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JUNIOR COLLECTION - bettina ramin

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Delivery and Payment Conditions |<br />

Условия поставки и платежа<br />

Roeckl Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG,<br />

Stand: Juli 2007<br />

1 Angebote und Vertragsabschlüsse<br />

1.1 Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen<br />

und Nebenleistungen sowie deren Abrechnung<br />

gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen.<br />

Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit,<br />

als wir sie schriftlich anerkennen.<br />

1.2 Auch mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend.<br />

Eine Auftragsbestätigung von unserer Seite erfolgt<br />

nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich verlangt wird.<br />

1.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,<br />

Rechnungen und Gewichtsangaben sind, auch wenn<br />

sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen<br />

und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit sie<br />

nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist<br />

„ circa“ vereinbart, so haben wir das Recht, bis zu 5 % mehr<br />

oder weniger zu liefern.<br />

1.4 Vom Besteller angeforderte Auswahlsendungen, die nicht<br />

innerhalb von zehn Tagen nach Überlassung an uns zurückgegeben<br />

werden, gelten als vom Besteller fest übernommen,<br />

wenn im Lieferungsbegleitschreiben auf diese<br />

Folge hingewiesen wurde.<br />

2 Lieferfristen<br />

2.1 Fixgeschäfte werden von uns nicht durchgeführt.<br />

2.2 Geraten wir mit einer Lieferung, für die eine Frist verbindlich<br />

und schriftlich vereinbart wurde, in Verzug, so ist uns<br />

in jedem Falle eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Ein<br />

Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn der Besteller<br />

konkret nachweist, dass und in welcher Höhe ihm ein<br />

Schaden entstanden ist. Weist der Besteller einen solchen<br />

Schaden konkret nach, so ist ein sich hieraus etwa ergebender<br />

Schadensersatzanspruch, falls nicht Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit vorliegen, auf 5 % für jede volle<br />

Woche der Verspätung bis höchstens 50 % des Preises der<br />

von der Verzögerung betroffenen Ware begrenzt. Darüber<br />

hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.<br />

2.3 Wenn uns Angaben, die für die Ausführung des Auftrags<br />

erforderlich sind, vom Besteller nicht rechtzeitig mitgeteilt<br />

werden oder wenn der Besteller sonst eine Mitwirkungspflicht<br />

verabsäumt, so erfährt die Lieferzeit eine Verlängerung<br />

nach Maßgabe des durch solche Fälle eingetretenen<br />

Zeitverlustes. Das Gleiche gilt auch, wenn die Lieferung<br />

verzögert oder erschwert wird durch Fälle höherer Gewalt,<br />

unverschuldeten Stromausfall, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen<br />

bei uns oder unseren Zulieferanten sowie<br />

bei behördlicher Bewirtschaftung von Material und sonstigen<br />

Leistungen oder wenn notwendigerweise Material zu<br />

zumutbaren Bedingungen auf dem Markt nicht be schafft<br />

werden kann.<br />

2.4 Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.<br />

3 Gefahrtragung, Kosten des Versands<br />

3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Auslieferungslager<br />

München und auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den<br />

Versand selbst durchführen.<br />

3.2 Der Besteller trägt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

schriftlich vereinbart wurde, die Kosten des Versands und<br />

der Verpackung.<br />

4 Anzeige von Beanstandungen und Gewährleistung<br />

4.1 Ist dem Besteller die Ware am Bestimmungsort zur Ver ­<br />

fü gung gestellt, so hat er in jedem Falle alle Maßnahmen<br />

zur Erhaltung der Ware zu treffen und bis zur endgültigen<br />

Klä rung einer Beanstandung die Kosten hierfür zu tragen.<br />

4.2 Mängel, Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind uns<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

