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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

Sicherstellung und Aufrechterhaltung der im Rahmen der Projekte aufgebauten Kontakte<br />

und Netzwerke<br />

Im Zuge der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entstanden eine Reihe von Kontakten<br />

und Netzwerken, deren Weiterführung auch nach Abschluss eines Projektes angestrebt werden<br />

sollte. Bei manchen Projekten erteilt der Lenkungsausschuss die Auflage, Kooperationen mit<br />

weiteren Partnern einzugehen bzw. die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse auch an<br />

Dritte weiter zu geben. In der Regel blieben die durch INTERREG geknüpften Kontakte auch<br />

nach Beendigung des geförderten Projektes aufrecht, doch konnten die Projektpartner natürlich<br />

nicht dazu gezwungen werden. Eine Einflussnahme seitens der Programmverantwortlichen war<br />

somit nur bedingt möglich. Gegen Ende der Programmlaufzeit stellte sich bei einigen Projekten<br />

heraus, dass sich Folgeprojekte entwickeln werden. Für einige davon ist sicherlich auch eine<br />

Förderung mit Mitteln der nachfolgenden Programmperiode denkbar.<br />

Hilfestellung bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen<br />

Die Erstellung von Kooperationsverträgen erfolgte in der Regel durch die Projektpartner selbst,<br />

wobei sich die Inhalte stark an die Ziele und Maßnahmen im Projektantrag anlehnten. Da die<br />

Anforderungen bei jedem Projekt sehr individuell waren, war es nicht zielführend, einen Leitfaden<br />

für die Vertragsgestaltung auszuarbeiten. Als hilfreich erwiesen hat sich jedoch die Unterstützung<br />

durch die Förderstellen, Regionalen Koordinierungsstellen bzw. Euregios. Diese Anregung<br />

wurde jedoch vollständig umgesetzt im neuen INTERREG-Programm 2007 – 2013, in<br />

dem ein einheitliches Muster für den Partnerschaftsvertrag verpflichtend zu verwenden ist.<br />

Hilfestellung für Projektträger bzgl. rechtlicher Rahmen<br />

Bedingt durch die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen ergaben sich immer wieder<br />

Unsicherheiten bei den Projektträgern. Grundsätzlich musste dies als gegeben hingenommen<br />

werden, konnte jedoch durch eine intensive Informationspolitik der Programmakteure möglichst<br />

gering gehalten werden. In der neuen Programmperiode 2007 – 2013 gibt es – erforderlich<br />

durch das Lead-Partner-Prinzip - gemeinsame Förderfähigkeitsregeln, klare Begriffsdefinitionen<br />

und verpflichtend zu verwendende Vertragsmuster, Berichtsmuster und Formulare, wodurch zu<br />

erwarten ist, dass sich die Unsicherheiten bei rechtlichen und fördertechnischen Fragen deutlich<br />

reduzieren werden.<br />

Verkürzung der Vorlaufzeiten<br />

Eine gute Projektvorbereitung benötigt Zeit und Geld. Dies mag für einen Projektträger unangenehm<br />

sein, doch durch eine entsprechende Vorbereitung und eine Projektbegleitung im Vorfeld<br />

(durch die Förderstellen, Regionalen Koordinierungsstellen und Euregios.) war die Zahl jener<br />

Projekte, die im Lenkungsausschuss zurückgestellt oder abgelehnt wurden, im Vergleich zu<br />

anderen Programmen relativ gering. Die gründliche Vorbereitung mit manchmal etwas lang erscheinenden<br />

Vorlaufzeiten wirkt sich also in diesem Sinne positiv für den Großteil der Projektträger<br />

aus.<br />

Verstärkte Anwendung des Lead-Partner-Prinzips<br />

Im Programm Österreich – Deutschland/Bayern wurden nur wenige Projekte in Form des Lead-<br />

Partner-Prinzips abgewickelt. Dies ist insbesondere dadurch zu erklären, dass auch viele priva-<br />

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