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Schlussbericht - Interreg

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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />

Weitere Termine bzw. Veranstaltungen<br />

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Lenkungsausschuss INTERREG IIIA Österreich – Italien am 22. Februar 2005 in Bozen (zur besseren<br />

Abstimmung zwischen benachbarten Programmen wurde die gegenseitige Teilnahme der Verwaltungsbehörden<br />

bei Sitzungen des Lenkungsausschusses vereinbart)<br />

Treffen der Verwaltungsbehörden INTERREG Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Österreich-Italien und<br />

Bayern-Österreich am 21. – 22. Mai 2007 in Bozen<br />

Treffen der Verwaltungsbehörden INTERREG Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Österreich-Italien und<br />

Bayern-Österreich am 8. – 9. August 2007 in Bregenz<br />

5.2 Maßnahmen der Finanzkontrolle<br />

Die österreichischen und bayerischen Behörden arbeiten im Bereich der Finanzkontrolle eng<br />

zusammen, stimmen ihre Prüfpläne, Erfahrungen und Methodik ab und verfassen jährlich einen<br />

gemeinsamen Jahresbericht. Die Überprüfungen i.S. des Kapitels IV der VO (EG) 438/2001<br />

wurden jährlich entsprechend dem jeweiligen Jahresprüfplan durchgeführt. Über die einzelnen<br />

Prüfungen wurden entsprechende Berichte verfasst und die Kurzzusammenfassungen an die<br />

Europäische Kommission übermittelt. Nach einem fast jährlich stattfindenden bilateralen Treffen<br />

der beiden involvierten Mitgliedsstaaten wurde der zusammenfassende Jahresbericht gem. Art.<br />

13 der VO (EG) 438/2001 jeweils fristgerecht an die Kommission übermittelt.<br />

Das Kompendium „Darstellung des Verwaltungs- und Kontrollsystems“ gemäß Artikel 38,<br />

Absatz 1, lit. B) der VO (EG) 1260/1999 des Rates in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung<br />

(EG) 438/2001 der Kommission wurde im Laufe des Jahres 2002 in mehreren Stellungnahmeverfahren<br />

mit allen am Programm beteiligten Dienststellen und Ressorts abgestimmt und am<br />

28. Januar 2003 an die Europäische Kommission übermittelt und am 21. April 2004 von der EK<br />

offiziell genehmigt. Mit den nationalen, für die EFRE-Finanzkontrolle zuständigen Dienststellen<br />

in Österreich (Bundeskanzleramt, Abt. IV/3) und Bayern (federführendes Bayerisches Staatsministerium<br />

für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Abt. EU/F in Abstimmung mit<br />

den Finanzkontrollstellen der am Programm beteiligten Ressorts) wurde laufend Kontakt gehalten,<br />

insbesondere um nähere abgestimmte Definitionen der förderfähigen Kosten zu erhalten<br />

und die Abwicklung der Finanzkontrolle auf beiden Seiten der Grenze abzustimmen (v.a. in<br />

Hinblick auf grenzüberschreitend finanzierte Projekte). Da es im Berichtszeitraum 2006 einige<br />

Veränderungen in den Systembeschreibungen gab, wurden diese im Kompendium der Verwaltungs-<br />

und Kontrollsysteme geändert bzw. aktualisiert. Diese Aktualisierung der Darstellung des<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystems wurde nach einem schriftlichen Umlaufbeschluss des Begleitausschusses<br />

(Beschlussdatum: 30. Juni 2006) am 3. Juli 2006 an die Europäische Kommission<br />

übermittelt und per Schreiben der EK an die Prüfbehörde vom 2. August 2007 als zufriedenstellend<br />

zu Kenntnis genommen. Im Jahr 2007 wurden einige Referate und Dienststellen<br />

auf bayerischer Seite umbenannt. Die entsprechende Liste wurde der EK in einem Schreiben<br />

am 26. Juni 2008 übermittelt (siehe auch Teil A Jährlicher Durchführungsbericht 2008, Kapitel<br />

5.2).<br />

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