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Newsletter vom 09.03.2010 - VLG

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Nummer 02/10, 09. März 2010<br />

<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />

Aus dem Vorstand<br />

Der Vorstand hat an seinen Sitzungen <strong>vom</strong> Februar<br />

und März u.a. folgende Themen diskutiert und Entscheide<br />

gefällt:<br />

Hearing zum neuen Erwachsenenschutzrecht<br />

Der Vorstand liess sich aus der kantonalen Arbeitsgruppe<br />

über die bevorstehenden Änderungen<br />

im Erwachsenenschutzrecht informieren. Ab<br />

2013 werden aufgrund einer Änderung des Bundesrechtes<br />

die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörde<br />

abgelöst. Neu ist dann eine<br />

Fachbehörde für solche Massnahmen zuständig.<br />

Es geht jetzt darum, im Kanton Luzern die entsprechende<br />

Organisation festzulegen. Es ist vorgesehen,<br />

dass es dreiköpfige Fachkommissionen<br />

gibt, welche aus Spezialisten aus den Bereichen<br />

Recht, Sozialarbeit und Psychologie bestehen.<br />

Es wird nun diskutiert, wie diese Fachgremien<br />

territorial organisiert sein sollen und welche Rolle<br />

dabei die Gemeinden spielen sollen. Der <strong>VLG</strong><br />

wird zusammen mit dem Kanton verschiedene<br />

mögliche Organisationsmodelle (Bsp: Gerichtsbezirke,<br />

SoBZ-Regionen, Gemeindeverbände,<br />

komplette Kantonalisierung, etc.) auf Vor- und<br />

Nachteile überprüfen. Bereits jetzt ist absehbar,<br />

dass das neue System erhebliche Mehrkosten<br />

zur Folge hat. Im Gegenzug wird es - gerade für<br />

kleinere Gemeinden - zu einer Professionalisierung<br />

kommen und die Gemeinderäte können eine<br />

oftmals heikle Verantwortung abgeben. Allerdings<br />

wird weiterhin der Aufwand für Berichte<br />

und Abklärungen bei den Gemeinden bleiben.<br />

Der <strong>VLG</strong> will in der Ausgestaltung des neuen<br />

Systems mitreden, werden doch die Gemeinden<br />

später die Kosten tragen müssen. Der Verband<br />

ist mit dem Emmer Sozialvorsteher Rolf Born und<br />

dem Gemeindeschreiber von Hochdorf, Jost Amrein,<br />

in der entsprechenden kantonalen Arbeitsgruppe<br />

vertreten (weitere Infos: http://www.kesr.lu.ch/index/organe_mitglieder.htm).<br />

