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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

friedenheit der beteiligten Akteure bestätigt. Es wurde festgestellt, dass kein aktueller Handlungsbedarf<br />

für grundlegende Veränderungen im Programm besteht.<br />

6.1.1 Umgesetzte Empfehlungen der Halbzeitbewertung<br />

Entwicklung / Verbesserung von regelmäßigen Kontrollmechanismen<br />

Während seiner Laufzeit unterliegt jedes Projekt einer Reihe von vorgeschriebenen Kontrollen<br />

und Beobachtungen auf verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Kontrollmechanismen getroffen. Im Lenkungsausschuss etwa wurde<br />

einmal jährlich über den Fortschritt von großvolumigen Projekten (= über € 150.000,-) sowie<br />

über Projekte mit Verzögerungen berichtet, aber auch Projektträger bei Bedarf zur Präsentation<br />

der erzielten Ergebnisse bzw. der noch angestrebten Ziele eingeladen. Während der gesamten<br />

Projektlaufzeit beobachteten die Regionalen Koordinierungsstellen den Projektfortschritt; dazu<br />

wurden teilweise Zwischenberichte angefordert. Hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

im Monitoring wurden durch die Monitoringstelle (= ERP-Fonds) sog. Plausibilitätschecks und<br />

durch das Gemeinsame Technische Sekretariat Systemkontrollen durchgeführt und gegebenenfalls<br />

die erforderlichen Aktualisierungen und Ergänzungen der Projektdaten bei den RKs gefordert.<br />

Damit haben sich die vorliegenden Projektbeobachtungsstrukturen als ausreichend erwiesen.<br />

Beschleunigung der Erstellung von Förderverträgen / Zuwendungsbescheiden1<br />

Nachdem ein Projekt im Lenkungsausschuss behandelt worden ist, wurde der Projektträger von<br />

der zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle umgehend über die Genehmigung, die Zurückstellung<br />

oder die Ablehnung seines Projektantrages telefonisch und / oder schriftlich informiert.<br />

Anschließend werde in der Regel binnen weniger Wochen der Fördervertrag bzw. Zuwendungsbescheid<br />

ausgestellt. Aufgrund der immer besseren Abstimmung zwischen den beteiligten<br />

Institutionen und Behörden bereits im Vorfeld, waren nach einer gewissen Konsolidierungsphase<br />

praktisch keine Verzögerungen mehr zu verzeichnen.<br />

Stabilisierung und Sicherstellung von Kommunikationsstrukturen und Netzwerken<br />

Bedingt durch den verspäteten Programmstart hat es zu Beginn einige Anlaufschwierigkeiten<br />

gegeben. Diese konnten jedoch ausgeräumt werden. Auffallend war ein ausgesprochen gutes<br />

Klima der Zusammenarbeit, was sich insbesondere bei Abstimmungen zwischen den Akteuren<br />

als vorteilhaft erweist und die Prozesse beschleunigt hat. Die Kommunikationsstrukturen waren<br />

somit sehr stabil und haben sich bewährt. Besonders hervorzuheben ist die weitgehend stabile<br />

Personalsituation. Da Wissen und Erfahrung vielfach in enger Verbindung mit den handelnden<br />

Akteuren zu sehen ist, könnte sich ein häufiger Personalwechsel negativ auswirken.<br />

Verbesserung des Zugangs zu Instrumenten zur Unterstützung der grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit und Bündelung von Erfahrungen<br />

Als wesentlichstes Instrument zur Informationsweitergabe dient die Programm-Homepage. Neben<br />

einer Reihe von wissenswerten Dokumenten sind hier beispielsweise auch diverse Vorla-<br />

1 Die Förderung wird in Österreich in Form eines Fördervertrags, in Bayern hingegen in Form eines Zuwendungsbescheides<br />

zugesprochen.<br />

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