Schlussbericht - Interreg
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TEIL B: <strong>Schlussbericht</strong> INTERREG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern 2000 - 2006<br />
Bewertungsmaßnahmen - Evaluierungen des Programms<br />
Die im Jahr 2003 durchgeführte Zwischenevaluierung des Programms wurde per Schreiben<br />
vom 25. März 2004 offiziell von der Europäischen Kommission genehmigt. In den Jahren 2004<br />
und 2005 wurden die Ergebnisse und Empfehlungen der Halbzeitbewertung umgesetzt (bei der<br />
5. Begleitausschuss-Sitzung am 18.10.2004 wurde darüber in Anwesenheit des Vertreters der<br />
Europäischen Kommission ausführlich berichtet und diskutiert). Hauptanliegen aus Sicht der<br />
Europäischen Kommission waren in diesem Zusammenhang die Einführung des Lead-Partner-<br />
Prinzips und die Erfassung von jenen Projekten, die von den Regionalen Koordinierungsstellen<br />
gar nicht im Lenkungsausschuss vorgelegt werden. Zum ersteren Punkt wurde von der Verwaltungsbehörde<br />
im Begleitausschuss festgestellt, dass die Einführung des Lead-Partner-Prinzips<br />
in der restlichen Programmlaufzeit als eher unwahrscheinlich und nicht mehr realisierbar angesehen<br />
wird, da mit einer derartigen Umstrukturierung ein zu großer Aufwand verbunden wäre<br />
und die Gefahr gesehen wird, private Projektträger und NGOs aus dem Programm hinauszudrängen,<br />
die jedoch bisher eine wichtige Rolle für die Projektumsetzung gespielt haben. In der<br />
neuen Programmperiode wird – wie von der Europäischen Kommission verlangt - die Einführung<br />
des Lead-Partner-Prinzips vorgesehen. Zum zweiten Punkt wurde im Jahr 2004 eine entsprechende<br />
Eingabemöglichkeit für nicht dem Lenkungsausschuss vorgelegte Projekte im Monitoringsystem<br />
eingebaut. Die Dateneingaben für diese Projektanträge wurden von den Regionalen<br />
Koordinierungsstellen ab sofort durchgeführt und im Laufe des Jahres 2005 möglichst<br />
auch rückwirkend für die bereits vergangenen Jahre nachgeholt (siehe Protokoll 12. LA unter<br />
dem Tagesordnungspunkt "Erfassung aller nicht im LA vorgelegten Projektanträge im Monitoring".<br />
Da somit alle Anträge im zentralen Monitoringsystem registriert wurden, war die Erhöhung<br />
der Transparenz im Antragsverfahren gewährleistet. Bezüglich der Anregung der Europäischen<br />
Kommission, die Verfahren zur Projektgenehmigung zu vereinfachen bzw. zu beschleunigen<br />
wird folgendes festgehalten: Der hohe Einplanungs- und Auszahlungsstand zeigt, dass die Verfahren<br />
zur Projektgenehmigung durchaus zügig abgewickelt werden.<br />
Die Vorgehensweise für die Aktualisierung der Halbzeitbewertung des Programms INTER-<br />
REG IIIA Österreich – Deutschland/Bayern wurde bereits 2004 festgelegt (interne Durchführung<br />
durch das GTS) und eine Steuerungsgruppe benannt, die den Evaluierungsprozess begleiten<br />
und lenken sollte. Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurde von Juli bis Oktober 2005<br />
durchgeführt. Als Stichtag für die Datenanalyse wurde der Monitoringdatenstand vom 6. Juli<br />
2005 herangezogen. Zur Abstimmung des Evaluierungsprozesses mit der Evaluierungssteuerungsgruppe<br />
fanden zwei Sitzungen statt (am 26. Juli 2005 in Salzburg und am 14. September<br />
2005 in München). Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurde am 11. Oktober 2005 an<br />
den Begleitausschuss verschickt und am 25. Oktober 2005 offiziell an die Europäische Kommission<br />
übermittelt. Die offizielle Genehmigung durch die EK erfolgte per Schreiben D1/AK<br />
D(2006)410174 vom 2. März 2006 (Aktenzahl 02081).<br />
Änderungen des Finanzplans – Mittelumschichtungen<br />
Bereits im Jahr 2004 war es erforderlich, das Programmplanungsdokument abzuändern und eine<br />
Mittelumschichtung vorzunehmen. Gleichzeitig mit der Umschichtung zwischen Prioritäten<br />
wurde eine Wegschichtung von € 250.000,-- an EFRE-Mitteln in das Programm INTERREG IIIA<br />
Alpenrhein – Bodensee – Hochrhein (ABH) sowie eine Integration der Indexierungsmittel in den<br />
Finanzplan beantragt. Dafür wurde am 20. August 2004 ein schriftliches Umlaufverfahren im<br />
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