Info-Veranstaltungen zur Änderung des Volksschulbildungsgesetzes<br />

(Basisstufe, Sek I, etc. )<br />

Die Einladungen zu den beiden Infoveranstaltungen<br />

zur Vernehmlassung zur Änderung des<br />

Volksschulbildungsgesetzes wurden verschickt.<br />

Hier nochmals der Hinweis.<br />

- Dienstag, 23. März 2010, 17:00 h, Schenkon,<br />

Begegnungszentrum<br />

- Donnerstag, 25. März 2010, 17:00 h, Emmen,<br />

Schulhaus Erlen<br />

Interessierte können sich auch direkt auf der<br />

Homepage www.vlg.ch anmelden. Mit dem Kanton<br />

konnte eine Fristverlängerung ausgehandelt<br />

werden. Stellungnahmen können bis spätestens<br />

20. Mai 2010 eingereicht werden.<br />

<strong>VLG</strong> interveniert bei den SBB wegen Verteuerung<br />

GA für Gemeinden<br />

Der <strong>VLG</strong> hat bei der SBB wegen der Verteuerung<br />

der unpersönlichen GA für die Gemeinden protestiert.<br />

Nach Ansicht des <strong>VLG</strong> hintertreibt die<br />

Preispolitik der SBB die Förderung des öffentlichen<br />

Verkehrs. Die Gemeinden müssen sich<br />

überlegen, ob sie unter solchen Bedingungen<br />

diese Angebote noch aufrechterhalten können.<br />

Mittlerweile treffen sich der Schweizerische Gemeindeverband<br />

und die SBB zu einem Gespräch.<br />

Neue Regelung für die Schulzahnpflegeinstruktorinnen<br />

Der Vorstand hat eine Empfehlung für die Umsetzung<br />

der Schulzahnprophylaxe in den Gemeinden<br />

genehmigt. Darin werden Rolle und<br />

Aufgabe des Vereins Luzerner Schulzahnpflegeinstruktorinnen<br />

(VLSZPI) geregelt. Neu müssen<br />

die Gemeinden nicht Mitglied des Vereines sein.<br />

Die Gemeinde schliesst mit der betreffenden<br />

Schulzahnpflegeinstruktorin eine Leistungsvereinbarung<br />

ab und kauft darin die notwendigen<br />

Leistungen ein. Der Verein VLSZPI kümmert sich<br />

ausschliesslich um die Weiterbildung und um den<br />

Materialeinkauf. Die Empfehlung soll ab dem<br />

Schuljahr 2010/11 gelten.<br />

Herausgeber:<br />

Verband Luzern Gemeinden <strong>VLG</strong><br />

Tribschenstrasse 7<br />

Postfach 3065 ■ 6002 Luzern<br />

Tel. 041 368 58 10 ■ Fax 041 368 58 59<br />

info@vlg.ch ■ www.vlg.ch


<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />

<strong>VLG</strong> interveniert wegen Änderung Zivilstandsverordnung<br />

Der <strong>VLG</strong> hat dem eidg. Amt für Zivilstandswesen<br />

einen geharnischten Brief geschickt. Grund dafür<br />

ist, dass verschiedene Verordnungsänderungen<br />

den Kantonen lediglich im Rahmen einer Anhörung<br />

unterbreitet wurden. Eine eigentliche Vernehmlassung<br />

dazu fand nicht statt. Da immerhin<br />

66 der 114 Artikel der Verordnung geändert werden,<br />

ist nach Ansicht des <strong>VLG</strong> eine Vernehmlassung<br />

zwingend. Insbesondere soll auch die Gebührenordnung<br />

zu Ungunsten der Ämter angepasst<br />

werden.<br />

Vernehmlassungen<br />

Seit dem letzten <strong>Newsletter</strong> wurden folgende Vernehmlassungen<br />

