Newsletter vom 09.03.2010 - VLG
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Nummer 02/10, 09. März 2010<br />
<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />
Aus dem Vorstand<br />
Der Vorstand hat an seinen Sitzungen <strong>vom</strong> Februar<br />
und März u.a. folgende Themen diskutiert und Entscheide<br />
gefällt:<br />
Hearing zum neuen Erwachsenenschutzrecht<br />
Der Vorstand liess sich aus der kantonalen Arbeitsgruppe<br />
über die bevorstehenden Änderungen<br />
im Erwachsenenschutzrecht informieren. Ab<br />
2013 werden aufgrund einer Änderung des Bundesrechtes<br />
die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörde<br />
abgelöst. Neu ist dann eine<br />
Fachbehörde für solche Massnahmen zuständig.<br />
Es geht jetzt darum, im Kanton Luzern die entsprechende<br />
Organisation festzulegen. Es ist vorgesehen,<br />
dass es dreiköpfige Fachkommissionen<br />
gibt, welche aus Spezialisten aus den Bereichen<br />
Recht, Sozialarbeit und Psychologie bestehen.<br />
Es wird nun diskutiert, wie diese Fachgremien<br />
territorial organisiert sein sollen und welche Rolle<br />
dabei die Gemeinden spielen sollen. Der <strong>VLG</strong><br />
wird zusammen mit dem Kanton verschiedene<br />
mögliche Organisationsmodelle (Bsp: Gerichtsbezirke,<br />
SoBZ-Regionen, Gemeindeverbände,<br />
komplette Kantonalisierung, etc.) auf Vor- und<br />
Nachteile überprüfen. Bereits jetzt ist absehbar,<br />
dass das neue System erhebliche Mehrkosten<br />
zur Folge hat. Im Gegenzug wird es - gerade für<br />
kleinere Gemeinden - zu einer Professionalisierung<br />
kommen und die Gemeinderäte können eine<br />
oftmals heikle Verantwortung abgeben. Allerdings<br />
wird weiterhin der Aufwand für Berichte<br />
und Abklärungen bei den Gemeinden bleiben.<br />
Der <strong>VLG</strong> will in der Ausgestaltung des neuen<br />
Systems mitreden, werden doch die Gemeinden<br />
später die Kosten tragen müssen. Der Verband<br />
ist mit dem Emmer Sozialvorsteher Rolf Born und<br />
dem Gemeindeschreiber von Hochdorf, Jost Amrein,<br />
in der entsprechenden kantonalen Arbeitsgruppe<br />
vertreten (weitere Infos: http://www.kesr.lu.ch/index/organe_mitglieder.htm).<br />
Info-Veranstaltungen zur Änderung des Volksschulbildungsgesetzes<br />
(Basisstufe, Sek I, etc. )<br />
Die Einladungen zu den beiden Infoveranstaltungen<br />
zur Vernehmlassung zur Änderung des<br />
Volksschulbildungsgesetzes wurden verschickt.<br />
Hier nochmals der Hinweis.<br />
- Dienstag, 23. März 2010, 17:00 h, Schenkon,<br />
Begegnungszentrum<br />
- Donnerstag, 25. März 2010, 17:00 h, Emmen,<br />
Schulhaus Erlen<br />
Interessierte können sich auch direkt auf der<br />
Homepage www.vlg.ch anmelden. Mit dem Kanton<br />
konnte eine Fristverlängerung ausgehandelt<br />
werden. Stellungnahmen können bis spätestens<br />
20. Mai 2010 eingereicht werden.<br />
<strong>VLG</strong> interveniert bei den SBB wegen Verteuerung<br />
GA für Gemeinden<br />
Der <strong>VLG</strong> hat bei der SBB wegen der Verteuerung<br />
der unpersönlichen GA für die Gemeinden protestiert.<br />
Nach Ansicht des <strong>VLG</strong> hintertreibt die<br />
Preispolitik der SBB die Förderung des öffentlichen<br />
Verkehrs. Die Gemeinden müssen sich<br />
überlegen, ob sie unter solchen Bedingungen<br />
diese Angebote noch aufrechterhalten können.<br />
Mittlerweile treffen sich der Schweizerische Gemeindeverband<br />
