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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

Schutz der Umwelt<br />

Bayern/Deutschland und Österreich verfügen über sehr ausdifferenzierte (Umwelt-)Gesetze,<br />

die jede, insbesondere bauliche/unternehmerische Tätigkeit einer eingehenden Prüfung hinsichtlich<br />

Raumordnung, Verkehr, Wasser, Emissionen etc. unterziehen. Weiters ist aufgrund<br />

der relativ geringen Dotierung des INTERREG IIIA Programms Österreich – Deutschland/Bayern<br />

die Schaffung von größeren, die Umwelt beeinträchtigenden Infrastrukturen kaum<br />

möglich. Dennoch hatte jeder Projektantragsteller dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular<br />

genaue Angaben über die „Wesentlichen Wirkungen des Projektes auf die Umwelt“ zu<br />

machen. Eine Auswertung bzw. Einschätzung der Projekte hinsichtlich der Umweltkriterien befindet<br />

sich im Endbericht der Halbzeitbewertung.<br />

Auf Anregung des Lenkungsausschusses, für das Thema Umwelt einen ähnlichen Leitfaden zur<br />

Bewertung der Projekte hinsichtlich ihrer Umweltwirkung zu entwickeln wie für das Thema<br />

„Gender Mainstreaming“, wurde Ende 2002 / Anfang 2003 ein Entwurf für einen Umweltleitfaden<br />

erstellt, der bei der 8. Lenkungsausschuss-Sitzung im November 2003 zur Vervielfältigung<br />

und Verteilung frei gegeben wurde (siehe www.interreg-bayaut.net > Dokumente > Programmgebietsbezogene<br />

Dokumente). Darüber hinaus war im Begleit- und Lenkungsausschuss je ein<br />

Vertreter der für Umweltfragen zuständigen Behörden vertreten. Trotz mehrfacher Bemühungen<br />

hatte sich jedoch kein NGO-Vertreter aus dem Umweltbereich für die Mitgliedschaft im Begleitausschuss<br />

gefunden.<br />

Beseitigung von Ungleichheiten und Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau<br />

Die Projektantragsteller hatten dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular die „Wesentlichen<br />

Wirkungen des Projektes auf die Gleichstellung von Frauen und Männern“ darzulegen.<br />

Darüber hinaus nahm eine Vertreterin für Gleichbehandlungsfragen sowohl im Begleitausschuss<br />

(Behördenvertreterin + NGO) als auch im Lenkungsausschuss (Behördenvertreterin) ihre<br />

Rolle als beratendes bzw. beobachtendes Mitglied wahr. Mit diesen Maßnahmen war gewährleistet,<br />

dass dem Prinzip des „Gender Mainstreaming“ im Rahmen der Möglichkeiten eines<br />

INTERREG IIIA-Programms Rechnung getragen werden konnte. Zahlreiche Projekte wurden<br />

vom Lenkungsausschuss mit der Auflage genehmigt, die „Gender“-Aspekte entsprechend zu<br />

berücksichtigen. Eine Auswertung bzw. Einschätzung der Projekte hinsichtlich Chancengleichheit<br />

ist im Endbericht der Zwischenevaluierung enthalten.<br />

Bei der 3. Lenkungsausschuss-Sitzung wurde beschlossen, dass die Vertreterin für Gleichbehandlungsfragen<br />

einen Leitfaden zum Thema „Gender Mainstreaming“ erstellen soll, der allen<br />

Regionalen Koordinierungsstellen, Euregios, potenziellen Projektträgern etc. die Berücksichtigung<br />

der „Gender“-Aspekte bei der Projektplanung und –umsetzung erleichtern sollte (Druck<br />

und Verteilung dieses „Gender“-Folders in der Auflagenhöhe von 2.500 Stück sowie die Zurverfügungstellung<br />

als PDF-Datei auf der Programm-Homepage (siehe www.interreg-bayaut.net ><br />

Dokumente > Programmgebietsbezogene Dokumente). Kurz nach der Erstauflage im Frühjahr<br />

2003 erfolgte auf Grund der starken Nachfrage der Druck einer Neuauflage von weiteren 2.500<br />

Stück. Der „gender“-Folder wurde sogar von anderen INTERREG-Programmen für die Bewusstseinsbildung<br />

und Qualitätssteigerung von Projekten verwendet (z.B. INTERREG Österreich<br />

– Italien).<br />

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