verabschiedet (vgl. www.vlg.ch).<br />

• Pflegefinanzierungsgesetz (Frist: 28.0210)<br />

• Gesetz über Sonderbeiträge zur Unterstützung<br />

von Zusammenarbeit und Fusionen von Gemeinden<br />

(Frist: 17.03.10)<br />

Folgende Vernehmlassungen sind gegenwärtig beim<br />

<strong>VLG</strong> hängig:<br />

• E-Government Strategie, <strong>VLG</strong> interne Vernehmlassung<br />

(Frist: 29. März 2010), Hinweis: Es finden<br />

zwei Veranstaltungen dazu statt. (vgl. S. 1)<br />

• Pflegeheimplanung (Frist: 30.04.10)<br />

• Änderung Volksschulbildungsgesetz (Frist:<br />

30.04.10), Hinweis: Es finden zwei Veranstaltungen<br />

dazu statt. (vgl. S. 1)<br />

• Stromversorgungsgesetz (Frist: 15.05.10)<br />

• Konsultation Bildungsstandards (Frist:<br />

25.06.10), Anhörung <strong>VLG</strong> z.H. Regierungsrat<br />

Aktuell<br />

Entlastungspaket 2011 tangiert Finanzausgleich!<br />

Der <strong>VLG</strong> hat in einer Eingabe an die Mitglieder<br />

der Planungs- und Finanzkommission (PFK) des<br />

Kantonsrats verlangt, dass im Rahmen des Entlastungspakets<br />

2011 auf die geplante Kürzung<br />

des topographischen Lastenausgleiches um 10%<br />

verzichtet werden solle. Der Kantonsrat entscheidet<br />

in seiner Session <strong>vom</strong> 15./16. März<br />

2010 über diese Frage. Nach Meinung des <strong>VLG</strong><br />

kann es nicht angehen, dass kurz nach der Verabschiedung<br />

des Wirkungsberichtes einfach einer<br />

der drei Ausgleichstöpfe im Rahmen einer<br />

Sparübung gekürzt wird, ohne dass dazu eine<br />

Vernehmlassung durchgeführt wurde. Dies bringt<br />

ein Durcheinander in das fein austarierte Ausgleichwerk.<br />

Der Kantonsrat verabschiedete den<br />

Wirkungsbericht Finanzausgleich in der Januar-<br />

Session. Der <strong>VLG</strong> wehrt sich nicht absolut gegen<br />

allfällige Kürzungen einzelner Finanzausgleichsgefässe.<br />

Diese Diskussion soll aber in einem geordneten<br />

Verfahren stattfinden.<br />

Projekt Seetalplatz: So nicht!<br />

Im Rahmen der Optimierung des Verkehrsflusses<br />

am Seetalplatz sollen die Gemeinden Emmen<br />

und Luzern nach dem Willen des Kantons an den<br />

Neubau der Kantonsstrasse einen namhaften<br />

Beitrag leisten. Der Kanton schlägt dazu eine<br />

Änderung des Strassengesetzes vor. Diese sieht<br />

eine Kostenbeteiligung der Gemeinde immer<br />

dann vor, wenn diese sog. „besondere Vorteile“<br />

aus dem Projekt hat. Der <strong>VLG</strong> hat sich in einem<br />

Schreiben an die Mitglieder der Verkehrs- und<br />

Baukommission (VBK) des Kantonsrates gegen<br />

dieses Ansinnen gewehrt. Seines Erachtens ist<br />

es falsch, einen besonderen Fall (Seetalplatz)<br />

über eine Gesetzesänderung lösen zu wollen.<br />

Selbstverständlich ist es möglich, dass die Gemeinden<br />

an ein Kantonsstrassenprojekt einen<br />

Beitrag bezahlen, dies kann zwischen den Betroffenen<br />

und dem Kanton geregelt werden. Das geplante<br />

Gesetz lässt grossen Interpretationsspielraum<br />

offen (was heisst „besondere Vorteile“?).<br />

Schliesslich ist der Seetalplatz eines der wichtigsten<br />

strategischen Strassenbauprojekte des<br />

Kantons. Somit profitiert der ganze Kanton von<br />

einer optimierten Verkehrsführung. Der geplante<br />

Gesetzesartikel verstösst nach Meinung des <strong>VLG</strong><br />

letztlich gegen die Aufgabenteilung und das AKV-<br />

Prinzip. Kantonsstrassen sollen grundsätzlich<br />

<strong>vom</strong> Kanton und Gemeindestrassen von der<br />

Gemeinde finanziert werden. Befremdlich ist,<br />

dass der Kanton die Gesetzesänderung der Kantonsratskommission<br />

unterbreitet hat, ohne zuvor<br />

mit dem <strong>VLG</strong> darüber gesprochen zu haben.<br />

2/3


<strong>Newsletter</strong> Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />

Stromversorgungsgesetz: Kanton gibt Variante<br />

ohne Konzessionsabgaben in Diskussion<br />

Der Regierungsrat hat das neue Stromversorgungsgesetz<br />

in die Vernehmlassung gegeben.<br />

Darin bringt er betreffend Konzessionsabgaben<br />

drei Varianten ins Spiel. Eine Variante ist für die<br />

Gemeinden besonders brisant. Sie sieht nämlich<br />

vor, dass die Gemeinden auf sämtliche Konzessionsabgaben<br />

verzichten. Diese machen heute<br />

ca. CHF 20 Mio. aus (CKW und EWL). Besonders<br />

ärgerlich ist, dass der Regierungsrat diese<br />

Variante ohne Rücksprache mit dem <strong>VLG</strong> in die<br />

Vernehmlassung gegeben hat, man musste über<br />

die Medien darüber erfahren. Der <strong>VLG</strong> wehrt sich<br />

gegen die Abschaffung der Konzessionsabgaben,<br />

da die Gemeinden im Rahmen der Steuergesetzrevision<br />

2011 bereits unter erheblichem<br />

Druck stehen und vielerorts die Abgaben 1/10 bis<br />

1/20 Steuereinheiten ausmachen. Es drohen<br />

sonst Steuererhöhungen oder Leistungsabbau.<br />

Zudem hat sich der <strong>VLG</strong> im Rahmen der neuen<br />

Konzessionsverträge mit der CKW sehr stark engagiert<br />

und stets betont, dass die Konzessionsgebühren<br />

für die Gemeinden sehr wichtig seien.<br />

Projekt SPRING<br />

<strong>VLG</strong> Geschäftsstelle wird verstärkt<br />

Ab dem 1. April 2010 arbeitet Monica Rölli neu<br />

auf der Geschäftsstelle des <strong>VLG</strong>. Sie betreut in<br />

einem Teilzeitpensum vor allem den Bereich Gesundheit<br />

und Soziales und wird für den Verband<br />

auch gewisse übergeordnete Arbeiten erledigen.<br />

Monica Rölli wohnt in Rain und betreut gegenwärtig<br />

die Geschäftsstelle des Sozialvorsteherverbandes<br />

(SVL). Sie bietet somit Gewähr für eine<br />

grösstmögliche Kontinuität in diesem immer<br />

komplexer werdenden Bereich. Im Verlaufe des<br />

Jahres werden noch weitere Personen insbesondere<br />

für die Betreuung der Bereiche dazustossen.<br />

Es erfolgt insbesondere eine sukzessive<br />

Übernahme des Aufgabenbereiches des Gemeindeammännerverbands<br />

(GAV). Erklärtes Ziel<br />

des Vorstands ist, dass die Gemeinden <strong>vom</strong><br />

Wechsel einerseits und von der Auflösung der<br />

drei Behördenverbände möglichst wenig spüren<br />

und die Dienstleistungen in gewohnter Form erbracht<br />

werden können.<br />

GV des <strong>VLG</strong> am 21. April 2010 in Schenkon<br />

Die Generalversammlung des <strong>VLG</strong> findet am<br />

Mittwoch, 21. April 2010 statt. Nebst den Finanzgeschäften<br />

(Jahresrechnung, Budget, Finanzplan)<br />

sind Gesamterneuerungswahlen des Vorstands<br />

angesagt. Vizepräsidentin Margrit Thalmann<br />

(Schüpfheim), Finanzchef Edgar Fischer<br />

(Büron) und Franz Müller (Luzern) treten zurück.<br />

Infolge Sitzgarantie der Stadt Luzern sind daher<br />

zwei neue Vorstandsmitglieder zu wählen. Davon<br />

ist eine Person als Leiter/in des neu geschaffenen<br />

Bereichs Justiz und Sicherheit zu wählen.<br />

Bis dann werden die drei Behördenverbände<br />

auch die fünf Bereiche personell dotiert haben<br />

(VLS, GAV, SVL). Die bisherigen Bereichsleitenden<br />

Irene Keller, Erwin Arnold, Herbert Lustenberger<br />

und Rolf Bossart bleiben weiterhin Bereichsleitende.<br />

Die GV des <strong>VLG</strong> findet im Begegnungszentrum<br />

Schenkon statt und beginnt um<br />

17:00 h. Die Einladungen mit den Unterlagen folgen<br />

fristgerecht.<br />

Verbandsfinanzen sind auf Kurs<br />

<br />

An der GV <strong>vom</strong> 21. April 2010 wird den Delegierten<br />

nebst dem Budget 2011 auch ein revidiertes<br />

Budget 2010 unterbreitet. Das Budget<br />

2010 wurde bereits im April 2009 verabschiedet,<br />

ohne dass die Eckwerte des Projektes SPRING<br />

im Detail bekannt waren. Das Budget 2010 sieht<br />

ein Defizit vor. Dieses rührt daher, dass der <strong>VLG</strong><br />

das Projekt E-Government für dieses Jahr aus<br />

dem eigenen Sack finanziert. Der Mitgliederbeitrag<br />

soll von CHF 1.80. auf CHF 2.25. angehoben<br />

werden. Demgegenüber fallen die Beiträge<br />

an den SVL, GAV und VLS dahin. Das Defizit<br />

wird durch Auflösung entsprechender Rückstellungen<br />

sowie dem <strong>VLG</strong> zufliessenden Mitteln<br />

aus den Verbandsauflösungen aufgefangen.<br />

Neu zentrale Abrechnungsstelle<br />

<br />

Ab Mai 2010 wird neu die <strong>VLG</strong> Geschäftsstelle<br />

auch für die Abrechnung aller Mitglieder von Bereichen,<br />

Arbeitsgruppen und Delegationen zuständig<br />

sein. Diese Arbeit wurde bis anhin von<br />

Hubert N. Steiner (KMU Forum, Emmenbrücke)<br />

geleistet. Es sei ihm bereits an dieser Stelle herzlich<br />

für die sorgfältige Führung dieser Abrechnungsstelle<br />

gedankt. Wir setzen alles daran,<br />

dass der Übergang möglichst friktionslos klappen<br />

wird.<br />

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