und die SBB zu einem Gespräch.<br />
Neue Regelung für die Schulzahnpflegeinstruktorinnen<br />
Der Vorstand hat eine Empfehlung für die Umsetzung<br />
der Schulzahnprophylaxe in den Gemeinden<br />
genehmigt. Darin werden Rolle und<br />
Aufgabe des Vereins Luzerner Schulzahnpflegeinstruktorinnen<br />
(VLSZPI) geregelt. Neu müssen<br />
die Gemeinden nicht Mitglied des Vereines sein.<br />
Die Gemeinde schliesst mit der betreffenden<br />
Schulzahnpflegeinstruktorin eine Leistungsvereinbarung<br />
ab und kauft darin die notwendigen<br />
Leistungen ein. Der Verein VLSZPI kümmert sich<br />
ausschliesslich um die Weiterbildung und um den<br />
Materialeinkauf. Die Empfehlung soll ab dem<br />
Schuljahr 2010/11 gelten.<br />
Herausgeber:<br />
Verband Luzern Gemeinden <strong>VLG</strong><br />
Tribschenstrasse 7<br />
Postfach 3065 ■ 6002 Luzern<br />
Tel. 041 368 58 10 ■ Fax 041 368 58 59<br />
info@vlg.ch ■ www.vlg.ch
<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />
<strong>VLG</strong> interveniert wegen Änderung Zivilstandsverordnung<br />
Der <strong>VLG</strong> hat dem eidg. Amt für Zivilstandswesen<br />
einen geharnischten Brief geschickt. Grund dafür<br />
ist, dass verschiedene Verordnungsänderungen<br />
den Kantonen lediglich im Rahmen einer Anhörung<br />
unterbreitet wurden. Eine eigentliche Vernehmlassung<br />
dazu fand nicht statt. Da immerhin<br />
66 der 114 Artikel der Verordnung geändert werden,<br />
ist nach Ansicht des <strong>VLG</strong> eine Vernehmlassung<br />
zwingend. Insbesondere soll auch die Gebührenordnung<br />
zu Ungunsten der Ämter angepasst<br />
werden.<br />
Vernehmlassungen<br />
Seit dem letzten <strong>Newsletter</strong> wurden folgende Vernehmlassungen<br />
verabschiedet (vgl. www.vlg.ch).<br />
• Pflegefinanzierungsgesetz (Frist: 28.0210)<br />
• Gesetz über Sonderbeiträge zur Unterstützung<br />
von Zusammenarbeit und Fusionen von Gemeinden<br />
(Frist: 17.03.10)<br />
Folgende Vernehmlassungen sind gegenwärtig beim<br />
<strong>VLG</strong> hängig:<br />
• E-Government Strategie, <strong>VLG</strong> interne Vernehmlassung<br />
(Frist: 29. März 2010), Hinweis: Es finden<br />
zwei Veranstaltungen dazu statt. (vgl. S. 1)<br />
• Pflegeheimplanung (Frist: 30.04.10)<br />
• Änderung Volksschulbildungsgesetz (Frist:<br />
30.04.10), Hinweis: Es finden zwei Veranstaltungen<br />
dazu statt. (vgl. S. 1)<br />
• Stromversorgungsgesetz (Frist: 15.05.10)<br />
• Konsultation Bildungsstandards (Frist:<br />
25.06.10), Anhörung <strong>VLG</strong> z.H. Regierungsrat<br />
Aktuell<br />
Entlastungspaket 2011 tangiert Finanzausgleich!<br />
Der <strong>VLG</strong> hat in einer Eingabe an die Mitglieder<br />
der Planungs- und Finanzkommission (PFK) des<br />
Kantonsrats verlangt, dass im Rahmen des Entlastungspakets<br />
2011 auf die geplante Kürzung<br />
des topographischen Lastenausgleiches um 10%<br />
verzichtet werden solle. Der Kantonsrat entscheidet<br />
in seiner Session <strong>vom</strong> 15./16. März<br />
2010 über diese Frage. Nach Meinung des <strong>VLG</strong><br />
kann es nicht angehen, dass kurz nach der Verabschiedung<br />
des Wirkungsberichtes einfach einer<br />
der drei Ausgleichstöpfe im Rahmen einer<br />
Sparübung gekürzt wird, ohne dass dazu eine<br />
Vernehmlassung durchgeführt wurde. Dies bringt<br />
ein Durcheinander in das fein austarierte Ausgleichwerk.<br />
Der Kantonsrat verabschiedete den<br />
