Schlussbericht - Interreg
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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />
Vereinbarkeit mit der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />
Die Vereinbarkeit mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, im Besonderen mit Artikel 37, Absatz 2,<br />
VO (EG) Nr. 1257/1999 wurde durch die Vertretung der Agrarbehörden aus Österreich und<br />
Bayern im Begleitausschuss und im Lenkungsausschuss gewährleistet. Darüber hinaus waren<br />
die nationalen (Agrar-)Förderstellen und Regionalen Koordinierungsstellen verpflichtet, die Bestimmungen<br />
aus dem EAGFL entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Beitrag zur Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie<br />
Der Grundtenor des Programms war die nachhaltige Regional- und Raumentwicklung, welche<br />
auch die Beschäftigungswirkung jedes Projektes mit einschlossen hat. Weiters brachte sowohl<br />
die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner als Mitglieder im Begleitausschuss als auch die<br />
Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung im Lenkungsausschuss<br />
diesen EU-Politikbereich entsprechend ein. Darüber hinaus hatten die Projektantragsteller<br />
dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular die „Wesentlichen Wirkungen<br />
des Projektes auf die Beschäftigung“ darzulegen.<br />
7.2 Maßnahmen zur Koordinierung der gesamten gemeinschaftlichen Strukturpolitik<br />
Die Gesamtkoordinierung der Regionalpolitik in Österreich und der EU-<br />
Strukturfondsprogramme wird im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz<br />
(ÖROK) durch den "Unterausschuss Regionalwirtschaft" und die "Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden"<br />
sichergestellt.<br />
Unterausschuss Regionalwirtschaft<br />
Der bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) angesiedelte „Unterausschuss<br />
Regionalwirtschaft“, dem die für die EU-Regionalpolitik verantwortlichen Hauptakteure des Bundes<br />
und der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner<br />
angehören, dient der Behandlung von Fragen und Themen von gemeinsamen Interesse zur<br />
Durchführung der Regionalpolitik in Österreich. In der Programmperiode 2000-2006 widmete er<br />
sich der Koordination und dem Programm- bzw. dem Institutionen übergreifenden Informationsaustausch<br />
im Rahmen der EU-Strukturfonds für Ziel 1, Ziel 2 und Ziel 3, der Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes und der Gemeinschaftsinitiativen EQUAL, INTERREG III, LEADER+ und<br />
URBAN II. Gleichzeitig stellte der Unterausschuss die Verknüpfung zum EU-Beihilfenrecht sowie<br />
zu relevanten Gemeinschaftspolitiken (wie beispielsweise Umwelt, Forschung) her. Die koordinierte<br />
Behandlung gemeinsamer Themen und Fragestellungen zur Periode 2000-2006 wurde<br />
- neben den auf schriftlichem Wege durchgeführten Abstimmungen - in Sitzungen vorgenommen.<br />
Im Laufe des Jahres 2000 fanden fünf Sitzungen statt, im Jahr 2001 trat dieses Gremium viermal<br />
zusammen. In den Jahren 2002 und 2003 wurden jeweils drei Sitzungen abgehalten. Bei<br />
der Sitzung am 9. April 2003 wurden u. a. für die Strukturfondsprogramme relevante aktuelle<br />
Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts, die Ex-post-Bewertungen der Europäischen Kommission<br />
zu den Strukturfondsprogrammen der Periode 1994-1999 sowie Themen der Abwicklung der<br />
aktuellen Programme erörtert.<br />
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