Schlussbericht - Interreg
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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />
Sicherstellung und Aufrechterhaltung der im Rahmen der Projekte aufgebauten Kontakte<br />
und Netzwerke<br />
Im Zuge der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entstanden eine Reihe von Kontakten<br />
und Netzwerken, deren Weiterführung auch nach Abschluss eines Projektes angestrebt werden<br />
sollte. Bei manchen Projekten erteilt der Lenkungsausschuss die Auflage, Kooperationen mit<br />
weiteren Partnern einzugehen bzw. die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse auch an<br />
Dritte weiter zu geben. In der Regel blieben die durch INTERREG geknüpften Kontakte auch<br />
nach Beendigung des geförderten Projektes aufrecht, doch konnten die Projektpartner natürlich<br />
nicht dazu gezwungen werden. Eine Einflussnahme seitens der Programmverantwortlichen war<br />
somit nur bedingt möglich. Gegen Ende der Programmlaufzeit stellte sich bei einigen Projekten<br />
heraus, dass sich Folgeprojekte entwickeln werden. Für einige davon ist sicherlich auch eine<br />
Förderung mit Mitteln der nachfolgenden Programmperiode denkbar.<br />
Hilfestellung bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen<br />
Die Erstellung von Kooperationsverträgen erfolgte in der Regel durch die Projektpartner selbst,<br />
wobei sich die Inhalte stark an die Ziele und Maßnahmen im Projektantrag anlehnten. Da die<br />
Anforderungen bei jedem Projekt sehr individuell waren, war es nicht zielführend, einen Leitfaden<br />
für die Vertragsgestaltung auszuarbeiten. Als hilfreich erwiesen hat sich jedoch die Unterstützung<br />
durch die Förderstellen, Regionalen Koordinierungsstellen bzw. Euregios. Diese Anregung<br />
wurde jedoch vollständig umgesetzt im neuen INTERREG-Programm 2007 – 2013, in<br />
dem ein einheitliches Muster für den Partnerschaftsvertrag verpflichtend zu verwenden ist.<br />
Hilfestellung für Projektträger bzgl. rechtlicher Rahmen<br />
Bedingt durch die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen ergaben sich immer wieder<br />
Unsicherheiten bei den Projektträgern. Grundsätzlich musste dies als gegeben hingenommen<br />
werden, konnte jedoch durch eine intensive Informationspolitik der Programmakteure möglichst<br />
gering gehalten werden. In der neuen Programmperiode 2007 – 2013 gibt es – erforderlich<br />
durch das Lead-Partner-Prinzip - gemeinsame Förderfähigkeitsregeln, klare Begriffsdefinitionen<br />
und verpflichtend zu verwendende Vertragsmuster, Berichtsmuster und Formulare, wodurch zu<br />
erwarten ist, dass sich die Unsicherheiten bei rechtlichen und fördertechnischen Fragen deutlich<br />
reduzieren werden.<br />
Verkürzung der Vorlaufzeiten<br />
Eine gute Projektvorbereitung benötigt Zeit und Geld. Dies mag für einen Projektträger unangenehm<br />
sein, doch durch eine entsprechende Vorbereitung und eine Projektbegleitung im Vorfeld<br />
(durch die Förderstellen, Regionalen Koordinierungsstellen und Euregios.) war die Zahl jener<br />
Projekte, die im Lenkungsausschuss zurückgestellt oder abgelehnt wurden, im Vergleich zu<br />
anderen Programmen relativ gering. Die gründliche Vorbereitung mit manchmal etwas lang erscheinenden<br />
Vorlaufzeiten wirkt sich also in diesem Sinne positiv für den Großteil der Projektträger<br />
aus.<br />
Verstärkte Anwendung des Lead-Partner-Prinzips<br />
Im Programm Österreich – Deutschland/Bayern wurden nur wenige Projekte in Form des Lead-<br />
Partner-Prinzips abgewickelt. Dies ist insbesondere dadurch zu erklären, dass auch viele priva-<br />
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