Wirkungsbericht Finanzausgleich in der Januar-<br />
Session. Der <strong>VLG</strong> wehrt sich nicht absolut gegen<br />
allfällige Kürzungen einzelner Finanzausgleichsgefässe.<br />
Diese Diskussion soll aber in einem geordneten<br />
Verfahren stattfinden.<br />
Projekt Seetalplatz: So nicht!<br />
Im Rahmen der Optimierung des Verkehrsflusses<br />
am Seetalplatz sollen die Gemeinden Emmen<br />
und Luzern nach dem Willen des Kantons an den<br />
Neubau der Kantonsstrasse einen namhaften<br />
Beitrag leisten. Der Kanton schlägt dazu eine<br />
Änderung des Strassengesetzes vor. Diese sieht<br />
eine Kostenbeteiligung der Gemeinde immer<br />
dann vor, wenn diese sog. „besondere Vorteile“<br />
aus dem Projekt hat. Der <strong>VLG</strong> hat sich in einem<br />
Schreiben an die Mitglieder der Verkehrs- und<br />
Baukommission (VBK) des Kantonsrates gegen<br />
dieses Ansinnen gewehrt. Seines Erachtens ist<br />
es falsch, einen besonderen Fall (Seetalplatz)<br />
über eine Gesetzesänderung lösen zu wollen.<br />
Selbstverständlich ist es möglich, dass die Gemeinden<br />
an ein Kantonsstrassenprojekt einen<br />
Beitrag bezahlen, dies kann zwischen den Betroffenen<br />
und dem Kanton geregelt werden. Das geplante<br />
Gesetz lässt grossen Interpretationsspielraum<br />
offen (was heisst „besondere Vorteile“?).<br />
Schliesslich ist der Seetalplatz eines der wichtigsten<br />
strategischen Strassenbauprojekte des<br />
Kantons. Somit profitiert der ganze Kanton von<br />
einer optimierten Verkehrsführung. Der geplante<br />
Gesetzesartikel verstösst nach Meinung des <strong>VLG</strong><br />
letztlich gegen die Aufgabenteilung und das AKV-<br />
Prinzip. Kantonsstrassen sollen grundsätzlich<br />
<strong>vom</strong> Kanton und Gemeindestrassen von der<br />
Gemeinde finanziert werden. Befremdlich ist,<br />
dass der Kanton die Gesetzesänderung der Kantonsratskommission<br />
unterbreitet hat, ohne zuvor<br />
mit dem <strong>VLG</strong> darüber gesprochen zu haben.<br />
2/3
<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />
Stromversorgungsgesetz: Kanton gibt Variante<br />
ohne Konzessionsabgaben in Diskussion<br />
Der Regierungsrat hat das neue Stromversorgungsgesetz<br />
in die Vernehmlassung gegeben.<br />
Darin bringt er betreffend Konzessionsabgaben<br />
drei Varianten ins Spiel. Eine Variante ist für die<br />
Gemeinden besonders brisant. Sie sieht nämlich<br />
vor, dass die Gemeinden auf sämtliche Konzessionsabgaben<br />
verzichten. Diese machen heute<br />
ca. CHF 20 Mio. aus (CKW und EWL). Besonders<br />
ärgerlich ist, dass der Regierungsrat diese<br />
Variante ohne Rücksprache mit dem <strong>VLG</strong> in die<br />
Vernehmlassung gegeben hat, man musste über<br />
die Medien darüber erfahren. Der <strong>VLG</strong> wehrt sich<br />
gegen die Abschaffung der Konzessionsabgaben,<br />
da die Gemeinden im Rahmen der Steuergesetzrevision<br />
2011 bereits unter erheblichem<br />
Druck stehen und vielerorts die Abgaben 1/10 bis<br />
1/20 Steuereinheiten ausmachen. Es drohen<br />
sonst Steuererhöhungen oder Leistungsabbau.<br />
Zudem hat sich der <strong>VLG</strong> im Rahmen der neuen<br />
Konzessionsverträge mit der CKW sehr stark engagiert<br />
und stets betont, dass die Konzessionsgebühren<br />
für die Gemeinden sehr wichtig seien.<br />
Projekt SPRING<br />
<strong>VLG</strong> Geschäftsstelle wird verstärkt<br />
Ab dem 1. April 2010 arbeitet Monica Rölli neu<br />
