VLD-Tarif - Die VG Landkreis Deggendorf
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Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 3 <strong>Tarif</strong>struktur<br />
(1) Für das <strong>Tarif</strong>gebiet der <strong>VLD</strong> gilt ein Wabentarif.<br />
(2) Der Wabenplan ist in Anhang 2 dargestellt. Jede Haltestelle (<strong>Tarif</strong>punkt)<br />
wird einer nummerierten Wabe zugeordnet.<br />
(3) Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der befahrenen Waben. Das<br />
wiederholte befahren einer Wabe zählt nochmals mit. Beginnt die<br />
Fahrt bei einem <strong>Tarif</strong>punkt, der auf einer Wabengrenze liegt, wird<br />
dieser <strong>Tarif</strong>punkt der zuerst befahrenen Wabe zugerechnet. Endet<br />
die Fahrt bei einem <strong>Tarif</strong>punkt, der auf einer Wabengrenze liegt, wird<br />
dieser <strong>Tarif</strong>punkt der zuletzt befahrenen Wabe zugerechnet.<br />
(4) <strong>Die</strong> Fahrpreise und deren Stufen ergeben sich aus der Preistafel für<br />
den <strong>VLD</strong>-Linienverkehr (Anlage 1).<br />
(5) Es ist mindestens 1 Wabe zu bezahlen. Der Fahrpreis wird für<br />
höchstens 10 Waben berechnet.<br />
<strong>VLD</strong>-<strong>Tarif</strong> Seite 8