4.3 Sind unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, so ist uns in<br />

jedem Falle Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener<br />

Frist zu geben. Die Wahl, ob wir die Nachbesserung<br />

beim Besteller oder bei uns vornehmen wollen,<br />

steht uns zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />

anstelle der Nachbesserung mangelfreie Sachen zu liefern.<br />

Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Besteller<br />

das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergü tung<br />

oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.<br />

4.4 Macht ein Verbraucher bei dem Besteller Sachmängelansprüche<br />

geltend, so sind wir hierüber unverzüglich unter<br />

Angabe des behaupteten Mangels, des vom Verbraucher<br />

nachgewiesenen Kaufdatums und des Datums der Reklamation<br />

zu unterrichten.<br />

5 Haftung<br />

Bezüglich unerlaubter Handlung und der Verletzung vertraglicher<br />

Nebenpflichten haften wir nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen<br />

und auch, wenn diese unmittelbar in Anspruch<br />

genommen werden sollen.<br />

6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung<br />

6.1 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung ausgestellt.<br />

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung<br />

gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen<br />

sind wie folgt zahlbar:<br />

innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />

mit 3 % Skonto,<br />

innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />

mit 2 % Skonto,<br />

innerhalb von 45 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />

netto ohne Abzug.<br />

6.2 Die Hereinnahme von Schecks bedeutet keine Stundung.<br />

Sämtliche hierbei anfallenden Spesen trägt der Besteller.<br />

Für den Eingang der Zahlung im bargeldlosen Verkehr ist<br />

die Gutschrift bei uns allein maßgeblich. Bei Zahlungsverzug<br />

sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz<br />

der EZB zu bezahlen.<br />

6.3 Wir sind berechtigt, nach unserem billigen Ermessen die<br />

Preise den seit Vertragsschluss eingetretenen Veränderungen,<br />

insbesondere erhöhten Löhnen, Materialpreisen,<br />

öffentlichen Abgaben, Zöllen, Kosten des Transports einschließlich<br />

des Beschaffungstransports sowie evtl. Devisenschwankungen,<br />

anzupassen.<br />

6.4 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig<br />

mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Forderungen des Bestellers.<br />