auf der Geschäftsstelle des <strong>VLG</strong>. Sie betreut in<br />
einem Teilzeitpensum vor allem den Bereich Gesundheit<br />
und Soziales und wird für den Verband<br />
auch gewisse übergeordnete Arbeiten erledigen.<br />
Monica Rölli wohnt in Rain und betreut gegenwärtig<br />
die Geschäftsstelle des Sozialvorsteherverbandes<br />
(SVL). Sie bietet somit Gewähr für eine<br />
grösstmögliche Kontinuität in diesem immer<br />
komplexer werdenden Bereich. Im Verlaufe des<br />
Jahres werden noch weitere Personen insbesondere<br />
für die Betreuung der Bereiche dazustossen.<br />
Es erfolgt insbesondere eine sukzessive<br />
Übernahme des Aufgabenbereiches des Gemeindeammännerverbands<br />
(GAV). Erklärtes Ziel<br />
des Vorstands ist, dass die Gemeinden <strong>vom</strong><br />
Wechsel einerseits und von der Auflösung der<br />
drei Behördenverbände möglichst wenig spüren<br />
und die Dienstleistungen in gewohnter Form erbracht<br />
werden können.<br />
GV des <strong>VLG</strong> am 21. April 2010 in Schenkon<br />
Die Generalversammlung des <strong>VLG</strong> findet am<br />
Mittwoch, 21. April 2010 statt. Nebst den Finanzgeschäften<br />
(Jahresrechnung, Budget, Finanzplan)<br />
sind Gesamterneuerungswahlen des Vorstands<br />
angesagt. Vizepräsidentin Margrit Thalmann<br />
(Schüpfheim), Finanzchef Edgar Fischer<br />
(Büron) und Franz Müller (Luzern) treten zurück.<br />
Infolge Sitzgarantie der Stadt Luzern sind daher<br />
zwei neue Vorstandsmitglieder zu wählen. Davon<br />
ist eine Person als Leiter/in des neu geschaffenen<br />
Bereichs Justiz und Sicherheit zu wählen.<br />
Bis dann werden die drei Behördenverbände<br />
auch die fünf Bereiche personell dotiert haben<br />
(VLS, GAV, SVL). Die bisherigen Bereichsleitenden<br />
Irene Keller, Erwin Arnold, Herbert Lustenberger<br />
und Rolf Bossart bleiben weiterhin Bereichsleitende.<br />
Die GV des <strong>VLG</strong> findet im Begegnungszentrum<br />
Schenkon statt und beginnt um<br />
17:00 h. Die Einladungen mit den Unterlagen folgen<br />
fristgerecht.<br />
Verbandsfinanzen sind auf Kurs<br />
<br />
An der GV <strong>vom</strong> 21. April 2010 wird den Delegierten<br />
nebst dem Budget 2011 auch ein revidiertes<br />
Budget 2010 unterbreitet. Das Budget<br />
2010 wurde bereits im April 2009 verabschiedet,<br />
ohne dass die Eckwerte des Projektes SPRING<br />
im Detail bekannt waren. Das Budget 2010 sieht<br />
ein Defizit vor. Dieses rührt daher, dass der <strong>VLG</strong><br />
das Projekt E-Government für dieses Jahr aus<br />
dem eigenen Sack finanziert. Der Mitgliederbeitrag<br />
soll von CHF 1.80. auf CHF 2.25. angehoben<br />
werden. Demgegenüber fallen die Beiträge<br />
an den SVL, GAV und VLS dahin. Das Defizit<br />
wird durch Auflösung entsprechender Rückstellungen<br />
sowie dem <strong>VLG</strong> zufliessenden Mitteln<br />
aus den Verbandsauflösungen aufgefangen.<br />
Neu zentrale Abrechnungsstelle<br />
<br />
Ab Mai 2010 wird neu die <strong>VLG</strong> Geschäftsstelle<br />
auch für die Abrechnung aller Mitglieder von Bereichen,<br />
Arbeitsgruppen und Delegationen zuständig<br />
sein. Diese Arbeit wurde bis anhin von<br />
Hubert N. Steiner (KMU Forum, Emmenbrücke)<br />
geleistet. Es sei ihm bereits an dieser Stelle herzlich<br />
für die sorgfältige Führung dieser Abrechnungsstelle<br />
gedankt. Wir setzen alles daran,<br />
dass der Übergang möglichst friktionslos klappen<br />
wird.<br />
3/3