JUNIOR COLLECTION - bettina ramin
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Delivery and Payment Conditions |<br />
Условия поставки и платежа<br />
Roeckl Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG,<br />
Stand: Juli 2007<br />
1 Angebote und Vertragsabschlüsse<br />
1.1 Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen<br />
und Nebenleistungen sowie deren Abrechnung<br />
gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen.<br />
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit,<br />
als wir sie schriftlich anerkennen.<br />
1.2 Auch mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend.<br />
Eine Auftragsbestätigung von unserer Seite erfolgt<br />
nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich verlangt wird.<br />
1.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,<br />
Rechnungen und Gewichtsangaben sind, auch wenn<br />
sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen<br />
und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit sie<br />
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist<br />
„ circa“ vereinbart, so haben wir das Recht, bis zu 5 % mehr<br />
oder weniger zu liefern.<br />
1.4 Vom Besteller angeforderte Auswahlsendungen, die nicht<br />
innerhalb von zehn Tagen nach Überlassung an uns zurückgegeben<br />
werden, gelten als vom Besteller fest übernommen,<br />
wenn im Lieferungsbegleitschreiben auf diese<br />
Folge hingewiesen wurde.<br />
2 Lieferfristen<br />
2.1 Fixgeschäfte werden von uns nicht durchgeführt.<br />
2.2 Geraten wir mit einer Lieferung, für die eine Frist verbindlich<br />
und schriftlich vereinbart wurde, in Verzug, so ist uns<br />
in jedem Falle eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Ein<br />
Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn der Besteller<br />
konkret nachweist, dass und in welcher Höhe ihm ein<br />
Schaden entstanden ist. Weist der Besteller einen solchen<br />
Schaden konkret nach, so ist ein sich hieraus etwa ergebender<br />
Schadensersatzanspruch, falls nicht Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit vorliegen, auf 5 % für jede volle<br />
Woche der Verspätung bis höchstens 50 % des Preises der<br />
von der Verzögerung betroffenen Ware begrenzt. Darüber<br />
hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.<br />
2.3 Wenn uns Angaben, die für die Ausführung des Auftrags<br />
erforderlich sind, vom Besteller nicht rechtzeitig mitgeteilt<br />
werden oder wenn der Besteller sonst eine Mitwirkungspflicht<br />
verabsäumt, so erfährt die Lieferzeit eine Verlängerung<br />
nach Maßgabe des durch solche Fälle eingetretenen<br />
Zeitverlustes. Das Gleiche gilt auch, wenn die Lieferung<br />
verzögert oder erschwert wird durch Fälle höherer Gewalt,<br />
unverschuldeten Stromausfall, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen<br />
bei uns oder unseren Zulieferanten sowie<br />
bei behördlicher Bewirtschaftung von Material und sonstigen<br />
Leistungen oder wenn notwendigerweise Material zu<br />
zumutbaren Bedingungen auf dem Markt nicht be schafft<br />
werden kann.<br />
2.4 Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.<br />
3 Gefahrtragung, Kosten des Versands<br />
3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Auslieferungslager<br />
München und auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den<br />
Versand selbst durchführen.<br />
3.2 Der Besteller trägt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
schriftlich vereinbart wurde, die Kosten des Versands und<br />
der Verpackung.<br />
4 Anzeige von Beanstandungen und Gewährleistung<br />
4.1 Ist dem Besteller die Ware am Bestimmungsort zur Ver <br />
fü gung gestellt, so hat er in jedem Falle alle Maßnahmen<br />
zur Erhaltung der Ware zu treffen und bis zur endgültigen<br />
Klä rung einer Beanstandung die Kosten hierfür zu tragen.<br />
4.2 Mängel, Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind uns<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
4.3 Sind unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, so ist uns in<br />
jedem Falle Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener<br />
Frist zu geben. Die Wahl, ob wir die Nachbesserung<br />
beim Besteller oder bei uns vornehmen wollen,<br />
steht uns zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />
anstelle der Nachbesserung mangelfreie Sachen zu liefern.<br />
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Besteller<br />
das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergü tung<br />
oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.<br />
4.4 Macht ein Verbraucher bei dem Besteller Sachmängelansprüche<br />
geltend, so sind wir hierüber unverzüglich unter<br />
Angabe des behaupteten Mangels, des vom Verbraucher<br />
nachgewiesenen Kaufdatums und des Datums der Reklamation<br />
zu unterrichten.<br />
5 Haftung<br />