7 Eigentumsvorbehalt<br />

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen<br />

vor, bis der Besteller alle Forderungen einschließlich der<br />

Forderungen aus laufender Rechnung sowie aller Nebenspesen<br />

wie Zinsen und Kosten, die aus der Geschäftsbeziehung<br />

entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat.<br />

Der Geschäftspartner ist bis zur vollständigen Erfüllung<br />

seiner Forderungen nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu<br />

verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst<br />

darüber zu verfügen, außer, wenn die Ware im regulären<br />

Geschäftsbetrieb weiterverkauft wird. In diesem Falle wird<br />

bereits jetzt bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen<br />

der Erlös aus der Weiterveräußerung an uns sicherheitshalber<br />

abgetreten. Eine Be- bzw. Verarbeitung oder<br />

Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns<br />

vorgenommen. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung<br />

mit anderen Waren werden wir Eigentümer im<br />

Verhältnis der Rechnungsbeträge unserer Ware zum Wert<br />

der anderen Ware im Zeitpunkt des Beginns der Verbindung,<br />

Vermischung oder Verarbeitung, auch wenn die andere<br />

Ware als Hauptsache anzusehen ist. Sofern wir nicht<br />

unmittelbar Eigentümer oder Miteigentümer der neuen<br />

Ware werden sollten, überträgt uns der Käufer schon jetzt<br />

das entsprechende Eigentum. Wird die von uns gelieferte<br />

Ware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung<br />

mit anderen Waren verkauft, so wird bereits jetzt die Forderung<br />

aus dem Verkauf der Ware zu dem Teil an uns abgetreten,<br />

der unserem Miteigentumsanteil an der Ware<br />

entspricht.<br />

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />

Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der<br />

Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen<br />

um mehr als 20 % übersteigt.<br />

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />

und die Ware herauszuverlangen. Schadensersatzansprüche<br />

bleiben hiervon unberührt. Eine Pfän dung<br />

der Ware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich<br />

anzuzeigen. Der Besteller ist in diesem Falle verpflichtet,<br />

den Pfändungsgläubiger unverzüglich auf den zu unseren<br />

Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.<br />

8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />

Erfüllungsort für die Lieferung und für die Bezahlung unserer<br />

Forderungen ist München. Gerichtsstand ist im vollkaufmännischen<br />

Verkehr München, ferner auch dann,<br />

wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet<br />

der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein<br />

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt in jedem Falle<br />

ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der<br />

Vereinten Nationen über Verträge über den internationa ­<br />

len Warenkauf, 11. April 1980 (Bundesgesetzblatt 1989<br />

Teil II, 586 ff. 588 ff.), kommt nicht zur Anwendung.<br />

Roeckl Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG,<br />

July 2007<br />

1 Offers and concluded contracts<br />

1.1 All our offers and concluded contracts, as well as all our<br />

services and auxiliary services and settlement thereof<br />

shall be subject solely and exclusively to the present delivery<br />

and payment conditions. Conditions of business of<br />

the buyer shall apply only if and to the extent to which<br />

they have been expressly recognized by us in writing.<br />

1.2 Orders placed verbally shall be binding upon the buyer. We<br />

shall confirm such orders only if and when this is expressly<br />

requested by the party placing the order.<br />

1.3 Such documents associated with an offer such as illustrations,<br />

calculations and weight definitions, even when they<br />

are contained in the offer itself, shall be considered governing<br />

only to the extent to which this is customary and<br />

reasonable in the trade unless they are expressly described<br />

as binding. If such terms as “circa”, “about”, etc.,<br />

are agreed, we shall have the right to deliver up to 5%<br />

(five percent) more or less.<br />

1.4 When goods are requested and sent for selection, these<br />

shall be deemed to have been accepted if they are not returned<br />

to us within ten days after receipt, always provided<br />

that attention is specifically drawn to this condition in the<br />

letter accompanying the delivery.<br />

2 Delivery periods, delivery<br />

2.1 We do not accept transactions for fixed delivery dates.<br />

2.2 Should we default on a delivery for which a binding time<br />

limit was agreed in writing, at all events we are to be set a<br />

14-day period of grace. The Purchaser may claim compensation<br />

only if he can prove that he sustained loss or damage<br />

and the precise amount of this loss or damage. Should the<br />

Purchaser provide concrete proof thereof, any claim for<br />

compensation arising therefrom is limited, unless said loss<br />

or damage was due to gross negligence or intent, to 5% for<br />

each complete week of the delay up to a maximum of 50%<br />

of the price of the goods affected by the delay. There are no<br />

claims for compensation above and beyond this.<br />

2.3 When information that we need for carrying out an order<br />

is not provided by the buyer in good time or if the buyer<br />

fails to comply with some other necessary obligations to<br />

collaborate, the delivery deadline shall be extended by a<br />

period equal to the time lost as a result of such shortcomings.<br />

The same shall apply when delivery is delayed or<br />

made more difficult by cases of force majeure, power failure<br />

due to external causes, strikes, lock-outs, breakdowns<br />

in our works or those of our suppliers, as also in cases of<br />

official rationing of materials and other services or when<br />

necessary materials cannot be obtained in the market at<br />

reasonable prices.<br />

2.4 We shall be entitled to make partial deliveries within reasonable<br />

limits.<br />

3 Bearing of risks, costs of dispatch<br />

3.1 Goods are supplied ex-distribution centre in Munich at the<br />

purchaser‘s risk, even where we ship the goods ourselves.<br />

3.2 Unless otherwise expressly agreed in writing, the purchaser<br />

shall bear all shipping and packaging costs.<br />

4 Notification of complaints and guarantee<br />

4.1 If the merchandise has been placed at the disposal of the<br />

buyer at its place of destination, he shall in any case take<br />

all measures necessary to preserve said merchandise and<br />

shall bear the cost thereof until such time as the complaint<br />

has been definitively clarified.<br />

4.2 Defects and quality and quantity deviations shall be immediately<br />

notified to us in writing.<br />

4.3 Should goods not be supplied according to the terms of<br />

the contract, we must be given due opportunity to rectify<br />

the situation within a reasonable period of time. Rectification<br />

shall be carried out on our own premises or at the<br />

purchaser’s premises, at our discretion. We shall be entitled,<br />

but are under no obligation, to supply a replacement<br />

free from defects rather than carrying out rectification.<br />

Should rectification be ultimately unsuccessful, the<br />

purchaser shall be entitled to a price reduction or to cancellation<br />

of contract.<br />

4.4 Should an end-consumer make claims against the buyer<br />

in respect of defective goods, we shall immediately be<br />

informed thereof, complete with specification of the<br />

asserted defect, the date of purchase proven by the<br />

end-consumer and the date of the complaint.<br />

5 Liability<br />

With regards to impermissible actions and violation of<br />

auxiliary contractual obligations, we shall be liable only in<br />

case of willfulness or gross negligence, and this shall also<br />

apply with regard to any parties assisting us in fulfilling our<br />

obligations whenever we avail ourselves directly of their<br />

services.<br />

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