Schlussbericht - Interreg
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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />
Schutz der Umwelt<br />
Bayern/Deutschland und Österreich verfügen über sehr ausdifferenzierte (Umwelt-)Gesetze,<br />
die jede, insbesondere bauliche/unternehmerische Tätigkeit einer eingehenden Prüfung hinsichtlich<br />
Raumordnung, Verkehr, Wasser, Emissionen etc. unterziehen. Weiters ist aufgrund<br />
der relativ geringen Dotierung des INTERREG IIIA Programms Österreich – Deutschland/Bayern<br />
die Schaffung von größeren, die Umwelt beeinträchtigenden Infrastrukturen kaum<br />
möglich. Dennoch hatte jeder Projektantragsteller dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular<br />
genaue Angaben über die „Wesentlichen Wirkungen des Projektes auf die Umwelt“ zu<br />
machen. Eine Auswertung bzw. Einschätzung der Projekte hinsichtlich der Umweltkriterien befindet<br />
sich im Endbericht der Halbzeitbewertung.<br />
Auf Anregung des Lenkungsausschusses, für das Thema Umwelt einen ähnlichen Leitfaden zur<br />
Bewertung der Projekte hinsichtlich ihrer Umweltwirkung zu entwickeln wie für das Thema<br />
„Gender Mainstreaming“, wurde Ende 2002 / Anfang 2003 ein Entwurf für einen Umweltleitfaden<br />
erstellt, der bei der 8. Lenkungsausschuss-Sitzung im November 2003 zur Vervielfältigung<br />
und Verteilung frei gegeben wurde (siehe www.interreg-bayaut.net > Dokumente > Programmgebietsbezogene<br />
Dokumente). Darüber hinaus war im Begleit- und Lenkungsausschuss je ein<br />
Vertreter der für Umweltfragen zuständigen Behörden vertreten. Trotz mehrfacher Bemühungen<br />
hatte sich jedoch kein NGO-Vertreter aus dem Umweltbereich für die Mitgliedschaft im Begleitausschuss<br />
gefunden.<br />
Beseitigung von Ungleichheiten und Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau<br />
Die Projektantragsteller hatten dem Lenkungsausschuss im Projektantragsformular die „Wesentlichen<br />
Wirkungen des Projektes auf die Gleichstellung von Frauen und Männern“ darzulegen.<br />
Darüber hinaus nahm eine Vertreterin für Gleichbehandlungsfragen sowohl im Begleitausschuss<br />
(Behördenvertreterin + NGO) als auch im Lenkungsausschuss (Behördenvertreterin) ihre<br />
Rolle als beratendes bzw. beobachtendes Mitglied wahr. Mit diesen Maßnahmen war gewährleistet,<br />
dass dem Prinzip des „Gender Mainstreaming“ im Rahmen der Möglichkeiten eines<br />
INTERREG IIIA-Programms Rechnung getragen werden konnte. Zahlreiche Projekte wurden<br />
vom Lenkungsausschuss mit der Auflage genehmigt, die „Gender“-Aspekte entsprechend zu<br />
berücksichtigen. Eine Auswertung bzw. Einschätzung der Projekte hinsichtlich Chancengleichheit<br />
ist im Endbericht der Zwischenevaluierung enthalten.<br />
Bei der 3. Lenkungsausschuss-Sitzung wurde beschlossen, dass die Vertreterin für Gleichbehandlungsfragen<br />
einen Leitfaden zum Thema „Gender Mainstreaming“ erstellen soll, der allen<br />
Regionalen Koordinierungsstellen, Euregios, potenziellen Projektträgern etc. die Berücksichtigung<br />
der „Gender“-Aspekte bei der Projektplanung und –umsetzung erleichtern sollte (Druck<br />
und Verteilung dieses „Gender“-Folders in der Auflagenhöhe von 2.500 Stück sowie die Zurverfügungstellung<br />
als PDF-Datei auf der Programm-Homepage (siehe www.interreg-bayaut.net ><br />
Dokumente > Programmgebietsbezogene Dokumente). Kurz nach der Erstauflage im Frühjahr<br />
2003 erfolgte auf Grund der starken Nachfrage der Druck einer Neuauflage von weiteren 2.500<br />
Stück. Der „gender“-Folder wurde sogar von anderen INTERREG-Programmen für die Bewusstseinsbildung<br />
und Qualitätssteigerung von Projekten verwendet (z.B. INTERREG Österreich<br />
– Italien).<br />
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