Bezüglich unerlaubter Handlung und der Verletzung vertraglicher<br />
Nebenpflichten haften wir nur für Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen<br />
und auch, wenn diese unmittelbar in Anspruch<br />
genommen werden sollen.<br />
6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung<br />
6.1 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung ausgestellt.<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung<br />
gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen<br />
sind wie folgt zahlbar:<br />
innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />
mit 3 % Skonto,<br />
innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />
mit 2 % Skonto,<br />
innerhalb von 45 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung<br />
netto ohne Abzug.<br />
6.2 Die Hereinnahme von Schecks bedeutet keine Stundung.<br />
Sämtliche hierbei anfallenden Spesen trägt der Besteller.<br />
Für den Eingang der Zahlung im bargeldlosen Verkehr ist<br />
die Gutschrift bei uns allein maßgeblich. Bei Zahlungsverzug<br />
sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz<br />
der EZB zu bezahlen.<br />
6.3 Wir sind berechtigt, nach unserem billigen Ermessen die<br />
Preise den seit Vertragsschluss eingetretenen Veränderungen,<br />
insbesondere erhöhten Löhnen, Materialpreisen,<br />
öffentlichen Abgaben, Zöllen, Kosten des Transports einschließlich<br />
des Beschaffungstransports sowie evtl. Devisenschwankungen,<br />
anzupassen.<br />
6.4 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig<br />
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Forderungen des Bestellers.<br />
7 Eigentumsvorbehalt<br />
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen<br />
vor, bis der Besteller alle Forderungen einschließlich der<br />
Forderungen aus laufender Rechnung sowie aller Nebenspesen<br />
wie Zinsen und Kosten, die aus der Geschäftsbeziehung<br />
entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat.<br />
Der Geschäftspartner ist bis zur vollständigen Erfüllung<br />
seiner Forderungen nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu<br />
verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst<br />
darüber zu verfügen, außer, wenn die Ware im regulären<br />
Geschäftsbetrieb weiterverkauft wird. In diesem Falle wird<br />
bereits jetzt bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen<br />
der Erlös aus der Weiterveräußerung an uns sicherheitshalber<br />
abgetreten. Eine Be- bzw. Verarbeitung oder<br />
Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns<br />
vorgenommen. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung<br />
mit anderen Waren werden wir Eigentümer im<br />
Verhältnis der Rechnungsbeträge unserer Ware zum Wert<br />
der anderen Ware im Zeitpunkt des Beginns der Verbindung,<br />
Vermischung oder Verarbeitung, auch wenn die andere<br />
Ware als Hauptsache anzusehen ist. Sofern wir nicht<br />
unmittelbar Eigentümer oder Miteigentümer der neuen<br />
Ware werden sollten, überträgt uns der Käufer schon jetzt<br />
das entsprechende Eigentum. Wird die von uns gelieferte<br />
Ware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung<br />
mit anderen Waren verkauft, so wird bereits jetzt die Forderung<br />
aus dem Verkauf der Ware zu dem Teil an uns abgetreten,<br />
der unserem Miteigentumsanteil an der Ware<br />
entspricht.<br />
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der<br />
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen<br />
um mehr als 20 % übersteigt.<br />
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />
und die Ware herauszuverlangen. Schadensersatzansprüche<br />
bleiben hiervon unberührt. Eine Pfän dung<br />
der Ware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich<br />
anzuzeigen. Der Besteller ist in diesem Falle verpflichtet,<br />
den Pfändungsgläubiger unverzüglich auf den zu unseren<br />
Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.<br />
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />
Erfüllungsort für die Lieferung und für die Bezahlung unserer<br />
Forderungen ist München. Gerichtsstand ist im vollkaufmännischen<br />
Verkehr München, ferner auch dann,<br />
wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen<br />
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet<br />
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein<br />
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt in jedem Falle<br />
ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der<br />
Vereinten Nationen über Verträge über den internationa <br />
len Warenkauf, 11. April 1980 (Bundesgesetzblatt 1989<br />
Teil II, 586 ff. 588 ff.), kommt nicht zur Anwendung.<br />
Roeckl Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG,<br />
July 2007<br />
1 Offers and concluded contracts<br />
1.1 All our offers and concluded contracts, as well as all our<br />
services and auxiliary services and settlement thereof<br />
