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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

Vereinbarkeit mit der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

Die Vereinbarkeit mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, im Besonderen mit Artikel 37, Absatz 2,<br />

VO (EG) Nr. 1257/1999 wurde durch die Vertretung der Agrarbehörden aus Österreich und<br />

Bayern im Begleitausschuss und im Lenkungsausschuss gewährleistet. Darüber hinaus waren<br />

die nationalen (Agrar-)Förderstellen und Regionalen Koordinierungsstellen verpflichtet, die Bestimmungen<br />

aus dem EAGFL entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Beitrag zur Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie<br />

Der Grundtenor des Programms war die nachhaltige Regional- und Raumentwicklung, welche<br />

auch die Beschäftigungswirkung jedes Projektes mit einschlossen hat. Weiters brachte sowohl<br />

die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner als Mitglieder im Begleitausschuss als auch die<br />

Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung im Lenkungsausschuss<br />

diesen EU-Politikbereich entsprechend ein. Darüber hinaus hatten die Projektantragsteller<br />

dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular die „Wesentlichen Wirkungen<br />

des Projektes auf die Beschäftigung“ darzulegen.<br />

7.2 Maßnahmen zur Koordinierung der gesamten gemeinschaftlichen Strukturpolitik<br />

Die Gesamtkoordinierung der Regionalpolitik in Österreich und der EU-<br />

Strukturfondsprogramme wird im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz<br />

(ÖROK) durch den "Unterausschuss Regionalwirtschaft" und die "Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden"<br />

sichergestellt.<br />

Unterausschuss Regionalwirtschaft<br />

Der bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) angesiedelte „Unterausschuss<br />

Regionalwirtschaft“, dem die für die EU-Regionalpolitik verantwortlichen Hauptakteure des Bundes<br />

und der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner<br />

angehören, dient der Behandlung von Fragen und Themen von gemeinsamen Interesse zur<br />

Durchführung der Regionalpolitik in Österreich. In der Programmperiode 2000-2006 widmete er<br />

sich der Koordination und dem Programm- bzw. dem Institutionen übergreifenden Informationsaustausch<br />

im Rahmen der EU-Strukturfonds für Ziel 1, Ziel 2 und Ziel 3, der Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes und der Gemeinschaftsinitiativen EQUAL, INTERREG III, LEADER+ und<br />

URBAN II. Gleichzeitig stellte der Unterausschuss die Verknüpfung zum EU-Beihilfenrecht sowie<br />

zu relevanten Gemeinschaftspolitiken (wie beispielsweise Umwelt, Forschung) her. Die koordinierte<br />

Behandlung gemeinsamer Themen und Fragestellungen zur Periode 2000-2006 wurde<br />

- neben den auf schriftlichem Wege durchgeführten Abstimmungen - in Sitzungen vorgenommen.<br />

Im Laufe des Jahres 2000 fanden fünf Sitzungen statt, im Jahr 2001 trat dieses Gremium viermal<br />

zusammen. In den Jahren 2002 und 2003 wurden jeweils drei Sitzungen abgehalten. Bei<br />

der Sitzung am 9. April 2003 wurden u. a. für die Strukturfondsprogramme relevante aktuelle<br />

Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts, die Ex-post-Bewertungen der Europäischen Kommission<br />

zu den Strukturfondsprogrammen der Periode 1994-1999 sowie Themen der Abwicklung der<br />

aktuellen Programme erörtert.<br />

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