Schlussbericht - Interreg
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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />
von einer weiteren Gewährung der „Institutionellen Förderung“ abhängig. Zur Gewährleistung<br />
der Effizienz der Euregio-Tätigkeiten und zur Qualitätssicherung bei der Abwicklung des<br />
Kleinprojektefonds sollten einheitliche Qualitätsstandards für Euregios gelten, die eine INTER-<br />
REG-Förderung in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Anwendung eines<br />
standardisierten Verfahrens für die Abwicklung des Kleinprojektefonds sowie die Anwendung<br />
von gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln und von einheitlichen Formularen und Mustervorlagen<br />
(z.B. Antragsformular, Fördervereinbarung, Projektbericht, Prüfbestätigung etc.). (Wurde<br />
für INTERREG 2007 – 2013 bereits realisiert.)<br />
Mehr Spielraum bei der Mittelumschichtung<br />
Derzeit erlaubt die Kommission nur eine Umschichtung der Gelder des laufenden Jahres sowie<br />
der noch folgenden Jahre. Die Tranchen der bereits abgeschlossenen Jahre sind damit fixiert<br />
und können nicht mehr verändert werden. Insbesondere zu Beginn des Programms, wenn die<br />
Projekte erst anlaufen, ist es jedoch oft schwierig, den Bedarf richtig einzuschätzen. Auch können<br />
sich im Laufe der Programmperiode die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen<br />
ändern, was eine veränderte Nachfrage nach sich zieht. Kann die Mittelumschichtung hingegen<br />
nicht den Gegebenheit angepasst werden, besteht die Gefahr, dass EFRE-Gelder verfallen und<br />
somit nicht der grenzüberschreitenden Entwicklung der Region zugute kommen.<br />
Mehr Flexibilität beim Programmabschluss<br />
Wie bereits bei den Empfehlungen für die laufende Programmperiode angeführt, wäre eine entsprechende<br />
Flexibilität bei der Mittelverwendung über die Prioritäten hinweg wünschenswert<br />
und sinnvoll. Nur so kann eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gelder garantiert<br />
werden.<br />
Leistungsstarkes Monitoring-System ab Programmstart<br />
Eine gut funktionierende Datenbank, in welcher sämtliche Daten zum Programm und zu den<br />
einzelnen Projekten erfasst sind, gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um rasch zu Informationen<br />
zu kommen. Im Vergleich zu anderen EU-Programmen kann das Programm Österreich<br />
– Deutschland/Bayern auf ein durchaus benutzerfreundliches System zurückgreifen.<br />
Wichtig erscheint jedoch, dass dieses Datensystem gleich zu Beginn des Programms zur Verfügung<br />
steht und nicht wie in INTERREG III erst mit einer zeitlichen Verzögerung eingesetzt<br />
wird.<br />
Gemeinsame Förderfähigkeitsregeln<br />
Insbesondere durch das in der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 verpflichtende Lead-Partner-<br />
Prinzip erscheint es unumgänglich, für das gesamte Programmgebiet gemeinsame Förderfähigkeitsregeln<br />
aufzustellen und vom Begleitausschuss genehmigen zu lassen, die sowohl für<br />
bayerische als auch für österreichische Projektträger gelten. (Wurde für INTERREG 2007 –<br />
2013 bereits realisiert.)<br />
Einheitliche Formulare und Mustervorlagen<br />
Zur möglichst effizienten Projekt- und Programmabwicklung ist es wichtig, allen Projektbeteiligten<br />
und Programmakteuren einheitliche Formulare und Mustervorlagen (z.B. für die Projektprüfung,<br />
Förderverträge, Projektberichte, Zwischenabrechnungen etc.) zur Verfügung zu stellen.<br />
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