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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

von einer weiteren Gewährung der „Institutionellen Förderung“ abhängig. Zur Gewährleistung<br />

der Effizienz der Euregio-Tätigkeiten und zur Qualitätssicherung bei der Abwicklung des<br />

Kleinprojektefonds sollten einheitliche Qualitätsstandards für Euregios gelten, die eine INTER-<br />

REG-Förderung in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Anwendung eines<br />

standardisierten Verfahrens für die Abwicklung des Kleinprojektefonds sowie die Anwendung<br />

von gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln und von einheitlichen Formularen und Mustervorlagen<br />

(z.B. Antragsformular, Fördervereinbarung, Projektbericht, Prüfbestätigung etc.). (Wurde<br />

für INTERREG 2007 – 2013 bereits realisiert.)<br />

Mehr Spielraum bei der Mittelumschichtung<br />

Derzeit erlaubt die Kommission nur eine Umschichtung der Gelder des laufenden Jahres sowie<br />

der noch folgenden Jahre. Die Tranchen der bereits abgeschlossenen Jahre sind damit fixiert<br />

und können nicht mehr verändert werden. Insbesondere zu Beginn des Programms, wenn die<br />

Projekte erst anlaufen, ist es jedoch oft schwierig, den Bedarf richtig einzuschätzen. Auch können<br />

sich im Laufe der Programmperiode die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen<br />

ändern, was eine veränderte Nachfrage nach sich zieht. Kann die Mittelumschichtung hingegen<br />

nicht den Gegebenheit angepasst werden, besteht die Gefahr, dass EFRE-Gelder verfallen und<br />

somit nicht der grenzüberschreitenden Entwicklung der Region zugute kommen.<br />

Mehr Flexibilität beim Programmabschluss<br />

Wie bereits bei den Empfehlungen für die laufende Programmperiode angeführt, wäre eine entsprechende<br />

Flexibilität bei der Mittelverwendung über die Prioritäten hinweg wünschenswert<br />

und sinnvoll. Nur so kann eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gelder garantiert<br />

werden.<br />

Leistungsstarkes Monitoring-System ab Programmstart<br />

Eine gut funktionierende Datenbank, in welcher sämtliche Daten zum Programm und zu den<br />

einzelnen Projekten erfasst sind, gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um rasch zu Informationen<br />

zu kommen. Im Vergleich zu anderen EU-Programmen kann das Programm Österreich<br />

– Deutschland/Bayern auf ein durchaus benutzerfreundliches System zurückgreifen.<br />

Wichtig erscheint jedoch, dass dieses Datensystem gleich zu Beginn des Programms zur Verfügung<br />

steht und nicht wie in INTERREG III erst mit einer zeitlichen Verzögerung eingesetzt<br />

wird.<br />

Gemeinsame Förderfähigkeitsregeln<br />

Insbesondere durch das in der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 verpflichtende Lead-Partner-<br />

Prinzip erscheint es unumgänglich, für das gesamte Programmgebiet gemeinsame Förderfähigkeitsregeln<br />

aufzustellen und vom Begleitausschuss genehmigen zu lassen, die sowohl für<br />

bayerische als auch für österreichische Projektträger gelten. (Wurde für INTERREG 2007 –<br />

2013 bereits realisiert.)<br />

Einheitliche Formulare und Mustervorlagen<br />

Zur möglichst effizienten Projekt- und Programmabwicklung ist es wichtig, allen Projektbeteiligten<br />

und Programmakteuren einheitliche Formulare und Mustervorlagen (z.B. für die Projektprüfung,<br />

Förderverträge, Projektberichte, Zwischenabrechnungen etc.) zur Verfügung zu stellen.<br />

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