shall be subject solely and exclusively to the present delivery<br />
and payment conditions. Conditions of business of<br />
the buyer shall apply only if and to the extent to which<br />
they have been expressly recognized by us in writing.<br />
1.2 Orders placed verbally shall be binding upon the buyer. We<br />
shall confirm such orders only if and when this is expressly<br />
requested by the party placing the order.<br />
1.3 Such documents associated with an offer such as illustrations,<br />
calculations and weight definitions, even when they<br />
are contained in the offer itself, shall be considered governing<br />
only to the extent to which this is customary and<br />
reasonable in the trade unless they are expressly described<br />
as binding. If such terms as “circa”, “about”, etc.,<br />
are agreed, we shall have the right to deliver up to 5%<br />
(five percent) more or less.<br />
1.4 When goods are requested and sent for selection, these<br />
shall be deemed to have been accepted if they are not returned<br />
to us within ten days after receipt, always provided<br />
that attention is specifically drawn to this condition in the<br />
letter accompanying the delivery.<br />
2 Delivery periods, delivery<br />
2.1 We do not accept transactions for fixed delivery dates.<br />
2.2 Should we default on a delivery for which a binding time<br />
limit was agreed in writing, at all events we are to be set a<br />
14-day period of grace. The Purchaser may claim compensation<br />
only if he can prove that he sustained loss or damage<br />
and the precise amount of this loss or damage. Should the<br />
Purchaser provide concrete proof thereof, any claim for<br />
compensation arising therefrom is limited, unless said loss<br />
or damage was due to gross negligence or intent, to 5% for<br />
each complete week of the delay up to a maximum of 50%<br />
of the price of the goods affected by the delay. There are no<br />
claims for compensation above and beyond this.<br />
2.3 When information that we need for carrying out an order<br />
is not provided by the buyer in good time or if the buyer<br />
fails to comply with some other necessary obligations to<br />
collaborate, the delivery deadline shall be extended by a<br />
period equal to the time lost as a result of such shortcomings.<br />
The same shall apply when delivery is delayed or<br />
made more difficult by cases of force majeure, power failure<br />
due to external causes, strikes, lock-outs, breakdowns<br />
in our works or those of our suppliers, as also in cases of<br />
official rationing of materials and other services or when<br />
necessary materials cannot be obtained in the market at<br />
reasonable prices.<br />
2.4 We shall be entitled to make partial deliveries within reasonable<br />
limits.<br />
3 Bearing of risks, costs of dispatch<br />
3.1 Goods are supplied ex-distribution centre in Munich at the<br />
purchaser‘s risk, even where we ship the goods ourselves.<br />
3.2 Unless otherwise expressly agreed in writing, the purchaser<br />
shall bear all shipping and packaging costs.<br />
4 Notification of complaints and guarantee<br />
4.1 If the merchandise has been placed at the disposal of the<br />
buyer at its place of destination, he shall in any case take<br />
all measures necessary to preserve said merchandise and<br />
shall bear the cost thereof until such time as the complaint<br />
has been definitively clarified.<br />
4.2 Defects and quality and quantity deviations shall be immediately<br />
notified to us in writing.<br />
4.3 Should goods not be supplied according to the terms of<br />
the contract, we must be given due opportunity to rectify<br />
the situation within a reasonable period of time. Rectification<br />
shall be carried out on our own premises or at the<br />
purchaser’s premises, at our discretion. We shall be entitled,<br />
but are under no obligation, to supply a replacement<br />
free from defects rather than carrying out rectification.<br />
Should rectification be ultimately unsuccessful, the<br />
purchaser shall be entitled to a price reduction or to cancellation<br />
of contract.<br />
4.4 Should an end-consumer make claims against the buyer<br />
in respect of defective goods, we shall immediately be<br />
informed thereof, complete with specification of the<br />
asserted defect, the date of purchase proven by the<br />
end-consumer and the date of the complaint.<br />
5 Liability<br />
With regards to impermissible actions and violation of<br />
auxiliary contractual obligations, we shall be liable only in<br />
case of willfulness or gross negligence, and this shall also<br />
apply with regard to any parties assisting us in fulfilling our<br />
obligations whenever we avail ourselves directly of their<br />
services.<br />
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