun ich bin mit meinen Darstellungen noch nicht fertig und liefere Ihnen weiteres<br />

Beweismaterial. Die jur<strong>ist</strong>ische Reise begann bei der nationalen ( illegalen ) BRD<br />

<strong>Rechts</strong>norm, hier GVG § 15, ging weiter zu Offenkundigkeiten im Militärrecht<br />

welches der nationalen ( illegalen ) BRD <strong>Rechts</strong>norm übergeordnet <strong>ist</strong>. Jetzt geht<br />

es wieder zurück in die „factisch-illegale“ BRD <strong>Rechts</strong>norm bis hin zu<br />

Verwaltungsvorschriften ( Legitimation der Richter und fehlende Unterschriften<br />

der Richter ). Nach diesem Kapitel wird die JURISTISCHE KAUSALITÄT des<br />

fehlenden § 15 GVG – Staatsgerichte – i.V.m. der fehlenden Zulassung der<br />

Militärregierung und den FEHLENDEN Unterschriften der Richter in<br />

Zusammenhang der Privathaftung nach BGB §§ 823 u. 839 KLAR und DEUTLICH.<br />

Im factischen Grundgesetz der BRD <strong>ohne</strong> territorialen Geltungsbereich ( daher<br />

illegal und nichtig )<br />

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